ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unfall - Fahrerflucht

Unfall - Fahrerflucht

Themenstarteram 10. August 2016 um 13:06

al ein pSo heute Nachmittag zu meinem Auto gegangen und gerade noch so gesehen, dass unter dem Scheibenwischer ein wirklich klein gefalteter Zettel hing mit folgender Aufschrift:

"BIN BEIM AUSPARKEN LEICHT ANGESTOSSEN (Tel: xxxxx/xxxxx) VORNE AM RADKASTEN"

Ich muss zugeben, dass ich richtig froh bin den Zettel zeitig entdeckt zu haben. Kurze Zeit später hat es stark geregnet, so dass der Zettel womöglich unleserlich geworden wäre oder bei der Fahrt verloren gegangen wäre.

Telefonnummer ohne Erfolg angewählt.

Habe dann kurz überlegt - und bin dann auf direktem Wege zur Polizei. Der Polizist war sehr hilfsbereit und hat dann zunächst geprüft, ob der Unfallverursacher sich bereits bei der Polizei gemeldet hat. Und? Na keine große Überraschung - natürlich nicht. Dann hat er die Nummer gewählt und der Gesprächspartner wusste von nichts. Letztlich hat sich herausgestellt, dass sein Frau mit einem Range Rover unterwegs war und bei Augenarzt war (Anmerkung: Hat offenbar leider nichts gebracht, zumindest hat sie meinen Golf übersehen).

Bin jetzt dahingehend verblieben, dass ich mich heute Abend nochmal bei ihm melde, sobald seine Frau zu Hause ist.

Und nun meine Frage:

Wie sollte ich denn weiter vorgehen?

(bis auf die Versicherungsnummer habe ich alle Daten).

Ich denke aber mal, dass er bzw. sie den Schaden zunächst ihrer Versicherung melden muss.

Was meint Ihr zur weiteren Vorgehensweise (den Schaden will ich zwingend fachmännisch reparieren lassen), bin für Ratschläge dankbar.

 

Habe mal ein paar Fotos eingestellt, so dass man sich ein Bild von "leicht angestoßen" machen kann.

PS: Der Polizist hat dem Ehemann der mutmaßlichen Unfallverursacher dann noch erklärt, was sie falsch gemacht hätte, sofern sie den Unfall verursacht hat. Er hat dann alle Daten erfasst. Ich habe jetzt erst einmal auf eine Anzeige verzichtet. Der Polizist hat mir dann, aber nahegelegt, sofern Probleme auftreten mit ihm in Kontakt zu treten.

 

20160810-151313
20160810-151317
20160810-151322
+2
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 14. September 2016 um 19:26:04 Uhr:

es ist aber kein Folgeschaden.

das Urteil OLG Karlsruhe betrifft kein Kfz-Haftpflichtschaden. Da geht es um Abflussrohre... :eek:

Wenn Du hier immer mitreden möchtest, solltest Du Dir angewöhnen, über Deinen Tellerrand hinauszublicken. Die Sach- und Rechtslage ist absolut identisch, um welches Objekt es geht, spielt keine Rolle.

Mit Deiner Sichtweise, der Versicherer muss nicht, der Versicherer braucht nicht, der Versicherer hat immer Recht, kannst Du in der realen Welt keinen Blumentopf gewinnen. :)

48 weitere Antworten
Ähnliche Themen
48 Antworten
Themenstarteram 10. August 2016 um 16:49

Zitat:

@steini111 schrieb am 10. August 2016 um 18:41:19 Uhr:

Wahrscheinlich kosten die Lackierarbeiten schon so viel....

Lass bitte morgen ein Gutachten bei einem unabhängigen Gutachter erstellen. Dieses dient auch der Beweissicherung falls es später doch noch (zb durch einen Anwalt der Verursacherin) zu Fragen kommt wer denn den Unfall verursacht hat...

Wenn mein VW Händler sagt, dass der "Spaß" mehr als 1.500 € kostet, werde ich um einen Gutachter nicht Drumherum kommen.

Bei der Frage der Unfallschuld bleibe ich aber entspannt. Stand ordnungsgemäß auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz und die Dame ist in mein parkendes Fahrzeug gefahren. Da dürfte es auch für einen guten Rechtsanwalt schwierig werden mir eine Mitschuld anzuhängen.

Da du bei dem Unfall nicht selbst dabei warst gibt es keinen Zeugen dafür dass dir die Dame in dein Auto gefahren ist.

