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Trotz e-Zeichen am Rücklichtglas rote Kennzeichenbeleuchtung

Themenstarteram 1. Februar 2015 um 9:55

Hi

Ich habe rauchfarbene Gläser gekauft und montiert. Blinkergläser und Rücklicht. Dazu montierte ich chromfarbene zugelassene Blinkerbirnen. Soweit alles ok.

Beim Rücklicht allerdings ist eine rote Zweifadenbirne (Brems- und Rücklicht) dabei. Allerdings wird das Kennzeichen dadurch rot angeleuchtet. Aber laut Gesetz ist doch nur weiße Kennzeichenbeleuchtung zulässig, oder irre ich?

Wie kann man originale Piaggioteile MIT e-Zeichen verkaufen, wenn dadurch das Kennzeichen rot angeleuchtet wird?

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34 Antworten

Die Beleuchtung des Kennzeichens ist geregelt in § 10 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).

Eine explizite Vorschrift darüber, dass die Kennzeichenbeleuchtung nicht rot sein darf bzw. weiss sein muss, gibt es dort nicht.

Näheres ergibt sich aus dem Gesetzestext - abgekürzt: wenn das Rücklicht in dieser Form über eine E-Zulassung verfügt, ist es legal im Strassenverkehr zu betreiben.

Themenstarteram 1. Februar 2015 um 19:59

Na dann ist alles gut.

Die Kennzeichen-Beleuchtung soll möglichst farblos sein , damit die Farben des Kennzeichens nicht wesentlich verändert werden . Ich kann mir nicht vorstellen das sich die Gesetzlage in letzter Zeit geändert hat .

Irgendwas ist da Faul. Erlaubt ist nur weißes Licht.

Im Paragraph 10 in Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geht es weiter zu 76/760/EWG

und dort ist:

"6 . LICHTFARBE

Das von der Einrichtung ausgestrahlte Licht muß weiß , aber ausreichend farbneutral sein , damit die Farbe des Kennzeichens nicht wesentlich verändert wird ."

geregelt. Also nicht erlaubt.

Nun ist die Frage, ob das E-Zeichen sich nur auf den Strahler bezieht und die Glühbirne die Falsche ist oder ob das nicht noch anders gelöst werden muss.

Wenn man zumindest dem 76/760/EWG vertrauen darf, wäre dein Teil nicht legal.

Grüße

Forster

Edit sagt, habe jetzt noch was gefunden. Mal sehen, was da drin steht!

Leider nur konfuses. Wenn man dem Wikiartikel noch zusätzlich vertrauen schenkt:

"Das Licht der Kennzeichenleuchte soll möglichst farblos sein, damit die Farben des Kennzeichens nicht wesentlich verändert erscheinen."

Dann ist es nicht direkt weiß, aber Rot wäre es nach der Aussage auch nicht, weil das Kennzeichen ja dann Rot leuchten würde.

Zitat:

@Forster007 schrieb am 1. Februar 2015 um 21:23:54 Uhr:

 

"Das Licht der Kennzeichenleuchte soll möglichst farblos sein, damit die Farben des Kennzeichens nicht wesentlich verändert erscheinen."

Unterschied zwischen "soll" und "muss"?

 

Das Rücklicht hat eine (europaweit gültige) Zulassungs (E-)Nummer.

Wie hätte der Hersteller diese wohl bekommen, wenn dieses nicht mit der 76/760/EWG-Richtlinie konform wäre?

twelferider: Und wie interpretierst du diese Aussage aus dem 76/760/EWG:

"Das von der Einrichtung ausgestrahlte Licht muß weiß , aber ausreichend farbneutral sein , damit die Farbe des Kennzeichens nicht wesentlich verändert wird " ?

Dort steht "muß". nicht sollte oder dürfte oder ähnliches.

Wie schon gesagt, vielleicht ist das Leuchtmittel das falsche oder es ist Betrug.

Was da aber noch steht, zwar nicht direkt auf diesen Bezug, aber dennoch sehr schwammig. Dort steht:

"Für Krafträder gilt die Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen"

Leider wird in dem Dokument nicht ganz klar, ob es weiß oder auch eine andere Farbe sein soll. Zumindest bin ich hier nicht ganz durchgestiegen, weil es in diesem Bezug leider keine Vernünftige Quelle gibt. Oder ich hab diese nicht gefunden.

Was aber Fakt ist, dass die Kennzeichenbeleuchtung das Schild nicht in einer anderen Farbe anstrahlen darf, bzw. das Kennzeichen ziemlich Farbneutral gesehen werden muss. Das wäre mit einer Roten Lampe nicht der Fall. Nehme hierfür mal ein Weißes Blatt Papier und strahle dieses mit einer roten Lampe an. Das Blatt ist plötzlich rot und nicht mehr weiß. Also geht es eigentlich schon aus diesem Gedankengang nicht.

Weiter müsste man überprüfen, ob das Kennzeichen in ca. 20m Enternung im Dunkeln, also auf dem Feldweg ausprobieren, in der Stadt wird es schwierig, gesehen wird. Und dort Farbneutral.

Ist es das nicht, dann ist diese Kombination nicht zulässig und somit nicht erlaubt.

Grüße

Forster

Es ist nicht meine Aufgabe, Dinge zu interpretieren.

