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Sonderzahlungen & Rücknahmegarantie bei Ballonfinanzierungen

Hallo,

ich habe zwar wenig Hoffnung, dass mir hier jemand Auskunft geben kann, da die Fragestellung möglicherweise zu speziell ist, aber einen Versuch ist es wert. :)

Ich habe mich bei meinem Autokauf für eine sogenannte Ballonfinanzierung entschieden. Durch den Autohändler gibt es ein verbrieftes Rückgaberecht für das Fahrzeug nach Ablauf der Laufzeit. So weit, so gut.

Derzeit ist noch nicht sicher, wie ich verfahren möchte. Grundsätzlich würde ich den Wagen gerne etwas länger als vier Jahre fahren, da man ja aber nie weiß, wie sich Lebensumstände und/oder Bedürfnisse ändern, finde ich die Rückgabeoption äußerst praktisch und beruhigend.

Nun war angedacht, im Laufe der nächsten vier Jahre immer mal die ein oder andere Sonderzahlung auf die Restrate zu tätigen. Ich gehe nicht davon aus, dass die Rate komplett bezahlt wird, sondern könnte mir vorstellen, dass vielleicht 4000 bis 6000 Euro zusammenkommen könnten.

Im Internet fand ich nun ein Urteil, das besagt, eine vereinbarte Rückkaufverpflichtung sei hinfällig, wenn das Darlehen in der Zwischenzeit durch Sonderzahlungen abgelöst sei.

http://kanzlei-dr-preuss.de/.../

Nun plane ich ja aber nicht, das Darlehen komplett abzulösen, aber es wäre sehr ärgerlich, wenn ich das Rückgaberecht durch teilweise Tilgung in Gefahr bringen würde. In diesem Fall würde ich doch eher auf ein Sparkonto einzahlen und auf die Zinsersparnis durch Sondertilgung verzichten.

Das "Kleingedruckte" gibt für mich als Laien nicht viel her. Dort ist nur geregelt, dass ich als Kunde draufzahlen muss, falls das Fahrzeug weniger wert ist als der offene Darlehensbetrag. Wie es umgekehrt ist, steht dort nicht. Beim Autohaus hat man keine Ahnung, die sagen, so einen Fall hatten sie noch nie und das müsste man prüfen, wenn es soweit sei (etwas netter formuliert ;) ).

Ist hier jemand vom Fach oder war schon mal in so einer Situation und kann etwas dazu sagen?

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24 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Emma_P

Beim Autohaus hat man keine Ahnung, die sagen, so einen Fall hatten sie noch nie und das müsste man prüfen, wenn es soweit sei...

Hier solltest du auf einer Prüfung vor Vertragsabschluß bestehen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Hier solltest du auf einer Prüfung vor Vertragsabschluß bestehen.

Na ja, ich kann mir schon vorstellen, warum die das nicht so eben mal prüfen können. Offenbar scheint das ja etwas zu sein, was nicht klar geregelt ist. Wer soll das für die prüfen? Kann ich erwarten, dass die nun eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen?

Im Zweifel werden die mir vermutlich sagen, dass sie das Rücknahmerecht dann eben nicht gewährleisten können, man aber sicher eine Regelung finden werde etc. pp. - eben das, was man zu einem Kunden dann so sagt, wenn man selbst nichts Definitives weiß. ;)

Daher dachte ich ja, hier hätte vielleicht schon jemand so eine Situation erlebt - ob als Kunde oder aus Sicht des Händlers - und wüsste deshalb möglicherweise mehr.

Vor Vertragsabschluss prüfen geht auch gar nicht mehr, der Vertrag ist ja bereits unterschrieben. ;)

Sondertilgungen sind bei VW nicht vorgesehen.Da müsste das Darlehen ja immer wieder neu berechnet werden

Wenn das Darlehen abgelöst ist hat sich das mit dem Rückkaufrecht automatisch erledigt

Der beste Weg ist das Geld beseite zu legen und nach Ablauf des Darlehns die Schlußrate zu zahlen,oder das Geld als Anzahlung für den nächsten zu nehmen.

