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Umsatzsteuer bei Rückgabe KFZ durch verbrieftes Rückgaberecht

Themenstarteram 6. April 2016 um 23:14

Hallo,

im Mai läuft ein dreijähriger Finanzierungsvertrag mit der VW-Bank aus (verbrieftes Rückgaberecht ist vorhanden). Das Auto ist im Betriebsvermögen eingebunden, der Privatanteil wird nach der 1%-Regelung abgerechnet.

Im Anschluß möchte ich wieder einen neuen Geschäftswagen über die VW-Bank finanzieren (z.Zt. relativ günstig mit 1,9%), ebenfalls wieder mit dem verbrieften Rückgaberecht.

Ist doch richtig, dass ich von dem Restwert des aktuellen Fahrzeugs die Umsatzsteuer bei Rückgabe abführen muß (das Autohaus nimmt meinen Wagen in Zahlung und bezahlt den Restwert an die VW-Bank)?

Danke und Grüße

Beste Antwort im Thema

Absolut falsch.

Mal ganz brutal: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ...

Das Entstehen der Umsatzsteuer ist weder vom Schreiben einer Rechnung, noch vom Geldfluss abhängig.

 

@wede61:

Du hast vollkommen Recht, du musst die Umsatzsteuer, die im "Rücknahmepreis" enthalten ist, an das Finanzamt abführen. Das Autohaus wird dann schon eine Rechnung von dir haben wollen, wegen dem Vorsteuerabzug.

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Um Umsatzssteuer abzuführen, müsstest Du ja dann zunächst mal dem Autohaus eine Rechnung für den zurückzugebenden Wagen schreiben. Du hast aber eine Finanzierung mit verbrieftem Rückgaberecht gewählt, d.h. Du hast jetzt am Ende der Laufzeit die Möglichkeit, den Wagen zum vereinbarten Restwert zu kaufen ODER den nicht vollständig bezahlten Wagen einfach zurück zu geben. Im erstem Fall fließt Geld aus Deiner Geldbörse an den Händler, im zweiten Fall fließt kein Geld zwischen Dir und dem Händler --> keine Umsatzsteuerschuld, die Du zu begleichen hättest.

Absolut falsch.

Mal ganz brutal: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ...

Das Entstehen der Umsatzsteuer ist weder vom Schreiben einer Rechnung, noch vom Geldfluss abhängig.

 

@wede61:

Du hast vollkommen Recht, du musst die Umsatzsteuer, die im "Rücknahmepreis" enthalten ist, an das Finanzamt abführen. Das Autohaus wird dann schon eine Rechnung von dir haben wollen, wegen dem Vorsteuerabzug.

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 7. April 2016 um 08:11:29 Uhr:

Absolut falsch.

Mal ganz brutal: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ...

Das Entstehen der Umsatzsteuer ist weder vom Schreiben einer Rechnung, noch vom Geldfluss abhängig.

 

@wede61:

Du hast vollkommen Recht, du musst die Umsatzsteuer, die im "Rücknahmepreis" enthalten ist, an das Finanzamt abführen. Das Autohaus wird dann schon eine Rechnung von dir haben wollen, wegen dem Vorsteuerabzug.

Absolut korrekt, du schreibst dem Autohaus eine Rechnung in Höhe des Rücknahmepreises und führst zusätzlich die in diesem Betrag enthaltene UST an das FA ab, haben wir so schon drei mal praktiziert.

Themenstarteram 7. April 2016 um 7:23

Zitat:

...

 

Absolut korrekt, du schreibst dem Autohaus eine Rechnung in Höhe des Rücknahmepreises und führst zusätzlich die in diesem Betrag enthaltene UST an das FA ab, haben wir so schon drei mal praktiziert.

Schade, das wäre ja auch zu schön gewesen ;-). Aber hatte ich auch so vermutet, da ich die Vorsteuer beim Kauf schon kassiert hatte.

Obwohl es ja eigentlich auch eine Art "Leasing" ist, der Unterschied besteht wohl darin, dass ich als Eigentümer vor dem Finanzamt stehe und nicht das Autohaus bzw. Bank.

Die monatliche Zahlung kann ich (leider) natürlich nicht in meiner E/Ü ansetzen, sondern nur die Darlehenszinsen.

Grüße

Wolf

Themenstarteram 7. April 2016 um 7:32

@wastl50: Würdest du das Sepangblau wieder nehmen ;-), bei mir steht ein A3 Cabrio mit S-line Ausstattung in Sepangblau an?

Zitat:

@wede61 schrieb am 7. April 2016 um 09:23:02 Uhr:

Die monatliche Zahlung kann ich (leider) natürlich nicht in meiner E/Ü ansetzen, sondern nur die Darlehenszinsen.

Grüße

Wolf

Und der arme Leasingnehmer kann keine AFA geltend machen.

Inwieweit entsteht eine Umsatzsteuerschuld, wenn ich ein Auto am Ende der Finanzierung (ich habe jetzt angenommen, dass es eine Ballonfinanzierung ist, d.h. es gibt eine Schlussrate, die nur fällig wird, wenn der Finanzierungsnehmer das Auto erwerben will) einfach zurückgebe? Bin gerade etwas verwirrt, vielleicht übersehe ich auch etwas Wesentliches.

Du übersiehst, dass beim Kauf die MwSt auf den vollen Kaufpreis angefallen und vom TE auch geltend gemacht wurde. Nun gibt er das Auto zum vorher garantierten Rückkaufpreis an den Händler zurück.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 7. April 2016 um 09:53:34 Uhr:

Du übersiehst, dass beim Kauf die MwSt auf den vollen Kaufpreis angefallen und vom TE auch geltend gemacht wurde. Nun gibt er das Auto zum vorher garantierten Rückkaufpreis an den Händler zurück.

Richtig.

Die Rückgabe des Autos zum garantierten Restwert ist nämlich nichts anderes als der Verkauf des Autos an den Händler zu eben diesem Preis. Es ist das Wesen einer Finanzierung, dass der Käufer Eigentümer des Autos bereits zu Beginn der Laufzeit wird. Und genau darin liegt der Unterschied zum Leasing, wo der Leasingnehmer nie Eigentümer wird.

Zitat:

@wede61 schrieb am 7. April 2016 um 09:32:30 Uhr:

@wastl50: Würdest du das Sepangblau wieder nehmen ;-), bei mir steht ein A3 Cabrio mit S-line Ausstattung in Sepangblau an?

Im Prinzip ja,

würde aber heute lieber von Porsche das "Saphirblau" nehmen (als Individual-Lackierung) das ist etwas heller und schimmert je nach Sonneneinstrahlung samtig blau/violett - Endgoil. :D

Zitat:

@PeterBH schrieb am 7. April 2016 um 09:53:34 Uhr:

Du übersiehst, dass beim Kauf die MwSt auf den vollen Kaufpreis angefallen und vom TE auch geltend gemacht wurde. Nun gibt er das Auto zum vorher garantierten Rückkaufpreis an den Händler zurück.

Ja.... an diese Konstellation hatte ich in der Tat nicht gedacht. Danke für's Aufklären!

Themenstarteram 7. April 2016 um 18:21

Zitat:

 

Im Prinzip ja,

würde aber heute lieber von Porsche das "Saphirblau" nehmen (als Individual-Lackierung) das ist etwas heller und schimmert je nach Sonneneinstrahlung samtig blau/violett - Endgoil. :D

Den Porsche gibt es dann beim nächsten Mal ;-).

Heute wurde übrigens auch ein Facelift mit neuen Farben vorgestellt (Arablau, Kosmosblau, Nanograu, Tangorot, Vegasgelb)

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