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Tüv & Vollabnahme

Jason2002 Jason2002

Kawasaki GPZ600R

Themenstarter

Hallo,

 

ich wollte mal fragen was der unterschied zwischen ein Tüv und Vollabnahme ist.

Ab wann wird eine Vollabnahme fällig ? Vorallem, läuft die Zeit ab den letzen Tüv, oder von der Ausserbetriebsetzung ?

 

Meine GPZ wurde am 12.10.09 ausserbetrieb genommen, allerdings liegt der letzte Tüv schon einige Jahre zurück, im August 2005.

 

Vielen Dank im vorraus

 

Jason

 

 

Edit .. habe selbe gegoogelt:

Quelle: http://www.kfz-auskunft.de/lexikon/vollgutachten.html

 

Wer künftig sein Auto länger als 18 Monate stillegt, benötigt für die Wiederzulassung keine Vollabnahme nach § 21 StVZO mehr. Möglich macht dies die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die am 1.4.2007 in Kraft tritt. Gemäß der neuen Verordnung ist ein derartiges Gutachten erst dann zu erstellen, wenn das abgemeldete Fahrzeug aus dem zentralen Fahrzeugregister gelöscht wurde. Dies geschieht nach sieben Jahren, und wenn für das unveränderte Fahrzeug keine gültige EU oder nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung nachgewiesen werden kann.

Weiterthin notwendig für eine Wiederzulassung sind eine Hauptuntersuchung (HU), Abgasuntersuchung (AU) oder gegebenfalls eine Sicherheitsprüfung (SP), wenn diese sonst im Abmeldungszeitraum hätte durchgeführt werden müssen.


Naja... wie soll ich sagen... Du fragst nach dem Unterschied zwischen zwei Dingen, die es so nicht gibt, auch wenn man sie landläufig so nennt.

 

Das was Du "TÜV" nennst, nennen Fachleute "Hauptuntersuchung", eine periodisch wiederkehrende Pflicht, Fahrzeuge auf Sicherheitsmängel überprüfen zu lassen. Hier unterscheidet man in PKW, Anhänger, Taxis, Mietwagen, LKW bis, LKW über 3,5 Tonnen, neu zugelassene Fahrzeuge usw. Taxis, Mietwagen, LKW über 3,5 Tonnen, Omnibusse u.a. müssen alle 12 Monate, PKW und Krafträder u.a. alle 24 Monate, nach einer Neuzulassung erst nach 36 Monaten usw. zur HU, die bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren seit 1.1.2010 immer in Verbindung mit einer Abgasuntersuchung gemacht wird, bei Motorrädern nur wenn sie nach dem 1.1.89 zugelassen wurden.

Die HU macht nicht nur der TÜV, sondern auch Dekra, GTÜ, GTS, DAT usw.

 

Die Vollabnahme oder Vollgutachten nennt sich amtlich "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis". Bis 1.4.2007, wie Du selbst herausgefunden hast, musste dieses Gutachten erstellt werden, wenn ein Fahrzeug mehr als 18 Monate still gelegt war. Dann galt die alte Betriebserlaubnis als erloschen und musste neu beantragt werden. Das Gutachten kostete damals bei Motorrädern genau 50 cent mehr als eine HU und wurde von einem Dipl. Ing gemacht, die HU auch von einem Meister.

Mit der Einführung der neuen EU-konformen Zulassungsbescheinigungen hat sich das geändert. Abgesehen davon, dass das "Vollgutachten" wesentlich teurer geworden ist (kostet jetzt rum 65 Euro, man braucht es z.B. bei Importen aus EFTA - Ländern) ist die Frist auf 8 Jahre gewachsen, dann werden die Daten beim KBA gelöscht.

Wenn man aber den alten Brief aufgehoben hat, kann man sich das ersparen, so die Auskunft meines guten Freundes, der eine TÜV - Prüfstelle leitet.

 

Alles klar ? Bei solchen Sachen - sammler fragen...:D


Jason2002 Jason2002

Kawasaki GPZ600R

Themenstarter

Perfekt. Danke


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