Ummelden Auto
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Hallo, wenn man sich ein angemeldetes Auto kaufe(aus einem anderen Landkreis), wie lange habe ich ich Zeit zum Ummelden.
Und was passiert, wenn ich es nicht innerhalb der vergeschriebenen Frist ummelde? |
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nach StVZO und FZV bist du dazu verpflichtet unverzüglich die neuen Halterdaten eintragen zu lassen.
Unverzüglich bedeutet nunmal bei nächster Möglichkeit - die nicht von deinem privaten Empfinden abhängig ist. Denn wenn man selbst nicht zur zulassungsstelle gehen kann, gibts Unternehmen oder Freunde die das für einen machen können.
Wenn der VK der Zulassugnsstelle die Veräußerung mitteilt, bekommst du nach ca 1-2 Wochen eine Ermahnung zum Um- oder Abmelden.
Kommst du dieser auch nicht nach, gehts mit Bußgeldern ab 15,-€ los und kann ganz schnell in einer Zwangsstilllegung enden, die kostet richtig Geld.
Nebenbei entstehen dem Verkäufer durch dein Versäumnis Kosten für die Steuer. Versicherungen berechnen auch oft nicht den Tag der im KV steht sondern dann, wenn der Wagen tatsächlich umgemeldet wurde. Daraus können Zivilrechtliche Ansprüche dir gegenüber entstehen.