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Themenstarter

Hallo,

 

habe eine kurze Frage/Problem.

 

Will mir ein Motorrad kaufen. Das Problem:

TÜV ist vor zwei Jahren abgelaufen. Die Maschine war aber die ganze Zeit angemeldet.

 

Wie sieht das jetzt aus:

 

Ich kaufe das Ding, fahre dann damit zum TÜV und bezahl zwei mal TÜV und kann das dann ummelden?

 

oder,

 

Ich kaufe das Ding. melde es ab! gehe dann zum TÜV und melde es wieder an?

 

oder ganz anders?

 

Muss ich als Käufer die Strafe für den überzogenen TÜV zahlen?

Hat da einer Erfahrung?

 

MFG Alex


Morgen Alex!

1.) Kaufüberprüfung bei ADAC anmelden (Mitglied sein - wenn nicht, dann

kannst du günstig beitreten - lasse dich werben (= Geschenk))

2.) Dorthin mit Überstellungskennzeichen einer Werkstatt oder mit

Anhänger dorthin fahren; aber NICHT mit dem angemeldeten

Motorrad, da Verwaltungsstrafe teuer ist!

3.) Motorrad in Ordnung, dann kannst du gleich das Pickerl machen, da

dieses bis zu 4 Wochen gültig ist (kommt auch auf Anmeldungsmonat

an); telefonisch aber vorher auch anfragen, ob es der ADAC macht!

4.) Motorrad abmelden + anmelden; Pickerl kannst dann, wenn es in

Ordnung ist, beim ADAC wieder eintauschen (ca. € 13.-)

 

Grüße


  • 1x
Themenstarter

Hi

 

Danke für die schnelle Antwort.

 

ja also ich wollte den eh mit nem Hänger holen gehen.

 

So hoffe das Richtig verstanden:

 

Also fahre zum ADAC und lasse das dann Prüfen und wenn alles okay kann ich direkt beim ADAC den TÜV machen?

Dann ist der aber maximal 4 Wochen gültig? und in der Zeit muss ich dann das Fahrzeug ummelden? und spätestens nach 4 Wochen muss ich wieder zum TÜV/ADAC und den TÜV nochmal machen? hoffe das war soweit richtig?!

Nur ich verstehe nicht ganz was ich beim ADAC eintauschen soll?

 

MFG

Alex


Hi, so wie ich informiert bin, siehts so aus wenn der Tüv 2 Jahre abgelaufen ist.

Du musst zum Tüv mit deinem Moped, bezahlst die Gebühren und bekommst 1 Monat.

Und wenn du gleich nochmal die Gebühren Bezahlst bekommst du 2 Jahre Tüv.

Allerdings hab ich auch schon von Prüfern gehört die bei 2 Jahren überfälligkeit, dennoch nur einmal Gebühren für weitere 2 Jahre sehen wollten.

Ummelden/anmelden geht glaub ich nur mit gültigem Tüv/Nachweis.

Alle angaben sind natürlich ohne gewähr, klärung bringt ein Anruf bei deinem Straßenverkehrsamt und bei der Prüfstelle deines vertrauens!

 

mfg 

 

P.S.:Kein plan was der ADAC damit zu tun haben soll...


  • 1x

Papstpower Papstpower

CBF 1000

Abmelden und dann anmelden ist doch Schwachsinn. Der Halterwechsel findet statt, reicht aus.

 

TÜV überziehn kostet keine Strafe. Wenn es "angemeldet" bleibt, aber nicht auf der Strasse bewegt wird ist das so legal.

 

Bei 8Jahren überzogen zahl ich 4x nach oder was?

 

Ganz klar, mit Hänger hin, Prüfung machen lassen. Diese sollte dann 2 Jahre gültigkeit haben. Anschliessend ummelden gehen.


TÜV abgelaufen!

Selbst wenn die HU abgelaufen ist - zum Termin darfst du das Fahrzeug bewegen wenn es angemeldet ist, da brauchst Du keinen Anhänger.


Zitat:

Original geschrieben von Papstpower

Abmelden und dann anmelden ist doch Schwachsinn. Der Halterwechsel findet statt, reicht aus.

 

TÜV überziehn kostet keine Strafe. Wenn es "angemeldet" bleibt, aber nicht auf der Strasse bewegt wird ist das so legal.

 

Bei 8Jahren überzogen zahl ich 4x nach oder was?

 

Ganz klar, mit Hänger hin, Prüfung machen lassen. Diese sollte dann 2 Jahre gültigkeit haben. Anschliessend ummelden gehen.

jawoll... bei 8 Jahre überzogen zahlst du 4 mal ! so ist das .. war letztes Jahr mit Bootsanhänger zum TÜV der 5 Jahre angemeldet rumstand .. Versicherung und Steuer wurde immer brav bezahlt ... tja und den TÜV darfst du dann so oft bezahlen wie versäumt ... Punkt .. in meinem Fall zwei mal .... ab und anmelden nützt nichts


Ich habe ein Fahrzeug gekauft ohne KFz-Schein und ohne Nummerntafeln nur mit dem alten Brief. Wie will da jemand feststellen wann die HU abgelaufen ist? Im Zweifel gibts eine Verlusterklärung über den Schein,


Zitat:

Original geschrieben von uwbiker

Ich habe ein Fahrzeug gekauft ohne KFz-Schein und ohne Nummerntafeln nur mit dem alten Brief. Wie will da jemand feststellen wann die HU abgelaufen ist? Im Zweifel gibts eine Verlusterklärung über den Schein,

wenn du glaubst die Behörden sind alle dumm... es ist anhand der Briefes für die KFZ Zulassungstelle doch ganz einfach festzustellen wie lange da Fahrzeug angemeldet war oder noch ist ... auch die entsprechenden TÜV -Vermerke


  • 1x

Zitat:

Original geschrieben von Joshjosch

wenn du glaubst die Behörden sind alle dumm... es ist anhand der Briefes für die KFZ Zulassungstelle doch ganz einfach festzustellen wie lange da Fahrzeug angemeldet war oder noch ist ... auch die entsprechenden TÜV -Vermerke

Genau,  Du legst beim TÜV  auch den Kaufvertrag für das Möp mit einer entsprechenden Erklärung des vorherigen Halters vor, dass das Fahrzeug in den letzten zwei Jahren nicht bewegt und dann verkauft wurde....ja, und dann bezahlst Du nur einmal TÜV-Gebühr.


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