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T5 mit Digi Fahrtenschreiber zur Privatnutzung möglich??

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VW Transporter T5

T5 mit Digi Fahrtenschreiber zur Privatnutzung möglich??

Themenstarter

Hallo Freunde der Transporterwelt:D

 

Ich habe eine Frage wo ich selber trotz Recherge keine 100Prozentige Antwort finde.

Ich möchte mir zum privaten Gebrauch einen T5 kaufen.Das Objekt meiner Begierde ist ein 2007er T5 Kombi-der allerdings mit Digitalem tachograf ausgestattet ist.

Kann ich das Fahrzeug nun privat ganz normal wie einen Pkw fahren oder muß ich den Tachografen dabei benutzen?Wie gesagt Zulassung wäre auf Privatperson und auch Nutzung wäre rein Privat.

 

Vielleicht kann mir da jemand mit Rat zur Seite stehen.

 

Beste Grüße derweil

 

wuennesurfen


T5 mit digitalem Fahrtenschreiber sieht man nicht allzu oft, die "neuen" Vorschriften sind wohl noch nicht bei allen Gewerbetreibenen und Handwerkern bekannt.

Ich würde den Digitalen Fahrtenschreiber ausbauen (lassen).

Vielleicht kannst Du sogar den Fahrtenschreiber an deinen Händler zur Nachrüstung verkaufen.

Oder willst DU den T5 nur ein Jahr fahren, dann doch behalten wegen Wiederverkauf.

 

Ansonsten sollte die Nutzung des Fahrtenschreibers als Privatperson nicht erforderlich sein.

Problem des Nachweises der privaten Nutzung: Der Einmann-Handwerker hat auch nur seinen Namen im Fahrzeugschein stehen!?! Müsste aber spätestens bei einem größeren Anhänger einen Fahrtenschreiber im Auto haben und auch nutzen und seine Lenk- und Ruhezeiten auch dazwischen nachweisen können.

Aber dein T5 ist nicht bis unters Dach mit Ware, Baumaterial oder Werkzeug voll und hat keine riesen Aufkleber auf den Seitenwänden. :-)

 

Hast DU schon mal die BAG angemailt? Die sollten wohl genauste Auskunft erteilen können.

 

PS: Umgekehrt finde ich es viel Interessanter: Selbstständige mit T5 (MV), Touareg, Tiguan, MB M-Klasse u.a. mit einem Anhänger, die sich alle über den Nachweis ihrer Lenkzeiten Gedanken machen müssten, wenn die Kontrollen verstärkt werden. Noch scheint es aber nicht wirklich jemanden wirklich zu interessieren.....

Selbst bei einem Passat bin ich mit großem Anhänger bei bis zu 4.500 kg zul. Gesamtgewicht des Gespannes und damit Aufzeichnungspflichtig, wenn es eine Geschäftsfahrt ist. :-(


Wenn der Tachograph eingebaut ist, muß er auch genutzt werden


hallo erstmal,

 

also das mit dem Tachographen ist wie folgt, Bei gewerblicher Nutzung ist ein Tachoraph ab einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 t vorgeschrieben und somit auch die Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten mit allen Konsequenzen gegeben. Bei privatem, also nicht gewerblichem, Fahrten ist eine Nutzung nicht vorgeschrieben.

 

Grüße

Tommilein


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