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Tatsächliche Fahrzeugkosten für Steuerklärung, wie errechnen sich die?

Themenstarteram 11. März 2012 um 12:32

Hallo

 

Kennt sich hier bei euch jemand gut in dem o.g. Thema aus??

Ich selber habe einen GdB von 80% und überlege nun, mir statt der KM Pauschale, ab nächstes Jahr die tatsächlichen Fahrzeugkosten anrechnen zu lassen.

Wenn sich hier jemand meldet, werde ich einige Daten nennen, teils reale Zahlen, teils erfunden, nur um mir anhand eines Beispiels anzusehen, ob es sich lohnt.

Über Google finde ich nie genau das, was ich suche. Ein klar detailliertes Beispiel was sich auf meine Daten übertragen ließe.

 

Schönen Sonntag noch

 

LG Heiko

Beste Antwort im Thema

Hallo Maxximus77,

 

ich mache seit 2008 Einzelnachweis der Entfernungspauschale und weiss als Finanzbeamter sehr genau was geht und was nicht geht:

 

 

1) Entfernungspauschale:

Alle Aufwendungen sammeln, chronologisch in eine Excel-Datei (oder auf Papier) zusammenstellen, Gesamtfahrleistung ermitteln und dann zurückrechnen auf den km-Satz/gefahrenen km.

In Deinem Fall dann diesen km-Satz für z.B. 200 Tage x 26 km x 2 als Werbungskosten beantragen.

Die Abschreibung des PKW wird auf 6 Jahre vorgenommen (amtl. Afa-Tabelle), d.h. 1/6 des kaufpreises (brutto) gehen in die o.g. Aufstellung mit ein.

Beispiel: km/Satz ermittelt mit 200 x 26 x 2 x 0,4523 €/km

ergibt Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit in Höhe von 4704,-- €, also erkennbar mehr als die Entfernungspauschale mit 200 x 26 x 0,60 = 3120,-- €

 

 

2) außergewöhnliche Belastungen:

Bei 80 % GdB sind 3000 km sogenannte Privatfahrten mit 0,30 €/km, also 900,-- € als außergewöhnliche Belastungen zu benatragen. Leider nur 0,30 €/km und leider auch davon noch eine zumutbare Belastung runter, die einkommensabhängig ist; damit kommt dann, wenn keine weiteren außergewöhnliche Belastungen anfallen, meistens nicht dabei rum.

 

 

3) Tip:

Alle Fahrten zu Ärzten, Apotheken, Krankengymnasten etc. auch schön aufschreiben und mit 0,30 €/km als außergewöhnliche Belastungen neben den selbst getragenen Krankheitskosten geltend machen.

 

 

4.) Kfz-Steuer Befreiung

geht nicht nach § 3a KraftStG, da weder Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" und nicht mindestens 50 % GdB u n d Merkzeichen "G"

 

 

Liebe Grüße aus dem Bergischen Land

 

Friedhelm

(moderner Raubritter = Finanzbeamter)

 

 

32 weitere Antworten
32 Antworten

Das hatte ich auch mal gemacht, ist aber schon zwanzig Jahre her.

Aus dem Grund, da ich ein neues teures Auto gekauft hatte.

 

Also:

Der Fahrzeugpreis wurde auf 5 Jahre gesplittet, somit jedes Jahr ein fünftel.

Dann, alle Kosten die vom Fahrzeug bzw. mit ihm zu tun haben, anfallen:

Inspektionen

Versicherung

Steuer

Benzin

Reifen

etc., halt alles mit Belegen.

 

Muß aber auch dazu sagen, hätte ich nicht die 5-jährige AfA vom Fahrzeug gehabt, hätte es sich nicht gerechnet, und ich wäre mit der erhöhten Kilometer-Pauschale besser gefahren.

 

Solltest Du spezielle Fragen haben, gehe zum Finanzamt und lasse Dich beraten.

Das sind auch nur Menschen wie Du und ich.

