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Tachoanpassung

VW Tiguan 1 (5N/5N2)
Themenstarteram 30. März 2011 um 7:18

Hallo liebe Tiguaner,

kann man über die Steuergeräte den Tacho an einen veränderten Reifen, z. B. Reifen mit größerem dynamischen Abrollumfang, anpassen?

Kann dies die Werkstatt?

Herzliche Grüße

pollux

14 Antworten

Hallo,

das Thema wird im Moment gerade hier diskutiert!

Gruß Hans

Thread bzgl Radumfang bzw. diskussion bzgl Tachoanpassung

Welche Abbweichung erwartest du denn? Wenn du ne dicke pemme druff hast, denkst bist 10km/h langsamer (größer Haftreibung) oder schneller (gar keine Haftreibung, da slicks) und dein Tacho lügt dich an :D... Hm, da es eh ne Tolleranz gibt am Tacho und der unfreundliche Strassenfotograf das weiss, berücksichtigt er dieses, egal welche schluffe an deinem Tiguan hängt. Ich fahr 235 Gummi auf ner 18 Zoll Felge... Abstimmung Tacho und Navi sind bis 100km/h ca. 3km/h und ab 180km/h sind es ca. 8km/h.... Jene Abweichung willst du korrigieren lassen? Wenn dein Tacho net ordentlich aus dem Ruder läuft, da spech ich von Abweichung größer 10km/h, dann sollte des dein :) anpassen oder des Kombiinstrument tauschen...

 

Haftende Grüsse

bigblue

Themenstarteram 31. März 2011 um 16:34

Hallo Leute,

dieses Thema wird entgegen eurer Meinung noch nicht diskutiert!!!

Hier noch einmal die Erläuterung:

Der Tig. T&F hat die Serienbereifung 216/65/16

Wenn man nun eine größere Bodenfreiheit durch höhere Reifen (größerer Abrollumfang durch größeren Durchmesser)

z. B. 225/70/16 = +17 mm oder

225/65/17 = 19 mmm

erzielen möchte muss man, da die Tachanzeige und der km-Zähler nicht mehr stimmen (Abweichungen nach unten sind verboten ca. - 5 %) eine Tachoangeleichung vornehmen.

Dies ist das Problem!

Die VW-Werkstätten können diese Angleich angeblich nicht vornehmen.

Wer kennt eine Lösung?

Dank im Voraus für konstruktive Lösungen!

pollux

Hallo pspollux

Im öffentlichen Straßenverkehr sind nur die Reifen/Felgen Kombinationen

zugelassen, die im KFZ-Schein eingetragen sind. Mit diesen hat das Fahrzeug

seine allgemeine Betriebserlaubnis.

Daraus ergibt sich: Eine Tachoangleichung ist weder vorgesehen noch

notwendig, da alle zugelassenen Kombinationen den gleichen Abroll-

umpfang haben.

Die STVzO hat was dagegen.Leider!

Gruß

suedwest

Hi,

@suedwest: Trotzdem ist über eine Einzelabnahme der Eintrag anderer Reifen-/Felgendimensionen möglich und dann ggf. eine Tachoangleichung erforderlich.;)

Und auch in der Vergangenheit gab es Räder-Gutachten, die als Voraussetzung für die TÜV-Eintragung eine Tachoangleichung vorgeschrieben haben, wenn bestimmte Toleranzen überschritten waren. Als Tachoanzeige-/-aufschrieb noch analog erfolgte (über eine Tachowelle!!), gab es z.T. Zwischengetriebe... 

Dann hatte auch die StVZO - die inzwischen durch die FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) in grundlegenden Bereichen ergänzt und ersetzt wurde - nichts mehr dagegen.

Deshalb wäre es tatsächlich interessant, ob der Angleich durch eletronischen Eingriff vorgenommen werden kann.

 

Munter bleiben:cool:

Suvy 

am 1. April 2011 um 9:21

Hallo pspollux,

habe mich diesbezüglich mal etwas informiert.

Bei delta 4x4 (www.delta4x4.de) kannst du Felgen 18x8 mit der Bereifung 235/60 R18 für den Tiguan kaufen, mit Gutachten.

Seikel (www.vw-offroad-seikel.de) bietet da auch etwas an.

Reifen: 225/65R17 = ca. 19 mm Höherlegung

Reifen: 225/70R16 = ca. 17 mm Höherlegung

Tachoüberprüfung: dient zur Vorlage beim TÜV

Teilegutachten für 225/70R16 oder z.B. für 222/65R17

Da ich meinen Tiger aber erst noch bestellen muss, bin ich mit den Infos. noch nicht weiter.

Kannst ja mal berichten wenn es neuigkeiten gibt.

Gruß

js

 

 

 

 

 

 

 

Themenstarteram 1. April 2011 um 15:30

Hallo Jürgen,

bei Seikel ist es so, dass man die Felgen/Reifenkombination nur in Verbindung mit der Höherlegung kaufen kann. Der Preis für die Höherlegung (Federn/Dämpfer) ca. 2000 € plus Umrüstung Reifen!!!

Die Firma Seikel liegt in Hessen. Wie hier die Anpassung der Reifen und die Eintragung erfolgt, kann ich nicht sagen.

