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Sixt X3 Leasing Rückgabe

BMW X3
Themenstarteram 14. Februar 2017 um 17:56

Hallo,

ein altes/neues Thema aber just sehr ärgerlich und freue mich über Ratschläge/Feedback.

Ich habe just einen BMW X3 als Sixt-Leasing-Fahrzeug nach drei Jahren zurückgegeben und nach dem Dekra-Gutachten eine dicke Rechnung bekommen, u.a.:

- Motorhaube Delle, drücken (50€)

- Dach Klarlack verätzt, Smart (100€)

- Tür Delle, drücken, Verfärbungen im Klarlack, Smart (150€)

- Dach Dellen Hagelschaden, drücken (850€)

- Tür verfärbt, Smart (100€)

- Seitenwand Radlauf eingedrückt, instandsetzen, Klarläck verfärbt, lackieren (985€)

- Abdeckung Stoßfänger verkratzt, lackieren (400€)

- Einstieg Kratzer, lackieren (200€)

- Sitzbezüge reinigen (50€)

In Summe mit einem Schaden an der Tür über 3.000,- €. Da ich den Wagen bis zum neuen Wagen noch ca. drei Monate länger gefahren bin, durfte ich auch noch den Service und den Tüv zahlen (insgesamt 1.000,- €).

Meine Frage: Kann man mir die obigen Schäden tatsächlich alle in Rechnung stellen?

Vielen Dank vorab und beste Grüße

Beste Antwort im Thema
am 15. Februar 2017 um 12:35

Zitat:

@NordseeVW schrieb am 15. Februar 2017 um 12:30:00 Uhr:

Bei 3.000 Nachzahlung hätte ich den X3 behalten :)

Das versaute und verdellte Ding?

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Wenn sie vorhanden sind dann ja. Allerdings nicht die Reparaturkosten, sondern nur die Wertminderung. Hierüber könnte man diskutieren. Bei einer meiner Rückgaben sollten Dach und Motorhaube lackiert werden, wir haben uns auf 400 Euro geeinigt.

Das würde ich mal als erstes Verhandlungsangebot von Sixt sehen. Mach ein gut begründetes Gegenangebot ;-)

Die Kratzer im Einstieg könnten als Gebrauchsspuren gelten, genauso wie seitliche Dellen durch Türeinschläge.

Sixt hat doch einen Schadenskatalog, was geht und was nicht geht.

Ohne das Auto zu sehen, kann man das nicht einschätzen.

Die größten Posten Radlauf eingedrückt und Hagelschaden hören sich aber nach echten Schäden an. Und gerade beim Hagelschaden frage ich mich, warum der nicht über die Teilkasko repariert wurde.

Die Smartrepairposten sind fair, nur teils die Frage ob das nicht normale Gebrauchsspuren sind - siehe deren Schadenkatalog.

Sitzreinigung, nun ja, auch hier müsste man es sehen. Gewisse Verschmutzungen sind normal. Übermäßige nicht.

Hast du den Wagen noch? Dann frage mal bei der KFZ Versicherung an bezgl. des Hagelschadens, dann müsstest du aber wissen wann und bist auf kulantes Verhalten der Versicherung angewiesen, da Schäden unverzüglich gemeldet werden müssen.

Das du den Wagen länger fährst und dadurch HU und Inspektion machen musst, dafür kann Sixt nichts.

Was sollen Verfärbungen und Verätzungen des Klarlacks sein???

Verhandeln kann man normalerweise, insbesondere mit einem Anschlussvertrag. Und wenn du den Wagen noch hast, kannst auch selber per Smartrepair "Großauftrag" und Aufbereitung eventuell was sparen. Vielleicht macht ein Smartrepairbetrieb alles für 1000,- zzgl. Steuer. Vielleicht kann der die Stoßstange und Radlauf auch günstiger machen, als oben mit richtiger Krosseriearbeit sowie Lackierung aufgeführt.

Ganz ehrlich liest sich das bei den Schäden so, als wenn der Wagen nicht pfleglich behandelt wurde.

Es gibt einen Schadenskatalog - sogar mit Beispielbildern.

Wenn die Dekra davon abweichend beurteilt - Einspruch einlegen.

Ohne Deine Bilder kann man dazu gar nichts sagen!

Wenn es die Schäden gibt - Pech - bezahlen (Gerade den Hagel- und den Radlaufschaden).

Ich hab auch eine Schramme am Stossfänger, die nicht durchgehen würde. Den lasse ich vor der Rückgabe beheben.

PS: Wenn Du die Kiste privat verkaufen wölltest, würde der Käufer das auch bemängeln und dementsprechend weniger zahlen...

am 15. Februar 2017 um 6:58

Die Frage von oben nochmal deutlicher: Der Hagelschaden ist ja über die Teilkasko gedeckt. Was hast du mit dem Geld gemacht, wenn nicht repariert?

