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Standlichter
Hallo,
also ich habe versucht die Standlichtlampen durch LEDs zu ersetzen. Hat jemnd Erfahrung wie man die Lampen heraus bekommt? Drehen, ziehen drücken? Ich find das gesamter System bei den GLK Leuchten einfach nicht gut...zumal das Plastikding vom Abbiegelicht wirkt wie gebastelt mit Jean Pütz...
Danke
Ohura
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von xxralfxx
Hallo,
glaubst du das wirklich?
Es ist die Rede von einer Standlichtlampe, nicht von einem Motor.
Diese wird wohl nie der Grund für einen Unfall sein.
Der Unfallgrund spielt doch dann nur eine Nebenrolle, wenn sich herausstellen sollte, dass eines der beteiligten Fahrzeuge nicht zugelassen war. Mir scheint, dir ist die Bedeutung nicht so ganz klar, was das heißt, die Zulassung zu verlieren.
Und die verliert man nun mal, wenn man an zulassungsrelevanten Bauteilen seines Autos herummanipuliert bzw. eine nicht für den Straßenverkehr zugelassene Birne in einen Scheinwerfer einsetzt, dazu zählt auch die Standlichtbirne, auch die hat eine Prüfschlange am Schaft bzw. eine "E"-Nummer, die praktisch das Siegel dafür ist, dass genau DIESE Birne eine geprüfte ist, was Lichtstärke, Lichtausbeute, Blendeffekte usw. angeht.
NUR mit den vom Hersteller vorgesehenen und vom Kraftfahrt-Bundesamt abgenommen Beleuchtungseinrichtungen ist das Fahrzeug so, wie es eben zugelassen wurde. Nur dafür hat man die Betriebserlaubnis bekommen.
Nimmt man nun Veränderungen vor, so darf man das natürlich tun, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, man darf z. B. Karosserieveränderungen vornehmen, man darf größere Felgen montieren, man darf eigentlich alles machen, sofern die eingebauten Teile entweder eine KBA-Nummer haben UND für diesen Fahrzeugtyp bestimmt sind, ODER wenn man damit vom TÜV eine Einzelabnahme mit Eintragung in die Fahrzeugpapiere bekommt. Danach noch die Versicherung informieren, fertig.
In diesem Fall der nicht für den Straßenverkehr zugelassenen LED-Standlichtbirne ist jedoch die Sachlage vollkommen klar: Selbst der Verkäufer weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Birne NICHT zugelassen ist und wohl auch niemals das Okay des TÜVs bekommen kann. Da gibt es keine Halbwahrheiten oder analoges Recht, in diesem Fall ist das rein digital: Nicht konforme Birne im Scheinwerfer = Zulassung flöten. Punkt.
Grüße
Udo
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30 Antworten
Wenn du Pech hast, klappt das nicht.
Das zuständige Steuergerät misst das System und erkennt eine LED nicht; es erwartet eine Glühbirne (Messung von Verbaucht, Innenwiderstand etc.).
So dürfte dann eine Warnung generiert werden, die auf Dauer nervt.
Aber vielleicht klappt es ja, geb und Bescheid...
Gruß Roger
Wenn er Link gelöscht, TAlFUN MT Moderation, bitte NUB beachten da der verlinkte Artikel zum Erlöschen der BE führt! nimmt, sollte es keine Fehlermeldung geben.
Grüße
Moin.
Ich habe beim 211er die Standlichtbirnchen vom CLS drin, sind baugleich mit Phillips Blue Vision und die sind rein weiss :)
Gruss TAlFUN
p.s.
... und sie sind legal ;)
Eine Umrüstung auf LED's sind und werden es nie sein!
Zitat:
Original geschrieben von C55-AMG
Wenn er Link gelöscht, TAlFUN MT Moderation, bitte NUB beachten da der verlinkte Artikel zum Erlöschen der BE führt! nimmt, sollte es keine Fehlermeldung geben.
Grüße
Oh Gott, was habe ich getan .... :rolleyes:
Hallo,
also ich komme nicht an die Lampe ran. Die Seitenabbiegeleuchte ja aber die andere nicht d.h. Standlichtlampe.
Wer hat einen Rat ? Ausser natürlich zum freundlichen.
Ohura
Niemand die Standlichter selbst gewechselt ?
Zitat:
Original geschrieben von Ohuras
Niemand die Standlichter selbst gewechselt ?
nö, warum auch?
Zitat:
Original geschrieben von leonardowe
Zitat:
Original geschrieben von Ohuras
Niemand die Standlichter selbst gewechselt ?
nö, warum auch?
Zurück auf Start und den Thread nochmal von vorne lesen. ;).
Hallo,
ich habe die Standlichter auf LED umgerüstet.
Einfach drehen und entnehmen.
