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TFL und Rücklicht gleichzeitig an, wie umklemmen/anschließen?

Themenstarteram 21. Februar 2016 um 14:28

Hallo,

ich habe bei meinem Wagen das osram Ledriving FOG PL Tagfahrlicht nachgerüstet und es nach Anleitung angeschlossen. So funktioniert es auch. Jetzt habe ich hinterher gelesen, dass ja das Rücklicht dann gar nicht an ist...

jetzt kommt die folgende Idee:

Kann ich das so einrichten, dass ich das TFL anhabe, sobald Zündung eingeschaltet ist UND/ODER der Lichtschalter auf Standlicht steht? Denn bei Standlicht leuchten ja auch die Rückleuchten, nur jetzt geht das TFL dann ja aus.

Das weiße Kabel von den TFL ist ja schon ans Standlicht angebracht... das heißt, ich muss es jetzt ans Abblendlicht klemmen, damit es auch eingeschaltet bleibt, wenn ich das Standlicht einschalte?

Oder muss ich ein zusätzliches Kabel mit ans Abblendlicht löten?

Ich möchte auf jeden Fall die wahl haben, dass ich entweder mit TFL alleine (zündung) oder mit TFL + Standlicht (Rückleuchte) fahren kann.

Gruß :-)

Beste Antwort im Thema

Deine Schaltung ist so nicht erlaubt, wenn Standlicht an ist muss das TFL aus sein.

Wenn ich auch nur kleinste Bedenken habe es sei zu Dunkel um von hinten wahrgenommen zu werden schalte ich eben normales Licht an, mitunter auch schon manuell trotz Lichtautomatik und nachgerüstetem TFL.

Grüße

Steini

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Deine Schaltung ist so nicht erlaubt, wenn Standlicht an ist muss das TFL aus sein.

Wenn ich auch nur kleinste Bedenken habe es sei zu Dunkel um von hinten wahrgenommen zu werden schalte ich eben normales Licht an, mitunter auch schon manuell trotz Lichtautomatik und nachgerüstetem TFL.

Grüße

Steini

Moin

Ja, dann mußt du deine Tagfahrleuchten einfach mit dem Abblendlicht UND den Fernlichtern koppeln. Aber selbst dann kann es zu Problemem kommen, sodass die Tagfahrleuchten immer kurz aufleuchten, wenn du Abblendest, oder eben Aufblendest. Grund ist das bei einigen, vor allem älteren Fahrzeugen, beim Umschalten kurz beide aus sind. Merkt man selber kaum, kann fürs Tagfahrlicht aber dann schon reichen.

(Wie ist es bei getrennten Fern und Abblendlicht? Leuchten da beide weiter nach dem Aufblenden?)

Ansonsten mußt du dein Rücklicht umklemmen, dann würde es aber immer leuchten, sobald du die Zündung an hast. Ob das der Tüv dann wieder mag, keine AHnung.

 

Moin

Björn

Themenstarteram 21. Februar 2016 um 15:22

@ Steini

Ich habe mich da schon hier informiert, etliches gelesen und die ganzen Regelungen zu TFL auch. Es kann nie und nimmer verboten sein, dass Rücklicht eingeschaltet zu haben, bei gleichzeitig eingeschaltetem TFL. Habe den Paragraph gerade nicht auf, aber da gabs ja schon etliche Diskussionen... sonst hätte ich auch nicht danach gefragt jetzt.

Ansonsten hast du ja recht... im zweifelsfall Abblendlicht ein. Mache ich auch so. Nur hätte ich gerne die Wahl. Ausserdem ist mir jetzt aufgefallen, dass meine Instrumentenbeleuchtung nicht an ist, wenn ich nicht wenigstens auf Standlicht schalte. Das ist auch nicht ideal. Darum würde ich es gerne umklemmen.

 

@Friesel

Also das weiße Kabel einfach noch mit dem Abblendlicht verbinden?

Das heißt nochmal die Prüflampe dran und gucken wo der Strom fließt...

Fern und Abblendlicht ist bei mir getrennt, habe 2 phasen Birnen. Fernlicht brauch ich selten.