 

P.S.

Sehe gerade, hast Du "nur" 80%, oder auch noch Merkzeichen G oder aG.

Wenn ich mich noch recht erinnere, gingen die Absetzbarkeit der tatsächlichen Kosten nur mit diesen beiden Merkzeichen.

Themenstarteram 11. März 2012 um 16:36

Mit GdB 80% geht das, liegt er darunter, muss eins der Merkzeichen vorhanden sein.

 

Gut also setzt sich zunächst die Summe zusammen aus:

Wie gesagt, erstmal rein theoretisch

 

Anschaffung neuer PKW 20.000€ (fiktive Summe)

Km zur Arbeit (26km hin + 26km zurück x220 Tage) = 11.440km addiert mit

3.000 Km im Jahr anrechenbar aufgrund des GdB = Km Gesamt 14.440 km.

(kann/darf man hier die 3.000km mit angeben?)

(Vermutlich fahre ich noch weitere KM im Jahr, aber die lass ich erstmal weg)

Benzinkosten im Jahr somit (ca. 8 L auf 100km (1 L Super ca. 1,60€) = 1.848,32

Versicherung ca. 500€ jährlich (das wird u.U. variieren, mit mehr ist zu rechnen)

ADAC 70€

Garage 360€ im Jahr

KFZ-Steuer momentan 108€

Kosten für Instandhaltung allgemein (Inspektion inkl Teile, Reifen, etc) 500€ geschätzt

 

Hab ich noch was vergessen?? Wie rechne ich nun weiter um zu sehn lohnt sich die Pauschale oder die tatsächlichen Kosten?

 

Wenn ich es noch recht in Erinnerung habe, ging nur eines, entweder die Kilometerpauschalen (Arbeitskilometer hin und zurück plus die private Pauschale) oder aber die tatsächlichen Ausgaben.

 

Beides ging damals nicht, daher hat es sich bei mir auch nur mit dem Auto( ca. 60 TSD DM) gerechnet.

 

Wie gesagt, geh zu einem Sachbearbeiter und laß es Dir ausrechnen was günstiger für Dich ist.

am 11. März 2012 um 21:46

Mit GdB 80% und Merkzeichen aG hast du sogar eine KFZ-Steuerbefreiung, schau mal auf deine Zusatzinformation laut dem Bescheid deines Schwerbehindertenausweis.;)

Hierzu musst du nur zu deinem Finanzamt und dein Schwerbehindertenausweis vorlegen und ein Antrag auf Steuerbefreiung machen. Falls du hier schon KFZ-Steuer bezahlt hast, wird dieses zurück erstattet.

Gruß Gero

Themenstarteram 12. März 2012 um 10:54

Ein Merkzeichen besitze ich nicht, bei mir fehlt 'nur' der linke Arm.

Klar gebe ich die KM zur Arbeit nicht nochmal an, ich habe sie lediglich aufgeschrieben, da diese km auf jeden Fall anfallen und somit in die Gesamt KM/ Gesamtsprit-Kosten ins Gewicht fallen.

 

Hätte ja sein können dass hier jemand ist, der immer nur tatsächlich abrechnet.

Da ich die Anschaffung eines neuen KFZ plane, lohnt sich in demjenigen Jahr (und den darauffolgenden) sicherlich die tatsächliche Berechnung, da ich das KFZ ja abschreiben kann, hab ich das soweit richtig verstanden?

Da es in der Gesetzgebung, auch gerne mal innerhalb eines Jahres, Änderungen geben kann, gebe ich Dir noch mal den Tipp, ruf dort an mache am besten einen Termin aus laß Dich beraten und laß es Dir ausrechnen.

 

Noch eins, man kann sich den Freibetrag auch vorab in die Lohnsteuerkarte eintragen lassen.

Dann gibt es nicht erst am Jahresende eine größere Summe, sondern jeden Monat mehr Netto vom Brutto.

