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TüV-Prüfung vor Ablauf der Fälligkeit

Themenstarteram 26. Juli 2014 um 18:10

Hallo Kolleginnen und Kollegen von MT,

mir wurde von einem Moderator des Renault-Forums geraten hier mal zu fragen.

Also,

ich habe seit einiger Zeit (Dezember 2013) einen Renault Clio B/C57 Baujahr '96 in der Garage stehen.

Die Plakette vom TüV hat noch Gültigkeit bis zum April 2015 (also noch etwa ein 3/4 Jahr). Allerdings befürchte ich aufgrund des Alters und der doch relativ langen Standzeit, dass das Fahrzeug nicht mehr in einem ganz so guten Zustand ist.

Daher überlege ich, ob es Sinn macht den Wagen initiativ beim TüV vorzuführen.

 

Kann mir hier denn jemand aus eigener Erfahrung ein paar Fragen beantworten:

 

-bekomme ich volle 2 Jahre neuen TüV wenn die Überprüfung positiv ausfällt? Rückdatierung zum letzten TüV wäre ja sinnlos, denn im April muss ich so oder so den Wagen vorführen

-wenn das Fahrzeug Mängel hat (geringe oder erhebliche, aber KEINE VERKEHRSUNSICHERHEIT) bin ich dann gezwungen den Wagen vor April wieder vorzuführen?

-wird mein Wagen gar zwangsstillgelegt falls derartige Mängel aufgefunden werden und ich NICHT zur Nachuntersuchung erscheine?

-was muss Erfahrungsgemäß alles gemacht werden wenn das FZG so lange nicht bewegt wurde?

 

Die Batterie ist leider tot, da ich vergessen habe die Masse abzuklemmen. Wird sich aber entweder durch Laden oder austauschen beheben lassen.

 

Ich danke schonmal im voraus für eure erfahrungsgemäß kompetenten Antworten!

 

Gruß

Chris

Beste Antwort im Thema

Hi,

warum unbedingt zum Tüv?

Such dir eine gute freie Werkstatt und laß die mal drüber (oder drunter) gucken. Das wird dich erst mal nix oder nur ein Trinkgeld kosten.

Gruß Tobias

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Die zwei Jahre gibts immer ab der Untersuchung, egal wie lange die aktuelle HU gültig oder abgelaufen ist. Du musst den Wagen nicht erneut vorführen vormApril, aber nur innerhalb der Nachprüfungsfrist sind die Gebühren für die Nachprüfung möglich. Danach wird es wieder eine normale HU. Dennoch finde ich das Vorhaben mehr als dubios, die Mängel müssen so oder so beseitigt werden, wenn das Fahrzeug auf die Straße soll. Ich hoffe, du willst niemanden mit ner Rostlaube veräppeln, indem eine neue HU als Lockmittel dient...

Themenstarteram 26. Juli 2014 um 18:27

Definitiv nein,

ich will bloß wissen was an der Karre dran ist, wenn ich mich selbst rein setze.

Wenn das Teil nicht mehr in Ordnung ist, dann brauch ich mir gar nicht erst die Mühe zu machen den wieder in den Straßenverkehr zu bringen.

Ich hab den Clio nur noch zufälligerweise rumstehen und da mein aktuelles Auto gerade den Geist aufgegeben hat, möchte ich natürlich erst den Nutzen, falls das noch möglich ist, bevor ich mir n neues Auto zulege.

Der Clio ist nämlich ein echt feines Gefährt und ich hab ihn an sich sehr gern.

Gruß

Chris

Zitat:

Original geschrieben von Kurzzeit-Parker

 

-bekomme ich volle 2 Jahre neuen TüV wenn die Überprüfung positiv ausfällt?

ja

Zitat:

-wenn das Fahrzeug Mängel hat (geringe oder erhebliche, aber KEINE VERKEHRSUNSICHERHEIT) bin ich dann gezwungen den Wagen vor April wieder vorzuführen?

rein praktisch: nein.

Eine "durchgefallene" HU wird nirgendwo gemeldet, so lange das Fahrzeug nicht als Verkehrsunsicher eingestuft wird. Es sei denn, du sorgst selbst dafür, dass die Mängel an deinem Fahrzeug bei der Zulassungsstelle oder der Polizei bekannt werden.

Rechtlich bist du natürlich verpflichtet, alle dir bekannten Mängel unverzüglich zu beheben. Das gilt immer und jederzeit, aber spätestens mit dem HU-Bericht in der Hand sind dir die Mängel ja bekannt. Das nicht-Einhalten der Monatsfrist für die Mängelbeseitigung ist (auch bei geringen Mängeln!) eine eigene Ordnungswidrigkeit. Allerdings wohl eine von denen, die am seltensten (bis garnicht) geahndet werden...

 

Zitat:

-wird mein Wagen gar zwangsstillgelegt falls derartige Mängel aufgefunden werden und ich NICHT zur Nachuntersuchung erscheine?

Wenn das amtlich bekannt wird: ja.

Rein praktisch: s. oben.

 

Zitat:

-was muss Erfahrungsgemäß alles gemacht werden wenn das FZG so lange nicht bewegt wurde?

Typische Mängel für das Modell sind die vorderen Federn und die Axialgelenke der Lenkung, aber auch die Gummilager der Hinterachse sind gerne mal gerissen bzw. abgelöst, und die Abdeckscheiben der Scheinwerfer werden bisweilen matt.

Empfehlenswert ist natürlich auch, die komplette Beleuchtung einschließlich Nebelschlußleuchte und Leuchtweitenregelung (!) vor der HU-Vorführung mal zu testen.

Themenstarteram 26. Juli 2014 um 18:48

Beleuchtung ist ein guter Hinweis!

