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Unfall im EU-Ausland, wie vorgehen?

Themenstarteram 30. April 2015 um 18:31

Moin zusammen,

ich hatte einen Unfall an dem ich nicht Schuld bin. Selber auf der Vorfahrtstraße unterwegs wurde ich als Motorradfahrer von einem Autofahrer angefahren. Dieser Autofahrer kam 50 m hinter einer Kreuzung (bezogen auf meine Fahrtrichtung) links aus einer Seitenstraße. Entgegen meiner Fahrtrichtung stauten sich einige Autos bis zu besagter Seitenstraße. Dadurch hatte der Unfallgegner keine Sicht auf meine Fahrbahn und konnte mich unmöglich sehen und ich ihn unmöglich sehen. Er ist trotzdem einfach zügig durch den besagten sich stauenden Verkehr auf meine Fahrbahn gefahren wodurch es zur Kollision kam.

Der Unfall hat sich in Ungarn ereignet zwischen mir als Deutschem, meinem deutschen Fahrzeug und einem ungarischen Fahrer mit ungarischem Fahrzeug (& Versicherung). Mein Motorrad hat recht sicher wirtschaftlichen Totalschaden erlitten (Motorblock gerissen, komplette Abgasanlage unreparierbar defekt, Kühler zerfetzt plus Plastikteile, Aufhängungen. Was mit Geometrie von Rahmen / Schwingen etc ist: Keine Ahnung.)

Ich lebe noch und habe unglaubliches Glück gehabt.

Nun beiseite mit Emotionen und zurück zur Juristerei, von der ich keine Ahnung habe. Mein Verständnis:

Offenbar muss man Kasko- und Haftpflichtfall unterscheiden. Bei mir geht es um einen Haftpflichtfall. Das bedeutet, dass ich als Privatperson selber oder über meinen (Fach-)Anwalt (für Verkehrsrecht) einen Anspruch gegenüber des Gegners Haftpflichtversicherung geltend machen will. Dieser Anspruch muss beziffert werden. Das mache nicht ich Pi mal Daumen, sondern das macht ein Gutachter, der Restwert, Zeitwert, Reparaturkosten und was weiss ich nicht was ermittelt.

Ein für mich wünschenswertes Ergebnis wäre die Bezahlung eines zufriedenstellenden Geldbetrages mit "Einziehung" meines Motorrads.

Da es sich um das Szenario "Deutscher hat Unfall mit EU-Bürger in der EU" handelt findet eine Regulierung über den deutschen Regulierungsbeauftragten der ungarischen Versicherung statt. Gerichtstand ist mein Wohnort, das Recht ist das ungarische.

Aktuell habe ich das Motorrad in eine Werkstatt schleppen lassen. Diese Werkstatt sagte mir, dass ICH nun bei der Versicherung des GEGNERS vorstellig werden muss, um dort eine Schadensmeldung zu machen (die der Gegner ja selber gemacht haben muss), damit die gegnerische Versicherung einen Gutachter in eben jene Werkstatt schickt um ein Gutachten zu erstellen.

An diesem Punkt glaube ich, dass ich dem Rat nicht weiter folgen sollte. So wie ich das verstanden habe muss ICH ein Gutachten erstellen lassen, das von der gegn. Versicherung (begründet) angezweifelt werden darf. Daraufhin darf, wenn tatsächlich Grund zum Zweifel besteht, ein Gegengutachten angefertigt werden. Auf Basis dieses einen oder dieser beiden Gutachten einigt sich mein Anwalt mit der gegn. Versicherung in Rücksprache mit mir oder es kommt zum Gerichtsverfahren.

Kann mir jemand die Eckpunkte der Abwicklung eines solchen Auslandshaftpflichtfalls mal erklären, also meine Ausführungen ergänzen oder korrigieren? Ich sitze aktuell alleine in Ungarn und habe nur über meinen Vater Kontakt mit meinem Anwalt. Wenn drei Leute an Entscheidungen beteiligt sind gibt es Chaos und ich möchte gerne für mich erstmal die Eckpunkte verstehen. Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@MagyarVizsla schrieb am 30. April 2015 um 20:31:34 Uhr:

Gerichtstand ist mein Wohnort, das Recht ist das ungarische.

Hier im Forum gibt es einige User, die sich beruflich jeden Tag mit der Abwicklung von Verkehrsunfällen beschäftigen. Daher bekommst Du zu vielen Fragen, die Unfälle in Deutschland betreffen viele gute und richtige Antworten.

Mir wäre aber neu, dass jemand dabei ist, der sich mit ungarischem Recht auskennt. Daher solltest Du mit allem was Du hier und andernorts im I-Net liest, vorsichtig sein.

Sachverständigen- und Anwaltskosten werden nicht überall vom Gegner bezahlt. Die Möglichkeit fiktiver Abrechnung ist kaum irgendwo so ausgestaltet wie in Deutschland.

Die entscheidende Antwort hast Du Dir selbst gegeben: Es gilt ungarisches Recht. Also brauchst Du jemanden, der sich damit auskennt.

"Normale" deutsche Anwälte haben davon keine Ahnung. Ich habe im Studium nicht eine Minute mit ungarischem Recht verbracht...

Einfachste Lösung: Du rechnest den Fahrzeugschaden über Deine (bestehende?) Vollkasko-Versicherung ab. Dann hast Du Dein Moped schnell ersetzt und der Versicherer kümmert sich um den Regress in Ungarn. Bei vielen Gesellschaften wird der Vertrag entlastet, wenn der Kasko-Regress erfolgreich war.

Deine SB etc. kannst Du ggf. in Ungarn einfordern.

Aber das solltest Du -wie gesagt- im Detail mit einem ungarischen Anwalt klären.

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16 Antworten

Bist du im ADAC o. ä. oder hast du eine Rechtsschutzversicherung?

Themenstarteram 30. April 2015 um 19:53

Zitat:

@Oetteken schrieb am 30. April 2015 um 21:48:29 Uhr:

Bist du im ADAC o. ä. oder hast du eine Rechtsschutzversicherung?

Ja bin im ADAC, RSV ist auch vorhanden und besagter Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragt. Da ich wie gesagt in Ungarn sitze und mein Vater Kontakt mit dem Anwalt hat und der Unfall auch erst wenige Tage her ist ist bei mir bisher nicht viel an Informationen angekommen. Deshalb frage ich hier. Dass ich innerhalb der nächsten Woche vom Anwalt auch erfahren werde was zu tun ist weiß ich. Ich erhoffe mir aber ein paar Erklärungen von hier.

am 30. April 2015 um 19:55

Hast Du vielleicht zusätzlich eine Auslandsschadenschutzversicherung abgeschlossen?

Im Ausland gelten andere Regeln bezüglich der Ansprüche eines Unfallgeschädigten, als in Deutschland.

Ich glaube, dass du hier nicht die verbindlichen Auskünfte bekommst, die du benötigst.

Auch solltest du nicht mehrgleisig fahren, sondern die Angelegenheit ausschließlich über den beauftragten Rechtsanwalt erledigen lassen.

Trotzdem kannst du aber beim ADAC hier eine Auskunft unter "Ansprüche nach Auslandsunfall" erbitten.

Viel Glück

siehe hier:

http://www.adac.de/.../...Cr%20Auslandsunf%C3%A4lle%20Ungarn_59377.pdf

Themenstarteram 1. Mai 2015 um 7:44

Zitat:

@rufus608 schrieb am 30. April 2015 um 21:55:15 Uhr:

Hast Du vielleicht zusätzlich eine Auslandsschadenschutzversicherung abgeschlossen?

Nein, das ist der Knackpunkt.

Warum soll das der Knackpunkt sein.

Du musst nur mit den landesüblichen Entschädigungen zufrieden sein und nicht die deutschen Maßstäbe anlegen.

am 1. Mai 2015 um 16:46

In der Regel werden nur die unmittelbaren Kosten erstattet - also die Reparatur bzw. den Wiederbeschaffungspreis. Wie es speziell in Ungarn aussieht weiß ich nicht.

Weil es zum Thema passt: So eine Auslandsschaden- Schutzversicherung kostet - zumindest bei meinem bösen Onlineversicherer - keine 30 EUR/Jahr. Ich werde so gestellt, als wenn der auslàndische Unfallgegner zu den gleichen Bedingungen wie ich bei meinem Versicherer versichert wäre.

Zitat:

@MagyarVizsla schrieb am 30. April 2015 um 20:31:34 Uhr:

Gerichtstand ist mein Wohnort, das Recht ist das ungarische.

Hier im Forum gibt es einige User, die sich beruflich jeden Tag mit der Abwicklung von Verkehrsunfällen beschäftigen. Daher bekommst Du zu vielen Fragen, die Unfälle in Deutschland betreffen viele gute und richtige Antworten.

Mir wäre aber neu, dass jemand dabei ist, der sich mit ungarischem Recht auskennt. Daher solltest Du mit allem was Du hier und andernorts im I-Net liest, vorsichtig sein.

Sachverständigen- und Anwaltskosten werden nicht überall vom Gegner bezahlt. Die Möglichkeit fiktiver Abrechnung ist kaum irgendwo so ausgestaltet wie in Deutschland.

Die entscheidende Antwort hast Du Dir selbst gegeben: Es gilt ungarisches Recht. Also brauchst Du jemanden, der sich damit auskennt.

"Normale" deutsche Anwälte haben davon keine Ahnung. Ich habe im Studium nicht eine Minute mit ungarischem Recht verbracht...

Einfachste Lösung: Du rechnest den Fahrzeugschaden über Deine (bestehende?) Vollkasko-Versicherung ab. Dann hast Du Dein Moped schnell ersetzt und der Versicherer kümmert sich um den Regress in Ungarn. Bei vielen Gesellschaften wird der Vertrag entlastet, wenn der Kasko-Regress erfolgreich war.

Deine SB etc. kannst Du ggf. in Ungarn einfordern.

Aber das solltest Du -wie gesagt- im Detail mit einem ungarischen Anwalt klären.

Super, der Danke Klick ist von mir.

Zumal ja der Personenschäden nach ausländischem Recht auch noch zu beachten wäre.

Am besten findest du einen Anwalt der für Verkehrsrecht spezialisiert ist.

Link entfernt - twindance/MT-Moderation

Oder wende dich an die Verkehrsopferhilfe e.V. (VOH) - Verkehrsopferhilfe.

Da Ungarn zu den Staaten gehört, die dem Grüne-Karte-System angehören, ist die grundsätzliche Zuständigkeit der VOH gegeben. Über alles weitere wird man dich dort informieren. 

Die Verkehrsopferhilfe ist hier wohl der falsche Ansprechpartner.

am 26. Mai 2015 um 0:23

Moin zusammen,

 

ich poste es auch mal hier rein - ich hatte einen kleinen Unfall. Polizei war vor Ort und meinte, wir hätten beide einen Fehler gemacht. Ich habe meiner Haftpflicht den Schaden gemeldet und direkt vermerkt, dass eine Teilschuldregelung in Betracht kommt. Bei der gegnerischen Versicherung habe ich auch direkt angerufen und den Schaden gemeldet. Leider ist mein Anwalt (http://www.kanzlei-koplin.de/...cht-verkehrsrecht-sozialrecht.html?...) gerade im Urlaub

Wie läuft das Ganze mit der Teilschuld jetzt ab?

War das auch im EU-Ausland?

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