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Unfall bei "rechts vor links" Schuldfrage und Schuldanerkennung
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Hallo zusammen,
meiner Frau ist heute ein dummer Unfall passiert. Sie hat in einer 30er Zone rechts vor links nicht beachtet... Eigentlich sollte die Schuldfrage ja damit geklärt sein, aber sie ist nicht in den von rechts kommenden Wagen reingefahren, sondern der Wagen hat sie hinten rechts getroffen (ab Hälfte Hinterreifen).
Weiters hat es der Gegner geschafft, mit einem kleinem Peugeot 107 nen schweren Alfa 156 um 180 Grad zu drehen...
Was mir nun komisch vorkommt, ist diese Drehung (zu schnell gewesen in einer 30er Zone?) und der Treffer hinten rechts (mangelnde Sorgfalt beim Fahren bei "rechts vor links"?).
Achso, noch was komisches... Da der Unfall in der NAchbarschaft passierte, hat sie gleich ihren Sohn geholt der dann Fotos gemacht hat. Meine Frau wollte die Polizei rufen, doch dann sagte der Sohn, daß das nur Bußgeld kostet... Eine Stunde später stand die Frau bei uns in der Tür und hielt eine Schuldanerkennung in der Hand...
Gut, daß ich da war, wurde natürlich nicht unterschrieben.
Da es eine ältere Dame ist, will ich mal nicht an einen provizierten Unfall denken, aber ich kenne sie und weiß wie sie so fährt.
Bleibt die Frage, ob es wirklich zu 100% nur unser Schaden ist, oder sie eine Teilschuld trägt, denn der Schaden an unserem Alfa ist ja auch nicht unerheblich und wir haben leider nur eine Teilkasko.
Gruß, Sven |





konifere
Hallo Sven,
meinst du wirklich, dass wir das hier im Forum klären können?
Wohl ehe nicht.....
Melde es am besten deiner Versicherung und Berichte denen über deine Zweifel. Wenn diese da einen Ansatzpunkt findet, wird sie das weitere unternehmen.
Aber mach dir hier nicht allzu große Hoffnungen.
Gruß Delle
Suche ja nicht die Lösung, sondern einfach eine Bestätigung für mein Gefühl, daß meine Frau nicht Alleinschuld ist!!!
Deine Frau trägt auf jeden Fall die Hauptschuld. Ob die Unfallgegnerin ebenfalls teilweise haftet, ist aus der Ferne schwer zu sagen. Aus den Endstellungen der Fahrzeuge und den entstandenen Schäden kann ein unfallanalytischer Sachverständiger sicher errechnen, wie schnell die Unfallgegnerin war. Ob es mehr als 30 km/h waren? Keine Ahnung meinerseits. Aus dieser Kollisionsgeschwindigkeit kann man auch Rückschlüsse auf das Fahrverhalten der Unfallgegnerin ziehen. Wenn sie nicht gebremst hat, hat sie vielleicht auch nicht hingeschaut.
Eventuell stellt der unfallanalytische Sachverständige ja fest, dass die Unfallgegnerin den Unfall vermeiden konnte. Dann könnte Sie eine Teilschuld (20 bis 35 Prozent) bekommen. Vielleicht aber auch nicht, oder die Teilschuld tritt hinter dem - erheblich schwerwiegenderen Vorfahrtsverstoß - zurück. Dann haftet Deine Frau zu 100 Prozent.
Letztlich kann es Dir egal sein. Melde es Deiner Versicherung und frag nach ob die der Unfallgegnerin 100 Prozent zahlen. Wenn nicht, könnte interessant sein, warum nicht. Vielleicht ergeben Sich da Ansatzpunkte. Um eine Hauptschuld und damit eine Höherstufung in den Schadensfreiheitsklassen kommt Ihr aber sowieso nicht herum.
Und auf einen Prozess gegen die gegnerische Versicherung auf Ersatz Eures Schadens würde ich es nicht ankommen lassen. Viel zu teuer und zu risikoreich! Es sei denn, Ihr habt eine Verkehrsrechtsschutzversicherung
Das mit dem Bußgeld stimmt übrigens. Nach meiner Erfahrung verhängt die Polizei bei Unfallaufnahmen fast immer ein Bußgeld - sozusagen als "Gebühr" fürs Kommen. Man muß dann abschätzen, ob einem die unabhängige Unfallaufnahme (professionell kann man nicht sagen, sind leider oft schlichtweg dilletantisch
) wichtiger ist.
Ein Schuldanerkenntnis darf man natürlich nicht unterschreiben! Das steht schon in den Versicherungsbedingungen. Also - nach dem Unfall alles richtig gemacht
konifere
Und genau das ist das Problem. Der Unfall ist "Geschichte".
Die Endstellung der Fahrzeuge ist nicht mehr bekannt, es gibt weder verwertbare Drift oder Blockierspuren oder sonstige Spuren von der Unfallstelle, aus welchen Rückschlüsse über den realen Ablauf getroffen werden können.
Bestenfalls kann über die EES etwas zur ca.(!) Geschwindigkeit ausgeführt werden. Aber das ist mehr als dünn in diesem Fall.
Gruss Delle
Unfall bei "rechts vor links" Schuldfrage und Schuldanerkennung
Ich meine, wenn sie hinten bei uns reinfährt, man also so gut wie vorbei ist, dann muß sie doch was gesehen haben...
konifere
Wahrnembarkeit, Reaktionszeit, Schwellzeit, Bremsweg, Strassenverhältnisse, Sichtverhältnisse .......
was meinst du wohl, was da so alles mit reinspielt in solch eine unfallanalytische Betrachtung.
Das ist nicht ganz so einfach.
Aussagen der Unfallbeteiligten sind keine guten Beweismittel, bestwenfalls eine subjektive Meinungsäußerung.
Das ist nicht persönlich gegen deine Frau gerichtet, damit du das jetzt hier nicht falsch verstehst.
Aber Zeugenaussagen stehen ganz hinten in der Beweiskette in solchen Fällen...
glaub mir.
Gruss Delle
Nun ja, dann soll Versicherung zahlen und ich sehe zu, daß ich meinen günstig repariert bekomme...
konifere
Geh mit deiner Süßen schön Essen und danke dem lieben Gott, dass Ihr nicht mehr passiert ist.
Blech kann man ersetzen, einen geliebten Menschen nicht
So ein Unfall kann auch ganz anders ausgehen....
Somit hat alles negative auch eine positive Seite...
Dein Auto wird schon wieder gerade werden, du machst das schon....
Gruß (auch an deine Frau) von
Delle
konifere
Hallo iggy,
zu dem Unfall ist schon alles gesagt. Nur noch soviel:
Bei der Unfallanalyse kommen manchmal für Laien (zu denen ich mich dabei auch zähle) ganz erstaunliche Ergebnisse heraus.
Hatte mal einen Fall, der ganz ähnlich wie Eurer abgelaufen ist und bei der Unfallanalyse kam heraus, dass der Vorfahrtsverletzer (also quasi Deine Frau) und nicht der Vorfahrtsberechtigte viel zu schnell gefahren ist, obwohl man anhand der Drehung des Fahrzeugs genau das Gegenteil vermutet hätte.
Es spielen da einfach -wie schon gesagt wurde- sehr viele Parameter eine Rolle. Physik eben
Also am besten abhaken und freuen, dass nichts schlimmmeres passiert ist.
Gute Nacht
Hafi