Kommt jetzt dann doch noch eine Anzeige wegen Unfallflucht hinzu wird deine Gegnerin sicher zu einem Anwalt gehen. Der wird unter Umständen den Sachverhalt so darstellen dass deine Gegnerin den Unfall nicht gemerkt hat und evtl in Frage stellen dass sie es überhaupt war. Es könnte ja auch ein unbekanntes KFZ vorher den Unfall verursacht haben.....

Hier gibt es viele Spielchen welche gespielt werden können. Das kann man nicht vorhersehen.

Auf Nummer sicher gehst du wenn du dir jetzt zb schon einen öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter suchst, dem wird wenig angezweifelt werden ;)

Auch das Thema Wertverlust kann nur ein Gutachter klären. Auch Dinge wie beilackieren der angrenzenden Flächen usw.

Da ist mMn einiges an Streitpotential vorhanden. Es kann aber auch alles ganz unkompliziert laufen. Ich bin bei solchen Fällen eher auf alles vorbereitet ;)

Grüße

Steini

Der richtige Weg wäre,dass die Unfallverursacherin deine Daten beim Zentralruf der Autoversicherer erfragt und sich dann bei d i r meldet.

So wie es sich liest,läufst du der Sache momentan hinterher.

Bringe deinen Wagen zum Gutachter deiner Wahl und die Reparaturrechnung an die gegnerische Versicherung schicken.

Wo kommen wir denn hin,wenn so viel Gleichgültigkeit auf Dauer toleriert wird ?

Als Bagatellschaden wird,je nach Versicherer,ein Schaden zwischen 500-1.000 € bezeichnet.

Themenstarteram 10. August 2016 um 17:15

Zitat:

@steini111 schrieb am 10. August 2016 um 19:06:52 Uhr:

Da du bei dem Unfall nicht selbst dabei warst gibt es keinen Zeugen dafür dass dir die Dame in dein Auto gefahren ist.

Kommt jetzt dann doch noch eine Anzeige wegen Unfallflucht hinzu wird deine Gegnerin sicher zu einem Anwalt gehen. Der wird unter Umständen den Sachverhalt so darstellen dass deine Gegnerin den Unfall nicht gemerkt hat und evtl in Frage stellen dass sie es überhaupt war. Es könnte ja auch ein unbekanntes KFZ vorher den Unfall verursacht haben.....

Versau mir jetzt bitte nicht den Abend.:rolleyes:

Na zugegeben hat sie es ja faktisch durch die Meldung bei der Versicherung und durch die schriftliche Nachricht, die sie an meinen Scheibenwischer geklemmt hat.

Und nachdem (ob rechtstaatlich korrekt oder nicht) die Polizei offensichtlich der Sache nicht weiter nachgeht (zumindest habe ich nichts zu Protokoll geben müssen und auch nichts unterschrieben) könnte es problemlos abgewickelt werden. Sofern ich den Polizist richtig verstanden habe, macht er nichts, außer ich melde mich noch mal bei ihm, wenn es Probleme mit der Dame gibt.

Ich schaue jetzt mal wie sich die Sache entwickelt. Verkehrsrechtschutz habe ich auch.

am 10. August 2016 um 17:20

Zitat:

@Mattzedes schrieb am 10. August 2016 um 19:09:50 Uhr:

Der richtige Weg wäre,dass die Unfallverursacherin deine Daten beim Zentralruf der Autoversicherer erfragt und sich dann bei d i r meldet.

So wie es sich liest,läufst du der Sache momentan hinterher.

Bringe deinen Wagen zum Gutachter deiner Wahl und die Reparaturrechnung an die gegnerische Versicherung schicken.

Wo kommen wir denn hin,wenn so viel Gleichgültigkeit auf Dauer toleriert wird ?

Als Bagatellschaden wird,je nach Versicherer,ein Schaden zwischen 500-1.000 € bezeichnet.

Welche Gleichgültigkeit denn und wo läuft er der Sache momanten hinterher?

Die Dame hat doch den Schaden eh schon ihrer Versicherung gemeldet und ihm die Schadensnummer gegeben.

Was soll die noch machen?

Den Kotflügel persönlich austauschen?

Es läuft doch alles gut für den TE.

Der Ball liegt jetzt bei ihm.

Er muss den Gutachter beauftragen und das Fahrzeug in die Werkstatt bringen.

Es sind doch Stand jetzt keinerlei Probleme zu erwarten.

am 10. August 2016 um 17:26

Ich finde es ziemlich abstruss.

Die Dame ist einer der heute noch wenig vorhandenen Mitmenschen, die sich für den Schaden verantwortlich fühlt und deswegen auch nicht einfach weggefahren ist.

