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TÜV Nord: Zusatz-Steuergeräte für E85-Kraftstoff sind genehmigungspflichtig

Themenstarteram 19. Juni 2008 um 17:16

(Quelle: TÜV Nord)

Zusatz-Steuergeräte für E85-Kraftstoff sind genehmigungspflichtig

Bedingt durch ständig steigende Benzin- und Dieselpreise besteht eine verstärkte Nachfrage nach alternativen Kraftstoffen, wie z.B. E85.

E85-Kraftstoff besteht zu 85 % aus (Bio)ethanol und 15% aus Benzin und ist in Deutschland bis 2015 von der Mineralölsteuer befreit.

Bioethanol wird aus regenerativer Biomasse hergestellt, z.B. aus Zuckerrüben, Kartoffeln oder Getreide, in Brasilien aus Zuckerrohr und in Schweden aus Holzabfällen.

E85 hat eine höhere Oktanzahl als Benzin, allerdings ist der Energiegehalt um etwa ein Drittel geringer.

Daher wird zum Betrieb mit E85 ein besonderes Zusatz-Steuergerät benötigt.

Der Einbau eines E85-Zusatz-Steuergerätes ist nur zulässig, sofern dafür eine EG-Systemgenehmigung,

eine ABE oder ein Teilegutachten vorhanden ist und die dort

genannten Auflagen und Beschränkungen

– z.B. eine Änderungsbegutachtung – eingehalten werden.

Liegt keines dieser Prüfzeugnisse vor, erlischt die Betriebserlaubnis

des Fahrzeugs.

Eine positive Einzelbegutachtung gemäß § 21 StVZO i.V.m. § 19 (2) StVZO ohne Prüfzeugnis ist möglich wenn:

1. für das E85-Zusatz-Steuergerät eine positive EMV-Prüfung bzw. eine EG-Systemgenehmigung vorliegt.

2. für das Fahrzeug ein positives Abgasgutachten vorhanden ist, aus dem hervorgeht, dass

o sich das Abgasverhalten durch die Umrüstung nicht verschlechtert und

o bei OBD-Fahrzeugen beim Betrieb mit dem E85-Zusatz-Steuergerät alle

erforderlichen OBD-Funktionen erhalten bleiben oder die Erteilung einer

Ausnahmegenehmigung für eine eingeschränkte OBD-Funktion vom

TÜV-Sachverständigen aufgrund anderer gleichwertiger technischer Lösungen befürwortet werden darf.

3. für das Fahrzeug ein Motorleistungsnachweis mit E85-Kraftstoff vorliegt. Sofern sich die Motorleistung um mehr als 5% ändert, sind Motorleistung, Höchstgeschwindigkeit und Geräuschwerte neu festzulegen.

Wir wollen, dass Sie immer gut informiert sind!

Ihre TÜV NORD Mobilität

Produktmanagement für amtliche Dienstleistungen

Hannover, den 02.06.2008

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 19. Juni 2008 um 17:16

(Quelle: TÜV Nord)

Zusatz-Steuergeräte für E85-Kraftstoff sind genehmigungspflichtig

Bedingt durch ständig steigende Benzin- und Dieselpreise besteht eine verstärkte Nachfrage nach alternativen Kraftstoffen, wie z.B. E85.

E85-Kraftstoff besteht zu 85 % aus (Bio)ethanol und 15% aus Benzin und ist in Deutschland bis 2015 von der Mineralölsteuer befreit.

Bioethanol wird aus regenerativer Biomasse hergestellt, z.B. aus Zuckerrüben, Kartoffeln oder Getreide, in Brasilien aus Zuckerrohr und in Schweden aus Holzabfällen.

E85 hat eine höhere Oktanzahl als Benzin, allerdings ist der Energiegehalt um etwa ein Drittel geringer.

Daher wird zum Betrieb mit E85 ein besonderes Zusatz-Steuergerät benötigt.

Der Einbau eines E85-Zusatz-Steuergerätes ist nur zulässig, sofern dafür eine EG-Systemgenehmigung,

eine ABE oder ein Teilegutachten vorhanden ist und die dort

genannten Auflagen und Beschränkungen

– z.B. eine Änderungsbegutachtung – eingehalten werden.

Liegt keines dieser Prüfzeugnisse vor, erlischt die Betriebserlaubnis

des Fahrzeugs.

Eine positive Einzelbegutachtung gemäß § 21 StVZO i.V.m. § 19 (2) StVZO ohne Prüfzeugnis ist möglich wenn:

1. für das E85-Zusatz-Steuergerät eine positive EMV-Prüfung bzw. eine EG-Systemgenehmigung vorliegt.

