Standheizung
Anfrage , hat schon mal einer von euch eine Standheizung versucht über der BG zu beantragen?
wenn ja wie habt ihr das angestellt. Die Bg möchte von mir ein Rezept haben wo genau,
das vermerkt ist wieso , warum ich diese denn Gebrauchen würde.
Zu meinen leid, habe ich beide Hände ( teil Amputationen ) , so das ich Winter nur mit Handschuhen
laufen kann . also wer kann mir da weiter helfen.
mfg fritz
Beste Antwort im Thema
Da befürchte ich Probleme, da man nichts kaufen/einbauen darf bevor der jeweilige Träger einen Antrag geprüft und zugesagt hat.
13 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von leuchtturm 86
Anfrage , hat schon mal einer von euch eine Standheizung versucht über der BG zu beantragen?
wenn ja wie habt ihr das angestellt. Die Bg möchte von mir ein Rezept haben wo genau,
das vermerkt ist wieso , warum ich diese denn Gebrauchen würde.
Zu meinen leid, habe ich beide Hände ( teil Amputationen ) , so das ich Winter nur mit Handschuhen
laufen kann . also wer kann mir da weiter helfen.
mfg fritz
Hast du keinen Hausarzt der dir das schreibt? Ansonsten kannst du es bei der Rentenversicherung versuchen oder beim Arbeitstamt. Wenn du weniger als 15 Jahre Rentenbeiträge bezahlt hast wende dich ans Arbeitsamt ansonsten an die Rentenversicherung BUND.
Für fachkundige Beratung an sich zu diesem Thema wende dich mal an den www.bbab.de
Die helfen bei solchen Fragen.
Bei mir reichte die Bestätigung eines Orthopäden, daß ich nicht in der Lage sei, die Scheiben selbstständig freizubekommen
Verordnung vom Hausarzt langte der RV damals nicht, mußte Facharzt sein
Bei mir reichte fürs Arbeitsamt eine Bestätigung meines Hausarztes. Bei OS-Amputation bestätigte er eine zu geringe Standsicherheit zum Freimachen der Scheiben sowie ein medikamentös bedingt gestörtes Temperaturempfinden.
danke schon mal . mfg fritz
habe Antrag über das Arbeitsamt gestellt, und die schicken es dann weiter zur LVA Münster, und die zu den 3 BG , wo ich die Unfälle hatte. mal sehen wer sich den schuh anziehen wird. melde mich auf jeden fall . mfg fritz
Heizung ist Verbaut worden, Hat ja nur 5 tage gedauert,
mal sehen ob morgen auch alles klappen wird .Wegen den Einbau , hatte ich aber schon vorab gemeldet. Bei der BG . mfg
Da befürchte ich Probleme, da man nichts kaufen/einbauen darf bevor der jeweilige Träger einen Antrag geprüft und zugesagt hat.
Zitat:
Original geschrieben von luwi1207
Da befürchte ich Probleme, da man nichts kaufen/einbauen darf bevor der jeweilige Träger einen Antrag geprüft und zugesagt hat.
Dürfen schon... Er muss aber damit rechnen, dass der Antrag abgelehnt wird. Dann bleibt er auf den Kosten sitzen.
Wir haben seinerzeit auch einen Neuwagen bestellt bevor der Antrag genehmigt war... Wir haben gezockt und gewonnen.
Zu not habe ich einen Zweiten Wagen, kommt die dann da rein . mfg fritz
das kenne ich aber auch noch anderes, man sagte mir ich könne die Rechnungen auch nachreichen
für das Behinderten bade Zimmer ! Und was soll ich sagen, Was wollen sie denn , sie haben doch ein
Passendes Zimmer, was wollen sie denn Überhaupt .1700 € in den Sand Gesetz bei der BGRCI Bochum .
Sorry - aber da gibt es falsche Infos!
Es ist wichtig, dass der Antrag vor Beauftragung gestellt(!) wurde!!!
Ob der dann bewilligt wird oder nicht, ist natürlich ein Risiko. Auf die Zahlungspflicht hat das dann aber keinen Einfluss. Und: Wer die Standheizung wirklich braucht und sie zur Not auf eigene Kosten anschaffen würde, kann sie denn auch sofort nach(!) Antragstellung bestellen. Wenn es gut geht, bekommt er das Geld zurück - und wenn nicht dann nicht.
Beispiel: Ich kann problemlos nach Antragstellung einen Wagen bestellen, bei dem die Automatik aufgrund Beinamputation durch die RVB gezahlt werden wird. Nur: Wenn ich bestelle und dann beantrage, gehe ich auf alle Fälle leer aus - auch, wenn die Leistung an sich unumstritten ist: Ich darf nicht vor Antragstellung bestellen!
Ist mir dummerweise einmal passiert...
Za4aCosmo
Hallo Leuchtturm 86
Viele Tips habe ich ja schon zu Deiner Frage zur Standheizung gelesen .
Es handelt sich doch bei Deinem Kostenträger um die BG , Oder ?
Einfach zu einem . . . . usw.
Schreib mir mal eine PN .
Gruß , Rolli74
Zitat:
Original geschrieben von Za4aCosmo
Wenn ich bestelle und dann beantrage, gehe ich auf alle Fälle leer aus - auch, wenn die Leistung an sich unumstritten ist: Ich darf nicht vor Antragstellung bestellen!
Nicht unbedingt, es geht auch anders, wenn man weiß, wie.
Ich habe bei drei Autos z.T. schon vor Antragstellung eine Standheizung verbauen lassen, die Kosten wurden trotzdem übernommen.
Zitat:
Original geschrieben von katzenvater
Zitat:
Original geschrieben von Za4aCosmo
Wenn ich bestelle und dann beantrage, gehe ich auf alle Fälle leer aus - auch, wenn die Leistung an sich unumstritten ist: Ich darf nicht vor Antragstellung bestellen!
Nicht unbedingt, es geht auch anders, wenn man weiß, wie.
Ich habe bei drei Autos z.T. schon vor Antragstellung eine Standheizung verbauen lassen, die Kosten wurden trotzdem übernommen.
Zitat:
Original geschrieben von katzenvater
Zitat:
Original geschrieben von Za4aCosmo
Wenn ich bestelle und dann beantrage, gehe ich auf alle Fälle leer aus - auch, wenn die Leistung an sich unumstritten ist: Ich darf nicht vor Antragstellung bestellen!
Nicht unbedingt, es geht auch anders, wenn man weiß, wie.
Ich habe bei drei Autos z.T. schon vor Antragstellung eine Standheizung verbauen lassen, die Kosten wurden trotzdem übernommen.
Hi Katzenvater
Ist kein Prob wenn das "Notwendige" einmal von einem BG zugelassenen Arzt verordnet wurde !
Über all die anderen Sachen hätten die Kostenträger doch "aus Prinzip" vorher einen Antrag für ihre Akten .
Bestes Beispiel ist der jährlich wiederkehrende Antrag auf einen Zuschuß zum Erholungsurlaub .