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Unfall am beschädigten Auto, was nun?

Unfall am beschädigten Auto, was nun?

DerTouranfahrer DerTouranfahrer

Rechtslenker

VW
Themenstarter

Was nun? Unfall gehabt, Auto beschädigt und 2500 Euro schaden durch einen Radfaghrer der das parkende Auto nicht gesehen hat. Inzwischen sind ein paar Tage vergangen, Klärung mit der Versicherung, Scahdensnummer etc pp und bums kommt einer aus der Seitenstarße und knallt hier nochmal rein.

 

Wer zahlt nun die Schäden? was ist alt und was ist und iwe beweise ichs?


ich glaube, da wirst du etwas genauer werden muessen.

mehr als kaputt geht ja nicht.

 

z.b. 1. unfall beide seitentueren zu ersetzen:

wenn dann nochwer reinknallt, und kein weiterer schaden entsteht, hat der wohl "glueck" gehabt.

 

vorschäden ( du scheinst ja wenigstens einen KVA zu haben) sind beim 2. unfall anzugeben.


twelferider twelferider

konifere

Harry hat das schon ganz richtig erklärt.

 

Der Grundgedanke ist, dass eine Sache nur einmal kaputt sein kann - kaputer als (sowieso) kaputt geht nunmal nicht.

 

 

Sofern durch Unfall 2 kein weiterer Schaden eingetreten ist, bzw. keine Schadenerweiterung erfolgt, hat der Schädiger im Unfall Nr. 2 ganz einfach Glück gehabt - er muss nichts bezahlen, man spricht von der sog. "überholenden Kausalität".

 

 

 

Sollte durch Unfall Nr. 2 eine Schadenerweiterung eingetreten sein, so kommt Schädiger 2 hierfür auf (nur für die Erweiterung zu Schaden 1).


Zitat:

Original geschrieben von twelferider

 

Sollte durch Unfall Nr. 2 eine Schadenerweiterung eingetreten sein, so kommt Schädiger 2 hierfür auf (nur für die Erweiterung zu Schaden 1).

Und das ist je nach Fall nur mit Beweissicherung des 1. Schadens möglich.


Golf5GTI/DSG Golf5GTI/DSG

Jetzt Countryman

Zitat:

Original geschrieben von Unabhaengiger SV

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

 

Sollte durch Unfall Nr. 2 eine Schadenerweiterung eingetreten sein, so kommt Schädiger 2 hierfür auf (nur für die Erweiterung zu Schaden 1).

Und das ist je nach Fall nur mit Beweissicherung des 1. Schadens möglich.

...und wenn dies nur ein KVA vom AH ist und kein richtiges Gutachten, was dann?

 

Das ist wohl die Frage :(


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