Ich möchte jetzt einfach nur die Wahl haben, entweder TFl alleine bei zündung, oder Bei standlicht das TFL an und die Rückleuchten, und eben die Instrumentenbeleuchtung...

Gruß

Mein Kenntnisstand ist, dass TFL + Rücklicht nicht zulässig ist.

Einige TFL können auch die Funktion der vorderen Begrenzungslichter (= Standlicht) übernehmen und dimmen beim Einschalten des Fahrlichtes oder des Standlichtes zu diesem Zweck herunter. Ob das hier verbaute TFL das kann, vermag ich nicht zu beurteilen. Allerdings müssen in dieser Situation die originalen Begrenzungslichter außer Dienst gestellt werden (Glühobst raus), da die heruntergedimmten TFL, die dann als Begrenzungslichter funktionieren, nicht zusammen mit den originalen Begrenzungslichtern zusammenbetrieben werden dürfen.

Probleme dabei:

(1) Fehlendes Glühobst könnte Fehler im Cockpit anzeigen.

(2) Fahren mit eingeschaltetem Standlicht (= nunmehr heruntergedimmtes TFL, bei dem dann aber wie gewünscht auch das Rücklicht leuchtet), ist nach meiner Kenntnis ebenso unzulässig. Weswegen es ja auch Standlicht und nicht Fahrlicht heißt.

Themenstarteram 21. Februar 2016 um 16:25

Laut STVO spricht nichts dagegen.

§17 Absatz 2 StVO...

Mit Standlicht alleine darf nicht gefahren werden. Wenn ich aber TFL UND Standlicht anhabe, warum sollte ich dann nicht fahren dürfen? Wobei es doch völlig logisch ist, dass man das Abblendlicht einschaltet, sobald die Wetterverhältnisse das erfordern. Es geht mir ja nur darum, dass ich das Rücklicht auch anhabe, selbst wenn ich es nicht bräuchte... denn brauchen täte ich das TFL ja auch nicht. Abgesehen davon dass man bei gutem Wetterverhältnissen am Tag komplett ohne Licht fahren darf, seh ich das gar nicht ein, dass ich nicht mit TFL und Rücklicht fahren sollte. Das ergäbe doch keinen Sinn, und die STVO verbietet mir da ja auch nichts.

Und dann gibts noch das hier http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__49a.html

Aber da erkenne ich jetzt auch nichts, was dagegen spricht, mit TFL + Standlicht + Rücklicht zu fahren.

 

Die Osrams dimmen sich nicht. Die sind entweder an oder aus. Ich habe mir das eben angesehen und das ist schon verdammt hell, es ist 100% besser sichtbar für die anderen, als das normale Abblendlicht. Also bei Tage hätte ich die gerne an und eben das Rücklicht + Instrumente. Wenn mir der Tüv dann sagt das geht so nicht, dann änder ich das wieder.

Also das anschließen wäre dann in dem Fall das weiße Kabel vom Standlicht aus ans Abblendlicht klemmen, oder zustätlich noch mit ans Abblendlicht klemmen?

Ohne jetzt nochmal die Gesetze zu lesen: Standlicht heißt Standlicht weil es eben nur im Stand verwendet werden darf. In meinem Beitrag oben sprach ich nicht vom verwenden der Rücklichter, sondern der Standlichter.

Du musst also das Problem lösen wie du deine Rücklichter ohne Standlicht zum leuchten bekommst. Dann dürfen mMn auch vorne die TFL an sein.

Grüße

Steini

Themenstarteram 21. Februar 2016 um 16:48

Es ist verboten NUR mit Standlicht zu fahren, aber Standlicht MIT TFL... da sehe ich kein Verbot.

Wieso sollte ich denn nun die Standlichter rausdrehen, nur damit diese nicht in verbindung mit dem TFL leuchten?

Es ist mir jetzt eigentlich auch egal... ich will nun nur wissen wie ich das zu verkabeln habe. Hinterher kann ich das ja so schalten wie es passt.

