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Soeben einen 500er abgeholt:( Wie ist die Rechtslage?

Fiat
Themenstarteram 4. März 2017 um 16:56

Hallo, wir haben für meine Frau letzte Woche, einen auf den ersten Blick schicken 500er in rot gekauft.

Loungeausstattung mit Panoramadach.

Das Panoramadach war allerdings von innen mit Folie beklebt, angeblich wegen der Hitzeentwicklung im Sommer, hatte ich im Forum auch schon darüber gelesen.

Wir haben dem Verkäufer natürlich gesagt dass wir die Folie wieder entfernen werden, da meine Frau das nur schwarze Dach nicht schön findet.

Gut, heute das Fahrzeug zugelassen und abgeholt, zu Hause musste natürlich zuerst schwarze Folie von innen entfernt werden, ging ohne Probleme raus.

Dann die Überraschung, immer noch alles dunkel, nachgesehen und....

von aussen auf dem Glasdach noch eine Folie, ging ebenfalls gut runter.

Dann der Schreck, das ganze Glasdach komplett mit Rissen übersät, ihr könnt euch das Gesicht meiner Frau vorstellen.

Verkäufer angerufen, er wusste seiner Aussage nichts von dem Schaden, da im Kundenauftrag

verkauft wurde. Er will dies abklären und sich Montag dazu melden.

Wer von euch kennt sich hier mit der Rechtslage aus?

So was ist doch arglistige Täuschung, da ein verdeckter Mangel vorliegt.

Da das auch noch ein sicherheitsrelevantes Bauteil ist, kann man mit einer Reparatur ja auch nicht ewig warten. Was wird so was in etwa kosten?

Hoffe ja der Händler findet eine Möglichkeit, für den Schaden zu haften.

Bin nur froh, das wir schon ewig eine Kombi Rechtsschutz haben.

Danke vorab für eure Ratschläge

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 13. August 2017 um 19:26

Hallo, sind gerade erst aus dem Urlaub zurück, sonst hätte ich eher geantwortet.

Am 03.08. war der Gerichtstermin, der Händler ist wie erwartet nicht erschienen, Versäumnisurteil wurde vom Richter ausgesprochen und wird dem Händler zugestellt.

Sollte er binnen 14 Tage keinen Einspruch einlegen, ist das Urteil rechtskräftig und es kann zwangsvollstreckt werden, sofern dort was zu holen ist.

In der Klageschrift hat unser Rechtsanwalt auch die Streitverkündung gegen den Verkäufer selbst angekündigt, so dass dieser ebenfalls haftbar gemacht werden kann.

Der Verkäufer ist tatsächlich zum Gerichtstermin erschienen, aber ohne Rechtsanwalt.

Da die Sache vor dem Landgericht läuft, ist dort Anwaltszwang.

Denke mal, er wollte mal checken wie die Lage ist, da er ja lt. Klageschrift bereits Bescheid weiß, dass er als nächstes an der Reihe ist.

Die Krönung ist aber dass er versucht hat mit unserem Rechtsanwalt ins Gespräch zu kommen, was dieser natürlich abgelehnt hat, da die Verhandlung ja gegen den Händler ging und nicht gegen ihn.

Er hat auch noch rum gejammert wegen den polizeilichen Ermittlungen, die ja aufgrund der strafrechtlichen Anzeige laufen usw.

Jedenfalls wollte er sich wohl auch einen Rechtsanwalt besorgen, den braucht er ja demnächst auch.

Habe ihm nur gesagt, selbst Schuld, da haben wir eh keinen Einfluss mehr darauf.

Hoffe nur, er bekommt da auch noch eine richtig dicke Strafe.

Er versucht es auf jeden Fall so auszulegen, als sei der Verkauf von privat im Kundenauftrag der Erstbesitzerin erfolgt. Die Erstbesitzerin weiß nur überhaupt nichts davon, sie hat den Wagen bei Fiat im Zuge eines Neuwagenkaufs in Zahlung gegeben.

Welchen Weg der Wagen dann genommen hat, wird wohl im Laufe der Ermittlungen auch noch bekannt werden.

Unser Rechtsanwalt meinte nur, wer regelmäßig Kfz. anbietet und diese verkauft, handelt gewerbsmäßig.

Er hatte zu damaligen Zeitpunkt ca. 10 PKW bei Mobile inseriert, die Inserate hat der Anwalt wohl gesichert, bevor der Anbieter sie gelöscht hat.

Leider wird sich die Sache wohl noch einige Zeit hin ziehen.

Wenn dann noch Zeugen geladen werden müssen und ein Gutachten erstellt werden soll.

Mal schauen, wie es weiter geht.

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Der Händler hat den Kauf durch geführt und er muss ihn auch rückabwickeln. Den Verkauf wird er ja auch nicht für Lau gemacht haben.

Das ist eine laienhafte Rechtsvorstellung. Sowas höre ich als Rechtsanwalt leider oft. Davon wird es aber nicht wahrer. Beim echten Kauf im Kundenauftrag vermittelt der Händler lediglich einen Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer. Die Gewährleistungsrechte des Käufers richten sich allein gegen den Verkäufer.

 

Natürlich besteht auch eine Rechtsbeziehung zum Händler. Da kann der Käufer zum Beispiel Schadensersatz geltend machen wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Es wird da aber viel schwieriger sein, dem Händler Kenntnis vom Mangel nachzuweisen als dem Verkäufer, der die Folie ja offenbar hat anbringen lassen...

