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Sommerreifenwechsel - jetzt Stoßstange kaputt

Themenstarteram 12. April 2015 um 6:00

Hallo zusammen,

ich benötige mal Hilfe zu folgendem Fall:

Habe am Freitag morgen mein Auto zum Sommerreifenwechseln in unsere Ortsansässige KFZ-Werkstatt gebracht. Leider kam mein Auto am Freitag abend mit einem fetten Stoßstangen Unfall zurück. Der Besitzer der Werkstatt erklärte mir das sein MItarbeiter mit einem anderen Auto dagegen gefahren wäre. Er hat sich entschuldigt und will das Auto am Mittwoch wieder holen um den Schaden zu reparieren.

Kann ich für die Zeit der Reparatur, bzw. auch Nutzungsausfall gelten machen, und dies dann vielleicht schon ab dem genannten Freitag? Fahrtüchtig ist er ja noch, sieht halt nur Sch... aus ;) und jeder denkt bestimmt ich wars...:(

Egal wie, muss ich das der Werkstatt mitteilen oder wo muss ich das beantragen? Habe leider keine Erfahrungen mit so etwas, möchte auch nur das was mir zusteht. Vielen Dank schon einmal.

Beste Antwort im Thema
am 12. April 2015 um 7:44

Ich verstehe komplett nicht, weshalb dieser Beitrag hier geschrieben wurde

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Wenn Dir die Werkstatt ein Auto bringt, Dein Fahrzeug holt und repariert, danach die Autos tauscht, dann ist Dir kein Ausfall entstanden. Du bist jedoch nicht verpflichtet, den Schaden beim Verursacher reparieren zu lassen. Über was für ein Fahrzeug reden wir?

Themenstarteram 12. April 2015 um 7:32

Danke schon einmal für die Antwort.

ZUm Auto: 3er BMW Kombi 8 Jahre alt

Ein Ersatzauto bekomme ich ja nicht. Hab nur das kaputte jetzt hier und wenn er es Mittwoch holen will, weiß ich ja nicht wie lange die reparatur dauert...

Nein, müsste es wahrscheinlich nicht bei Ihm reparieren lassen. Aber unsere Kinder sind in einer Klasse, da will man ja nicht mehr ärger als notwendig machen.

Warum fragst Du dann?

am 12. April 2015 um 7:44

Ich verstehe komplett nicht, weshalb dieser Beitrag hier geschrieben wurde

Solange das Auto noch Fahrtüchtig ist, entsteht dir ja kein Ausfall. Nur die Zeit der Reparatur ist ein Ausfall. Evtl mal nach einem Ersatzfahrzeug von der Werkstatt fragen :)

Auf alle Fälle das ganze mit Bildern aus verschiedenen Abständen und Blickrichtungen mal festhalten.

Wenn du ihnen die Reparatur zutraust, dann lass es dort machen, hast du arge Zweifel wird es schwieriger im Nachhinein noch Verbesserungen zu erziehlen und der Streit ist vorprogrammiert. Hier liegt auch ein Vorteil bei einer Fremdvergabe. Die Ausführung als solches ist dann nie ein Streitpunkt in der Zukunft. Da wäre dann immer ein anderer Schuld ;)

Grüße

Steini

Möglicherweise Leute vom Dorf. Die Hausfrau denkt, die Nachbarn würden denken, dass sie die Beule reingefahren hat.

Können wir uns bitte auf die Fragen des Themenstarters konzentrieren.

Danke.

Grüße

Steini

Themenstarteram 12. April 2015 um 7:58

Sorry, wenn hier irgendwie irgendwas durcheinander gekommen ist.

Meine Frage war

1.

Kann ich für die Zeit der Reparatur, bzw. auch Nutzungsausfall gelten machen, und dies dann vielleicht schon ab dem genannten Freitag?

Und 2.

Egal wie, muss ich das der Werkstatt mitteilen oder wo muss ich das beantragen?

 

Ach und übrigens: Ich bin keine Hausfrau! Danke

Ich schrieb Dir doch die Antwort. Du kannst Dein Fahrzeug auch zu BMW bringen, der Schaden wird vom Schädiger ersetzt werden müssen. Die Reparatur wird zwei Tage dauern und für diese zwei Tage erhältst Du eine Nutzungsausfallentschädigung oder einen Leihwagen.

Du kannst das alles selbst in Schriftform dem Schädiger in Rechnung stellen, kannst aber auch einen Rechtsanwalt beauftragen.

Schädiger ist in Deinem Falle die Werkstatt.

Themenstarteram 12. April 2015 um 8:07

Alles klar, danke schön.

Punkt 1 wurde genannt, da Fahrtüchtig nur für die Zeit der Reparatur - empfehlung Leihwagen der Werke- nicht ab Schadenstag!

Punkt 2 normalerweise der Versicherung, aber wie gesagt bei nem Leihwagen nicht nötig, was die bessere Lösung in diesem Fall ist!

Zitat:

empfehlung Leihwagen der Werke- nicht ab Schadenstag!

Aber vorher den Versicherungsschutz (Vollkasko) klären.

[

Aber vorher den Versicherungsschutz (Vollkasko) klären.

Was soll der schwachsinn mit Vollkasko? Das ist ein Versicherungsfall für die Betriebshaftpflicht des Werkstattinhabers.

Zitat:

Das ist ein Versicherungsfall für die Betriebshaftpflicht des Werkstattinhabers.

Wenn der TE den Leihwagen zu Schrott fährt dann nicht.

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