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steuerfreier Fahrtkostenzuschuß vom AG / pauschale Besteuerung v 15%

Themenstarteram 22. Juli 2016 um 14:34

Hallo,

da es ja etwas mit dem Fahren zur Arbeit zu tun hat, stelle ich meine vielleicht komplizierte Frage einfach mal. Vielleicht hat ja jemand aus eigener Erfahrung schon eine ähnliche Situation gehabt. Die Zahlen sind rein fiktiv, es geht hier nur um die Sache und nicht um Rechenbeispiele und Steuervorteile.

Vorausgehende Fakten: es besteht kein Anspruch auf einen Firmenwagen, weder aus einem Pool, noch persönlich zur Verfügung gestellter Wagen, es werden keine Jobtickets bezahlt, auch nicht wahlweise. Die Nutzung der Öffis stellt zeitlich keine akzeptable Lösung dar. Es wird keine Sammelbeförderung durch den AG angeboten, auch anderen AN nicht.

Ein MA wählt anstelle einer Bruttogehaltserhöhung einen steuerfreien Fahrtkostenzuschuss durch den AG. Der AG stimmt dem zu und der AN erhält viele Jahre diesen Zuschuss. Der Zuschuss erhöht sich im Laufe der Jahre auf fast die rechnerisch durch das FA anerkannte Maximalsumme, in Bezug auf den einfach Arbeitsweg und die zu erwartenden Arbeitstage im Jahr. Wichtig hier ist: immer hat der AG einen Bruttolohnerhöhung angeboten und der AN wählte den Fahrtkostenzuschuss: mal komplett, mal nur hälftig brutto und hälftig als Zuschuss.

Nun entscheidet der AN nach einigen Jahren ganz in die Nähe der Arbeitsstelle zu ziehen. Das gewähren des Fahrtkostenzuschusses wäre widrig der Gesetzeslage und der AN wäre gefährdet, Steuern und Zuschüsse nach der Steuererklärung zurück zahlen zu müssen. Einfach ausgedrückt: die Grundlage fällt weg.

Meine Fragen:

Hat der AN nun den Anspruch auf Umwandlung des bislang mehrere Jahre gewährten steuerfreien FKZ in reguläres zu versteuerndes Bruttogehalt? Dem AN ist klar, das ab sofort darauf Steuern und Sozialabgaben fällig wären und diese Entscheidung nicht Rückgängig gemacht werden könnte. Neue Fahrtkostenzuschüsse kann es nur bei Gehaltserhöhungen in Verbindung mit einer weiteren Strecke zum Arbeitsort geben.

:confused:

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11 Antworten
am 22. Juli 2016 um 16:34

Zitat:

@keksemann schrieb am 22. Juli 2016 um 16:34:09 Uhr:

 

Meine Fragen:

Hat der AN nun den Anspruch auf Umwandlung des bislang mehrere Jahre gewährten steuerfreien FKZ in reguläres zu versteuerndes Bruttogehalt?

So fern dies nicht vertraglich geregelt ist, Nein.

Pauschal besteuert werden nur freiwillige Zuschüsse zum Arbeitsentgelt.

Auf freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers besteht aber kein Anspruch.

O.

Nein. Der AG hat die Erstattung von angefallenen Kosten im Rahmen der steuerlich zulässigen Höchstbeträge zugesagt. Wenn statt 150 € nur noch 1,50 € für 1 Kilometer zu Fuß heraus kommen, ist das eben so. Mehr hat der AN nicht zu bekommen, da ihm auch keine Kosten entstehen.

Anders geht es nur, wenn es eine schriftliche Vereinbarung gibt. Jedenfalls rechtssicher, denn freiwillig zahlen kann der AG ja immer.

Themenstarteram 23. Juli 2016 um 4:14

@Deloman

@Jupp78

@go-4-golf

Ausdrücklich: auch wenn der AG eine Bruttogehaltserhöhung angeboten hat und der AN diesen Betrag oder einen Teilbetrag in einen pauschal versteuerten Fahrtkostenzuschuss "umgewandelt" hat? Es ist quasi ein vorprogrammierter Verzicht von gewährten Gehalt (netto ist es ja in der Tasche), wenn die Wegstrecke wegfallen "sollte"?

Darum sagen wir ja: Wenn es eine schriftliche Vereinbarung gibt.

Hinsichtlich der Klausel "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" ist die Rechtsprechung in den letzten Jahren laxer geworden. Aber es muss ausdrücklich (also schriftlich) vom AN auf den geschuldeten Arbeitslohn verzichtet werden, damit der Zuschuß der 15%igen Lohnsteuer unterworfen werden kann und auch sozialversicherungsfrei bleibt.