Themenstarteram 8. März 2017 um 9:34

Wer hier eigentlich der tatsächliche Verkäufer ist, ist leider auch noch nicht ganz klar.

Nachdem ich ihm sagte dass ich die Vorbesitzerin mal kontaktieren werde wegen dem Schaden, hatte diese auf einmal gar nichts mehr damit zu tun, so seine Aussage.

Somit wäre die Klausel "im Kundenauftrag" ja auch schon wieder hinfällig. Wurde wahrscheinlich nur genutzt, um sich vor eventuellen Garantieansprüchen zu drücken.

Fakt ist, die ganze Sache stinkt gewaltig.

Wer steht denn als Verkäufer im Vertrag?

Themenstarteram 8. März 2017 um 22:47

Hallo, im Vertrag steht der Händler selbst.

Eine Mediatorin unserer Versicherung hat ihn heute wohl kontaktiert und ihm etwaige Konsequenzen aufgezählt, sollte er keine Rückabwicklung vornehmen.

Bis Freitag hat er noch Zeit dazu.

Sie hat ihm wohl auch gesagt dass in der Anzeige auf mobile wohl ganz klar "unfallfrei" stand.

Angeblich wäre dieses ein anderes Fahrzeug usw. Klar, gleiche Farbe, gleiche Ausstattung und exakt gleicher km Stand.

Der gute Mann verstrickt sich immer mehr in Lügen und Ausreden, macht sich dadurch sehr glaubwürdig.

Leider steht im Kaufvertrag auch unfallfrei.

Fehlt nur noch das unser Kaufvertrag auch zu einem anderen Fahrzeug gehört.

Natürlich mit gleicher Fahrgestell Nr.

Mal sehen wie es weiter geht.

Dann war es also kein Verkauf im Kundenauftrag. Das ist gut für dich. Genau wie die Tatsache dass unfallfrei im Vertrag steht. Juristisch ist die Sache damit ziemlich klar. Das einzige Risiko dass ich dann noch sehe ist dass der Händler Insolvenz anmeldet oder sich aus dem Staub macht, bevor du zu deinem Recht kommst. Das dauert nämlich auch in der ersten Instanz gerne mal 6 bis 12 Monate...

Themenstarteram 9. März 2017 um 9:58

Inseriert bei mobile hat den PKW eine XXXX GmbH & Co KG, anderer Geschäftsführer lt. Impressum.

Wir wissen nicht, ob der tatsächliche Verkäufer im Auftrag der Fa. verkauft, oder ob er ihn selbst davon gekauft hat.

Sehr undurchsichtig, irgendwie stecken die unter einer Decke.

Wie sollte der Rechtsanwalt hier vor gehen?

Sowohl die Fa. die den PKW per Verkaufsanzeige angeboten hat, als auch den tatsächlichen Verkäufer schriftlich zur

Rückabwicklung auffordern?

Oder kann hier nur der Verkäufer lt. Kaufvertrag haftbar gemacht werden?

Das kommt auf die genauen Umstände des Einzelfalls an. Du bist ja anwaltlich beraten. Lehn dich zurück und lass den Anwalt machen. Er sollte wissen was zu tun ist ;-)

..datt sollte eigentlich der RA wissen, wie und gegen wen vorzugehen ist..

Themenstarteram 9. März 2017 um 11:35

Ok, danke euch.

Ist es eigentlich möglich den im Fahrzeugbrief eingetragenen Vorbesitzer des Fahrzeugs, vor Gericht als Zeugen aussagen zu lassen? Gibt nur den einen!

Kann der Anwalt bzw. das Gericht denjenigen zur eidesstattlichen Aussage vorladen?

Dieser müsste ja ganz klar zur Klärung des Schadens beitragen können.

Zitat:

@Guines schrieb am 9. März 2017 um 12:35:13 Uhr:

Ok, danke euch.

Ist es eigentlich möglich den im Fahrzeugbrief eingetragenen Vorbesitzer des Fahrzeugs, vor Gericht als Zeugen aussagen zu lassen? Gibt nur den einen!

Kann der Anwalt bzw. das Gericht denjenigen zur eidesstattlichen Aussage vorladen?

Dieser müsste ja ganz klar zur Klärung des Schadens beitragen können.

..jopp.

kann mann und wird mann.

Grüße

Die Vorbesitzerin kontaktiere und befragen, ob sie den Wagen als Unfallwagen verkauft hat. Wenn der Händler im Kaufvertrag steht, dann ist er der Verkäufer.

Themenstarteram 12. März 2017 um 20:35

Vorbesitzerin habe ich jetzt endlich telefonisch erreicht. Das Fahrzeug hatte vergangenes Jahr einen kapitalen Hagelschaden, hierbei wurde das Panoramadach, die Frontscheibe und die Heckscheibe zerstört.

Wie das Blech ausgesehen hat, könnt ihr euch wohl vorstellen.

Müssen tennisballgroße Körner gewesen sein.

Der Fiat hatte einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten.

Wir haben nun auch die Infos wo ein Gutachten über den Schaden vorliegt und an wen verkauft wurde.

Bin mal gespannt, wie er aus der Nummer raus kommen will.

Morgen ist erst mal der Termin beim Rechtsanwalt.

Halte euch auf dem Laufenden....

...wird immer "Enger" für den Händler.... ;)

Ich nehme mal an, dass die Vorbesitzerin den Wagen im beschädigten Zustand verkauft hat. Richtig?

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