ForumAstra G & Coupé
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Opel
  5. Astra, Cascada & Kadett
  6. Astra G & Coupé
  7. Totalschaden?

Totalschaden?

Opel Astra G
Themenstarteram 16. Juli 2014 um 13:47

Hey Leute,

ich hatte vor ein paar Wochen einen kleineren Unfall mit einem Ford KA. Er ist mir mit dem 'Arsch' hinten links drauf und ich ihm hinten rechts, also waren wir uns auch direkt einig, dass es eine 50:50 Schuld ist.

Meine Versicherung hat ihm für den Schaden 400€ gezahlt, ich hab allerdings noch keinen einzigen Cent gesehen. Heute hatte ich einen Termin bei einer Werkstatt von der Gegner-Versicherung und der Typ hat sich mein Auto angeguckt und meinte dann so richtig herablassend zu mir: "Ja das ist ja ein 11 Jahre alter Opel, da kann ich ihnen gleich sagen, dass das ein Totalschaden ist." Er hat dieses "Opel" so richtig bescheuert betont, aber naja.

Aber jeden Fall kann ich nicht verstehen, wieso eine Delle und 3 Kratzer als Totalschaden gelten? o.O

Anhang:

- Bild von meiner Delle

- Bild vom Teil, das angeblich komplett ausgetauscht werden müsste

Ähnliche Themen
10 Antworten

Das kommt von der ,, EINIGUNG '' ! Hättest dir ein Anwalt genommen,hättest noch Geld bekommen,so hast nur Rennerei ,u. der hat ja seine Kohle !

Zitat:

Original geschrieben von Rait22

Aber jeden Fall kann ich nicht verstehen, wieso eine Delle und 3 Kratzer als Totalschaden gelten? o.O

Weil die Reparaturkosten den Wert des Fahrzeuges übersteigen werden. Nennt sich dann wirtschaftlicher Totalschaden.

Oder hat das Fahrzeug irgendwas besonderes ? (V6 Motor, Turbo, hochwertige Innenausstattung, etc... ?)

Themenstarteram 16. Juli 2014 um 15:49

Zitat:

Original geschrieben von -=TbMoD=-

Zitat:

Original geschrieben von Rait22

Aber jeden Fall kann ich nicht verstehen, wieso eine Delle und 3 Kratzer als Totalschaden gelten? o.O

Weil die Reparaturkosten den Wert des Fahrzeuges übersteigen werden. Nennt sich dann wirtschaftlicher Totalschaden.

Oder hat das Fahrzeug irgendwas besonderes ? (V6 Motor, Turbo, hochwertige Innenausstattung, etc... ?)

Nach dem mir letztes mal einer reingefahren ist, hat sich ein Gutachter das Auto angeguckt und laut ihm hat das Auto noch einen Wert von ca. 2500€.

Ich kann aber irgendwie nicht glauben, dass die Reperatur den Wert überschreitet...

am 16. Juli 2014 um 18:39

Hi,

der Schaden sieht aber merkwürdig aus.

Ich hatte ein Ford Ka gar nicht so groß in Erinnerung das die Delle so hoch ist.

Geh zu einem Lackierer und frag was ausbeulen und lackieren kostet.

Wenn das reicht was dir die Versicherung anbietet, rechne auf Totalschaden ab

und danach forderst du noch die Mehrwertsteuer.

Für 400 Euro in dem SF-Rabatt höher einstufen lassen.

Prüfe noch mal wie viel höher dein Beitrag dann die nächsten Jahre ist.

Wenn du Rechtsschutz hast nehme dir einen Anwalt.

Gruß

Andreas

Die nach Deiner Wahrnehmung herablassenden Worte der Opel-Werkstatt würde ich nicht so tragisch nehmen, auch wenn Dir Dein Fahrzeug lieb ist.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden ist schnell geschehen, hatte ich auch mal vor vielen vielen Jahren, siehe Kommentar zum Fahrzeug hier http://www.motor-talk.de/fahrzeuge/354166/ford-taunus-tc-80 .