Dies haben andere schon lange getan, indem sie die Richtlinie 2002/24/EG erlassen haben.

Hierin ist nämlich das Zulassungsverfahren für Fahrzeuge und deren Bauteile geregelt.

Kurz zusammengefasst heisst das: Wenn ein Bauteil eine E-Typgenehmigungsnummer besitzt, ist dies legal im Strassenverkehr zu betreiben.

Und dies trifft lt. Aussagen des TE auf das angebrachte Bauteil zu.

Und mal so ein paar andere Quellen:

http://www.ebay.de/.../g.html

http://www.gutschild.de/.../

Hier eine direkt auf Motorrad getrimmte Seite:

http://www.kennzeichenbeleuchtung.com/motorrad.php

Dort:

"Bei der Auswahl der Birnen gibt es keine Vorschriften, es kann auch eine Beleuchtung mit Xenon – Licht oder LED installiert werden, nur darf dieses Licht keine Färbung wie Blau oder Rot haben."

Sämtliche Quellen haben nahezu farblos ausgesagt. Da ist zwar immer noch einwenig Spiel vorhanden, aber mit entsprechenden Überlegung kommt man dann drauf, dass die Beleuchtung vom TE, sofern sie das Kennzeichen Rot anleuchtet und nicht anders das Kennzeichen noch beleuchtet oder sogar beleuchtet werden müsste mit einer extra Lampe, verboten ist.

TE, mache mal bitte ein Foto von unten nach oben.

Grüße

Forster

Zitat:

@twelferider schrieb am 1. Februar 2015 um 22:25:39 Uhr:

Es ist nicht meine Aufgabe, Dinge zu interpretieren.

Dies haben andere schon lange getan, indem sie die Richtlinie 2002/24/EG erlassen haben.

Hierin ist nämlich das Zulassungsverfahren für Fahrzeuge und deren Bauteile geregelt.

Kurz zusammengefasst heisst das: Wenn ein Bauteil eine E-Typgenehmigungsnummer besitzt, ist dies legal im Strassenverkehr zu betreiben.

Und dies trifft lt. Aussagen des TE auf das angebrachte Bauteil zu.

Hatte ich schon eben gerade gesagt. Vielleicht ist das Bauteil an sich so erlaubt, aber es fehlt noch was. oder es wird doch farblos durch irgendeine Technik beleuchtet.

Fakt ist aber, dass das Kennzeichen Farblos sein muss, wenn man es angeleuchtet sieht. (Kann es nicht besser ausdrücken, aber ich denke, es ist verstanden, was ich meine).

Und wie schon gesagt, das E-Zeichen kann auch Betrug sein. Was aber in diesem Falle auf einen bei einer Kontrolle erwartet, weiß ich nicht.

Grüße

Forster

Es kann ja auch sein dass die rote Glühbirne garnicht für die Kennzeichenbeleuchtung zuständig ist, sondern eine weiße Glühbirne nebenan, mit Lichtführung nach unten.

Hat der TE denn mit eigenen Augen gesehen dass das Kennzeichen ROT angeleuchtet wird ??

DAS darf meiner Meinung nach nicht sein ! Genauso wie die "Neon-Unterflur-Beleuchtung" und anderer Firlefanz.

kbw ;)

Es gibt aber noch eine Möglichkeit . Das Rücklicht ist zwar zugelassen , aber dann muss das Kennzeichen mit einer separaten Leuchte angestrahlt werden .

Hallo,

Meiner Meinung nach ist da was falsch montiert. Rote Zweifadenlampe ist für Rücklicht und bei Betätigung der Bremse wird mit dem zweiten Faden das Bremslicht heller ausgelöst . Wenn jetzt bei eingeschalteten Abblendlicht das Kennzeichen beleuchtet wird kann das nicht mit der Brems-Rücklichtlampe erfolgen.

Themenstarteram 2. Februar 2015 um 11:27

Das Kennzeichen wird definitiv mit der Zweifadenbirne (Brems-Rücklicht) angestrahlt. Und laut Auskunft TÜV darf die Kennzeichenleuchte nur farblos sein. Also muss eine separate Kennzeichenleuchte ins Gehäuse. Nicht so unbedingt das große Problem.

An welchen Kabeln nehme ich Strom ab? Sicherlich an der Rücklichtstromführung. Dazu muss sicherlich auch das komplette Rücklicht raus. Oder komme ich übers Helmfach an die entsprechenden Kabel?

Es gibt eine Vielzahl von Kennzeichenbeleuchtungen. Ich würde eine Lösung vorziehen, die man auf das zum Kennzeichen gerichtete durchsichtige Plastik des Rücklichtgehäuses aufkleben kann. Rundrum würde ich dann den restlichen Bereich des durchsichtigen Plastiks schwärzen. Womit auch immer. Der TÜV Mann sagte, dass es dann ok wäre.

Nur finde mal eine klebbare Kennzeichenbeleuchtung, die man hinter das Rücklichtglas kleben kann. Das gestaltet sich etwas schwieriger.

Ansonsten kommt folgende Lösung zur Anwendung:

http://www.rizoma.com/universal/license-plate-supports/ee091/de

Jap, an den Kabeln von der rückleuchte.

Grüße

Forster

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