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64

Sondertilgungen sind bei VW nicht vorgesehen.Da müsste das Darlehen ja immer wieder neu berechnet werden

Ich habe extra deswegen mit der VW-Bank telefoniert. Sonderzahlungen sind jederzeit möglich, sie werden auf die Schlussrate angerechnet. Ungefragt wurde auch direkt erklärt, dass dazu dann noch die Zinsen neu berechnet und mir gutgeschrieben würden. Es klang überhaupt nicht so, als würde es da irgendwelche Probleme geben.

am 14. September 2014 um 18:36

Zitat:

Original geschrieben von Emma_P

Ich habe extra deswegen mit der VW-Bank telefoniert. Sonderzahlungen sind jederzeit möglich, sie werden auf die Schlussrate angerechnet.

Wenn dem so ist, könnte ich mir vorstellen, dass das verbriefte Rückgaberecht nicht mehr funktioniert. Es sei denn, Du vereinbarst mit dem Händler, dass er Dir bei Inanspruchnahme des Rückgaberechts die Differenz zwischen dem vereinbarten Rücknahmepreis (=Schlussrate) vergütet.

Das verbriefte Rückgaberecht bedeutet ja, dass Du das Fahrzeug zurückgibst und der Händler die Schlussrate an die Volkswagenbank bezahlt. Da Deine Sondertilgung auf die Schlussrate angerechnet würde, fiele die Zahlung des Händlers entsprechend geringer aus.

Nach meinem Verständnis kannst Du also die Sache nur mit dem Händler klären, ob dieser bei Inanspruchnahme des Rückgaberechts bereit ist, Dir die Differenz zu erstatten.

Gruß

Der Chaosmanager

Dann verstehe ich deine Frage nicht

Dein Händler ist verpflichtet den Wagen für die Schlußrate zurückzunehmen.Dieser müsste die dann auch bei jeder Sondertilgung neu berechnen.Ich hätte da Bedenken das es undurchsichtig wird und der Händler seinen Vorteil sucht.

Ich würde das einmal abgeschlossene so bis zum Ende laufen lassen.Sicher könnte man,wenn die VW Bank die Zinsen wirklich gutschreibt,noch ein paar Euro sparen wenn man Sondertilgungen macht,aber wie schon geschrieben,das wird undurchsichtig

Es hilft dir auch nicht wenn der Händler die Schlußrate heruntersetzt.Der Wagen hat nach Ablauf noch den erstmals berechneten Wert,und diesen möchtest du ja auch als garantiert behalten.

 

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

 

Das verbriefte Rückgaberecht bedeutet ja, dass Du das Fahrzeug zurückgibst und der Händler die Schlussrate an die Volkswagenbank bezahlt. Da Deine Sondertilgung auf die Schlussrate angerechnet würde, fiele die Zahlung des Händlers entsprechend geringer aus.

Hm, das ist genau der Punkt, an dem es bei mir noch hakt. Es sind eigentlich zwei Dinge vereinbart:

1. Die Höhe des Restwertes. Diese Summe ist auf der Vereinbarung fixiert und ändert sich natürlich nicht durch eventuelle Sondertilgungen.

2. Die Auslösung bei der Bank. Dort steht aber nicht, wie bei einer Differenz zu verfahren ist.

Zitat:

Nach meinem Verständnis kannst Du also die Sache nur mit dem Händler klären, ob dieser bei Inanspruchnahme des Rückgaberechts bereit ist, Dir die Differenz zu erstatten.

So wird es wahrscheinlich sein, also bin ich im Zweifel eben auf das Entgegenkommen des Händlers angewiesen. Wobei ich denen grundsätzlich erstmal nichts Böses unterstellen will, aber eine Sicherheit, wie das in vier Jahren ablaufen würde, wäre ja trotzdem ganz nett. ;)

 

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64

Dann verstehe ich deine Frage nicht

 

Dein Händler ist verpflichtet den Wagen für die Schlußrate zurückzunehmen.Dieser müsste die dann auch bei jeder Sondertilgung neu berechnen.Ich hätte da Bedenken das es undurchsichtig wird und der Händler seinen Vorteil sucht.

