Spezielle Fragen zur KFZ-Ummeldung
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Hallo zusammen ! Ich habe ein paar Fragen zur geplanten Ummeldung meines Autos, ein 15 Monate alter Hyundai Getz. Abwrackprämienbedingt ist der Wagen auf meinen Vater zugelassen, nun möchte ich das Auto gerne auf meinen Namen umschreiben und damit auch ummelden lassen, da ich in einem anderen Landkreis als meine Eltern wohne. Ich selbst besitze seit 12 Jahren den Führerschein, habe aber in dieser Zeit sämtliche Autos und dazugehörigen Versicherungen aus Kostengründen über meinen Vater laufen lassen, bin auf dem Gebiet also ein absoluter Neuling. Meine Fragen zur geplanten Ummeldung:
1) Brauche ich für die Ummeldung bei der Zulassungsstelle eine Vollmacht meines Vaters oder reicht es, wenn ich mit Fahrzeugbrief und -schein erscheine ? Wird dann dort problemlos der Halterwechsel im Brief geändert ?
2) Da wie gesagt auch die aktuelle Versicherung auf meinen Vater läuft, könnte ich die im Zuge der Ummeldung wechseln, da ja auch ein Halterwechsel stattfindet - richtig ? Ich halte die aktuelle Versicherung nämlich für maßlos überteuert, obwohl sie über meinen (knapp 30 Jahre unfallfreien) Vater läuft. Kann, bzw. muss ich dann vor der Ummeldung eine neue Versicherung abschließen und mit der 7-stelligen VB-Nummer zur Zulassungsstelle ? Muss ich (bzw. mein Vater) die alte Versicherung kündigen oder geschieht das automatisch mit der Ummeldung ?
3) Wirkt es sich beitragstechnisch negativ auf den Versicherungsbeitrag aus, wenn ich noch nie ein Auto über meinen Namen angemeldet und versichert habe ?
Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte. Vielen Dank im voraus ! Michael |
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1.Du kannst den Wagen ohne Vollmacht zulassen ,mit VB Nr.auf deinen Namen
2.Ich vermute, das die Versicherung deines Vaters immer noch billiger sein wird als eine
Neuversicherung.Also prüfe erstmal, welchen Rabatt du denn woanders erhälst.
3. Wenn du nicht die Versicherung übernimmst, muß dein Vater den Vertrag kündigen.
Ich bin aber auch der Meinung, du kannst den Vertrag von deinem Vater übernehmen und
dann trotzdem den Versicherer wechseln, dann hast du den Rabatt.
1. nein brauchst keine Vollmacht, wird problemlos der Halter gewechselt
2. ja, ist ein Halterwechsel und du kannst als neuer Halter frei wählen welche VS es werden soll, die 30 jahre Unfallfrei, bedeuten jedoch nicht, dass dein Vater DIESEN Vertrag auch mit SF29 oder so betreibt, wenn der Wagen als 2. Wagen erst vor 15 Monaten angemeldet wurde, kann es je nach VS durchaus sein, dass nicht mehr als die 3Jahresregelung zur Berechnung hergenommen wurde. Auch wenn dein Vater den Führerschein vieleicht schon 30 Jahre unfallfrei hat, bedeutet das ja nicht, dass er die ganze Zeit ein Fahrzeug auf sich angemeldet hatte um die SF-Klasse entsprechend mit zu senken.
Du brauchst zur Anmeldung eine neue EVB, dein Vater muss nichts kündigen, aber die Veräußerung sollte er der VS natürlich mitteilen.
3. kommt darauf an welche SFR der Wagen aktuell tatsächlich hat und ob du die SF-Klasse übernehmen darfst/kannst/sollst oder auch nur die 3Jahresregelung nutzen kannst. Mehr als theretische 12 Jahre Schadensfrei kannst du aber nicht übernehmen.