2. für das Fahrzeug ein positives Abgasgutachten vorhanden ist, aus dem hervorgeht, dass

o sich das Abgasverhalten durch die Umrüstung nicht verschlechtert und

o bei OBD-Fahrzeugen beim Betrieb mit dem E85-Zusatz-Steuergerät alle

erforderlichen OBD-Funktionen erhalten bleiben oder die Erteilung einer

Ausnahmegenehmigung für eine eingeschränkte OBD-Funktion vom

TÜV-Sachverständigen aufgrund anderer gleichwertiger technischer Lösungen befürwortet werden darf.

3. für das Fahrzeug ein Motorleistungsnachweis mit E85-Kraftstoff vorliegt. Sofern sich die Motorleistung um mehr als 5% ändert, sind Motorleistung, Höchstgeschwindigkeit und Geräuschwerte neu festzulegen.

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Hannover, den 02.06.2008

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Ich hab jetzt gehofft was neues zu lesen... Aber die aufgewärmte Brühe gabs schon vor Wochen hier zu lesen...

blaaa

sag ma was neues!

steuergeräte kannste einund ausbauen die de willst must nur an einem tag in 2jahren alles wieder ordentlich herrichten:-) der rest ist eh bums

gruß

und kommt mir jetzt nicht mit irgendwelchen hinterziehungen

Themenstarteram 19. Juni 2008 um 21:08

Wir sprechen uns dann beim nächsten Unfall, wenn der Gutachter etwas findet ...

:rolleyes:

am 20. Juni 2008 um 13:33

Das ist doch alles wieder Geldmache für den TÜV- Nord , es ist noch nichts 100% das sie Eingetragen werden müssen.

 

Mfg Frank

 

was heisst nicht 100% ? ich dachte, wir haben die Geschichte bei Thread für STGs ausdiskutiert.

Die Teile haben keinerlei Gutachten, nicht mal gültiges EC-Zeichen. Nur Deltagerät hat EMV-Prüfungen bestanden, was allerdings für legalen Betrieb zu wenig ist. Ich glaube, das ist eher nicht Geldmacherei von TÜV, sondern von Herstellern d. STGs , die mit TÜV-Freiheit werben.

darüber gibts auch in meinem Thread bei Ethanol-tanken.com viele interessante Meinungen :)

Wie sieht es mit an sich geringen Modifikationen wie größeren Vergaserdüsen aus? Illegal oder nicht?

Gering ist gut^^

Ich versuchs mal sinngemäss so auszudrücken, wie es mir die DEKRA gesagt hat...

-->Wenn wir es nicht sehen und das Auto keine Mängel hat (AU besteht), warum sollten sie dann keinen TÜV bekommen...?

am 21. Juni 2008 um 8:09

die haben sowieso kein plan wie org einspritzdüse aussieht bzw nee größere

die merken ja nicht mal a undichtes lenkgetriebe oder schwellerrost

gruß

am 3. Juli 2008 um 4:18

Ich kann von folgenden Erfahrungen mit E85 und TÜV berichten:

Mit E85 Umrüstung beim TÜV

Außerdem es gibt doch eine ganze Reihe gesetzlicher Maßnahmen, mit denen die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und auch von Energieimporten aus dem Raum außerhalb der EU verringert werden soll. Als Beispiel fällt mir nur EEG (Erneuerbare Engerien Gesetz) ein. Aber sowas gibt es doch auch für den automobilen Bereich und Ziel dieser Gesetzte ist es doch, daß Maßnahmen zur Erreichung dieser Unabhängigkeit möglichst (bürokratisch) vereinfacht werden sollen.

Da lässt sich doch sicher ein Teil des Gesetzes so interpretieren (wo sind die Juristen :) ), daß Umrüstungen vereinfacht genehmigt werden oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Herstellers für die Verwendung im Fahrzeug reichen. Bei Reifen ist das doch auch kein Ding, selbst da (sicherheitsrelevantes Teil) dauert es 10 Minuten dann hat man so eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, und wenn man sonst nichts ändert reicht es sie im Auto mitzuführen. Wenn die Umrüster das ausstellen dürften würden die das sicher machen.

Haben sie aber nicht. Bislang wohl auch nichtmal eine elektrotechnische Prüfung. Von daher ist das alles Murks.

Ich weiß das Thema ist alt, aber es passt hier einfach rein.

http://www.greenspirits.at/index.php?id=19

die von Greenspirit haben für 250 euro steuergerät die

CE geprüft

EMV geprüft

ECE bzw. E Nummer

haben.

Sind diese dann Eintragungsfrei? Ich blicke da irgendwie nicht durch.

Habe den Hersteller angeschrieben und mir wurde auch geantworte.

