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Sind die hinteren Radabdeckungen geklebt?

Mercedes C-Klasse
Themenstarteram 14. Oktober 2010 um 17:35

Ich würde gern die hinteren Radabdeckungen entfernen, hat das schon jemand gemacht? Wie sind die befestigt?

Gruß Karsti

Beste Antwort im Thema
am 16. Oktober 2010 um 21:17

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Mit einer gesunden Phantasie kann man sich vieles vorstellen. Um aber wirklich zu glauben, durch das Entfernen der "Schweineohren" würde die Versicherung von der Leistung frei, benötigt man eine Imaginationsgabe, die sich wohl nur durch den Konsum bewußtseinserweiternder Substanzen erzielen läßt. Aber, jedem das Seine...:D

es gibt vier verschiedene situationen, die man als tuner fürchten muß. erstens die hauptuntersuchung. da fehlt meist die sachkunde zum erkennen des themas. außerdem ist es selbst worst case mit wiedervorführung in ordnungsgemäßen zustand getan. gleiches nur plus kleinem bußgeld gilt bei einer polizeikontrolle. also bisher kein wirkliches problem.

bei einem schweren unfall kommt die versicherung nicht aufgrund so einer lappalie um die regulierung herum. es sei denn, genau diese fehlende abdeckung hat den unfall ausgelöst. praktisch undenkbar.

allerdings gibt es noch eine vierte situation - ein fieser gut versicherter gegner. egal ob unfall und/oder verkehrsstrafsache. da sitzt das risiko. es gibt unter gutachtern echte profis, die jede veränderung aufspüren. wenn so ein gutachter vom gegnerischen anwalt eingeschaltet wird, geht es idr um eine schmutzkampagne vor gericht. dort wird man den menschen, der die radabdeckung entfernt hat, als gewissenlosen egomanen darstellen, als jemanden, der die straße als rennstrecke ansieht, sein fahrzeug entsprechend durch entfernen von werksmäßigen sicherheitsvorrichtungen herrichtet und dabei bewußt auf sämtliche rechtsvorschriften pfeift. egal worum es in dem verfahren tatsächlich geht und wie schlecht der antragsgegener vorher dasteht. nach so einem gutachterauftritt mit anwaltsplädoyer hat man richter und ggf. schöffen schnell gegen sich und in folge ein echtes problem.

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Hallo Sven,

mir ist schon klar, wofür die Abdeckungen sind. Die Richtlinien beschreiben, dass im gesamten oberen Drittel die Lauffläche des Reifens vollständig abgedeckt sein muss.

 

Ich habe zusätzlich an der HA noch 10 mm Distanzscheiben (je Seite) montiert und hatte diese Radabdeckung nicht drauf, als ich beim TÜV vorstellig wurde, um diese eintragen zu lassen. Es gab also keinerlei Probleme.

Dennoch vielen Dank für Deinen Tipp, ich werde mal über meine „hässlichen“ breiten Reifen nachdenken. ;)

Gruß Simone9009

Moin,

die Abdeckung dient auch zum Schutz des nachfolgenden Verkehrs vor Wassergischt und vor "Querschlägern" , d.h. z.b. Steinen, die schon ganz schön "einschlagen" können und nicht nur in den nachfolgender Verkehr sondern auch in Richtung Fußgänger.

Gruß Sven....

Hallo Sven,

jetzt möchte ich allerdings mal eine Frage loswerden. Wenn mein Wagen nun werksseitig mit 17“ Rädern ausgestattet ist und ich möchte nachträglich wechseln auf 18“ AMG-Räder, warum ist dann im nachfolgenden Link nichts davon erwähnt, dass ich diese nur mit den Radabdeckungen fahren darf?

Siehe hier:

http://www.mercedes-benz.de/.../C_Klasse_Typ_204_AMG_101008.pdf

Oder habe ich möglicherweise etwas übersehen?

Gruß Simone9009

am 15. Oktober 2010 um 21:58

Auch Moin,

das Ganze ist Schwachsinn, Punkt. :) Wird genauso demontiert wie "vordere Schmutzfänger an Hinterachse" LOL, wozu waren die gleich noch? :) :)

am 16. Oktober 2010 um 7:28

Hallo

Sollte jemand diese Dinger in Tenoritgrau rumliegen haben, ich wüßte evtl. einen Abnehmer

mfg guenther19

am 16. Oktober 2010 um 9:52

Zitat:

Original geschrieben von blackmagicbird

Da gibt es eine Vorschrift...., bei einer bauartmäßige Veränderung (auch wenn es häßlich ist) erlischt die Betriebserlaubnis und somit der Versichungsschutz.

Hi Sven,

den Unsinn mit dem Versicherungsschutz muß man ja immer wieder quer durch alle Foren lesen. Nun steht dem seit Jahren die geltende Rechtslage diametral entgegen und es stellt sich die Frage, warum Du diese Behauptung dennoch verbreitest?

Hast Du wirklich keine Ahnung, oder ist es Dir einfach nur ein Bedürfnis Dich wider besseres Wissen wichtig zu machen?

Grüß euch,

kann es sein, daß diese Abdeckungen nur beim Dazubestellen der 18"-Räder dabei sind.

Ich habe nur die kleinen 17"-Räder beim AMG-Paket und bei mir sind die Abdeckungen nicht dabei.

