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Stau umfahren über separate Abbiegespur...

Themenstarteram 23. Juli 2014 um 22:55

Moin,

ich bin es nochmal, diesmal geht es aber nicht direkt um mich, sondern um eine Diskussion in einem anderem Forum.

Folgende Situation:

Auf dem Hauptfahrstreifen der vierspurigen B71 (2 in jede Richtung) herrscht stockender Verkehr. Es kommt eine Ausfahrt mit separatem Fahrstreifen.

Ist es legal diesen Fahrstreifen zum umfahren des Staus zu nutzen?

Das das ganze nicht die feine englische Art ist steht außer Frage, es geht mir einzig und allein um den rechtlichen Aspekt.

hk_do: extra Zeichnung mit Paint erstellt anstatt eines Google Maps Bildes, bin ja noch lernfähig

B71
Beste Antwort im Thema

Ich finde diese Aktion, man sieht es oft, assi. Im Prinzip baut man den Stau damit auch künstlich auf, denn man quetscht sich ja vorne wieder rein. Sehr oft zu beobachten auf der Heerstraße Richtung Westen in Berlin. Erst fahren sie viel zu schnell auf der Seitenspur vorbei, denken sie sind tolle Hechte, 400 Meter weiter vorne bei Reichelt ist die Spur zu Ende und alles drängelt sich wieder auf die Hauptfahrbahn.

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am 24. Juli 2014 um 1:08

1.)

"hk_do: extra Zeichnung mit Paint erstellt anstatt eines Google Maps Bildes, bin ja noch lernfähig"

wenn Du in Maps die Stelle schön sehen kannst einfacht die "Strg-Taste" und "PrintScreen-Taste" gleichzeitig drücken.

Bei Paint dann einfügen.

2.) Hast Du Dich noch nie in der Abfahrt vertan?

Ach so, wenn jetzt einige schreien "Wenn das alle so machen würden"

Ja, super find ich gut, dann könnte ich gerade aus weiter fahren

Ich finde diese Aktion, man sieht es oft, assi. Im Prinzip baut man den Stau damit auch künstlich auf, denn man quetscht sich ja vorne wieder rein. Sehr oft zu beobachten auf der Heerstraße Richtung Westen in Berlin. Erst fahren sie viel zu schnell auf der Seitenspur vorbei, denken sie sind tolle Hechte, 400 Meter weiter vorne bei Reichelt ist die Spur zu Ende und alles drängelt sich wieder auf die Hauptfahrbahn.

Was sollte daran verboten sein? Es wird die normale Fahrspur genutzt. Nur: nicht alles, was nicht verboten ist, sollte deshalb gemacht werden. Wie DIeDicke schon sagte, es ist assi.

Im Grunde gewinnt der Fahrer hier 40 Fahrzeuglängen, verursacht aber an anderer Stelle zusätzliche Probleme, zum Beispiel für Fahrzeuge, die tatsächlich vom Zubringer auf die AB wollen und den vorbeifahrenden Verkehr auf der Parallelbahn erst passieren lassen müssen.

Dieses Verhalten sieht man leider öfter, die Fahrbahnkonstellation wie im Beispiel ist auch nicht selten. Und die Ellenbogen-Fahrer, denen alles egal ist, solange es nicht verboten ist, sind es leider auch.

am 24. Juli 2014 um 6:05

Erinnere mich, dazu mal ein Urteil gesehen zu haben... da ging es zwar um eine Autobahnabfahrt, aber es ist ja das gleiche im Prinzip.

Da hieß es, dass es nur dann ein Rechtsüberholen ist, wenn man bereits beim Verlassen der Fahrbahn vor hatte, geradeaus weiter zu fahren (und nicht die Abfahrt zu nutzen). Man weiß also, was man zu sagen hat, falls einen deshalb jemand anhält. ;)

am 24. Juli 2014 um 6:30

Das ist wirklich asozial.

Asozialer sind nur noch die, die im Stau auf der Autobahn mit 100 km/h über die Raststätte donnern, um so ein Stück Stau zu sparen. Solchen Leuten gehört der Führerschein abgenommen, wegen der enormen Gefährdung der restlichen Leute (mit Kindern), die dort Pause machen.

Ein weiterer toller Nebeneffekt: diejenigen die wirklich abbiegen wollen stehen dann auf der Abbiegespur im Stau, weil dort nun alle stehen die geradeaus wollen. Schon mehrfach als Abbieger erlebt.

Desweiteren freuen sich auch viele Leute auf der rechten Spur, den auf diese fädeln nun alle wieder ein, und diejenigen die die Abbiegespur mißbrauchen, fuhren vorher meist auf der ganz linken Spur.

Zitat:

Original geschrieben von Pedder59

Zitat:

"hk_do: extra Zeichnung mit Paint erstellt anstatt eines Google Maps Bildes, bin ja noch lernfähig"

wenn Du in Maps die Stelle schön sehen kannst einfacht die "Strg-Taste" und "PrintScreen-Taste" gleichzeitig drücken.

Bei Paint dann einfügen.

Ganz toller Vorschlag. Genau das hat er in seinem anderen Thread ja gemacht.

Du darfst aber das Google-Bild höchstens verlinken, nicht aber screenshoten und anderweitig hochladen.

Desswegen wurden schon massenhaft Webseiten (wegen Anfahrt-Karten) abgemahnt.

Wenn's ein screenshot sein muß dann darfst du den von openstreetmap.org machen.

Gruß Metalhead

ist nicht legal.

Der Tatbestand lautet: "Seitenstreifen zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens benutzt", auch wenn´s kein Seitenstreifen ist. Gibt Punkte und kostet Geld.

Spreche aus eigener Erfahrung und fühle mich geläutert seitdem.

Zitat:

Original geschrieben von DB NG-80

Moin,

ich bin es nochmal, diesmal geht es aber nicht direkt um mich, sondern um eine Diskussion in einem anderem Forum.

Folgende Situation:

Auf dem Hauptfahrstreifen der vierspurigen B71 (2 in jede Richtung) herrscht stockender Verkehr. Es kommt eine Ausfahrt mit separatem Fahrstreifen.

Ist es legal diesen Fahrstreifen zum umfahren des Staus zu nutzen?

Das das ganze nicht die feine englische Art ist steht außer Frage, es geht mir einzig und allein um den rechtlichen Aspekt.

hk_do: extra Zeichnung mit Paint erstellt anstatt eines Google Maps Bildes, bin ja noch lernfähig

Ich würde sagen, dass das nicht erlaubt ist, da du ja nicht nur die Abbiegespur nutzt, sondern zwischen der Ausfahrt und der Auffahrt auch den Seitenstreifen. Und das ist , wie hier schon gesagt wurde, verboten.

Zitat:

Original geschrieben von waschbaer123

ist nicht legal.

Der Tatbestand lautet: "Seitenstreifen zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens benutzt", auch wenn´s kein Seitenstreifen ist. Gibt Punkte und kostet Geld.

Spreche aus eigener Erfahrung und fühle mich geläutert seitdem.

In Berlin auf der Heerstraße ist es kein Seitenstreifen, sondern eine parallel zur Heerstraße (Kraftfahrstraße) geführte Straße, wo man nur 30 fahren darf. Gedacht für Fahrzeuge die nicht auf der Kraftfahrstraße fahren dürfen. Auf der Heerstraße ist dort täglich Stau und die Schlauen fahren dann auf der parallel geführten Straße um den Stau zu umfahren, geben ihm aber vorne wieder Futter, weil sie sich dort wieder auf die Heerstraße raufdrängeln.

Ich denke verboten ist das nicht, nur assi halt.

am 24. Juli 2014 um 8:34

Zitat:

Original geschrieben von waschbaer123

ist nicht legal.

Der Tatbestand lautet: "Seitenstreifen zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens benutzt", auch wenn´s kein Seitenstreifen ist. Gibt Punkte und kostet Geld.

Spreche aus eigener Erfahrung und fühle mich geläutert seitdem.

Das allerdings wäre vor Gericht nicht haltbar, weil kein Seitenstreifen benutzt wurde!

Du kannst allerdings nach § 2 Abs. 1 StVO belangt werden, das scheint der einzig gangbare Weg zu sein.

OLG Düsseldorf (Urteil vom 14.03.1990 - 5 Ss (OWi) 72/90 - (OWi) 38/90 I):

Fahrzeugführer werden gemäß § 2 Abs. 1 StVO auf die für ihre jeweiligen Fahrabsichten bestimmten Fahrbahnen verwiesen. Umgekehrt ist ihnen damit untersagt, sich solcher Straßenteile zu bedienen, die ausschließlich anderen Zwecken dienen (Senatsbeschluß vom 7. März 1977 a.a.O.; OLG Frankfurt VRS 46, 191). So hat die Rechtsprechung einen Verstoß gegen § 2 Abs. 1 StVO angenommen, wenn Zu- und Abfahrten von Tankstellen, Parkplätzen und Raststätten dazu benutzt werden, auf der Durchgangsfahrbahn langsamer fahrende Fahrzeuge "zu überholen" (OLG Frankfurt a.a.O.; OLG Hamm VRS 36, 456).

Ich fahre bei uns immer die Ausfahrt raus, oben durch den Kreisel und die Auffahrt wieder drauf. Da gewinnt man noch mehr :D Aber nur die Ausfahrt bis zum Ende und dann wieder auf die Hauptfahrbahn ist doof...

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Erst fahren sie viel zu schnell auf der Seitenspur vorbei, denken sie sind tolle Hechte, 400 Meter weiter vorne bei Reichelt ist die Spur zu Ende und alles drängelt sich wieder auf die Hauptfahrbahn.

Die tollen Hechte sind es doch, die sich einige Kilometer vor dem Hinderniss einordnen. In der Straßenverkehrsordnung heißt es, das man bis zum Hinderniss fahren muss, um dann die Spur wechselt. Bevor ich mich zu den Deppen einordne, die lieber stehen als fahren, fahre ich nach STVO.

Zitat:

Original geschrieben von MvM

...

Die tollen Hechte sind es doch, die sich einige Kilometer vor dem Hinderniss einordnen. In der Straßenverkehrsordnung heißt es, das man bis zum Hinderniss fahren muss, um dann die Spur wechselt. Bevor ich mich zu den Deppen einordne, die lieber stehen als fahren, fahre ich nach STVO.

nach STVO fahren heisst, alle vorhanden Fahrspuren der Fahrbahn bis zum Erreichen der Einengung zu nutzen, dann nach Reissverschluß einfädeln und dann gemeinsam auf den verbleibenen Fahrspuren weiterfahren. Wenn du das meinst gehe ich konform mit deiner Aussage.

Nicht nach STVO geplant ist, eine Abfahrt zu nehmen, die mit einer parallel zur eigentlichen Fahrbahn befindlichen Strecke mit der Auffahrt verbunden ist, um eben an dieser Auffahrt wieder einzufädeln und die Fahrzeuge zwischen Ab- und Auffahrt zu "überholen". Das ist assi.

Strafrechtlich sehe ich da allerdings keine Handhabe, und einen Gegenbeweis dazu, dass man sich nur in der Abfahrt geirrt hat, kann wohl kaum ein Richter erbringen.

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