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Tüv
Themenstarter
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Hallo Gemeinde,
hab Saisonkennzeichen 03-11 Das bedeutet, ich müsste eigentlich im November 2013 (bevor er eingemottet wird) zum Tüv.
Ab 2012 gibt es ja diese neue Regelung, dass die Tüv-Plakette nicht mehr zurück datiert wird.
Dann würde es doch mehr Sinn machen, wenn ich erst im März zum Tüv fahre und der Wagen steht 3 Monate mit abgelaufenem Tüv in der Garage. Wie macht ihr das?
Gruß Schorsch |
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Hallo
Aber nur wenn du dich erwischen lässt.
1xMich trifft das nächstes Jahr mit meinem Winterauto, daß in Juli zum TÜV sollte, aber Saisonkennzeichen 11-04 hat.
Die beim TÜV sollen mir dann bitte mal aufklären, wie ich einen Termin wahrnehmen soll, mit einem Fahrzeug daß für den Straßenverkehr (vorübergehend) "nicht zugelassen ist" ?
Ich werde erst im November, wenn er aus dem Sommerschlaf kommt hinfahren und bin nicht bereit irgendwelche Aufschläge zu zahlen.
Tüv
nur nicht erwischen lassen ;-).
ggf. vorher einen Termin vereinbaren mit dem TÜV.
gretz
Die StVZO Anhang 8 gibt Auskunft darüber:
2.6
Wäre eine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, für die ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, außerhalb des Betriebszeitraums durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchführen zu lassen. Waren außerhalb des Zulassungszeitraums sowohl eine Hauptuntersuchung als auch eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist eine Hauptuntersuchung verbunden mit einer Sicherheitsprüfung im Umfang von Nummer 2.3 der Anlage VIIIa durchführen zu lassen. Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt, abweichend von Nummer 2.3 Satz 1, zweiter Teilsatz, mit dem Monat der Durchführung der Hauptuntersuchung.
und damit ist eigentlich alles klar.
Preisfrage,
wenn der Tüv zurückdatieren darf, darf er auch vor datieren :-)
Geh ich zweimal nacheinander zum Tüv, habe ich somit 4 Jahre :-)
Jetzt mal Spaß bei Seite,
wenn man mit einem Fahrzeug auf den direkten Weg zum Tüv ist, sagt keiner was,wenn dieser abgemeldet ist, das ist ,wie wennd u ein Fahrzeug anmeldest, darfst du es abgemeldet mit der Versicherungsdoppelkarte zu Zulassungsstelle fahren. (außer die haben das wieder geändert, habe schon lange kein neues Auto mehr zugelassen, da dies mein Autohaus immer macht)
Wenn du an einen genauen Polizisten gerätst bezahlst du ohne Tüv
Man darf nicht mit dem abgemedeten Fahrzeug zur Zulassungsstelle fahren.
Aber man darf nach dem Abmelden eines Fahrzeuges noch auf den direkten Weg nach Hause fahren wenn das Kennzeichen noch montiert ist.Und ich meine diese Fahrt ist auf den Zulassungsbezirk begrenzt