Hallo Maxximus77,

 

ich mache seit 2008 Einzelnachweis der Entfernungspauschale und weiss als Finanzbeamter sehr genau was geht und was nicht geht:

 

 

1) Entfernungspauschale:

Alle Aufwendungen sammeln, chronologisch in eine Excel-Datei (oder auf Papier) zusammenstellen, Gesamtfahrleistung ermitteln und dann zurückrechnen auf den km-Satz/gefahrenen km.

In Deinem Fall dann diesen km-Satz für z.B. 200 Tage x 26 km x 2 als Werbungskosten beantragen.

Die Abschreibung des PKW wird auf 6 Jahre vorgenommen (amtl. Afa-Tabelle), d.h. 1/6 des kaufpreises (brutto) gehen in die o.g. Aufstellung mit ein.

Beispiel: km/Satz ermittelt mit 200 x 26 x 2 x 0,4523 €/km

ergibt Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit in Höhe von 4704,-- €, also erkennbar mehr als die Entfernungspauschale mit 200 x 26 x 0,60 = 3120,-- €

 

 

2) außergewöhnliche Belastungen:

Bei 80 % GdB sind 3000 km sogenannte Privatfahrten mit 0,30 €/km, also 900,-- € als außergewöhnliche Belastungen zu benatragen. Leider nur 0,30 €/km und leider auch davon noch eine zumutbare Belastung runter, die einkommensabhängig ist; damit kommt dann, wenn keine weiteren außergewöhnliche Belastungen anfallen, meistens nicht dabei rum.

 

 

3) Tip:

Alle Fahrten zu Ärzten, Apotheken, Krankengymnasten etc. auch schön aufschreiben und mit 0,30 €/km als außergewöhnliche Belastungen neben den selbst getragenen Krankheitskosten geltend machen.

 

 

4.) Kfz-Steuer Befreiung

geht nicht nach § 3a KraftStG, da weder Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" und nicht mindestens 50 % GdB u n d Merkzeichen "G"

 

 

Liebe Grüße aus dem Bergischen Land

 

Friedhelm

(moderner Raubritter = Finanzbeamter)

 

 

@fbgm

Ich habe eine ähnliche Frage und hoffe, dass du mir da evtl. weiterhelfen kannst.

Es geht um eine Person mit dem Merkzeichen aG und 80%. Die tägliche Strecke zur Arbeit beträgt 20km. Hin und zurück sind das also 40km. Bei 220 Arbeitstagen ergibt sich ein Betrag von 2640 Euro.

Zusätzlich unternimmt diese Person jährlich 15.000km Privatfahrten. Der Pauschalbetrag von 1060 Euro ist bereits in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Die KFZ-Steuerbefreiung ist ebenfalls vorhanden.

1. Wenn man sich statt des Pauschalbetrags von 0,30€/km für die tatsächlichen Kosten entscheidet (Nachweise vorhanden), gelten diese dann für den Arbeitsweg UND für die Privatfahrten? Würde ja Sinn machen und wenn es sich in einem Fall lohnt, dann lohnt es sich ja im anderen Fall auch. Was anderes würde ja gar keinen Sinn machen oder?

2. Nach meinem Kenntnisstand können ZUSÄTZLICH zum jährlichen Pauschalbetrag (hier: 1060€) die Privatfahrten bis 3000km/Jahr mit dem Merkzeichen G und Privatfahrten bis 15.000km/Jahr mit dem Merkzeichen aG abgesetzt werden (siehe auch: Link). Kannst du was dazu sagen?

Dazu habe ich folgenden Text gefunden:

Zitat:

Nicht beruflich veranlasste Fahrtkosten

Kraftfahrzeugkosten behinderter Menschen können im Rahmen der Angemessenheit neben dem Behinderten-Pauschbetrag wie folgt berücksichtigt werden:

- Bei geh- und stehbehinderten Steuerpflichtigen (Grad der Behinderung von mindestens 80 oder GdB von mindestens 70 und Merkzeichen G):

- Aufwendungen für durch die Behinderung veranlasste unvermeidbare Fahrten sind als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen, soweit sie nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden und angemessen sind. Aus Vereinfachungsgründen kann im Allgemeinen ein Aufwand für Fahrten bis zu 3.000 km im Jahr als angemessen angesehen werden.

