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taxifahrer haben doch schweigepflicht???
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taxifahrerin untersellt einer person eine sache!diese die unterstellung verneint wer diese lüge erzählt!taxifahrerin behauptet,man höre ja soviel,beim taxifahren!!!was kann man in so einem fall tun?da die taxifahrerin im privaten-bereich(da man sich auch privat kennt)das ganze auch noch verbreitet !!! |
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Also eine Gesetzliche Schweigepflicht gibt es nicht, ist aber eigentlich Ehrensache.
1xKlar hört man viel beim Taxifahren, ob als Fahrer(in) oder Fahrgast. Egal was gesagt, geplappert oder gequatscht wird, es wird weitergegeben - oder darf man Neuigkeiten, Witze etc. nun auch nicht mehr verbreiten?
Ein Jeder sollte schon darauf achten was sie/er sagt! Schweigepflichten bestehen meines Wissens nur bei Ärzten, Anwälten o. ä. .
1xUnd trotzdem erzählt man als Kutscher nicht, wen man wann und wie besoffen wohin gefahren hat, wenn man den betreffenden kennt.
So nach dem Motto: "Sag mal, Du kennst doch den X. Den habe ich ja letzte Nacht gefahren... Voll wie ´n Eimer und wollte noch zu seiner Freundin...Wie? Du bist die beste Freundin von seiner Frau? Du erzählst es ihr?..."
Nee, so was macht man nicht!
Definitiv nicht!
Ehrensache, wie hawaiihemd schon gesagt hat.
2xtaxifahrer haben doch schweigepflicht???
Wie soll ich ein Zitieren ohne eigenen Text verstehen?
also die Schweigepflicht gibt es zwar nicht, aber es gibt gesetzlichen Schutz, die unter datenschutz fallen, das heisst da müsste man genau wissen was erzählt wurde und unterlassungsantrag beim gericht stellen, damit es nicht weiter gesagt wird, jedoch sollten sich privatpersonen eher aufs Taxifahren d.h. von punkt a nach punkt b konzentrieren und nicht alle privaten einem taxifahrer / in erzählen.