Mit kleinen Händen geht es, die habe ich allerdings etwas lediert.
Nicht vergessen: LED für Canbus zu kaufen.
Gruss Ralf
Zitat:
Original geschrieben von xxralfxx
.... LED für Canbus ....
...hast du da `ne Bezugsadresse bzw. Bestellnummer?
.. bei mir ist jetzt das 3. Mal in 2 Monaten die normale Standlichtbirne defekt, das nervt.
der :) hat alles durchgemessen und kann keinen Fehler finden.
Hallo,
ist nichts besonderes, habe die nun schon seit 4 Jahren im Auto, hatte nie Probleme damit.
Auch keine Probleme beim TÜV.
http://www.ebay.de/.../321456461078?...
Gruss Ralf
Zitat:
Original geschrieben von xxralfxx
Hallo,
ist nichts besonderes, habe die nun schon seit 4 Jahren im Auto, hatte nie Probleme damit.
Auch keine Probleme beim TÜV.
http://www.ebay.de/.../321456461078?...
Gruss Ralf
Hier mal ein Auszug aus der Artikelbeschreibung zu deinem Link:
Zitat:
Zulassung:
Diese LEDs sind im Bereich der STVZO nicht zugelassen.
Dass der TÜV das nicht beanstandet hat, heißt ja nichts, der hats nicht gesehen, das ist alles.
Das Dumme daran ist, solltest du mal unschuldig in einen Unfall verwickelt werden und ein Sachverständiger entdeckt diese gemäß StvZulOrdnung NICHT zugelassenen LED-Lampen, wird damit nachträglich die Betriebserlaubnis für deinen GLK erlöschen, du wirst ein paar sehr unangenehme Strafanzeigen erhalten, noch unangenehmer wird jedoch sein, dass deine Versicherung Außen vor ist, die wird dir nicht deinen Vollkaskoanteil auszahlen. Noch blöder wären die Folgen, wenn du die Hauptschuld am Unfall hattest, dann darfst du das, was deine Haftpflicht-Versicherung deinem Unfallgegner erstattet hat, denen wieder zurückerstatten.
und alles nur wegen so ner LED-Lampe? Gibt es da denn keinen legalen Weg?
Grüße
Udo
Hallo,
glaubst du das wirklich?
Es ist die Rede von einer Standlichtlampe, nicht von einem Motor.
Diese wird wohl nie der Grund für einen Unfall sein.
Zitat:
Original geschrieben von xxralfxx
Hallo,
glaubst du das wirklich?
Es ist die Rede von einer Standlichtlampe, nicht von einem Motor.
Diese wird wohl nie der Grund für einen Unfall sein.
Der Unfallgrund spielt doch dann nur eine Nebenrolle, wenn sich herausstellen sollte, dass eines der beteiligten Fahrzeuge nicht zugelassen war. Mir scheint, dir ist die Bedeutung nicht so ganz klar, was das heißt, die Zulassung zu verlieren.
Und die verliert man nun mal, wenn man an zulassungsrelevanten Bauteilen seines Autos herummanipuliert bzw. eine nicht für den Straßenverkehr zugelassene Birne in einen Scheinwerfer einsetzt, dazu zählt auch die Standlichtbirne, auch die hat eine Prüfschlange am Schaft bzw. eine "E"-Nummer, die praktisch das Siegel dafür ist, dass genau DIESE Birne eine geprüfte ist, was Lichtstärke, Lichtausbeute, Blendeffekte usw. angeht.
NUR mit den vom Hersteller vorgesehenen und vom Kraftfahrt-Bundesamt abgenommen Beleuchtungseinrichtungen ist das Fahrzeug so, wie es eben zugelassen wurde. Nur dafür hat man die Betriebserlaubnis bekommen.
Nimmt man nun Veränderungen vor, so darf man das natürlich tun, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, man darf z. B. Karosserieveränderungen vornehmen, man darf größere Felgen montieren, man darf eigentlich alles machen, sofern die eingebauten Teile entweder eine KBA-Nummer haben UND für diesen Fahrzeugtyp bestimmt sind, ODER wenn man damit vom TÜV eine Einzelabnahme mit Eintragung in die Fahrzeugpapiere bekommt. Danach noch die Versicherung informieren, fertig.
In diesem Fall der nicht für den Straßenverkehr zugelassenen LED-Standlichtbirne ist jedoch die Sachlage vollkommen klar: Selbst der Verkäufer weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Birne NICHT zugelassen ist und wohl auch niemals das Okay des TÜVs bekommen kann. Da gibt es keine Halbwahrheiten oder analoges Recht, in diesem Fall ist das rein digital: Nicht konforme Birne im Scheinwerfer = Zulassung flöten. Punkt.
Grüße
Udo