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Sonderregelung Ersteinstufung 85 %, dann nach 1 Jahr Versicherungswechsel

Themenstarteram 4. Juni 2012 um 23:37

Moin,

kurze Frage zur Praxis in Kfz-Versicherungsgesellschaften:

Ich, 21, will erstes Auto kaufen und selbst versichern, Vertrag über Eltern / Opa usw. scheidet leider aus. Hatte noch nie eine Kfz-Versicherung, habe seit beinahe 3 Jahren Führerschein.

Nun bietet der Versicherer meiner Eltern vereinfacht gesagt folgendes an: Weil meine Eltern dort seit x Jahren Kfz versichert haben, kann ich als Sohn direkt mit 85 % (statt regulär 230 %) in der Haftpflicht einsteigen, was dort SF 3 entspricht - mit eigenem Vertrag, als Versicherungsnehmer usw., ist keine Zweitwagenregelung o.ä. Die Eltern sind da rechtlich überhaupt nicht involviert.

Folgende Idee, und meine Frage an Euch ist, ob die Gesellschaften da mitspielen:

Ich versichere einen Pkw für die Dauer von einem Jahr bei eben diesem Versicherer meiner Eltern und zahle dort für SF Klasse 3 / 85 % Haftpflicht. Nach einem Jahr kündige ich dort und wechsle zu einem der bei check24 vorgeschlagenen wesentlich günstigeren Direktversicherer. Würde jener Direktversicherer ( ich weiß noch nicht, welcher ) mich dann in der SF 3 oder alternativ mit 85 % einstufen oder würden die sagen: Du kannst noch gar nicht 3 Jahre unfall - / regulierungsfrei gefahren sein, sondern nur 1 Jahr, also bieten wir nur SF 1 an ?! Kann ich also so einen durch eine Sonderregelung erworbenen Rabatt bei einer speziellen Versicherung zu anderen Versicherungen mitnehmen, die solche Eltern-Kundenbindungsregelungen nicht haben ?

Vielen Dank !!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Omnissiag

Wenn du also nach einem Jahr wechselst, legst du dem neuen Versicherer einfach die Beitragsrechnung vom alten Versicherer vor und bekommst dann die Sondereinstufung auch beim neuen Versicherer.

So weit stimmt das....

 

 

 

...und dann bekommst du ca. 3 Monate später Post vom neuen Versicherer mit der freundlichen Bitte, kräftig Beitrag nach zu zahlen, weil der Vorversicherer die schadenfreien Jahre nicht bestätigt hat.

Es mag Ausnahmen geben, aber die wirst du nur mit einem Makler finden, der sich um Privatkunden kümmert.

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Nein

Zitat:

Original geschrieben von Sause4711

Nein

Zwar kurz und klar, aber zur Erklärung: die Versicherer geben nicht nur die SF-Klasse, sondern ganz besonders die schadenfreien Jahre, weiter! In diesem Fall würde max. 1 schadenfeies Jahr weitergegeben, wenn eben der Vertrag mind. 6 Monate schadenfrei bestanden hat.

Somit wäre es fürs Folgejahr so: beim alten Versicherer mit Sonderregelung würde dann SF 4 = 70 % gelten, bei anderem Versicherer ohne Anerkennung der Sonderregelung dann SF 1 = 100%, weil man dort ja normalerweise mit SF 1/2 angefangen hätte als Zweitwagen.

Gruß, Jens

Sondereinstufungen vom Vorversicherer werden vom neuen Versicher in der Regel übernommen.

Wenn du also nach einem Jahr wechselst, legst du dem neuen Versicherer einfach die Beitragsrechnung vom alten Versicherer vor und bekommst dann die Sondereinstufung auch beim neuen Versicherer.

Also kurz: Ja!

am 5. Juni 2012 um 17:35

Nein, sie werden in der Regel nicht übernommen.

Einige wenige Versicherer machen es, die allermeisten allerdings nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Omnissiag

Wenn du also nach einem Jahr wechselst, legst du dem neuen Versicherer einfach die Beitragsrechnung vom alten Versicherer vor und bekommst dann die Sondereinstufung auch beim neuen Versicherer.

