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unangemeldet zum Straßenverkehrsamt fahren?

Themenstarteram 28. Dezember 2008 um 9:45

ich habe endlich wieder einen Scorpio gekauft, lange gesucht...:-) der steht nun unangemeldet bei mir auf dem Hof, das alte Kennzeichen welches Entstempelt ist, ist am Auto dran, darf ich mit einer Deckungskarte so zum Straßenverkehrsamt fahren, und ihn da anmelden? Da versichert ist das Auto ja, sobald ich eine Deckungskarte habe. Die Polizei hält mich bestimmt an,da das auto ja abgemeldet ist. Wer weiß wie die Bestimmungen sind?

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22 Antworten

NEIN!!!!!!!!!!!!!:o

Gruß

konsulistic

Nein DU / Sie machen sich damit strafbar, Gehe zur einer deine bevorzugeten Werkstatt und frage nach ob du kurzfristig rote kennzeichen bekommt passta wenn nein . nächste möglichkeit  kennzeichen (die jetzige) ASU TÜV Deckungskarte Farzeugbrief und EC KArte und ab zur Zulassung  anmelden und wieder heim, neue Kennzeichen drauf und du darfst fahren

Na klar darf man das! Voraussetzung entstempelte Kennzeichen (aus dem selben oder einem direkten Nachbarzulassungsbezirk) sind am Fahrzeug, die Doppelkarte muß für Fahrten mit entstempelten Kennzeichen gültig sein und es muß auch auf dem direkten Weg zur Zulassungstelle oder TÜV gefahren werden.

 

§ 23 (4) StVZO: (4) Amtliche Kennzeichen müssen zur Abstempelung mit einer Stempelplakette versehen sein..........

.......... Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind; Saisonkennzeichen gelten außerhalb des Betreibszeitraumes bei Fahrten zur Entstempelung und bei Rückfahrten nach Abstempelung des Kennzeichens als ungestempelte Kennzeichen im Sinne des ersten Halbsatzes. Die Zulassungsbehörde kann das zugeteilte Kennzeichen ändern und hierbei das Fahrzeug vorführen lassen.

Siehe auch hier: http://www.adac.de/.../umfang_versschutz.asp?...

Themenstarteram 28. Dezember 2008 um 12:41

Danke, genau das habe ich auch gehört, kannte nur den Paragraphen nicht.. Also ist es ja kein Problem zur Zulassungstelle zu kommen...

aufpassen diese reglung gelten nicht in alle bundesländer, auf alle fälle ein wagen der längere zeit nicht angemeldet war und zugelassen wird ist von abzuraten. was richtig ist beim abmelden des KFZ ist der versicherungsschutz bis 0:00 des gleichen tages gegeben. das heist mit entwerdete kenzeichen fahren bis 0:00.

aber wie wär es wenn du mal ber der Polizei nachfragst (dein freund und helfer) aber bitte die ordsnr wählen (auskunft) und keine 110

 

Eigentlich ist die STVZO für ganz Deutschland gültig....

am 28. Dezember 2008 um 14:37

Wenn du bei der Versicherung die Doppelkarte , heute gibts die Doppelkarte nicht mehr, beantragt hast, das der für den Straßenverkehr zugelassen wird, darfst du ohne Kennzeichen damit zum TÜV und von da aus zum Straßenverkehrsamt fahren. Bei Abmeldung um sagen wir mal 10 Uhr morgens darfst du den ganzen Tag noch mit entstempelte Kennzeichen fahren.

Ich bin mit meinem Cossi (Damals noch Doppelkarte) ohne Kenzzeichen zum Tüv und dann zum Straßenverkehrsamt gefahren. Fragt nicht wie ich mich gefühlt habe, kurz vor einem Darmdurchbruch, vom TÜV aus haben mich die Bullen angehalten, Magen/Darm war nichts dagegen. Ich hatte alles bei für die Anmeldung, dann die Fragen beantwortet die sie gestellt haben und dann habe ich meine Fahrt fortgesetzt. Ohne Strafe. IS OK.

Ja, du kannst ohne Kennzeichen fahren, das ist eine Wasserdichte Sache, alle anderen die sagen das es nicht geht oder darf haben keine Ahnung. Es ist so. Und daran hat sich bis jetzt nichts geändert. Infos kannste dir auch bei der Polizei holen, denn wenn du die Anmeldungsgeschichte im Auto liegen hast und den direkten Weg zum Straßenverkehrsamt fährst, bist du schon versichert. Aber nur für diesen Weg erst mal, ja und TÜV halt aber mehr nicht.

Ohne Kennzeichen ist nicht zulässig, nur mit enstempelten Schildern.

Fakt ist, solltest du ein unfall bauen oder dir einer reinfahren  kannst du auf dein schaden sitzen bleiben im schlimmsten fall die gegnseite mit bezahlen den versicherungen machen oft tolle sachen. also warum was riskieren wenn es auch einfach geht.

und zur info sollte die polizei dich anhalten, bekommst du auf alle fälle eine verwarnung und wiedervorlage bei der polizei und 10 €

also warum was riskieren ....schnapp dein zeug und melde den wagen an und gut ist

Was soll der Unsinn? Seit wann ist ein versichertes Fahrzeug plözlich nicht mehr versichert wenn man sich an die Regeln hält? Und seit wann kostet es 10.- Strafe wenn man eine solche Fahrt konform nach STVZO macht?