Nein, eigentlich steht genau das nicht dort. Es steht da, dass der Händler ihn zum vertraglich vereinbarten Restwert zurücknehmen muss. Leider steht dort gleichzeitig auch, dass er diesen Betrag dann bei der Bank bezahlt und der Wagen somit in sein Eigentum übergeht.

Undurchsichtigkeit sehe ich da nicht. Vertraglich fixiert ist ein Restwert von 13.000 Euro. In vier Jahren wird dann die Abfrage bei der VW-Bank gestartet und entweder stehen dort ebenfalls noch 13 tsd oder eben weniger. Die Frage ist ja: Bekomme ich dann die Differenz oder ist die Rücknahmegarantie komplett nichtig, wenn die VW-Bank nur noch 10 tsd haben will?

Ich glaube ich hatte es nicht richtg verstanden...

Du meinst das der vom Händler garantierte Rückkaufspreis bestehen bleibt,obwohl die Restzahlung bei der Bank wegen der Sondertilgungen schon weniger beträgt.

Theoretisch müsste dir die Bank/Händler dir die Differenz ja dann ausbezahlen

Ich glaube da mußt du deinen Händler fragen

Das würde mich auch interessieren

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64

Du meinst das der vom Händler garantierte Rückkaufspreis bestehen bleibt,obwohl die Restzahlung bei der Bank wegen der Sondertilgungen schon weniger beträgt.

Ja, genau. Das verbriefte Rückgaberecht ist ein separates Dokument. Dort wird die Summe genannt, die natürlich normalerweise der Schlussrate entspricht. Wenn die Schlussrate sinkt, ändert sich die Summe in diesem Vertrag nicht. Verwirrend ist eigentlich nur, dass dort steht, der Betrag würde an die Bank ausgezahlt werden und es keine Vereinbarung für einen Überschuss gibt.

Zitat:

Theoretisch müsste dir die Bank/Händler dir die Differenz ja dann ausbezahlen

Das dachte ich auch. Verunsichert hat mich nun das o.g. Gerichtsurteil. Der Unterschied zu meiner Situation besteht dort aber darin, dass da gar keine Schlussrate mehr existiert, weil das Fahrzeug komplett abbezahlt wurde.

Zitat:

Ich glaube da mußt du deinen Händler fragen

Da war die erste Reaktion nur, dass sie so einen Fall noch nicht hatten und dass man sich schon einig werden würde. Worst Case wäre ja aber, dass der (oder auch nur mein) Golf plötzlich so unbeliebt ist, dass die froh sind, wenn sie einen Grund finden, ihn nicht nehme zu müssen. Ich wäre diesbezüglich an sich gern auf der sicheren Seite, befürchte aber, dass ich dann besser wirklich keine Sonderzahlungen tätigen sollte. Fänd ich allerdings etwas blöde...

Es bleibt ja immer noch die Möglichkeit den Wagen selber zu vermarkten.

Man weiß ja nicht wie sich der Markt in den nächsten 4 Jahren entwickelt

Mein Händler hätte für unseren 6er bestimmt nicht so viel Geld bei normaler Inzahlungnahme gegeben.Er sagte aber selber das sie ja in der Pflicht stehen.

Beim neuen gehe ich davon aus das er nach 4 Jahren auch zurück geht.

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64

Mein Händler hätte für unseren 6er bestimmt nicht so viel Geld bei normaler Inzahlungnahme gegeben.

Das wäre eben auch meine Befürchtung. Also möglicherweise doch Sparkonto - oder eben eine schriftliche Bestätigung, dass ich die Different ausgezahlt bekommen würde. Hm...

