Tüv abgelaufen, erwischt worden
Themenstarter
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Hi,
folgende Situation: Mein Tüv ist seit 1.5. abgelaufen. Am 12.5. hat es unser Ortsbulle bemerkt, da ich falsch geparkt hatte. Ich habe eine Fahrzeug- Mängelkarte bekommen, in der ich angehalten wurde, die HU bis zum 19.5. vorzuweisen. Jetzt war ich allerdings bis gestern im Urlaub, bin also schon 5 Tage über der Frist und muss jetzt noch vor der HU meine Bremsscheiben wechseln.
Was können die machen, wenn ich die Frist überziehe, wie teuer wird das? Habe ich Möglichkeiten die Frist verlängern zu lassen?
Danke |
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Re: Tüv abgelaufen, erwischt worden
Frage doch mal nach. Bei diversen Sachen gibt es die Möglichkeit zur "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand", d.h. da Du keine Möglichkeit hattest und der Brief dir erst jetzt zugegangen ist, kann ich mir vorstellen das die Frist verlängert werden kann.
Kann Bleman nur zustimmen, war bei mir auch so! Wenn du es denen vernünftig erklärst, und nen guten Grund hast (und de3n hast du ja) dann werden die dir schon die nöötige Zeit geben!
Hatte das letztes Jahr auch mit meinem Winterauto! Das Auto ist auf meine Oma angemeldet, die zu der Zeit in Kur war! Als sie zurückkam, war die Frist auch schon um ca eine Woche überzogen! Ich bin dann zur Polizei, habs denen geschildert, und sie haben mir die Frist verlängert!
Gruss,
Olli
ja so hat es auch geklappt,
danke!
Vergaser rockt
mal davon abgesehen ist es nicht rechtens!!!
du hast den ganzen monat mai zeit den TÜV zu machen!
Anschließend kannst du sogar noch einen Monat straffrei überziehen. Erst ab dem 2ten Monat (also bei dir Juli) kostet es dann Strafe (glaube sogar Punkte).
Tüv abgelaufen, erwischt worden
das man straffrei überziehen kann glaube ich nicht.
So weit ich das verstanden habe, kostet es ab dem ersten Tag abgelaufenen Tüv Bußgeld, ab dem zweiten Monat gibt es Punkte.
...und "am 1. Mai abgelaufen" verstehe ich als "Ich hätte den TÜV im April machen müssen" also Plakette mit 4/2004.
MfG, HeRo
[Lichtgestalt]
Neuerdings ist es offensichtlich so, daß ab dem 1. Tag des Folgemonats das "Überziehen" schon ein Verwarnungsgeld kostet.
Hatte die Plakete Gültigkeit 04/04, so riskiert man bereits am 01.05. einen Strafzettel.
Bis vor kurzem konnte man noch zwei Monate ohne Folgen überziehen (auch wenn´s eigentlich nichts bringt, denn die neue Plakete ist gültig 24 Monate ab Fälligkeit), seit April (?) muß das Fahrzeug pünktlich im Monat der Fälligkeit vorgestellt werden.
(Siehe Kurznachricht in der aktuellen AutoBild, deren Formulierung so verständlich ist, daß diese Regelung für alle Fahrzeuge gilt.)
Wo wir das Thema schon haben: Auch bei verfrühter HU? Also vor der Fälligkeit? Ich habe nämlich das Problem, dass meine Eltern 6/04 TÜV haben und jetzt den Juni im Urlaub verbringen werden... ich also mit der Kiste wohl zum TÜV hin muss... und mich womöglich noch darum kümmern muss, wobei ich eigentlich im Juni schon gar nicht mehr zu Hause sein wollte...
MfG, HeRo
P.S: Wobei, im Mai werden wir das erst recht nicht schaffen, soweit ich das sehe...
[Lichtgestalt]
Nein, von der Seite betrachtet (verfrühte Vorstellung) gilt die neue Plakete 24 Monate ab Prüfung.
Tüv abgelaufen, erwischt worden
Hatte ich mir gedacht - ist ja auch logisch... trotzdem vielen Dank für die deutliche Klarstellung.
MfG, HeRo