Gibt es die Klausel, dass man später regulären Arbeitslohn bekommt, dann ist die Gehaltserhöhung fix. Aber für mich las es sich so, als wäre alles nur mündlich in den Verhandlungen besprochen. Und dann ist man auf Ehre und Anstand vom Arbeitgeber angewiesen.

am 23. Juli 2016 um 7:28

Zitat:

@keksemann schrieb am 23. Juli 2016 um 06:14:56 Uhr:

Ausdrücklich: auch wenn der AG eine Bruttogehaltserhöhung angeboten hat und der AN diesen Betrag oder einen Teilbetrag in einen pauschal versteuerten Fahrtkostenzuschuss "umgewandelt" hat? Es ist quasi ein vorprogrammierter Verzicht von gewährten Gehalt (netto ist es ja in der Tasche), wenn die Wegstrecke wegfallen "sollte"?

Der Gesetzgeber wollte ja gerade Gehaltsumwandlung ausschließen damit es kein Freibrief zum Steuern vermeiden bei normalen Gehaltszahlungen wird. Gehaltsumwandlungen sind quasi das einzige was schädlich betrachtet wird und wo eine Pauschalversteuerung nicht zulässig sind. Siehe auch:

http://www.ipv.de/.../...zlich_geschuldeter_AL_Gehaltsumwandlungen.pdf

Etwas dass nur steuervergünstigt ist wenn es "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitseinkommen" gezahlt wird, willst du nun irgendwie automatisch überführen in ein "geschuldetes Arbeitseinkommen"... vielleicht hilft diese Art der Formulierung zu verstehen warum das nicht sein kann.

Themenstarteram 23. Juli 2016 um 7:39

die steuereliche Seite leuchtet vollkommen ein, es geht hier nicht um die Frage nach steuerfreiem Lohn ohne die gesetzliche Voraussetzung z uerfüllen. Es geht auch nicht um Steuerhinterziehung.

Es geht mir um die Frage, warum mir das GELD nicht zusteht, wenn:

- der AG eine Gehaltserhöhung anbietet

- ich "zunächst" steuerfreie Fahrtkosten in Anspruch nehme, solange die Voraussetzungen erfüllt sind

Ohne Fahrtweg hätte er es doch auch bezahlt. Die totalen Lohn-Unkosten wären für den AG bei regulärem Bruttogehalt sogar noch höher gewesen... oder?

 

am 23. Juli 2016 um 8:30

Ja, das ist die Frage die ich beantwortet habe. Wenn auch eine Gehaltsumwandlung zu einer niedrigeren Steuer führen würde, dann würde jeder diese Möglichkeit nutzen um Steuern zu sparen. Es gäbe hohe Mitnahmeeffekte, gerade weil sowohl AG als auch AN davon profitieren würden und nur die Allgemeinheit einen Nachteil hat.

Dadurch dass nur freiwillige Zahlungen pauschal versteuert werden können, führt es dazu, dass die meisten AN eher nicht auf vertraglich zugesicherten Lohn verzichten werden damit beide Seiten ein wenig Steuern vermeiden können.

Die beiden Aspekte (steuerliche Vorgaben und invidividuelle Vertragsgestaltung) hängen nicht zufällig sondern gezielt so zusammen.

am 23. Juli 2016 um 8:42

Zitat:

@keksemann schrieb am 23. Juli 2016 um 09:39:39 Uhr:

 

Es geht mir um die Frage, warum mir das GELD nicht zusteht, wenn:

- der AG eine Gehaltserhöhung anbietet

- ich "zunächst" steuerfreie Fahrtkosten in Anspruch nehme, solange die Voraussetzungen erfüllt sind

Ohne Fahrtweg hätte er es doch auch bezahlt. Die totalen Lohn-Unkosten wären für den AG bei regulärem Bruttogehalt sogar noch höher gewesen... oder?

Ausschlaggebend ist, wie die schriftliche Vereinbarung aussieht. Dies wurde Dir schon mehrfach gesagt.

Wenn das Ganze nur mündlich vereinbart wurde, dann bist Du auf den Goodwill Deines AG angewiesen (und auf sein Erinnerungsvermögen ...;) ).

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 23. Juli 2016 um 8:47

ok, ich habe es verstanden. Danke an alle Beteiligten.

Es ging dabei jedoch nicht um mich, sondern um einen AN in meiner Firma. Ich erhalte zwar auch st.fr. FKZ, jedoch bin ich von einem Umzug so weit entfernt, wie .... das mir dafür der passende Vergleich nicht einfällt

:D

Entscheidend ist, was man schwarz auf weiß in Händen hält.

Optimal wäre doch folgende Vereinbarung:

§ 1. Der AN erhält einen Fahrtkostenzuschuß in Höhe von 100,00 € mtl. unabhängig von seinen tatsächlichen Kosten

§ 2. Im Rahmen der steuerlichen Möglichkeiten wird dieser pauschal versteuert, die Steuer übernimmt der AG

§ 3. Sobald sich steuerliche Rahmenbedingungen ändern und die Pauschalierungsmöglichkeit entfällt, wird die Lohnsteuer und (ggfs.) AN-Sozialversicherung vom AN getragen; dieser erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden. ---

Datum drauf, Unterschrift von allen und damit ist es fix, und der Zuschuß wird in dieser Höhe auch bei 1 km Entfernung weiter gezahlt. Nur eben versteuert und verbeitragt bei der Sozialversicherung.

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