Jetzt ihr noch strafrechtlich ein reinwürgen zu wollen nur weil das "wie" der bekanntgabe, dass sie einen Schaden gemacht nicht korrekt war, wäre ein ähnliches verhalten, wie von jemand der weggefahren wäre.

da das die meisten aber ja auch tun, würde es mich nicht wundern, wenn die Dame für ihre Ehrlichkeit jetzt auch strafrechtlich belangt werden wird.

naja, wie dem auch sei.

Ein Begatellschaden liegt ab 750€ vor. Du hast Anspruch auf einen Sachverständigen, wenn es sich um keinen Bagetellschaden handelt oder ein Laie das Schadenausmaß nicht erkennen kann. Mindestens ersteres wird hier der Fall sein.

Ich würde in jedem Fall ein Sachverständigen zu rate ziehen. Dann gibt es auch wegen dem merkantilen Minderwert keine Diskussion.

Du hast weiterhin Anspruch auf Nutzungsausfall / einen Leihwagen für die Dauer der Reparatur (Fahrzeug ist augenscheinlich fahr- und verkehrstüchtig)

Du hast weiterhin Anspruch auf einen Rechtsbeistand, dessen Kosten die Gegenpartei zu tragen hat.

Du hast weiterhin Anspruch auf eine Unkostenpauschale in Höhe von 25-30€.

Gruß

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 10. August 2016 um 18:07:50 Uhr:

@AS mach nicht gleich wieder Panik.

@TE gleich mal beim Zentralruf anrufen und dann beim Versicherer zunächst mal Ansprüche (ohne eine Höhe) geltend machen und informieren, dass Du einen Gutachter beauftragen wirst.

Du bekommst dann den Fragebogen für den Anspruchsteller geschickt, wo Du Deine Daten und Schilderung der Sachlage (soweit Du es wissen kannst) aufschreibst. Und dann per Post, Fax oder Mail die Fragebogen an den Versicherer zurück schickst.

Dann geht alles seinen Gang.

Der Versicherer wird aber erst dann eine Freigabe geben, wenn die Schadenanzeige/Schilderung des Verursachers auch bei dem Sachbearbeiter vorliegt.

Den Ausfall (Tagessatz) für die Dauer der Repa und eine Unkostenpauschale (25,-) mußt Du aber gesondert fordern.

Panik ist anders. Wollte es nur gesagt haben. ;)

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 10. August 2016 um 19:26:48 Uhr:

Ich finde es ziemlich abstruss.

Die Dame ist einer der heute noch wenig vorhandenen Mitmenschen, die sich für den Schaden verantwortlich fühlt und deswegen auch nicht einfach weggefahren ist.

Jetzt ihr noch strafrechtlich ein reinwürgen zu wollen nur weil das "wie" der bekanntgabe, dass sie einen Schaden gemacht nicht korrekt war, wäre ein ähnliches verhalten, wie von jemand der weggefahren wäre.

da das die meisten aber ja auch tun, würde es mich nicht wundern, wenn die Dame für ihre Ehrlichkeit jetzt auch strafrechtlich belangt werden wird.

 

Gruß

Im Prinzip hat der TE genau das mit seinem Besuch bei der Polizei gemacht. Ist nur auf einen Beamten gestoßen, der versucht (sein eigenes Risiko) die ganze Sache ohne eine Anzeige zu lösen. Nicht immer verkehrt, kann aber nach hinten losgehen, weil es ein Legalitätsprinzip gibt. Ob das immer sinnvoll ist steht auf einem anderen Blatt.

Mich würde interessieren, was der Beamte macht, wenn der TE wieder erscheint, weil zivilrechtlich nicht alles zu seiner Zufriedenheit verläuft.

Denk mal an den Eingangspost. Der Zettel wäre fast nicht aufgefallen bzw unleserlich geworden. Und dann? Es macht daher schon Sinn, dass ein Zettel nicht reicht.

Aber es scheint ja alles zu laufen.

Themenstarteram 10. August 2016 um 17:52

Zitat:

@AS60 [url=http://www.motor-talk.de/forum/unfall-fahrerflucht-t5776410.html?

Im Prinzip hat der TE genau das mit seinem Besuch bei der Polizei gemacht. Ist nur auf einen Beamten gestoßen, der versucht (sein eigenes Risiko) die ganze Sache ohne eine Anzeige zu lösen. Nicht immer verkehrt, kann aber nach hinten losgehen, weil es ein Legalitätsprinzip gibt. Ob das immer sinnvoll ist steht auf einem anderen Blatt.

