TÜV Vollabnahme

Themenstarter

Im Frülhjahr wird es soweit sein.

Mein Moped schon seit Aug 04 keinen TÜV mehr und seit Okt 02 abgemeldet.

Wird wohl eine Vollabnahme brauch um wieder auf die Stasse zu dürfen. Oder täusche ich mich da etwa?

Was habe ich bei einer Vollabnahme zu erwarten und was kostet das?

 

Danke für Info

Fieti


Hi,

brauchst du nicht nur ne ganz normale Hauptuntersuchung wie jeder andere auch, wenn er Tüv haben will ?

Ich hab die Erfahrung gemacht, dass man sich Tüv besser in ner Werkstatt holt, wo der Tüvi einmal die Woche vorbeikommt... Da sind die bisher immer kulanter gewesen als wenn man zu ner Tüv-station oder Dekra fährt ...

Oder wie war das bei euch ? (vielleicht kommt ja noch wer.... ?)

 

Mfg Thorben


Zitat:

Hi,

brauchst du nicht nur ne ganz normale Hauptuntersuchung wie jeder andere auch, wenn er Tüv haben will ?

Eigentlich leider nein. Wie lange der TÜV abgelaufen ist, ist interessanterweise egal. Selbst wenn er 10 Jahre überzogen wurde braucht man keine Vollabnahme - hier sind es nur ein paar Monate.

 

Aber jetzt kommt das Probelm: Wenn ein Fahrzeug länger als 12 Monate (auf Antrag 18 Monate) abgemeldet war ist eine Vollabnahme nötig da es neu zum Verkehr zugelassen wird. Zudem gibt es einen neuen Fahrzeugbrief.

Kosten weis ich nicht mehr, aber billig war es bei mir nicht, denn wie schon geschrieben:

1. Neuer Brief durch Zulassungsstelle

2. Dadurch bedingt eine neue Nummer, d.h. neue Kennzeichenschilder

3. Vollabnahme durch den TÜV kostet auch mehr als eine normale Hauptutersuchung. Bei mir hatten sie damals auch jeden Mist nachgeprüft. Selbst Sachen die man bei der normalen HU nicht prüft, wie z.B. Die Zähne am Kettenrad nachgezählt, als wenn ich ein Mofa hätte.

 

Vielleicht erlassen sie Dir sogar 2. wenn die Nummer zwischenzeitlich nicht neu vergeben wurde. Wenn ich es richtig im Kopf habe bleibt sie noch ein Jahr nach dem Verfall gesperrt und kann dann wieder neu vergeben werden. Leider ist von Oktober 02 bis ins Frühjahr 2005 die Grenze von 12 (bzw.18) Monaten + 12 Monaten Sperre deutlich rum.

 

Ich hoffe natürlich das die Informationen noch alle stimmen, nicht das zwischenzeitlich die Gesetze geändert wurden und ich weis noch nichts davon.


Hi Chaoschemiker,

 

Zitat:

Ich hoffe natürlich das die Informationen noch alle stimmen, nicht das zwischenzeitlich die Gesetze geändert wurden und ich weis noch nichts davon.

Nope, bist noch voll am Zahn der Zeit.

 

Einzige Ergänzung:

 

Das mit der Vollabnahme (§21 StVZO, Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis) durch den TÜV gilt nur für die ALTEN Bundesländer, weil nur hier der TÜV die Technische Prüfstelle ist, welche so eine Einzelabnahme machen darf.

 

In den neuen Bundesländern darf das der TÜV nicht, sondern dort ist die DEKRA die Technische Prüfstelle und somit die richtige Anlaufstelle.

 

 

Ciao,

 

kawa


Mein altes Motorrad mußte letzes Jahr auch durch den Baurattüv (sprich Vollabnahme). Hat nur ein paar Euro mehr gekostet als die normale TÜV-Prüfung.


TÜV Vollabnahme

habe auch mal vollabnahme gemacht, es waren 33,- oder so.


Vollabnahme !

 

Hi,,

ich habe auch das Problem dass ich ein Motorrad gekauft habe bei dem der Tüv seit 03.2005 abgelaufen ist.

 

Die Frage nach den Kosten wurde nicht eindeutig geklärt !

Kann nicht jemand eine Hausnummer nennen ?

 

Gruß

 

FRANK


zottlbaer zottlbaer

volles Röhrrrrrrrr

Re: Vollabnahme !

 

Zitat:

Original geschrieben von littlegoofy

Hi,,

ich habe auch das Problem dass ich ein Motorrad gekauft habe bei dem der Tüv seit 03.2005 abgelaufen ist.

 

Die Frage nach den Kosten wurde nicht eindeutig geklärt !

Kann nicht jemand eine Hausnummer nennen ?

 

Gruß

 

FRANK

hi,

 

ganz normal abnamhe machen, aber es wird der neue tüv zurückdatiert, das heißt 3/05 abgelaufen somit 03/07 Tüv.

kosten ca.33€.

unterschied ist: motorrad war nicht abgemeldet länger wie 18 monate, sondern es wurde nur der Tüv einige zeit überzogen, was meine antwort darauf ziehen lässt.

 

gruß


vollabnahme

 

hallo leute!

 

sorry, aber ich muss hier viel falsches lesen :-(.

 

ist ein fahrzeug länger wie 18 monate abgemeldet muß man eine sog §21-Abnahme machen (ist im volksmund die vollabnahme).

die kostet ein paar euro mehr wie die normale hu. ist das moepd aber nach bj 1989 in den verkehr gekommen brauchst du noch ne abgasuntersuchung.

 

grüße


zottlbaer zottlbaer

volles Röhrrrrrrrr

was soll hier so falsches stehen?

 

gruß


TÜV Vollabnahme

Hi Leute,

 

Der Thread ist ja schon älter und ich hatte vor 2 Jahren (!!) schon mal drauf geantwortet. (wer gräbt eigentlich so alte Dinger wieder aus? ;) )

 

Inzwischen hat sich schon wieder was getan und ab März nächsten Jahres (also anno 2007 - falls dieser Thread in 2 Jahren nochmal ausgebuddelt wird ;) ) gilt:

 

Ein Kraftfahrzeug kann bis zu 7 Jahre vorläufig stillgelegt gewesen sein und braucht dennoch nur einen normale Hauptuntersuchung ("TÜV") um wieder zugelassen werden zu können.

 

Dies gilt auch für Fahrzeuge, die jetzt schon vorübergehend stillgelegt worden sind. Hier zählen die 7 Jahre auch vom Datum der Stilllegung an.

 

Sollte das Fahrzeug aber gezielt endgültig Stillgelegt worden sein, dann ist die sogenannte Vollabnahme (§21 StVZO) erforderlich, um wieder eine Zulassung zu erlangen.

 

Die Abgasuntersuchung ist - nicht nur bei den Zweirädern - seit April diesen Jahres Teil der HU, wird also auf jeden Fall mit durchgeführt werden, soweit das Erstzulassungsdatum nach dem 01.01.1989 liegt.

 

 

Hope this helps,

 

kawa1962


Re: Vollabnahme !

 

Zitat:

Original geschrieben von littlegoofy

Hi,,

ich habe auch das Problem dass ich ein Motorrad gekauft habe bei dem der Tüv seit 03.2005 abgelaufen ist.

 

Die Frage nach den Kosten wurde nicht eindeutig geklärt !

Kann nicht jemand eine Hausnummer nennen ?

 

Gruß

 

FRANK

TÜV Nord Gültig ab 01.04.2006



Kawasaki: TÜV Vollabnahme
 
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