In NRW ist es mir bisher nicht gelungen, eine Lösung zu finden.

Der TÜV will eine Gutachterbescheinigung über die Tachoanpassung haben und prüft dann nur noch die Freigängigkeit der neuen größeren Bereifung usw.

Meine Frage lautet nach wie vor:

Wer hat eine Lösung???

Danke im Voraus.

pollux

am 4. April 2011 um 13:02

Habe mal bei Seikel angerufen.

Bei Seikel kannst du wie bereits beschrieben eine Tachoüberprüfung (Prüfbescheinigung) kaufen, für ca. 80 €. Falls die Anzeige dann außerhalb der Toleranz ist, können die das für weitere ca. 80 € anpassen.

Eine Tachoangleichung sollte also ohne großen Aufwand möglich sein.

Laut Seikel ist eine Angleichung aber (normalerweise) nicht notwendig, da innerhalb der Toleranz.

Gruß

js

Themenstarteram 4. April 2011 um 16:45

Hallo Jürgen,

mit wem hast Du gesprochen? Wir sehen, in Hessen - wie schon gesagt - ist Einiges möglich. In NRW auch?

Soweit ich aus dem Seikel-Shop ersehen kann, ist die "Reifenvergrößerung" nur in Zusammenhang mit dem Höherlegungsfahrwerk möglich.

Sollte Dir dort jemand etwas versprochen haben, dann nenne mir bitte die Kontaktperson.

Danke Dir im Voraus!

Pollux

am 4. April 2011 um 17:33

Namen habe ich leider nicht. War ja auch nur auf die Tachoangleichung bezogen und die soll ohne großen aufwand möglich sein.

 

Bezüglich der größeren Räder habe ich heute auch mit jemanden (einem Techniker) bei Delta telefoniert. Er hat mir erklärt, dass die größeren Räder aus Platzgründen wirklich nur in Verbindung mit einer Höherlegung funktionieren.

Jetzt ist natürlich zu überlegen ob es die Version von Seikel für 1.400 € sein muss oder ob eine günstige Variante ausreichend ist. Da gibt es ja noch den Höherlegungssatz von Delta für rund 600 € oder von bb-automobiltechnik.de für 348 €.

 

So viele Fragen.:confused: Ich glaub ich bestelle erst mal den Wagen. :)

 

Gruß

js

am 6. April 2011 um 10:50

Hallo,

die größeren Räder brauche ich auch auf jeden fall wenn mein Tiger dann da ist.

Habt Ihr schon neue Infos?

Hat schon jemand sein Auto bei bb-automobiltechnik höherlegen lassen und wie wirkt sich das dann auf das Fahrverhalten aus?

VG

Pooler

Moin aus Kiel,

steht das Thema mit der Tachoanpassung eigentlich noch zur Debatte ?

Es stimmt, Seikel hat das Teilegutachten für den 225/70/16....dieses ist nur begründet im Zusammenhang mit dem Verbau des Seikelfahrwerks. Aber anscheinend sie die die einzigen, die ein Gutachten für diese Reifen haben.

Ich werde ein Höherlegungssatz der Fa. MAD um 30 mm bestellen / das Seikelgutachten beruft sich zwar auf das eigene Fahrwerk mit ebenfalls einer höhe mit 30 mm. Ich denke mal der Platz ist geschaffen. MAD liefert für seine Federn ein Gutachten mit, kostenlos dazu.

Jetzt ist die Frage, ob der TÜV dieses Seikelgutachten in Zusammenhang mit der MAD Höherlegung um 30 mm akzeptiert ?

Hat da jemand schon irgendwelchen anderen Erkenntnisse gesammelt ?

Viele Grüße

Schraeuble

Zitat:

Original geschrieben von schraeuble

Moin aus Kiel,

steht das Thema mit der Tachoanpassung eigentlich noch zur Debatte ?

 

Hat da jemand schon irgendwelchen anderen Erkenntnisse gesammelt ?

Moin zusammen,

ich habe von R&H die Höherlegung (nur Federn) verbaut und Reifen 225/70/16 montiert.

Technisch haut alles hin - aber ich muß noch Eintragung vornehmen. Hat jemand schon

eingetragen ?

Gruß aus dem Sauerland,

Markus

am 2. Dezember 2012 um 6:45

Zitat:

 

Noch kurz einmal zum Thema:

Ich habe die Höherlegung wie beschrieben von R&H - im Jagdbetrieb einwandfrei und auch eingetragen. Die Räder BF Goodrich AT 225/70/16hatte ich auch drauf. Technisch auch Grundsätzlich kein Problem.Verbrauch im Revier mit BF Goodrich AT ca. 1 Liter mehr.

Aber ich bekomme sie nicht eingetragen weil ich vorher ein Bremsgutachten, Abgasgutachten und eine Tachomessung mit eventueller Anpassung vorlegen muß. Nicht bezahlbar !

Also bleibt nur Seikel in dieser Kombination und dann ist es gar nicht so teuer ;-)

Mit weinenden Auge schaue ich auf meine Samuraj und Jimny Zeiten zurück ;-( Einzelabnahmen waren verhältnismäßig kein Problem

Gruß aus dem Sauerland,

McWoll

 

Also ich werde bei 215/65 R16 bleiben müssen.

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