Tagfahrlicht am Vectra B, nicht das alte Thema ;)
Themenstarter
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Hallo Gemeinde,
ich selber fahre jetzt seit über 2 Jahren mit dem für Skandinavien eingeführten Tagfahrlichtrelais, und musste aber auch feststellen, das es wahnsinning auf die Xenonbrenner geht, zumindest was die inzwischen schlechte Ausleuchtung des Nachts betrifft... und neue Brenner für ca.100€ das Stück, würde ich doch gerne länger fahren
Meine Frage daher:
die modernen LED-Tagfahrleuchten der Audi's befinden sich ja ziemlich auf Höhe der Nebler... dürfen diese denn bei Solobetrieb (ohne standlicht!) dafür genutzt werden? Habe die i500 Front dran.Oder sollte ich auch auf diese Leuchten zrückgreifen? Was ja bestimmt mit ziemlich grobe Zerstörung der Front bedeutet... |


ICQ 120943215
Nein, Nebelscheinwerfer sind nicht als Tagfahrleuchten zugelassen (das war nur in .at erlaubt)
na dann muss ich wohl nach .at ziehen...
Hat denn wer schon mal die LED-Leisten oder ähnliches verbaut, im VW Konzern passt das ja ganz gut untereinander
dürfte denn nur das Standlicht reichen?? Eher nicht, oder?
Moin
Bei mir reicht es jedenfalls . Standlicht ist nicht so hell wie das Abblendlicht aber trotzdem hell genug um auch aus grösserer entfernung grade in der Übergangszeit zur Dämmerung gesehen zuwerden . Allerdings wirds vll. eh hinfällig denn die Kollegen aus Österreich haben die Lichtpflicht wieder abgeschafft . Im übrigen hat mich die Rennleitung oft genug mit Standlicht gesehn und nie ist was passiert . Warum auch , am Standlich vom Vectra erkenne ich NIX was irgendwie verboten sein soll . Ausserdem fährt fast jeder A6 mit Standlicht rum , zugegeben wenn die das Standlich anhaben sehen sie etwas Breiter aus von Vorne . Das wissen bestimmt auch die A6 Fahrer
Gruss Alex
ICQ 120943215
Ich glaube es spricht nichts dagegen, mit Standlicht/Begrenzungsleuchten zu fahren, solange es die Witterung nicht vorschreibt, mit Abblendlicht zu fahren.
Nebelscheinwerfer sind trotzdem nur bei schlechter Sicht durch Nebel, Regen oder Schnee (also Wasser in unterschiedlichen Zuständen) erlaubt.
Tagfahrlicht am Vectra B, nicht das alte Thema
Wobei die LED Leiste like Audi vieleicht nicht schlecht wäre, aber eben nicht opeltypisch...
ich würde lediglich über die Relaisschaltung, bei Motorstart das Standlicht mitlaufen lassen wollen, quasi das Abblendlicht dann eben nur noch (wieder) per Schalter betätigen... Immerhin ist das gesehen werden der Sinn...
hat wer schon mal einen Lichtsensor verbaut?
Froody!
da spricht einiges gegen: das Standlicht ist, wie der name schon sagt, für stehende fahrzeuge.
das thema wurde aber hier und im sicherheits-forum schon ausgiebig diskutiert, immer mit demselben ergebnis.
es gibt eigentlich nur drei möglichkeiten:
1. das auto ist schon mit tfl ausgestattet
2. man fährt mit abblendlicht
3. es werden zugelassene TFL-leuchten aus dem zubehör nachgerüstet.
alles andere mit standlicht oder dauerhaft leuchtenden blinkern ist gehuddel.
das ist ja mein Dilemma, bin ja sogar für das TFL aber nicht unbedingt mit voller power also Xenon und daher gäbe es ja nur ne Nachrüstung aber glaube die LED Leisten sind nicht das Wahre fürn Vectra
Aber zumindest überlegenswert... Oder?
Froody!
@ BlackDevil00
gib mal bitte 'nen link. ich hoffe du meinst nicht diese LED-im-Schlauch-Dinger von ebay!?
gruß
andy
Moin
An den TFL mit LED technik habe ich aber auch was auszusetzen . Denn die Teile sind ganz schön hell und im Rückspiegel während der Dämmerung gehen mir die Leuchten tierisch auf den Sack . Xenon finde ich als Fahrlicht zwar auch Klasse denn die Ausleuchtung is schon gut aber auch hier wieder das Thema Rückspiegel . Bei manchen Xenonfunzeln kannst nicht vernünftig in den Spiegel schauen , das Zeug is echt ZU hell bei manchen .
Es wäre bei einigen LED TFL besser wenn sie weiter nach unten abgewinkelt sind , man sieht sie dann auch noch gut aus der Entfernung aber im Spiegel blenden die dann nicht mehr so stark .
Gruss Alex
ICQ 120943215
Tagfahrlicht am Vectra B, nicht das alte Thema
stimmt, du hast recht!
Der § 17 Abs.2 bezieht sich auf Abs.1. D.h. nur unter den Voraussetzungen des Abs.1 ist es verboten mit Begrenzungsleuchten zu fahren! Steht alles im Henschel! Aufgrund solcher Schreibweisen bzw. fehlender Hinweise auf den Kommentar (Henschel) wird die StVO leider immer wieder falsch interpretiert.
Gruß
Froody!
kannste die entsprechende passage bitte mal posten? habe jetzt auf die schnelle nur §17 gefunden und für mich hört sich absatz 2 doch allgemeingültig an...
bloß nicht,
guck mal hier:
http://www.passatplus.de/umbauteile/audi-s6-tfl/index.htm
meine die vom Audi S6
Froody!
ei, das ist aber schon ein teurer spaß!