Sonst sind die andern Tipps recht gut. Bei den Schäden hätte umfangreiches SmartRepair im Vorfeld gut getan. Verhandeln, gerade in Verbindung mit einem Folgeleasing hilft auch.

Themenstarteram 15. Februar 2017 um 7:58

"Die Frage von oben nochmal deutlicher: Der Hagelschaden ist ja über die Teilkasko gedeckt. Was hast du mit dem Geld gemacht, wenn nicht repariert?"...

Ja, das habe ich wahrlich unklug gelöst...den Hagelschaden habe ich nicht als Hagelschaden erkannt, schaue nicht so oft aufs Dach und man erkennt die kleinen Dellen auch nicht mit bloßen Augen, da muss man schon sehr feinfühlig drüber streichen...das Nicht-Erkennen gilt auch für die meisten obigen Schäden, hat mir vor dem Dekra-Gutachten der BMW-Händler 4 Wochen vorher auch nicht gesagt, obwohl ich drum gebeten hatte, zu schauen, ob es größere Schäden gibt..

Demnach gelernt vor Rückgabe des Fahrzeuges nochmals ein eigenes "Gutachten" machen zu lassen, um eventuelle Schäden im Vorfeld zu erkennen und der Versicherung zu melden, jetzt ist das wahrscheinlich zu spät.

Noch zu einigen Antwort oben...Klarlack-Verfärbungen waren Sonnenmilch-Flecken, hätte man direkt entfernen müssen ;-(--gelernt.

Das Fahrzeug wurde natürlich gepflegt, aber mit zwei Kindern...

Besten Dank schon einmal für alle Antworten. Noch eine wichtige Frage:

Kann ich nachträglich den Hagelschaden durch die Teilkasko begleichen lassen?

am 15. Februar 2017 um 8:30

Hallo,

eine Frist zum Anzeigen des Hagelschadens existiert nicht.

Dadurch, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt und damit durchgehend auf dich versichert war, kann die Versicherung schonmal davon ausgehen, dass sie pflichtig ist.

Die Sache ist nur, du musst einen zeitlichen Zusammenhang zum Hagel herstellen können. Also weißt du, wann es gehagelt hat und wann das passiert ist?

Genau, du musst den Ort und Zeitpunkt angeben für den Hagelschaden.

Gutes Verhältnis zum Versicherungberater? Dann könnte es mit dessen Hilfe gehen.

Die Sonnenmilchschäden lassen sich nicht polieren? Ein Nachbar ist damit 1 Jahr rumgefahren, der Aufbereiter hat das definitiv nicht lackiert.

Wenn du das Auto noch hast, evtl. Schadenfrei-Baustein in der Vollkasko für den Radlaufschaden? Es gibt auch so einen Parkschaden-Baustein. Vielleicht geht ja der Hagel über Teilkasko und Stoßstange sowie Radlauf über Vollkasko... So dass es ohne Höherstufung geht. Der Rest beim Aufbereiter. Bzw. mal nen ernstes Wort mit dem Händler sprechen, wo du vorher angefragt hast.

Und Thema Kinder zählt nicht, die verhalten sich so, wie sie erzogen werden. Und wenn die nicht wollen, dann kriegen die im Auto nix zu essen und zu trinken und man macht ne Pause, wenn die Polsterreinigung der Kinder wegen ansteht.

Bei 3.000 Nachzahlung hätte ich den X3 behalten :)

am 15. Februar 2017 um 12:35

Zitat:

@NordseeVW schrieb am 15. Februar 2017 um 12:30:00 Uhr:

Bei 3.000 Nachzahlung hätte ich den X3 behalten :)

Das versaute und verdellte Ding?

Außerdem ist bei 2 Kindern mindestens ein T5 Pflicht. :D

Waren doch die eigenen Dellen ;)

Thema Versicherer:

Zitat:

eine Frist zum Anzeigen des Hagelschadens existiert nicht

Zitat aus Bedingungen:

Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch uns führen kann,

innerhalb einer Woche anzuzeigen.

Nun, jetzt kann man argumentieren, dass diese Pflicht auch erst mit Kenntnis ausgelöst wird...aber nach meiner Einschätzung ist der Wagen jetzt nicht mehr im Besitz des Leasingnehmers und somit kommen wir zu dem Punkt, an dem der Versicherer die Forderung nicht mehr prüfen kann. Dummerweise ist der Kunde aber beweispflichtig....

...Will sagen...dat gibt nix mehr.

Meine Sixt Rücknahme sagt der DEKRA Mensch von Anfang an, dass es hier und da Punkte gibt. Ich wusste also was auf mich zu kommt und ich hätte immer noch die Möglichkeit gehabt den Wagen von dort wieder mitzunehmen und auf eigene Kosten ausbessern zu lassen.

Mein Tipp an Dich, TE:

Beim nächsten mal den Wagen innen, wie außen, aufbereiten lassen (Wäsche/Reinigung). Diese Firmen werden i.d.R. auch in der Lage sein kleine Schäden zu erkennen und Dich darauf aufmerksam machen.

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