Was bietet die gegnerische Versicherung denn zur Auszahlung an? Haben sie einen Gutachter geschickt? Hat der von Dir erwähnte Gutachter sich seinerzeit das Fahrzeug nur angesehen? oder hast Du auch ein Gutachten in die Hände bekommen? Wenn es nicht zu alt ist und die Versicherung noch keinen eigenen Gutachter geschickt hat, könnte es als Basis für die Auszahlung dienen. Anschließend würde ich das Fahrzeug für kleines Geld reparieren lassen.

Warum Du Dir einen Anwalt nehmen solltest, will sich mir nicht erschließen.

am 16. Juli 2014 um 19:15

Zitat:

Warum Du Dir einen Anwalt nehmen solltest, will sich mir nicht erschließen.

Ich laufe hinter meinem Geld nicht mehr hinterher wenn die Versicherung nicht zahlen will

Das lasse ich dann einen Anwalt machen.

 

Wenn die Versicherung nicht zahlen würde, dann würde ich auch einen Anwalt einschalten. Aus den bisherigen Schilderungen lese ich aber nicht, dass die Versicherung unwillig ist.

Die Erfahrung hat gezeigt, daß Versicherungen mit manchen Dingen nicht durchkommen, wenn ein Anwalt im Spiel ist. Beispiel: Meine Tochter hatte in diesem Februar einen unverschuldeten Unfall (mit echtem Totalschaden), an einem Donnerstag. Sie ist abends bei unserem Anwalt gewesen, der ihr die Adresse eines Gutachters gegeben hat. Dieser Gutachter war bis zum Wochenende im Urlaub, so haben wir einen Besichtigungstermin für den kommenden Montag ausgemacht.

Die gegnerische Versicherung wollte allen Ernstes für diese 3 Tage keinen Nutzungsausfall zahlen!

Ohne Anwalt hätten wir das Geld wohl nicht bekommen. Einbehaltung der Mehrwertsteuer ist auch so eine Sache...

Gruß

Jörg

am 17. Juli 2014 um 8:20

Zitat:

Original geschrieben von Rait22

ich hatte vor ein paar Wochen einen kleineren Unfall

ich hab allerdings noch keinen einzigen Cent gesehen.

Heute hatte ich einen Termin bei einer Werkstatt von der Gegner-Versicherung

Habt ihr eigentlich mal den ersten Beitrag richtig gelesen...?

Wieso wartest du Wochenlang auf die Gegner Versicherung, die doch für deinen Schaden zuständig ist? Da geht man zum Gutachter und der legt sein Gutachten der anderen Versicherung vor oder man akzeptiert einen Gutachter der Gegner Versicherung...freundlicher Weise telefoniert man mal mit denen und klärt dies ab!

Aber man läßt sich nicht in eine Werkstatt schicken! Und wenn es dann doch ein wirtschaftlicher Totalschaden sein soll, sei doch froh und laß dir die Kohle auszahlen...wo ist denn jetzt das Problem?

Oder wartest du darauf, das dir der Weihnachtsmann die Kohle vorbei bringt?

Und die Märchensteuer wird dann ausgezahlt, wenn man den Wagen vollständig repariert hat und das nimmt dann der Gutachter wieder ab! Und wenn nicht, haste doch genug für das bißchen Schaden bekommen...aber das macht eben nicht der Weihnachtsmann für dich!;)

Mehrwertsteuer wird nur gegen Vorlage der Rechnung ausgezahlt. Hast du z.B. im Gutachten 3000EUR zzgl. MWST, bekommst du - wenn du billiger reparierst - auch nur die geringere MwST und das nur gegen Vorlage der Rechnung.

Der Gutachter kann durch die (kostenpflichtige!) Reparaturbestätigung nur helfen, den Nutzungsausfall und evtl. bestimmte Kürzungen bezahlt zu bekommen. MwSt nur gegen Vorlage der Rechnung. Und wenn die Versicherung auf Gutachtenbasis 3000 gezahlt hat und du dann ne Rechnung über 500 vorlegst, kann das Probleme machen. Vor Gericht würdeste dann vermutlich recht bekommen, aber vorher wird die Vers. evtl. die Differenz wieder haben wollen - schließlich beweist du ja mit der Rechnung, dass das Gutachten zu hoch war. :rolleyes:

Evtl. verzichtet man dann besser auf die MwSt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen