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Taxiunternehmer ohne P-Schein- Fahren erlaubt?

Themenstarteram 6. April 2016 um 6:30

Hallo,

die Frage richtet sich an alle, die sich nach Vorschriften und Gesetzen korrekt richten:

Darf ein Taxiunternehmer,der selbst kein P-Schein hat sein Taxi selber fahren? Privat fahren ist gemeint, so dass er keine geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung/ Personenbeförderung macht?

Hat einer Ahnung?

Beste Antwort im Thema

Zusätzlich dürfen Werkstattfahrten auch von Personen ohne P-Schein, trotz Dachzeichen und Konzessionsnummer, gemacht werden.

Also, wie oben geschrieben, Nummer raus oder überkleben und Dachzeichen ab oder unkenntlich machen und jeder darf fahren.

Gruß

MiReu

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Dachzeichen abmachen, Konzessionsnummer an der Heckscheibe rausnehmen, dann müsste es m.E. möglich sein.

Dachzeichen weg, dann ist es kein Taxi mehr und jeder darf damit privat fahren.

Zusätzlich dürfen Werkstattfahrten auch von Personen ohne P-Schein, trotz Dachzeichen und Konzessionsnummer, gemacht werden.

Also, wie oben geschrieben, Nummer raus oder überkleben und Dachzeichen ab oder unkenntlich machen und jeder darf fahren.

Gruß

MiReu

Themenstarteram 7. April 2016 um 6:08

Ich danke Euch! Sehr informativ.

Konzessionsnr. abmachen ist so eine Sache (Kleberei). Ich denke, so wie das Taxler schreibt nur "Dachzeichen ab" sollte auch ausreichen.

Zitat:

@sultanim schrieb am 7. April 2016 um 08:08:08 Uhr:

Ich danke Euch! Sehr informativ.

Konzessionsnr. abmachen ist so eine Sache (Kleberei). Ich denke, so wie das Taxler schreibt nur "Dachzeichen ab" sollte auch ausreichen.

NEIN, im Gesetz steht ganz klar "und Nummer". Also in deinem Fall etwas drüberkleben.

Naja so päpstlich sieht das in der Praxis wohl kaum jemand. ;-)

Ob mit, oder ohne Dachzeichen, welches z.B. auch nur verhüllt sein kann, oder der Ordnungsnummer erkennt zumindest bei Elfenbeinautos auch ein Blinder trotzdem dass es ein Taxi ist. ;-)

Eine aufgeklebte Ordnungsnummer verdecken dürfte jedenfalls nicht einfach sein, was drüberkleben, innen und außen, wie bekommt man das wieder weg? beim Dachzeichen sieht es anders aus, die sind leicht abnehmbar und es gibt auch Hüllen zu kaufen.

Sag das nicht, mit dam päpstlich, hier haben schon Kutscher ein Ticket bekommen weil die Nr. nicht ordnungsgemäß war. Die "Aussteller" hätten dann sicher auch einem Fahrzeug mit Nr. einen Zettel verpasst.

Innen muss man ja nichts drüber kleben, ist ja kein FG im Fahrzeug und die die drinne sitzen kennen die Nr. ;)

Außen ein Stück Folie großzügig über die Nr. und dann mit Pachband auf der Scheibe befestigen. So kann man dann auch ggf. Klebereste mit Lösungsmitteln entfernen ohne das die Nr. leidet.

Bei der Farbe geb ich dir volkommen recht. Als ich vor Jahren zum Gewerbe kam, da war mein Omega schon eingefärbt, aber sonst nix. An der Ampel springt einer rein "zum Bahnhof" "bin ich ein Taxi oder was?" "ja aber die Farbe :confused:" :D

Themenstarteram 7. April 2016 um 20:16

Zitat:

@MiReu schrieb am 7. April 2016 um 12:24:38 Uhr:

Zitat:

@sultanim schrieb am 7. April 2016 um 08:08:08 Uhr:

Ich danke Euch! Sehr informativ.