- Bei außergewöhnlich gehbehinderten (Merkzeichen aG), blinden (Merkzeichen Bl) und hilflosen (Merkzeichen H) Menschen:

- In den Grenzen der Angemessenheit dürfen nicht nur die Aufwendungen für durch die Behinderung veranlasste unvermeidbare Fahrten, sondern auch für Freizeit-, Erholungs- und Besuchsfahrten abgezogen werden. Die tatsächliche Fahrleistung ist nachzuweisen oder glaubhaft zu machen. Eine Fahrleistung von mehr als 15.000 km im Jahr liegt in aller Regel nicht mehr im Rahmen des Angemessenen Die Begrenzung auf jährlich 15.000 km gilt ausnahmsweise nicht, wenn die Fahrleistung durch eine berufsqualifizierende Ausbildung bedingt ist, die nach der Art der Schwere der Behinderung nur den Einsatz eines Pkw durchgeführt werden kann. In diesem Fall können weitere rein private Fahrten nur noch bis zu 5.000 km jährlich berücksichtigt werden.

- Ein höherer Aufwand als 0,30 EUR/km ist unangemessen und darf deshalb im Rahmen des § 33 EStG nicht berücksichtigt werden. Das gilt auch dann, wenn sich der höhere Aufwand wegen einer nur geringen Jahresfahrleistung ergibt. Die Kosten können auch berücksichtigt werden, wenn sie nicht beim behinderten Menschen selbst, sondern bei einem Steuerpflichtigen. entstanden sind, auf den der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 5 EStG übertragen worden ist; das gilt jedoch nur für solche Fahrten, an denen der behinderte Mensch selbst teilgenommen hat.

3. Wie werden diese Kosten steuerlich abgesetzt? Angenommen, es wird der Pauschalbetrag von 0,30€/km verwendet. Kann die Summe aus der Entfernungspauschale für den Arbeitsweg und die Summe aus den Privatfahrten (2640€+4500€=7140€) vom zu versteuernden Brutto abgezogen werden oder wie erfolgt die Kalkulation?

Vielen Dank im Voraus!!!

 

Gruß

silverminer

am 6. April 2012 um 21:04

Ich antworte einfach mal:

Ganz konkret: Ich bin im vergangenen Jahr 61.000 KM gefahren, davon 42.000 dienstlich.

Die (nachgewiesenen) Kosten für die Kilometer wurden bei den dienstlichen Fahrten in vollem Umfang (also mehr als EUR 0,30/KM) akzeptiert.

Bei den privaten Fahrten wurden die üblichen 15.000 KM mit EUR 0,30 akzeptiert. Da spielen also die tatsächlich höheren Kosten leider keine Rolle und es lassen sich auch nicht mehrere KM-Grenzen addieren.

Za4aCosmo

Zitat:

Original geschrieben von fbgm

Hallo Maxximus77,

ich mache seit 2008 Einzelnachweis der Entfernungspauschale und weiss als Finanzbeamter sehr genau was geht und was nicht geht:

 

1) Entfernungspauschale:

Alle Aufwendungen sammeln, chronologisch in eine Excel-Datei (oder auf Papier) zusammenstellen, Gesamtfahrleistung ermitteln und dann zurückrechnen auf den km-Satz/gefahrenen km.

In Deinem Fall dann diesen km-Satz für z.B. 200 Tage x 26 km x 2 als Werbungskosten beantragen.

Die Abschreibung des PKW wird auf 6 Jahre vorgenommen (amtl. Afa-Tabelle), d.h. 1/6 des kaufpreises (brutto) gehen in die o.g. Aufstellung mit ein.