Die Polizei wird sich sicher nicht über geltendes Recht hinwegsetzen.

am 28. Dezember 2008 um 19:35

Ohne Kennzeichen kann man fahren. Warum darf man nur mit entstempelte Deko - Kennzeichen fahren ?, Sorry, das stimmt nicht. Von der Versicherungstechnischen Seite zählt die Fahrgestellnummer mit de Sachen die du für die Anmeldung brauchst und nicht das entstempelte Kennzeichen, denn das ist entstempelt und hat nichts mit der Neuanmeldung zu tun. Bei der Anmeldung kannst du dich entscheiden ob du die wieder haben willst, wenn die nicht schon wieder vergeben ist.

Außerdem was machst du wenn die alten Kennzeichen nicht hast. Die alten haben keine Funktion, Funktion haben die Daten bei der Versicherung und bei der Versicherung gibst du doch nicht das alte Kennzeichen an, wenn du nicht weißt ob es das nicht schon für ein anderes Fahrzeug vergeben ist. Wenn du reserviert hast, zählt auch das neue noch nicht, nur das was du für die Anmeldung brauchst, irgendwie logisch, denn die alten Schilder machen keinen Sinn, nur Deko, und mit Deko ist das Auto nicht versichert.

Das einzige was du machen kannst, nun ja, reservierte Kennzeichen bei der Versicherung angeben, aber das ist genauso gut wie ohne reservierte.

Ich bin angehalten worden ....ohne Kennzeichen, auch wenn ich mich dabei nicht ganz wohl gefühlt habe, ich mußte alles vorzeigen damit die sich vergewissern konnten, und durfte weiter fahren ohne das man mir sagte: da haben sie aber noch Glück gehabt, oder da drücken wir noch mal ein Auge zu.

Das sind keine Lach und Sachgeschichten, und das ist nicht gelogen.

am 28. Dezember 2008 um 19:51

Ab der "Doppelkarte" ist dein Auto versichert, wenn du da noch nichts mit deinem Versicherungsmann ausdrückliches wie Teilkasko mit SB oder ohne SB geklärt hast (komm morgen mal vorbei, und dann reden wir erst mal wie du versichert sein möchtest), dann ist dein Auto erst mal "nur" Haftpficht versichert.

Wenn dann der dicke Hagel durch Unwetter kommt, bekommst du wohl nichts für dein Auto ersetzt. Aber bei Unfall (selbstverschuldet z.B) ist der auf den Weg (aufpassen, genau lesen ) zum TÜV und danach direkt zum Straßenverkehrsamt versichert. Einkaufen bei Lidl oder McDonalds natürlich nicht.

Egal ob du einen Aufkleber "Ein Herz für Kinder", ein ortsfremdes, entstempeltes Kennzeichen oder nichts am Auto hängen hast.

Das haben mir der Versicherungsmann (Volksfürsorge), der TÜV und unser Mechaniker erzählt. Alles das selbe.

Und wenn du Polizei mich anhält, überprüft und mich weiterfahren läßt, dann bin ich momentan echt verärgert, das man meine Kompetenz in Frage stellt.

Wenn ihr es nicht glaubt, TÜV, Polizei, StVamt, Versicherung oder Werkstatt anrufen. Die bestätigen genau das, was ich geschrieben habe. Also.....bitteschön.

Hallo Leute,

sorry für meine knappe und anscheinend unrichtige Antwort von heute morgen. Für mich gab es da eigentlich gar keine Überlegung, sondern der Sachverhalt stand für mich fest. Da war ich im Irrtum. Die von den Vorrednern angeführten Argumente waren für mich neu. Ich wußte bislang lediglich, daß man am Tage der Abmeldung noch mit entstempelten Kennzeichen fahren darf. Naja, wieder mal was dazugelernt.:):rolleyes:

Ich habe mal eben gegogglet. Dort findet man unter §23 StvZo nur "Gutachten für die Zulassung als Oldtimer".

Dieser § kann es also nicht sein.

Auf der Adac-Seite steht aber das soetwas möglich ist.

Dort steht auch folgendes:"

Zitat:

Voraussetzung für die Durchführung solcher Fahrten ist jedoch, dass ein Kennzeichen von der Kfz-Zulassungsstelle bereits zugeteilt oder reserviert ist und dieses Kennzeichen - wenn auch ohne amtliche Stempel - am Fahrzeug angebracht sind"

Demnach wären solche Fahren also möglich, jedoch nur mit angebrachtem Kennzeichen.

Wenn Cosworth 4x4 schreibt das ihn die Polizei laufen lies, wird es wohl stimmen.

Ich werde in den nächsten Tagen mal versuchen mir das von einem Polizisten bestätigen zu lassen.

Ich gebe dann mal Bescheid.

Gruß

konsulistic

Ich würde bei der Polizei ( nicht die 110 ! :) ) oder beim Ordnungsamt nachfragen. Hier scheint es

tatsächlich Unterschiede selbst von Gemeinde zu Gemeinde geben.

Hatte mal so etwas ähnliches ( TÜV über 4 Jahre abgelaufen & abgemeldet. Ohne TÜV

keine Anmeldung, ohne Anmeldung keine Fahrt zum TÜV <haha> ). x:

 

Am Ende durfte ich *ohne auch nur den kleinsten Umweg zu nehmen* (!) zum TÜV

mit den alten Kennzeichen und wieder zurück in die Garage. Zur Behörde zwecks Zulassung

durfte ich dann *nicht* fahren. Das Einverständnis der Versicherung ( Zusage Haftpflicht )

brauchte ich trotzdem für die TÜV Fahrt.

War totales Chaos damals. :/

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