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Slalom gruppe G
Themenstarter
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Hallo ,
Ist es erlaubt bei Gruppe G Slalom Dinge wie Tieferlegung , Sportluftfilter und andere kleinere Tuningmassnahmen vorzunehmen ? danke schon mal im vorraus flo |


Slalom Gruppe G
Hallo,
die Gruppe G schreibt dort klare Richtlinien was das Tuning bzw. Optimieren des Fahrzeuges betrifft. Hier etwas Regelwerk aus dem DMSB Handbuch.
Jedes Zubehör und alle Sonderausgaben, die beim Fahrzeugkauf auch gegen Aufpreis vom Werk für die EU-Länder geliefert werden können, gelten als serienmäßig im Sinne des Gruppe G Reglement.
Zur Fahrzeughöhe:
Für die Teilnahme in der Gruppe G ist ja ein Gruppe G Datenblatt erforderlich, dort steht die Originalhöhe des Fahrzeuges, diese darf um maximal 50mm über- oder unterschritten werden.
Zum Sportluftfilter:
Inwieweit jetzt ein Sportluftfilter zulässig ist, kann ich nicht genau beantworten, ich glaube aber nein. Da die Motorleistung nur geringfügig nach oben abweichen kann, z.B. durch den Einbau von Übermaßkolben (laut Wekstatthandbuch bzw. Erstatzzeilisten) ist ein Sportluftfilter vermutlich nicht zugelassen.
Die Normleistung des geprüften Motors darf um nicht mehr als ca. 5% vom im Fahrzeugschein eingetragenen Wert abweichen. Das Berechnungsverfahren hierzu ist allerdings etwas komplizierter, da z.b. baromettrischer Druck usw. berücksichtigt werden müssen.
Front und Heckspoiler:
Front und Heckspoiler dürfen hinzugefügt werden (ABE usw.) dürfen allerdings den Fahrzeugumriss von vorne gesehen nicht überragen.
Bremsen:
Brembeläge sind freigestellt. Nicht serienmäßige Bremsbeläge sind jedoch nur mit ABE, amtlichen Prüfzeichen, Prüfbericht mit Eintrag oder Teilegutachten zulässig.
Abgasanlage:
Ab Auslasskrümmerende dürfen nicht serienmäßige Abgasanlagen mit ABE, EG-Betriebserlaubnis doer einer EWG-Übereinstimmungsbescheinigung eingebaut werden. Facherkrümmer ist auch mit ABE nicht zulässig.
Räder und Reifen:
Mit Ausnahme der Radbreite sind die Räder freigestellt, somit sind der Felgen-Durchmesser, die Einpresstiefe, die Felgenform, das Material frei und es erfolgt keine Höherstufung. Die Radbreite ist bis zu max. 7 Zoll (Maulweite) ohne Höherstufung freigestellt.
Die Räder müssen für das betreffende Fahrzeug durch ABE, Durch EG-Gesamt-Betriebserlaubnis des Fahrzeuges oder durch ABE des Räderherstellers freigegeben sein.
Die Räder müssen im Fahrzeugschein eingetragen sein oder für das betreffende Fahrzeug nach §19.4 STVZO (jeweils ohne Auflage des Eintrages) besitzen, welche mitzufürhen sind.
Distanzscheiben sind unzulässig.
Vielleicht konnte ich dir etwas weiterhelfen.
Schöne Grüße aus Oberbayern
M.T. B.L.S
Danke hat mir sehr weiter geholfen
werd ma weiterhin ueber meinen Pleanen brueten
danke
flo