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TÜV 7 Jahre überzogen

Themenstarteram 29. Juli 2014 um 20:28

Hallo,

mein Vater hat eine alte Yamaha XS 400 in der Garage stehen, das Motorrad steht jetzt seit 7 Jahren angemeldet dort, wurde aber innerhalb dieser Zeit nie bewegt! Da der Motor noch läuft sind wir jetzt der Meinung dass wir sie herrichten sollten ... Da sie jetzt noch angemeldet ist; was passiert wenn wir so zum TÜV fahren? Bei mehr als 8 Monaten gibt es ja 1 Punkt und 80€, zählt das nur wenn man beim Fahren erwischt wird oder auch wenn wir sie angemeldet auf 'nem Hänger zum TÜV bringen?

Beste Antwort im Thema

1 Punkt und 80 € sind nur fällig, wenn ihr damit beim Fahren auf öffentlichen Straßen erwischt werdet.

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1 Punkt und 80 € sind nur fällig, wenn ihr damit beim Fahren auf öffentlichen Straßen erwischt werdet.

Die Strafe kann der Halter sogar noch nach erfolgreicher HU während der Verjährungsfrist bekommen. Natürlich auch, wenn das Fahrzeug nicht im Straßenverkehr bewegt wird.

Bei der Hauptuntersuchung selbst passiert aber nichts: Die Überziehung kostet 20% Aufschlag auf den HU-Anteil des Entgelts und dafür gibts wieder volle 24 Monate Frist.

Im Fall einer Kontrolle auf dem Weg zur HU (am besten mit nachweisbar vereinbartem Termin) würde ich die Geschichte einfach ganz ehrlich erzählen. Es gibt zwar keinen Rechtsanspruch dann nicht bestraft zu werden, aber die meisten Polzisten sehen das Thema dem Vernehmen nach recht pragmatisch.

Zitat:

Original geschrieben von hk_do

Die Strafe kann der Halter sogar noch nach erfolgreicher HU während der Verjährungsfrist bekommen. Natürlich auch, wenn das Fahrzeug nicht im Straßenverkehr bewegt wird.

Kannst du uns dazu auch eine Rechtsgrundlage nennen?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

1 Punkt und 80 € sind nur fällig, wenn ihr damit beim Fahren auf öffentlichen Straßen erwischt werdet.

Nein, auch wenn es einen Einbruch in die Garage geben würde und ein (über)eifriger Jungpolizist das als Beifang mitaufschreibt.

Auch wenn ein Nachbar TE nicht mag und das anzeigt.

Auch wenn ein Polizist das von der Einfahrt aus sieht wenn die Garage gerade mal offen ist.

 

Unter Umständen sogar wenn man das Fahrzeug abmeldet.

Unter Umständen könnte das sogar der Prüfer anzeigen (das wäre mein Traum - natürlich verpflichtend ;) Datenschutz kein Problem - das ist ein Halterverstoß).

Wird aber (noch) keiner tun.

 

Hintergrund - das ist kein Verstoß gegen die StVO. Sondern gegen die StV Z O.

 

Man könnte durchaus argumentieren, daß das Fahrzeug solange niemand bewegt hat.

Gibt einige Urteile pro kein Verstoß - aber mit fahrbereit ist das ziemlich dünnes Eis.

am 29. Juli 2014 um 20:51

Zitat:

Original geschrieben von hk_do

Die Strafe kann der Halter sogar noch nach erfolgreicher HU während der Verjährungsfrist bekommen. Natürlich auch, wenn das Fahrzeug nicht im Straßenverkehr bewegt wird.

Bei der Hauptuntersuchung selbst passiert aber nichts: Die Überziehung kostet 20% Aufschlag auf den HU-Anteil des Entgelts und dafür gibts wieder volle 24 Monate Frist.

Im Fall einer Kontrolle auf dem Weg zur HU (am besten mit nachweisbar vereinbartem Termin) würde ich die Geschichte einfach ganz ehrlich erzählen. Es gibt zwar keinen Rechtsanspruch dann nicht bestraft zu werden, aber die meisten Polzisten sehen das Thema dem Vernehmen nach recht pragmatisch.

Moin,

warum sollte man nachträglich eine Strafe bekommen :confused:

Es gibt etliche Gründe, warum ein angemeldetes Fahrzeug nicht rechtzeitig zum Tüv

vorgeführt wurde!

- Der einfachste Fall, eine schwere Erkrankung, welche sehr lange dauerte.

Der Staat hat doch seine Geld bekommen, die Versicherung auch,

- was ist dann das Vergehen :confused:

Mit einem Pkw-Anhänger von Daddy, auch 7 Jahre überzogen, kein Problem.

schönen Gruß

Hallo,

Für mich wäre das kein grosses Problem denn bei uns im Ort gibt es einen

Gebrauchtwagenhändler der jeden Tag den TÜV im Hause hat und ich brauchte

das Motorrad keine 100 Meter nur dorthin schieben.