Jeder Automobilhändler kann ein bei einem VW Händler gekauftes Fahrzeug ankaufen und die Schlussrate der 3Wege Finanzierung bei der VW Bank ablösen. Der VW Bank ist es egal woher die SR kommt. Wenn jetzt Sondertilgungen auf die SR geleistet werden, ändert sich ja deshalb nicht der Wert des Autos zum Zeitpunkt X in der Zukunft.

Auch kann das Auto jederzeit irgendwo in Zahlung gegeben werden ... auch vor vereinbartem Vertragsende. Nach Ermittlung eines Einkaufspreises bekäme man die Differenz zur Schlussrate (egal wie hoch die dann auch immer ist) ausgezahlt vom ankaufenden Händler. Auf was anderes würde ich mich gar nicht einlassen.

Das besondere an der verbrieften Schlußrate ist eigentlich nur, das der Händler der sie verbrieft, das Auto zu diesem Kurs nehmen muss - auch auf die Gefahr hin, das der Wagen zum Zeitpunkt der Rückgabe weniger Wert ist.

Persönlich würde ich in diesem Fall keine Sondertilgungen auf die Kreditsumme leisten, sondern das Geld separat bei Seite sparen. Zum Zeitpunkt der Rückgabe kann man sich dann immer noch entscheiden, ob man den Wagen behält, oder ihn abgibt. Möchte man den Wagen dann weiterfahren, wird einfach das gesparte Geld in die Anschlussfinanzierung in Form einer Anzahlung gesteckt, bzw die Restschuld kpl getilgt.

Zitat:

Original geschrieben von gttom

 

Das besondere an der verbrieften Schlußrate ist eigentlich nur, das der Händler der sie verbrieft, das Auto zu diesem Kurs nehmen muss - auch auf die Gefahr hin, das der Wagen zum Zeitpunkt der Rückgabe weniger Wert ist.

Persönlich würde ich in diesem Fall keine Sondertilgungen auf die Kreditsumme leisten, sondern das Geld separat bei Seite sparen. Zum Zeitpunkt der Rückgabe kann man sich dann immer noch entscheiden, ob man den Wagen behält, oder ihn abgibt. Möchte man den Wagen dann weiterfahren, wird einfach das gesparte Geld in die Anschlussfinanzierung in Form einer Anzahlung gesteckt.

Danke für deinen Beitrag, nur leider keine wirklich neuen Erkenntnisse. :(

Der Rat, kein Geld in Sonderzahlungen zu stecken, begründet der sich bei dir auch eher auf einem Bauchgefühl, weil dir die Angelegenheit sonst zu heikel wäre?

Hintergrund für mich ist einfach nur, dass alles, was abbezahlt ist, eben erledigt ist. Aufgrund einer eher speziellen Situation möchte ich ungern über zu viele liquide Mittel verfügen. Es gibt gewisse Freibeträge, deren Grenze ich gern einhalten will. ;)

Am Ende interessiert doch nur das persönliche Vorhaben(z.b. einen Kredit unbedingt loswerden zu wollen), bzw monetäre Spareffekte in Form gesparter Kreditzinsen.

Ich sehe hier eher das Problem, das am Ende bei einer Rückgabe des Fahrzeuges der Händler die Situation nutzen könnte, weniger für den Wagen zahlen zu wollen als er noch Wert hat.

Einerseits würde man durch Sondertilgungen ein paar Euro Kreditzinsen angerechnet bekommen und damit effektiv sparen, andererseits bestünde das Risiko bei der Rückgabe des Fahrzeuges über den Tisch gezogen zu werden.

Die verbriefte SR bliebe ja weiterhin im Vertrag stehen. Reduziert man nun die tatsächliche Restsumme bei der Bank, bliebe der Händler aber immer noch in der Schuld die vertraglich vereinbarte Summe zu leisten. Nur eben nicht mehr im vollem Umfang an die Bank, sondern in Differenz zum Darlehensnehmer. D.h. man bekäme die geleisteten Sondertilgungen vom Händler zurück erstattet.

...und ja das wäre mir zu undurchsichtig;)

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