Morgen,

da das Steuergerät alle nötigen Prüfungen hat, siehe Webseite, ist das Steuergerät in Österreich (siehe Gesetztestexte) bzw. in der EU eintragungsfrei.

In Deutschland ist man sich diesbezüglich leider noch nicht ganz einig, teilweise wird hier scheinbar noch ein positives Abgasgutachten verlangt,

mfg Martin Putz / Greenspirits

ist schlechtes Deutsch ... wurde wahrscheinlich übersetzt.

Was meint ihr?

Ist es jetzt nur Eintragungsfrei oder nicht?

NEIN

am 24. März 2012 um 21:26

In meinen Augen ist der Hauptgrund der nicht Eintragbarkeit der, das die Geräte alle vorhandene technik wie z.B. das Lambdasignal nutzen.

ABER das Lambdasignal darf nicht abgegriffen werden, das ist laut Gesetz dann nicht mehr erlaubt, weil man könnte das Signal ja auch verändern.

Technisch sind das riesen unterschiede, aber gesetzlich wurde es halt so festgelegt.

@Dummy:

Beim Unfall sagst du: schönen Tag noch und gehst nach Hause.

Der Mythos von der "schuld weil veränderungen am Fahrzeug" sollte entlich mal sterben.

Denn es sieht so aus, das es nur dafür gilt wenn die Veränderungen GRUND des Unfalls waren.

Ansonsten interessiert das keine Sau.

Wobei es auch sonst keine Sau interessiert, da müsste schon massives passieren (Tote).

Mir ist beim überholen ein Trecker in die Seite gefahren und die Fahrt endete nach einer 180° Drehung im Vorgarten der Anwohner.

Fahrzeug totalschaden, Trecker paar tausend Euro Schaden.

Hat jemand nach meinem Kraftstoff gefragt? Sicherlich nicht.

Getönte Rücklichter sind da gefährlicher, dir fährt einer ins Heck und sagt: ich hab das Bremslicht nicht gesehn.

Dann guckt die Polizei... Lichter getönt, gibt es dafür einer ABE? Nein, dann geht das weiter an die Versicherung und am ende darfst du den Schaden zahlen.

Bei E85 existiert dieses Risiko nicht, denn der einzige Unfalltechnische Unterschied zwischen E85 und Benzin, ist die löschbarkeit.

Also E85 ist mit Wasser löschbar, Benzin nicht.

Da es hier aber nicht heißen kann: wäre mit Benzin nicht passiert... ist das scheiss egal.

Die Abgastests sind völlig Hirnverbrannt, solange man die Düsen und orginale Ecu nicht ändert.

Denn für E85 gibt es keine Abgasregelung.

Ich habe in meinem Auto eine angepasste Steuereinheit verbaut, angepasst an Mehrleistung und einen geänderten Motor.

Eingetrangen ist "Leistungsumrüstung des Motors mit Steuereinheit".

Nun kann meine Steuereinheit zwischen Benzin und Ethanol umschalten.

Das steht da nicht drin, ist auch völlig irrelevant.

Ich persönlich gehe hin und deaktivere beim Umschalten auch automatisch die Lambdaregelung.

Mit Benzin nicht erlaubt, mit E85 allerdings schon, denn wo es keine Abgaseinstufung gibt, gibt es keine max. Werte für irgend etwas.

Andere Einspritzventile sind natürlich nicht erlaubt und müssten mit Benzin die ASU bestehen damit man sie fahren darf.

Allerdings regelt da eh die Lambdasonde das ganze mit Benzin aus (solange man nicht den Regelbereich verlässt!).

Zudem ist es für einen Tüvprüfer oder Polizeibeamten unmöglich herrauszufinden ob die Düsen zum Auto gehören.

Teilweise wurden sogar 2 verschiedene Düsen im gleichen Fahrzeug verkauft, der Unterschied lag dann in der Steuereinheit.

Genauso wurden in mehreren Motorvarianten die selben Düsen verbaut und die Anpassung passierte nur über Software.

Wer glaubt das wirklich jemand die Zeit hat soetwas zu ermitteln... alles klar, für alle anderen: Gute Fahrt ;)

Zitat:

Original geschrieben von swift81

...

Morgen,

da das Steuergerät alle nötigen Prüfungen hat, siehe Webseite, ist das Steuergerät in Österreich (siehe Gesetztestexte) bzw. in der EU eintragungsfrei.

In Deutschland ist man sich diesbezüglich leider noch nicht ganz einig, teilweise wird hier scheinbar noch ein positives Abgasgutachten verlangt,

mfg Martin Putz / Greenspirits

ist schlechtes Deutsch ... wurde wahrscheinlich übersetzt.

...

:confused:

... in D nicht :D

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