Seelze 01

Das Vergehen ist - ein zugelassenes Fahrzeug hat gültige HU zu haben. ;)

Das ist einfach Fakt.

 

Daher am besten nicht erwischen lassen.

Hänger und ab zum Prüfer.

Oder abmelden... Aber vorher mal anfragen ob sowas weitergegeben wird. In den meisten Zulassungsbezirken vermutlich nicht.

 

Nen Punkt will momentan sicher keiner. Und ob ein Gericht ein potentiell fahrbereites Fahrzeug - oder eines das sogar selbst gefahren wurde wirklich als bußgeldunwürdig ansieht? Ich würde darauf nicht wetten.

Mit zerlegtem Motor würde ich vielleicht wetten. Aber so nicht.

 

@Seelze:

Es kommt auf das Fahren nicht an.

Allein die Existenz des Fahrzeugs, die Eigenschaft zugelassen und die Nichtexistenz einer aktuellen HU reichen.

Zitat:

Original geschrieben von testmal

 

Moin,

warum sollte man nachträglich eine Strafe bekommen :confused:

Ganz einfach: Weil es das Gesetz so vorschreibt.

Das muss aber noch lange nicht heißen, dass es auch immer und überall so gehandhabt wird.

Es soll ja auch noch "normale" Menschen geben, die einen nicht wegen jeder Kleinigkeit anscheiXen.

:-)

am 29. Juli 2014 um 21:21

Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer

Zitat:

Original geschrieben von testmal

 

Moin,

warum sollte man nachträglich eine Strafe bekommen :confused:

Ganz einfach: Weil es das Gesetz so vorschreibt.

Das muss aber noch lange nicht heißen, dass es auch immer und überall so gehandhabt wird.

Es soll ja auch noch "normale" Menschen geben, die einen nicht wegen jeder Kleinigkeit anscheiXen.

:-)

Moin,

also, wenn ich, egal aus welchem Grund, keine Hu-Plakette habe, bin ich für die Menschheit

nicht tauglich?, habe aber meine Merkel-Gebühr immer rechtzeitig bezahlt.

Das Fahrzeug wurde nicht im Strassenverkehr bewegt, trotzdem, Straftäter?

- Wenn das Fahrzeug abgemeldet gewesen wär, dann hättest Du ein ernsthaftes Problem mit der

Wiederzulassung!

schönen Gruß

 

Themenstarteram 29. Juli 2014 um 21:27

Also verstehe ich das richtig, besser nicht abmelden und direkt zur Dekra?

am 29. Juli 2014 um 21:28

Zitat:

Original geschrieben von PitaVanDamme

Also verstehe ich das richtig, besser nicht abmelden und direkt zur Dekra?

Moin,

genau!

schönen Gruß

am 30. Juli 2014 um 5:21

wenn du sie eh auf dem Hänger bewegen willst, schraubst halt einfach das Kennzeichen ab.

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

wenn du sie eh auf dem Hänger bewegen willst, schraubst halt einfach das Kennzeichen ab.

Würde ich auch so machen. Dann guckt beim transportieren keiner aufs Kennzeichen mit abgelaufenem TÜV. Es gibt Fälle, wo ein Knöllchen geschrieben wurde, weil das Fahrzeug mit abgelauenem TÜV auf einem Privatgrundstück stand. Der Transport eines nicht angemeldeten Motorrades ist erlaubt.

Das jemand ein Knöllchen bekommen hat, nachdem das Fahrzeug beim TÜV war ist mir nicht bekannt. Dies kann aber passieren, wenn man vor dem TÜV-Termin erwischt wurde und die Bearbeitung nur was lange gedauert hat.

Zitat:

Original geschrieben von PitaVanDamme

Also verstehe ich das richtig, besser nicht abmelden und direkt zur Dekra?

Ja.

Wir hatten mal unseren Terracan abgemeldet und der war eine Woche über der HU, weil das Fz. 460 km entfernt überwinterte und man da nicht mal eben so hinfahren konnte.

Wir mussten extra Kurzzeitkennzeichen haben, weil Anmeldung nicht möglich, da HU abgelaufen.

Also wenn's angemeldet ist - LASS ES SO. :)

Mein Saisonfahrzeug hätte auch April zur HU gemusst, das mache ich Ende August. Klar ist der Termin drüber. Aber ich hab gerade genug Huddeleien am Hals, beide Schwiegereltern in sechs Monaten verstorben und ein Haus als Bauruine als teilweise Resultat daraus, da ist ein einmaliges "mal-kurz-zum-Prüfer" eben mal drin.

Oder man kann auch mal krank werden und da kann es vielleicht mal keiner der 20 Brüder machen, weil's die nicht gibt. Und es gibt dann immer noch Wichtigeres. Denn die HU ist praktisch für mich Nebensache. Jemand, der regelmäßig nach dem Rechten schaut und vieles selbst am Auto macht, der wird auch nicht überrascht. Also in 15 Jahren hatten wir ein defektes Handbremsseil - und das war ausgerechnet das Auto, welches nur in der Vertragswerkstatt gewartet wird.

cheerio

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