Beispiel: km/Satz ermittelt mit 200 x 26 x 2 x 0,4523 €/km

ergibt Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit in Höhe von 4704,-- €, also erkennbar mehr als die Entfernungspauschale mit 200 x 26 x 0,60 = 3120,-- €

 

2) außergewöhnliche Belastungen:

Bei 80 % GdB sind 3000 km sogenannte Privatfahrten mit 0,30 €/km, also 900,-- € als außergewöhnliche Belastungen zu benatragen. Leider nur 0,30 €/km und leider auch davon noch eine zumutbare Belastung runter, die einkommensabhängig ist; damit kommt dann, wenn keine weiteren außergewöhnliche Belastungen anfallen, meistens nicht dabei rum.

 

3) Tip:

Alle Fahrten zu Ärzten, Apotheken, Krankengymnasten etc. auch schön aufschreiben und mit 0,30 €/km als außergewöhnliche Belastungen neben den selbst getragenen Krankheitskosten geltend machen.

 

4.) Kfz-Steuer Befreiung

geht nicht nach § 3a KraftStG, da weder Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" und nicht mindestens 50 % GdB u n d Merkzeichen "G"

 

Liebe Grüße aus dem Bergischen Land

Friedhelm

(moderner Raubritter = Finanzbeamter)

 

Na guck, dann habe ich in meiner Steuererklärung ebenfalls alles richtig gemacht :-)

am 13. April 2012 um 9:23

Wie ist das eigentlich mit dem KFZ Kauf

nehmen wir an ich kauf mir einen neuen TT RS für 60000+-

geht das überhaupt oder wird mir da von vornerein schon ein Strich durch die Rechnung gemacht weil ein Sportwagen kein behindertengerechtes Fahrzeug ist und es wesentlich billigere Alternativen gibt die den gleichen Zweck erfüllen?

 

das mit den restlichen kosten (Steuer, Waschstrasse etc) is mir klar nur wie ist das mit dem Kaufpreis

wird der gesplittet über Jahre

gibt es ne Obergrenze

da steh ich etwas auf dem Schlauch

Km werden nicht wirklich viele zam kommen

so 10-13000 im Jahr schätz ich ma.

Zitat:

Original geschrieben von TT RS FTW

Wie ist das eigentlich mit dem KFZ Kauf

 

nehmen wir an ich kauf mir einen neuen TT RS für 60000+-

geht das überhaupt oder wird mir da von vornerein schon ein Strich durch die Rechnung gemacht weil ein Sportwagen kein behindertengerechtes Fahrzeug ist und es wesentlich billigere Alternativen gibt die den gleichen Zweck erfüllen?

 

 

das mit den restlichen kosten (Steuer, Waschstrasse etc) is mir klar nur wie ist das mit dem Kaufpreis

wird der gesplittet über Jahre

gibt es ne Obergrenze

da steh ich etwas auf dem Schlauch

 

Km werden nicht wirklich viele zam kommen

so 10-13000 im Jahr schätz ich ma.

Moin zusammen,

 

die Anschaffungskosten eines Fahrzeugs (AKo) werden nach der amtlichen AfA-Tabelle auf 6 Jahre (unterjährige / monatliche Verrechung !), d.h. gleichmäßig auf 72 Monate verteilt. Selbst wenn die AKo im ersten Moment als hoch erscheinen, gibt es außer bei Oldtimern und AKos von absoluten Luxuskarossen keine  betragmässige (Ober-)Begrenzung. Selbst Kosten der Finanzierung (Zinsen etc.) sind im Rahmen des Einzelnachweises zu erfassen.

Ob und inwieweit ein pingeliger Kollege hinterfragt, wie ein "Behinderter" in das Auto rein- und rauskommt, vermag ich nicht zu beurteilen.