Auch mit "Standlicht" darf man fahren! (Sofern Standlicht und Begrenzungsleuchten in einer Lampe zusammengefasst ist, wie bei 95% aller Fahrzeuge!)

§17.2 gilt nur in Verbindung mit §17.1... Wenn eine Beleuchtungspflicht vorliegt, ist es verboten mit Standlicht alleine zu fahren. Am helligen Tag ist es daher erlaubt mit Standlicht (Begrenzungsleuchten) zu fahren. Ich selber habe das schon mit der Polizei diskutiert und später mit der Verkehrsbehörde weiter geführt, die mir Recht gab und das von der Polizei erteilte Knöllchen aufgehoben hat.

Die TFL dürfen nach ECE-R 48 nicht zusammen mit den Scheinwerfern eingeschaltet sein. Die Regelung beschreibt "Die Tagfahrleuchte muss sich automatisch ausschalten, wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden". Mit Scheinwerfer wird in der R48 unter 5.11 auch das Standlicht und die Rücklichter genannt.

MfG

Zitat:

@reaction187 schrieb am 21. Februar 2016 um 17:48:24 Uhr:

Es ist verboten NUR mit Standlicht zu fahren...

NEIN! Es ist verboten nur mit Standlicht zu fahren, wenn die Sichtverhältnisse Abblendlicht erfordern würden. Ich kann Tagsüber lustig mit Standlicht rumfahren und keiner kann mir was.

Es ist zulässig, dass das Rücklicht brennt wenn vorne TFL an ist (wird von diversen Herstellern auf Wunsch auch so programmiert).

TFL darf aber nicht mit Fern- Abblend- oder Standlicht zusammen leuchten.

Steht so nicht in der STVZO sondern in der ECE R48.

Edit: zu spät...

Wie du was verkabels oder überhaupt kannst hängt vom jeweiligen Fahrzeug ab.

Nur mit Standlicht zu fahren ist Nicht verboten, TFL und zusätzliche Beleuchtung (sprich Standlicht, Richtungswegweiser ausgeschlossen) ist verboten.

Standlicht und Nebler sind verboten.

Wenn zusätzliche Beleuchtung am Fahrzeug eingeschaltet wird muss das TFL gedimmt oder ausgeschaltet werden.

Standlicht (kombinierte Leuchte!) und Nebler ohne Abblendlicht sind nicht verboten! Es wird bei starkem Nebel sogar empfohlen das Abblendlicht auszuschalten um sich nicht selber zu blenden.

MfG

Standlichtleuchten = Begrenzungsleuchten.

4 Begrenzungsleuchten vorn dürfen nicht sein (normales Standlicht mit gedimmten TFL), nur je Seite 1 Begrenzungsleuchte.

Die Anbaumaße von gedimmten TFL (als Begrenzungsleuchte) müssen die Bestimmungen erfüllen.

Johnes hat recht hab das jetzt mit den ganzen Kiddies (komischerweise Audi fahrer) verwechselt welche am helligsten Tag mit Standlicht und Neblern rum tuckeln.

Themenstarteram 21. Februar 2016 um 18:18

Das wird aber langsam kompliziert. Nagut, dann ist das standlicht eben bei gutem wetter nicht verboten... wer entscheidet das schon zuverlässig? Ist auch egal.

Jetzt möchte ich eigentlich nur noch wissen, wie ich das nun geregelt bekomme mit dem Kabel :D

Das Kabel was jetzt am standlicht angeschlossen ist laut plan, soll das dann ans Abblendlicht, wenn ich das TFL mit Standlicht betreiben möchte?

Oder muss ich ein zusätzliches Kabel mit ans Abblendlicht löten?

Gibt es alternativ eine Möglichkeit das Rücklicht mit dem TFL zu benutzen OHNE dass das Standlicht eingeschaltet wird? Aber trotzdem die instrumente beleuchtet werden?

Andernfalls ist es mir echt egal, dann ist das standlicht eben an mit tfl und rücklicht. Wenn ich deswegen angehalten werde, dann werde ich da schon argumentieren.

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