Mich würde interessieren, was der Beamte macht, wenn der TE wieder erscheint, weil zivilrechtlich nicht alles zu seiner Zufriedenheit verläuft.

Denk mal an den Eingangspost. Der Zettel wäre fast nicht aufgefallen bzw unleserlich geworden. Und dann? Es macht daher schon Sinn, dass ein Zettel nicht reicht.

Aber es scheint ja alles zu laufen.

Stimmt, aber im Vorhinein weiß man ja nie wie sich die Sache entwickelt. Ich finde es natürlich anständig von der Dame, dass sie nicht ganz kommentarlos abgehauen ist. Nachdem ich aber unter der Nummer nicht sofort Kontakt mit ihr bekam, habe ich mich sofort an die Polizei gewandt, was ich nicht bereue.

Wenn ich erst Wochen später zur Polizei gegangen wäre, nachdem Probleme aufgetreten wären, hätte ich mir noch mehr Fragen gefallen lassen müssen.

Im Augenblick scheint es ja problemlos zu laufen.

Zitat:

@Pythagoras-1 schrieb am 10. August 2016 um 19:52:25 Uhr:

Zitat:

@AS60 [url=http://www.motor-talk.de/forum/unfall-fahrerflucht-t5776410.html?

Im Prinzip hat der TE genau das mit seinem Besuch bei der Polizei gemacht. Ist nur auf einen Beamten gestoßen, der versucht (sein eigenes Risiko) die ganze Sache ohne eine Anzeige zu lösen. Nicht immer verkehrt, kann aber nach hinten losgehen, weil es ein Legalitätsprinzip gibt. Ob das immer sinnvoll ist steht auf einem anderen Blatt.

Mich würde interessieren, was der Beamte macht, wenn der TE wieder erscheint, weil zivilrechtlich nicht alles zu seiner Zufriedenheit verläuft.

Denk mal an den Eingangspost. Der Zettel wäre fast nicht aufgefallen bzw unleserlich geworden. Und dann? Es macht daher schon Sinn, dass ein Zettel nicht reicht.

Aber es scheint ja alles zu laufen.

Stimmt, aber im Vorhinein weiß man ja nie wie sich die Sache entwickelt. Ich finde es natürlich anständig von der Dame, dass sie nicht ganz kommentarlos abgehauen ist. Nachdem ich aber unter der Nummer nicht sofort Kontakt mit ihr bekam, habe ich mich sofort an die Polizei gewandt, was ich nicht bereue.

Wenn ich erst Wochen später zur Polizei gegangen wäre, nachdem Probleme aufgetreten wären, hätte ich mir noch mehr Fragen gefallen lassen müssen.

Im Augenblick scheint es ja problemlos zu laufen.

War kein Vorwurf an dich, falls es so rüberkam. Ich hätte es genauso gemacht. Wenn sie verschont bleibt und alles glatt geht ist doch alles optimal gelaufen. Viel Glück.

Zitat:

@Pythagoras-1 schrieb am 10. August 2016 um 19:52:25 Uhr:

 

Im Augenblick scheint es ja problemlos zu laufen.

Lieber verderbe ich dir einen Abend als dass du nachher wochenlang Stress hast ;)

Mein Vorschlag zielt nur auf den selbst ausgesuchten Gutachter ab, damit werden eben die Beweise gesichert (evtl sogar Lackspuren der Gegnerin) und du bist bestmöglich vorbereitet :)

Grüße

Steini

Folge dem Rat von Steini, dass passt so ....:)

Themenstarteram 10. August 2016 um 18:42

Zitat:

@steini111 schrieb am 10. August 2016 um 20:11:35 Uhr:

 

Lieber verderbe ich dir einen Abend als dass du nachher wochenlang Stress hast ;)

Mein Vorschlag zielt nur auf den selbst ausgesuchten Gutachter ab, damit werden eben die Beweise gesichert (evtl sogar Lackspuren der Gegnerin) und du bist bestmöglich vorbereitet :) .....

Hallo steini111,

meine Aussage, dass die mir nicht den Abend versauen sollst, war eher lustig gemeint. Ich bin ja dankbar für eure Informationen, sonst hätte ich mich ja nicht an euch gewandt.

Hatte das auch nicht allzu ernst genommen ;) Berichte doch bitte wie es weiter geht

 

Grüße

Steini

am 10. August 2016 um 18:52

Unabhängiger Gutachter :) Tu es...Tu es.... Den musst du doch nicht selbst zahlen. Und du bist auf der sicheren Seite...

Deine Antwort
Ähnliche Themen