Konzessionsnr. abmachen ist so eine Sache (Kleberei). Ich denke, so wie das Taxler schreibt nur "Dachzeichen ab" sollte auch ausreichen.

NEIN, im Gesetz steht ganz klar "und Nummer". Also in deinem Fall etwas drüberkleben.

Könntest Du mir den Paragraphen oder Absatz schreiben? Würde ich gerne mal nachschlagen..

Themenstarteram 7. April 2016 um 20:18

Zitat:

@MiReu schrieb am 7. April 2016 um 22:09:58 Uhr:

Sag das nicht, mit dam päpstlich, hier haben schon Kutscher ein Ticket bekommen weil die Nr. nicht ordnungsgemäß war. Die "Aussteller" hätten dann sicher auch einem Fahrzeug mit Nr. einen Zettel verpasst.

Innen muss man ja nichts drüber kleben, ist ja kein FG im Fahrzeug und die die drinne sitzen kennen die Nr. ;)

Außen ein Stück Folie großzügig über die Nr. und dann mit Pachband auf der Scheibe befestigen. So kann man dann auch ggf. Klebereste mit Lösungsmitteln entfernen ohne das die Nr. leidet.

Bei der Farbe geb ich dir volkommen recht. Als ich vor Jahren zum Gewerbe kam, da war mein Omega schon eingefärbt, aber sonst nix. An der Ampel springt einer rein "zum Bahnhof" "bin ich ein Taxi oder was?" "ja aber die Farbe :confused:" :D

:::::-)))

Ich würde sogar sagen, der darf mit Dachzeichen und Ordnungsnummer drauf rumfahren, aber halt einfach keine Fahrgäste annehmen oder irgendwo auf "betriebsbereites Taxi" machen.

Natürlich ist es "besser", wenn er das Dachzeichen abmacht, weil ihm dann auf keinen Fall jemand unterstellen kann, daß er auf "betriebsbereites Taxi" macht.

MFG Sven

Nein auf keinen Fall mit Dachzeichen das könnte nämlich sogar eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bringen. Ein betriebsbereites Taxi darf nunmal nur mit P-Schein bewegt werden.

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 8. April 2016 um 08:27:22 Uhr:

Nein auf keinen Fall mit Dachzeichen das könnte nämlich sogar eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bringen. Ein betriebsbereites Taxi darf nunmal nur mit P-Schein bewegt werden.

Nicht richtig, wie ich oben schon geschrieben habe, Werkstattfahrten sind zulässig, auch wenn eine Probefahrt außerhalb vom Werkstattgelände gemacht wird.

Alles Quatsch was wir hier geschrieben haben.

Begründung,

ich habe mir gerade mal die komplette BOKraft durchgelesen. Der Punkt "nicht dienstbereite Taxen" ist entfallen. Demzufolge muss nix entfernt oder abgedeckt werden. Einzigst die Beleuchtung vom Dachzeichen könnte man noch entsprechend auslegen. Da ein dienstbereites Taxi am leuchtenden Dachzeichen zu erkennen ist, könnte man sagen, Licht aus = nicht dienstbereit = keine Personenbeförderung = kein P-Schein.

Früher stand, sinngemäß, in dem entsprechenden § "müssen die Taxi typischen Kennzeichen entfernt oder abgedeckt werden" was natürlich teilweise Quatsch war, denn die Farbe ist ja auch Taxi typisch (teilweise gewesenes).

Auch den Punkt Werkstattfahrt gibt es nicht mehr.

Also, die ganze Aufregung unnötig und es bestätigt sich wieder mal, hätte der TE vorher die "Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)" gelesen, hätte es dieses Thema gar nicht gegeben.

Gruß

MiReu

Genau, das hatte ich wohl auch irgendwie im Kopf. Wenn mein Taxi von meinem Kumpel in die Daimler zum Kundendienst mitgenommen wird hat der ja auch keinen Taxischein - und braucht auch keinen. Er fährt Auto, und nicht Taxi.

MFG Sven

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