Je nach den Feststellungen des Versorgungsamtes (Höhe des GdB und/oder Merkzeichen) könnte ich mir aber vorstellen, dass entsprechende Fragen gestellt werden, Bsp: Einerseits flacher Sportwagen, andererseits GdB von 80 oder höher und auch "G" und "aG" .....

 

Friedhelm 

Zitat:

Original geschrieben von silverminer

@fbgm

 

Ich habe eine ähnliche Frage und hoffe, dass du mir da evtl. weiterhelfen kannst.

Es geht um eine Person mit dem Merkzeichen aG und 80%. Die tägliche Strecke zur Arbeit beträgt 20km. Hin und zurück sind das also 40km. Bei 220 Arbeitstagen ergibt sich ein Betrag von 2640 Euro.

Zusätzlich unternimmt diese Person jährlich 15.000km Privatfahrten. Der Pauschalbetrag von 1060 Euro ist bereits in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Die KFZ-Steuerbefreiung ist ebenfalls vorhanden.

 

1. Wenn man sich statt des Pauschalbetrags von 0,30€/km für die tatsächlichen Kosten entscheidet (Nachweise vorhanden), gelten diese dann für den Arbeitsweg UND für die Privatfahrten? Würde ja Sinn machen und wenn es sich in einem Fall lohnt, dann lohnt es sich ja im anderen Fall auch. Was anderes würde ja gar keinen Sinn machen oder?

 

2. Nach meinem Kenntnisstand können ZUSÄTZLICH zum jährlichen Pauschalbetrag (hier: 1060€) die Privatfahrten bis 3000km/Jahr mit dem Merkzeichen G und Privatfahrten bis 15.000km/Jahr mit dem Merkzeichen aG abgesetzt werden (siehe auch: Link). Kannst du was dazu sagen?

 

Dazu habe ich folgenden Text gefunden:

Zitat:

hier aus Platzgründen entfernt

3. Wie werden diese Kosten steuerlich abgesetzt? Angenommen, es wird der Pauschalbetrag von 0,30€/km verwendet. Kann die Summe aus der Entfernungspauschale für den Arbeitsweg und die Summe aus den Privatfahrten (2640€+4500€=7140€) vom zu versteuernden Brutto abgezogen werden oder wie erfolgt die Kalkulation?

 

Vielen Dank im Voraus!!!

 

 

Gruß

silverminer

@ silverminer

 

Hallo und guten Tag,

 

es sind immer die Aufwendungen, die berufliche veranlaßt sind von denen zu trennen, die privat veranlaßt sind.

 

Grundsatz:

Privat veranlaßte Fahrten (egal ob 3000 km bei GdB 70 + "G" oder 15000 km bei GdB 80 + "aG") sind  immer  mit 0,30 € / km zu berücksichtigen.

Bei der Variante 15000 km ist auch zu beachten, dass diese Kilometer überhaupt angefallen sind, d.h. es ist keine Pauschale, sondern eine Obergrenze, denn wer nur 12000 km im Jahr für alles fährt, kann keineswegs 15000 km abrechnen !!

 

Beruflich/dienstlich veranlaßte Fahrten können mit dem individuell ermittelten km-Satz berücksichtigt werden, zur Ermittlung dieses indiviuellen Satze vgl. meine Postings weiter oben.

 

Ich hoffe hiermit etwas Klarheit in die Diskussion zu bringen.

 

Mfg

Friedhelm

am 16. April 2012 um 10:08

also könnte man theoretisch mit 70% und G im Jahr 10000€ geltend machen oder wie

irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen

hat das jemand schonma so gemacht oder ist das bloss Theorie ? :D

ich denk eher das sie sagen bei einem AGler bis umgerechnet 15000km (4500€) Kaufpreis und bei einem Behinderten mit 70+G/80 5000 km (1500€) im Jahr absetzen lassen

so ähnlich hab ich im Netz ma was gefunden

die Km wären dann damit auch schon abgegolten.

das heist im Endeffekt 600€ mehr wie die Pauschale was irgendwo lächerlich ist

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