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Straßenzulassung für Yanmar YM155

Themenstarteram 10. Oktober 2011 um 10:16

Hallo,

hat jemand Erfahrung mit dem o.G. Thema.

- Der Traktor war noch nie zugelassen, verfügt über keinerlei Papiere (außer Kaufvertrag).

- Beleuchtung ist mit "E" Kennzeichnung versehen und Zulassungskonform.

- Blinker, incl. Warnblinker ist ebenfalls da.

- Feststellbremse

Vielen Dank für Eure Unterstützung.

Eifelhost

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15 Antworten
am 20. Januar 2012 um 15:25

hy du brauchst für Zulassung eine Bestätigung von deinen Händler das er das Fahrzeug direkt nach Deutschland Importiert hat und das es für dieses Fahrzeug keine Papiere gibt da sie in Japan Zulassungsfrei sind und das noch kein Fahrzeugbrief beantragt worden ist. Dann brauchst du vom Hauptzollamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Zulassung von Kraftfahrzeug die der Importeur beantragen muss. Außerdem braucht man vom TÜV ein Gutachten gemäߧ21 STVZO. Damit konnte man zur Zulassungsstelle und zulassen. Seit neuesten braucht man ein Abgasgutachten das das Ganze zu teuer werden lässt .Deswegen weichen immer mehr Importeure auf neue Traktoren wie Branson oder so aus. Deswegen sind auch die Preise für Yanmar Traktoren die schon Straßenzulassung haben um mehr als 2000€ gestiegen

Hallo,

ich habe für meinen YM155D eine Straßenzulassung gemacht. Es war nicht aufwendig. Ich habe ca. 200,00€ in das Material investiert, 70,-€ in das DEKRA-Gutachten und 110,-€ bei der Zulassungsstelle gelöhnt. Also rund 400€. Beim Verkehersamt reichte die Rechnung des Händler bei dem ich den Traktor gekauft habe.

Gruß landbastler

am 21. Oktober 2014 um 18:50

Hallo Zusammen,

auch ich habe meinen Yanmar 1301d mit Straßenzulassung versehen. 200,00€ Material, 120,00 Dekragutachten, 70,00 € Zulassungskosten und die Sach war ausgestanden. Abgaswerte? Danach hat keiner gefragt, am Auspuff hat auch keiner gerochen.

Gruß Mr.TOTO

Moin,

kann mir jemand sagen, wie ich für einen Yanmar 1301 eine Betriebserlaubins als Arbeitmaschine bekommen?

Danke

steffenhartmut

Hallo,

das wird dir sicher nicht gelingen. Ich habe sogar einen Frontlader dran und trotzdem ist mir die Zulassung als Arbeitsmaschine versagt worden. Jetzt habe ich einen normalen Traktor für 33€ Steuer und 45€ Haftpflichtversicherung und kann damit alles machen.

Gruß

landbastler

Moin,

schade. Hast Du dann auch eine 1301 mit Frontlader? Wenn ja, kannst Du mir bitte eine Kopie der DEKRA Abnahme und eine Kopie des Kfz-Briefes mailen, dann hätte ich was, wo ich bei der Dekra aufsetzen kann.

Danke im Voraus

steffenhartmut

Hallo steffenhartmut,

wenn Du keine Unterlagen hast, dann gehe auf www.lozeman.nl . Das ist die Yanmar Vertretung für Europa. Schreibe denen eine Mail das Du etwas bestellen möchtest, aber nicht die Artikelnummer kennst.

Wenn Du Glück hast senden Sie DIr die Ersatzteillisten als Download. Üblicherweise sind auf den ersten Seiten des Dokumentes alle technischen Daten vermerkt die Du für eine Zulassung brauchst. Ich habe diese Angaben ins Deutsche übersetzt und bin dann zum TÜV.

Gruß

landbastler

Danke für den Tippo, habe die Mail soeben geschrieben

am 4. Juli 2016 um 11:06

Zitat:

@MrTOTO schrieb am 21. Oktober 2014 um 20:50:29 Uhr:

Hallo Zusammen,

auch ich habe meinen Yanmar 1301d mit Straßenzulassung versehen. 200,00€ Material, 120,00 Dekragutachten, 70,00 € Zulassungskosten und die Sach war ausgestanden. Abgaswerte? Danach hat keiner gefragt, am Auspuff hat auch keiner gerochen.

Gruß Mr.TOTO

am 4. Juli 2016 um 11:08

Hallo MrTOTO,

möchte meine 1301d auch zulassen und bin auf der Suche nach einem Datenblatt, in dem alle Infos für die Zulassung stehen (zulässiges Gesamtgewicht, Anhängelast etc.) . Können Sie mir so etwas zur Verfügung stellen?

Vielen Dank und viele Grüße

SN

Das probiere ich glaube ich auch mit unserem. Ist ein überrollbügel eigentlich Teich vorgeschrieben?

 

Danke und gruss

Lars

Zitat:

@RS_Borsti schrieb am 28. Januar 2017 um 08:23:15 Uhr:

Das probiere ich glaube ich auch mit unserem. Ist ein überrollbügel eigentlich Teich vorgeschrieben?

 

Danke und gruss

Lars

Landwirtschaftzliche Zugmaschinen sind generell von der ASU-Pflicht befreit. Einen Überrollbügel benötigt man nur wenn man im Nebenerwerb Land- oder Forstwirtschaft betreibt. Dann fordert die Berufgenossenschaft das wegen der Versicherung. Ich würde mir trotzdem einen anbauen, da besonders bei Arbeiten mit dem Frontlader oder an Hängen die kleinen Traktoren leicht umkippen. Auf diese Art kommen jählich ca. 15 Menschen ums Leben. Es wird nicht so einfach sein so ein Teil zu bekommen. Ich habe meinen Bügel damals von der Firma "Sieverhofer Traktoren" bekommen. Die sind sehr hilfsbereit und machen seit über 20 Jahre Service für Yanmar Kleintraktoren.

Gruß

landbastler

Danke für den Hinweis! :)

Eien Aufnahme für den Bügel hat unser 24D bereits. Ein Schrauber aus dem Nachbarort wollte uns da letztes Jahr einen anderen Bügel dafür anpassen. Hat sich aber etwas verloren das Ganze. Werde ihn im Frühjahr dann nochmal kontaktieren, auch wegen des Hydraulikumbaus fürs Heck.

Mal schauen wieviel die Umrüstungen für die Straßenzulassen kosten. Wäre schon prakisch

Yanmar

Zitat:

@RS_Borsti schrieb am 28. Januar 2017 um 11:24:46 Uhr:

Danke für den Hinweis! :)

Eien Aufnahme für den Bügel hat unser 24D bereits. Ein Schrauber aus dem Nachbarort wollte uns da letztes Jahr einen anderen Bügel dafür anpassen. Hat sich aber etwas verloren das Ganze. Werde ihn im Frühjahr dann nochmal kontaktieren, auch wegen des Hydraulikumbaus fürs Heck.

Mal schauen wieviel die Umrüstungen für die Straßenzulassen kosten. Wäre schon prakisch

Hallo RS_Borsti,

das Anpassen eines anderen Bügels würde ich nicht machen, da dann die Zulassung des Bügels erlischt. Passiert Dir etwas kann der Versicherer die Leistung verwehren und der Hersteller nicht haftbar gemacht werden, da der Bügel (der eine sicherheitstechnische Abnahme besitzt) verändert wurde. Außerdem müßte der Schrauber entsprechende Qualifikationen nachweisen können, wie es beim Schweißen von Rahmen und anderen tragenden Teilen üblich ist.

Gruß

landbastler

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