So weit stimmt das....

 

 

 

...und dann bekommst du ca. 3 Monate später Post vom neuen Versicherer mit der freundlichen Bitte, kräftig Beitrag nach zu zahlen, weil der Vorversicherer die schadenfreien Jahre nicht bestätigt hat.

Es mag Ausnahmen geben, aber die wirst du nur mit einem Makler finden, der sich um Privatkunden kümmert.

HUK, Allianz, R+V, LVM, alle Sparkassen Versicherer, Cosmos... machens alle

Zitat:

Original geschrieben von Omnissiag

HUK, Allianz, R+V, LVM, alle Sparkassen Versicherer, Cosmos... machens alle

Wenn dem so sein sollte, habe ich jetzt mal richtig was neues gelernt.

Wenn nicht, gehe ich davon aus, dass du dem TE die Differenz ersetzt, falls beispielsweise die HUK dann doch mit dem "Vorversicherer hat nicht bestätigt Schreiben" um die Ecke kommt, gell?

am 6. Juni 2012 um 5:52

Ich fürchte es handelt sich wie so oft um eine halbwahre Aussage.

Sprich im Einzelfall, nach vorheriger Zusage, wenn die eigenen Bedingungen es auch hergegeben hätten usw...

Ich glaube kaum, dass ein Versicherer so pauschal eine Sondereinstufung übernimmt, weil die Kalkulation dies einfach nicht hergibt.

Schließlich gibt es z. B. einen Versicherer, der unter gewissen Umständen SF 22 von Beginn an ohne Vorversicherung und ohne entsprechende Führerscheindauer gibt.

Themenstarteram 6. Juni 2012 um 10:12

Moin,

ich habe jetzt noch mal bei zwei großen Direktversicherern angerufen. Die Leute von den Hotlines sagten, dass die keine Sonderrabatte übernehmen, nur die schadenfreien Jahre. Möglicherweise machen die "normalen" Versicherungen das ja anders, wie Omnissiag sagt. Aber da spare ich nichts bei einem Wechsel.

Außerdem kommt man nach einem Jahr "offiziell" nicht in SF1 100% sondern in SF 1/2.

Eine andere öglichkeit bleibt dir trotzdem nicht, wenn du bei dem Versicherer bei 85% auch den günstigsten Preis hast. Dann einfach 2-3 Jahre dort bleiben und dann erst zu einen günstigerem Versicherer wechseln.

Zitat:

Original geschrieben von IceIceHowie

Außerdem kommt man nach einem Jahr "offiziell" nicht in SF1 100% sondern in SF 1/2.

Wenn das Fahrzeug als Zweitfahrzeug mehr als 6 Monate mit der Zweitwagenregelung auf SF 1/2 versichert war kommt man selbstverständlich auf SF 1, wohin denn sonst?

Gruß, Jens

Zitat:

Original geschrieben von BadHunter

Zitat:

Original geschrieben von IceIceHowie

Außerdem kommt man nach einem Jahr "offiziell" nicht in SF1 100% sondern in SF 1/2.

Wenn das Fahrzeug als Zweitfahrzeug mehr als 6 Monate mit der Zweitwagenregelung auf SF 1/2 versichert war kommt man selbstverständlich auf SF 1, wohin denn sonst?

 

Gruß, Jens

Der TE hatte aber mitgeteilt, dass er bereits in SF0 ist, also keine Zweitwagenregelung.

 

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

 

Der TE hatte aber mitgeteilt, dass er bereits in SF0 ist, also keine Zweitwagenregelung.

Ok, dann hast natürlich recht... Soo genau hab ich dann wohl nicht gelesen.... Und war für mich irgendwie so selbstverständlich, dass es auch als eigener Vertrag wie eine Zweitwagenregelung mit SF 1/2 gehandhabt wird weil mein Versicherer das seit Jahren so macht...

Gruß, Jens

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