Ich glaube nicht das Mercedes sie selber abmontiert hat, da es ein Geschäftswagen war.

MfG, Mario

Hallo Mario,

meines Wissens nach werden diese Radabdeckungen nicht bei den 17“-AMG-Rädern werksseitig angebracht, jedoch bei den 18“ Rädern.

Gruß Simone9009

Richtig, nur bei den 18"-Felgen gibts die Verbreiterungen und sie wurden mittlerweile geändert. Unser C350cdi mit AMG-Paket und 18-Zöllern den wir seit diesem Frühjahr fahren ist im angehängten Bildern zu sehen. Da ist die Innenverkleidung vom Kotflügel verbreitert, keine aufgeklebten Leisten mehr.

Gruß Viper

C350-cdi-rad-002-klein
C350-cdi-rad-003-klein

Das sieht ja erst besch.... aus, die Schweineohren konnte man zumindest schnell und rückstandslos entfernen.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Zitat:

Original geschrieben von blackmagicbird

Da gibt es eine Vorschrift...., bei einer bauartmäßige Veränderung (auch wenn es häßlich ist) erlischt die Betriebserlaubnis und somit der Versichungsschutz.

Hi Sven,

den Unsinn mit dem Versicherungsschutz muß man ja immer wieder quer durch alle Foren lesen. Nun steht dem seit Jahren die geltende Rechtslage diametral entgegen und es stellt sich die Frage, warum Du diese Behauptung dennoch verbreitest?

Hast Du wirklich keine Ahnung, oder ist es Dir einfach nur ein Bedürfnis Dich wider besseres Wissen wichtig zu machen?

Moin,

ehrlich gesagt ist mir total egal, was Ihr mit euren Fahrzeugen macht....

Im Fall des Falles - wird eine technische Konformität des Fahrzeuges nach Herstellerangaben gemacht und dann der Versicherung Abweichungen dokumentiert mitteilt. Den Rest kann man sich vorstellen....

Sven...

am 16. Oktober 2010 um 19:57

Zitat:

Original geschrieben von blackmagicbird

Den Rest kann man sich vorstellen....

Mit einer gesunden Phantasie kann man sich vieles vorstellen. Um aber wirklich zu glauben, durch das Entfernen der "Schweineohren" würde die Versicherung von der Leistung frei, benötigt man eine Imaginationsgabe, die sich wohl nur durch den Konsum bewußtseinserweiternder Substanzen erzielen läßt. Aber, jedem das Seine...:D

Die fehlenden Verbreiterungen fallen doch gar nicht auf, zudem weiß der Gutachter nicht ob da welche dran gehören, und wenn, dann sind sie halt abgefallen, was gar nicht so selten ist, man kann auch päpstlicher als der Papst sein. Die häßlichen Dinger braucht wirklich kein Mensch.

am 16. Oktober 2010 um 21:17

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Mit einer gesunden Phantasie kann man sich vieles vorstellen. Um aber wirklich zu glauben, durch das Entfernen der "Schweineohren" würde die Versicherung von der Leistung frei, benötigt man eine Imaginationsgabe, die sich wohl nur durch den Konsum bewußtseinserweiternder Substanzen erzielen läßt. Aber, jedem das Seine...:D

es gibt vier verschiedene situationen, die man als tuner fürchten muß. erstens die hauptuntersuchung. da fehlt meist die sachkunde zum erkennen des themas. außerdem ist es selbst worst case mit wiedervorführung in ordnungsgemäßen zustand getan. gleiches nur plus kleinem bußgeld gilt bei einer polizeikontrolle. also bisher kein wirkliches problem.

bei einem schweren unfall kommt die versicherung nicht aufgrund so einer lappalie um die regulierung herum. es sei denn, genau diese fehlende abdeckung hat den unfall ausgelöst. praktisch undenkbar.

allerdings gibt es noch eine vierte situation - ein fieser gut versicherter gegner. egal ob unfall und/oder verkehrsstrafsache. da sitzt das risiko. es gibt unter gutachtern echte profis, die jede veränderung aufspüren. wenn so ein gutachter vom gegnerischen anwalt eingeschaltet wird, geht es idr um eine schmutzkampagne vor gericht. dort wird man den menschen, der die radabdeckung entfernt hat, als gewissenlosen egomanen darstellen, als jemanden, der die straße als rennstrecke ansieht, sein fahrzeug entsprechend durch entfernen von werksmäßigen sicherheitsvorrichtungen herrichtet und dabei bewußt auf sämtliche rechtsvorschriften pfeift. egal worum es in dem verfahren tatsächlich geht und wie schlecht der antragsgegener vorher dasteht. nach so einem gutachterauftritt mit anwaltsplädoyer hat man richter und ggf. schöffen schnell gegen sich und in folge ein echtes problem.

Hallo mehrzehdes,

vielleicht kannst Du mir die Frage beantworten: Mich interessiert, warum bei einem Wechsel von beispielsweise 17“ auf 18“ AMG-Räder keine Radabdeckungen vorgeschrieben sind, diese aber werksseitig verbaut werden/wurden? Einen entsprechenden Link habe ich in meinem obigen Beitrag eingestellt.

Somit kann ich dieses Teil doch nicht als „werksmäßige Sicherheitsvorrichtung“ sehen oder liege ich mit meiner Annahme vollkommen falsch?

 

Gruß Simone9009

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