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SUCHE ABE Junyan Frontscheinwerfer

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SUCHE ABE Junyan Frontscheinwerfer

Themenstarter

Hallo ich suche ein Gutachten für die Junyan Frotnscheinwerfer mit AngelEyes.Bitte um nachricht danke


Sind das die, mit den 3LED's und Standlichtringen , wie

im Anhang ???

 

 

 

 

chribu1977

 

 

siehe Anhang



Themenstarter

Genau die sind das!!!


wozu brauchst Du denn da ein Gutachten ????

 

 

Die haben doch E-Prüfzeichen ..

 

Sind also in ganz Europa ohne einschränkung zugelassen ..

 

Oder hat dir da jemand was anderes gesagt ????

 

 

 

folgender Paragraph könnte dir helfen :

 

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

 

II. Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger

 

§21a Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften

 

(1) Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile oder in bezug auf solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat. Dasselbe gilt für Genehmigungen und Prüfzeichen, die das Kraftfahrt-Bundesamt für solche Gegenstände oder Teile oder in bezug auf diese für bestimmte Fahrzeugtypen erteilt, wenn das Genehmigungsverfahren unter Beachtung der von der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen Staaten vereinbarten Bedingungen durchgeführt worden ist. § 22a bleibt unberührt.

 

(1a) Absatz 1 gilt entsprechend für Genehmigungen und Prüfzeichen, die auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften erteilt werden oder anzuerkennen sind.

 

(2) Das Prüfzeichen nach Absatz 1 besteht aus einem Kreis, in dessen Innerem sich der Buchstabe "E" und die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises, gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben "R" und gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Das Prüfzeichen nach Absatz 1a besteht aus einem Rechteck, in dessen Innerem sich der Buchstabe "e" und die Kennzahl oder die Kennbuchstaben des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, aus der Bauartgenehmigungsnummer in der Nähe dieses Rechtecks sowie gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Die Kennzahl für die Bundesrepublik Deutschland ist in allen Fällen "1".

 

(3) Mit einem Prüfzeichen der in den Absätzen 1 bis 2 erwähnten Art darf ein Ausrüstungsgegenstand oder ein Fahrzeugteil nur gekennzeichnet sein, wenn er der Genehmigung in jeder Hinsicht entspricht. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem solchen Prüfzeichen Anlaß geben können, dürfen an Ausrüstungsgegenständen oder Fahrzeugteilen nicht angebracht sein.

 

 

Das E-Prüfzeichen besteht aus einem Kreis, in dessen Innerem sich der Buchstabe "E" bzw. ein kleines "e" und die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises, gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben "R" und gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Das Prüfzeichen darf nur auf Fahrzeugteilen oder Ausrüstungsteilen angebracht werden, die auch den Bestimmungen der Genehmigung entsprechen. Ein Zeichen das aufgrund ähnlichem Aussehen zu Verwechslungen mit dem E-Prüfzeichen führen kann, darf nicht auf Fahrzeugteilen zu finden sein.

 

Das E-Prüfzeichen sagt aus, dass das entsprechende technische Bauteil innerhalb der EU zugelassen ist und nicht extra durch den TÜV (oder vergleichbarem) mittels "TÜV-Gutachten", d.h. Teilegutachten (TGA), in die Fahrzeugpapiere eingetragen, bzw. keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder EG-Betriebserlaubnis (EG-BE) während dem Führen bzw. Fahren des Kfz oder Krads mitgeführt werden muss.

 

 

 

Gesamtübersicht E-Prüfzeichen

 

 

 

 

 

1 Deutschland

 

2 Frankreich

 

3 Italien

 

4 Niederlande

 

5 Schweden

 

6 Belgien

 

7 Ungarn

 

8 Tschechien

 

9 Spanien

 

10 Jugoslawien; jetzt Serbien und Montenegro

 

11 Großbritannien

 

12 Österreich

 

13 Luxemburg

 

14 Schweiz

15 DDR; Nummer gestrichen, evtl. Bauteile jetzt E1 Deutschland

 

16 Norwegen

 

17 Finnland

 

18 Dänemark

 

19 Rumänien

 

20 Polen

 

21 Portugal

 

22 Russische Föderation

 

23 Griechenland

 

24 Irland

 

25 Kroatien

 

26 Slowenien

 

27 Slowakei

 

28 Weißrussland

 

29 Estland

 

31 Bosnien und Herzegowina

 

32 Lettland

 

37 Türkei

 

40 Mazedonien

 

42 Europäische Union

 

43 Japan

 

 

 

Sprich , da diese Scheinwerfer ein E11 Prüfzeichen haben, wurde die Genehmigung in Großbritanien erteilt.

 

An den heutigen Fahrzeugen findet man überall Teile, die in Europa zugelassen sind.

z.bsp Scheiben (E4) oder Rückleuchten (E3).

 

Also darf keiner Einwände gegen diese Scheinwerfer haben.


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