Im letzten HU-Bericht steht z.B. drin:

-Nebelscheinwerfer rechts Abschlussscheibe beschädigt

-Nebellicht rechts einseitig ohne Funktion

-Rückfahrscheinwerfer rechts einseitig ohne Funktion

Kann mich aber jetzt auch nicht mehr erinnern ob der Vorbesitzer die Mängel (z.T.) schon beseitigt hatte.

Ich hoffe auf Probleme mit der Elektrik oder ganz simpel kaputte Birnchen, das kann ich definitiv selbst beseitigen.

Eine defekte Abschlussscheibe wird weder ein Elektrik-Problem noch ein kaputtes Birnchen sein :-)

Natürlich gibt es immer die Möglichkeit, vorhandene Nebelscheinwerfer stillzulegen, wenn man nicht in die Reparatur dieser nicht vorgeschriebenen und selten genutzten Teile investieren will...

Themenstarteram 26. Juli 2014 um 18:54

Zitat:

Original geschrieben von hk_do

Eine defekte Abschlussscheibe wird weder ein Elektrik-Problem noch ein kaputtes Birnchen sein :-)

das dachte ich mir schon, habs aber mal dazu aufgeschrieben weils in den Themenbereich passte :D

Hi,

warum unbedingt zum Tüv?

Such dir eine gute freie Werkstatt und laß die mal drüber (oder drunter) gucken. Das wird dich erst mal nix oder nur ein Trinkgeld kosten.

Gruß Tobias

Themenstarteram 26. Juli 2014 um 21:15

Da hast du recht, damit könnte ich zumindest mal anfangen. Warum TüV? Siehe oben, hab das schon n paar Mal erläutert.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Die zwei Jahre gibts immer ab der Untersuchung, egal wie lange die aktuelle HU gültig oder abgelaufen ist. Du musst den Wagen nicht erneut vorführen vormApril, aber nur innerhalb der Nachprüfungsfrist sind die Gebühren für die Nachprüfung möglich. Danach wird es wieder eine normale HU. Dennoch finde ich das Vorhaben mehr als dubios, die Mängel müssen so oder so beseitigt werden, wenn das Fahrzeug auf die Straße soll. Ich hoffe, du willst niemanden mit ner Rostlaube veräppeln, indem eine neue HU als Lockmittel dient...

1a Antwort. Beantwortet m.E. alles. Weitere Antworten sind eigentlich nicht mehr erforderlich.

Ich halte es auch für sinnvoller, den alten Clio erst einmal in einer Werkstätte durchzusehen. Die können dir auch genau sagen, was zu tun wäre, wenn an dem Wagen irgendwas sein sollte. Dann kann man das ja richten und erst mal den TÜV bis April 2015 abfahren.

Fährst du mit dem Clio jetzt zur Prüfstelle, bekommst du aber zwei volle Jahre TÜV, wenn der Wagen auf Anhieb durch die Prüfung kommt. Bei "geringen Mängeln" passiert dir auch nichts, die Plakette kriegst du trotzdem. Bei "erheblichen Mängeln" muss der Clio innerhalb einer gewissen Frist (zwei oder vier Wochen) zur Nachuntersuchung erscheinen, die aber kaum Geld kostet; wir reden hier von vielleicht zehn Euronen, die diese Nachprüfung kostet.

Zwangsstilllegung kann kaum mehr drohen, es sei denn, der Wagen befindet sich in einem wirklich üblen, verkehrsunsicheren Zustand. In diesem Falle würde ich ihn sofort verschrotten, weil ein 1996er Clio aktuell kaum was wert ist. Selbst "erhebliche Mängel" sind, wenn man kein Bastler ist, der alles selber machen kann, ein wirtschaftlicher Totalschaden.

am 27. Juli 2014 um 11:05

Ich würde zum TÜV fahren, da man für ca. 80€ einen Check bekommt, der besagt, was wirklich gemacht werden muss, um wieder 2 Jahre fahren zu können.

Da kann eine Werkstatt auch mal was übersehen und dann musst auch zur Nachprüfung, und die Werkstattkosten hat man auch.

Wenn alles passen sollte, hat man für 80€ 2 frische Jahre TÜV.

1. du bekommst 2 Jahre TÜV ab Prüfdatum

2. bei Nichtbestehen, behält deine alte Plakette ihr e Gültigkeit

3. bei gravierenden Mängeln wird es interessant: ob der Prüfer die Befugnis hat, dein Auto stillzulegen, trotz noch Gültiger Plakette ?? Ich weiss es nicht genau, würde es aber nicht riskieren, wenn die Karre so schlecht ist, gehe erstmal in eine Werkstatt, die Entstempeln dir nichts.

Die Prüfer sind vereidigt, die haben nicht nur das Recht, sondern bei erheblichen Mängeln sogar die Pflicht, die Weiterfahrt zu untersagen. Wenn zB die Bremsscheiben gerissen sind und bei der nächsten Vollbremsung auseinanderfallen könnte, kann der Prüfer dir auch die existierende Plakette von Nummernschild abkratzen und die Zulassungsstelle verständigen.

Zitat:

Original geschrieben von CV626

Die Prüfer sind vereidigt,

nein, sind sie nicht

Zitat:

die haben nicht nur das Recht, sondern bei erheblichen Mängeln sogar die Pflicht, die Weiterfahrt zu untersagen.

weder das Recht, noch die Pflicht

Zitat:

Wenn zB die Bremsscheiben gerissen sind und bei der nächsten Vollbremsung auseinanderfallen könnte, kann der Prüfer dir auch die existierende Plakette von Nummernschild abkratzen und die Zulassungsstelle verständigen.

Das ist kein erheblicher Mangel, das ist verkehrsunsicher. Dann allerdings muss der Prüfer die Plakette entfernen und die Zulassungsstelle informieren.

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