SK-Klasse von Verstorbenem übernehmen Vater vor 17 Monaten verstorben
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SK-Klasse von Verstorbenem übernehmen - mein Vater ist vor im September 2007 verstorben. Nun möchte ich mir ein Motorrad kaufen . Kann ich die Prozente von meinen Vater bekommen und wie am besten . Er fuhr auf 40 % und ich selbst habe seit 12 Jahren den Führeschein . Bitte gebt mir Tips wie ich das am besten mache und der Versicherung vortrage. |



von ner Leiche % zu übernehmen ist nicht einfach da bei %Übertrag der bisherige VN eben seine Versicherung übertragen/abtreten muss. schau mal in den Vertrag ins Kleingedruckte, mit Todeszeitpunkt erlicht die Versicherung in der Regel
Also das geht schon bloß ich möchte wissen wie lange nach dem Tod - seine erste Versicherung hat meine Schwester nach ein paar Wochen so bekommen . Nun ist bloß schon leider 17 Monate her und gerne Info ob es möglich ist seine Motorradprozente nun auch zu bekommen oder ob die Frist nun wirklich schon um ist und die Versicherung sich diese behält ( Verjährungsfrist ?)
also Erbrecht ansich gibts nicht was das angeht, alles andere ist Kulanz für treue Kunden oder Kundenfang oder was auch immer
Und überhaupt, Motorradprozente, beim 2Rad zahlt man doch eh fast nichts oder willst du die dann wieder aufs Auto weiterschieben?
nein ich möchte die Prozente nicht auf ein Auto weiterschieben.
es geht mir darum - ích selber habe zwar schon seit ca 13 Jahren einen Führeschein. Bin teilweise wo mwin Vater noch lebte auf dieser Versicherung mit einen PKW gefahren wobei mein Vater aber die Versicherung behalten hat . Nun möchte ich mir ein Motorrad oder 125 Roller kaufen und wenn es geht die Versicherung von meinen Vater überschrieben bekommen da ich selbst noch nie ein Fahrzeug auf meinen Namen zugelassen habe
SK-Klasse von Verstorbenem übernehmen Vater vor 17 Monaten verstorben
OK. Ich klär´s dann mal auf (bin Versicherungskaufmann).
In den AKB´s ist festgeschrieben (wenn nicht dann ist es durchs VVG geregelt) das die Gesellschaft das noch 12 Monate nach Todeszeitpunkt macht mit der SF-Rabattübertragung. Ich hatte auch schon von Gesellschaften gehört die das nur 6 Monate akzeptieren wollten, aber hier gilt es eben hartnäckig zu bleiben.
Kurzer Tipp vom Fachmann/Freund: Da die Gesellschaft nicht verpflichtet ist nach den 17 Monaten erstmal mit dem Wörtchen KULANZ versuchen was rauszuholen. Wenn das nicht zieht dann mit Kündigung bestehender Versicherungen drohen. Wenn man aber ohnehin schon alles beim (vermeintlich) billigen Direktversicherer hat dann LEIDER LEIDER Pech gehabt.
Wenn weitere Fragen sind bitte einfach per PN melden.
kurz noch eine Legende:
AKBs = Allgemeine Kraftfahrt (Versicherungs-) Bedingungen
VVG = VersicherungsVertragsGesetz
Klasse Aussage, und so haltlos.
Einige Direkt-VR bieten eine kundenorientierte Lösung an, die man nicht erst in Form von Drohungen einfordern muß.
Es gibt auch Direkt-VR die die Übertragbarkeit (auch wenn die Vertragsunterbrechnung länger als 12 Monate beträgt) intern auf 7 Jahre ausgedehnt haben.
l Einfach mal nachfragen. Und auch bei einem Direkt-VR sind Fachleute tätigt, die die Kunden gut beraten. Sie erhalten hierfür nur keine Provision, sondern ihr Gehalt.....
skysurfer5