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UK-Anhänger in D zulassen?

UK-Anhänger in D zulassen?

Themenstarter

Hallo zusammen,

 

für mein Boot möchte ich mir gerne einen PKW-Trailer kaufen (zulässiges GG ca. 2700kg). Da die Teile in Deutschland sehr teuer sind, würde ich mir gerne einen in Großbritannien kaufen.

Meine Frage jetzt: Kriege ich den Anhänger eines UK-Herstellers problemlos in Deutschland zugelassen? Gibt es vielleicht Vorschriften, die ggf. nicht erfüllt werden? Muss es dann eine teure Einzelabnahme geben?

 

Beste Grüße,

Torben


wenn der eine E-Zulassung hat und ansonsten nicht überbreit ist, sollte das eigentlich keine Probleme geben nach einer erfolgreichen §21 Abnahme


Am besten fragst du mal bei deiner Zulassungsstelle bzw.deinem Tüv nach.Die sagen dir genau was sie wollen damit du den Anhänger zugelassen bekommst.Mit solchen Fragen erreichst du hier nicht viel,ausser bei mir war das so... ich glaube das...... evtl.so und so usw.

Viele nützliche Tipps und genauso viele unnütze.

Gruß


Das hier hab ich generell dazu gefunden:

 

Merkblatt zur Zulassung ausländischer Fahrzeuge

mit EG Übereinstimmungsbescheinigung / Einfuhr aus einem EU-Mitgliedstaat

 

Ohne Vorlage aller benötigten Unterlagen kann keine Zulassung erfolgen!

 

Bei Einfuhr eines Neufahrzeuges:

 

* Ausländische Zulassungsbescheinigungen (Fahrzeugpapiere) im Original

* EG-Übereinstimmungsbescheinigung

(ggf. Datenbestätigung zum Nachweis der technischen Daten)

* Fahrzeug zur Überprüfung der Fahrzeug-Ident-Nr.

* Eigentumsnachweis mittels Kaufvertrag im Original

* Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke

* Versicherungsbestätigung

* Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren

* Personalausweis oder Reisepaß

* ggf. Vollmacht des Fahrzeughalters

bei minderjährigen Haltern Ausweis des Halters, zusätzlich Vollmacht und Ausweise des/der Erziehungsberechtigten

 

Bei Einfuhr eines Gebrauchtfahrzeuges:

 

* Ausländische Zulassungsbescheinigungen (Fahrzeugpapiere) im Original

* EG-Übereinstimmungsbescheinigung

(ggf. Datenbestätigung zum Nachweis der technischen Daten)

* Fahrzeug zur Überprüfung der Fahrzeug-Ident-Nr.

* Eventuell ausländische Kennzeichen

* Eigentumsnachweis mittels Kaufvertrag im Original

* Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke, wenn das Fahrzeug noch keine 6.000 km zurückgelegt hat, od. dessen 1. Inbetriebnahme zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als 6 Monate zurückliegt

* ggf. Nachweis über gültige Haupt-/Abgasuntersuchung, wenn diese nach deutschem Recht fällig gewesen wäre

* Versicherungsbestätigung

* Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren

* Personalausweis oder Reisepaß

* ggf. Vollmacht des Fahrzeughalters

bei minderjährigen Haltern Ausweis des Halters, zusätzlich Vollmacht und Ausweise des/der Erziehungsberechtigten

 

 

Merkblatt zur Zulassung ausländischer Fahrzeuge

ohne EG-Übereinstimmungsbescheinigung / Einfuhr aus einem Staat außerhalb der EU

 

Ohne Vorlage aller benötigten Unterlagen kann keine Zulassung erfolgen!

 

Bei Einfuhr eines Neufahrzeuges:

 

* Ausländische Fahrzeugpapiere im Original

* Eigentumsnachweis mittels Kaufvertrag im Original

* Zollunbedenklichkeitsbescheinigung bei Einfuhr aus einem Nicht-EG-Staat

* Gutachten nach § 21 StVZO vom TÜV

* Versicherungsbestätigung

* Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren

* Personalausweis oder Reisepaß

* ggf. Vollmacht des Fahrzeughalters

bei minderjährigen Haltern Ausweis des Halters, zusätzlich Vollmacht und Ausweise des/der Erziehungsberechtigten

 

Bei Einfuhr eines Gebrauchtfahrzeuges:

 

* Ausländische Fahrzeugpapiere im Original

* Eventuell ausländische Kennzeichen

* Eigentumsnachweis mittels Kaufvertrag im Original

* Zollunbedenklichkeitsbescheinigung bei Einfuhr aus einem Nicht-EG-Staat

* Gutachten nach § 21 StVZO vom TÜV

* Abgasuntersuchung (AU), wenn der Tag der erstmaligen Zulassung länger als 1 Jahr zurückliegt

* Versicherungsbestätigung

* Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren

* Personalausweis oder Reisepaß

* ggf. Vollmacht des Fahrzeughalters

bei minderjährigen Haltern Ausweis des Halters, zusätzlich Vollmacht und Ausweise des/der Erziehungsberechtigten


Hi Leute. Falls es jemanden interessiert. Hier steht alles:

 

http://www.schlauchboot-online.at/archive/index.php/t-17852.html

 

Grüße,

Torben


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