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SF-Klasse Vollkasko mitnehmen

Themenstarteram 18. Januar 2010 um 18:16

Hallo,

ich habe einen alten Polo, der in ner Woche abgewrackt wird und ich einen neuen Golf bekomme. Der Polo ist nur noch Haftpflicht und Teilkasko versichert, war vor Jahren aber mal Vollkasko (ca. 10Jahre her). Meine Frage ist nun, ob ich die SF-Klasse der VK von damals übernehmen kann, und wenn ja, wo ich eine Bescheinigung herbekomme, da ich die alten Versicherungsunterlagen nicht mehr finde...

Wenn das nicht geht, wo (Prozente) fängt man denn dann an?

Danke und Gruß

Beste Antwort im Thema
am 18. Januar 2010 um 18:24

Wenn du den Neuen jetzt VK versicherst und die letzten 12 Monate keine VK hattest, dann bekommst du in der VK die gleiche SF-Klasse wie in deiner KH (Kraftfahrzeug-Haftpflicht). Automatisch.

Gruß

Frank

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am 18. Januar 2010 um 18:24

Wenn du den Neuen jetzt VK versicherst und die letzten 12 Monate keine VK hattest, dann bekommst du in der VK die gleiche SF-Klasse wie in deiner KH (Kraftfahrzeug-Haftpflicht). Automatisch.

Gruß

Frank

am 19. Januar 2010 um 14:53

Was Frank schreibt, machen manche Gesellschaft, ist aber nicht immer der Fall.

Ich würd deine alte Versicherung anrufen, wenn Glück hast, haben die noch die Vertragsdaten.

Allerdings verfallen SFR-Rabatte in der Regel nach 7 Jahren.

Also deine Versicherung anrufen und fragen ob Sie angleichen.

SF0 in der VK sind ca 120-130% je nach gesellschaft.

Zitat:

Original geschrieben von futria

Was Frank schreibt, machen manche Gesellschaft, ist aber nicht immer der Fall.

Falsch: Es machen dies sämtliche Gesellschaften auf dem deutschen Markt so!

 

Zitat:

Original geschrieben von futria

Allerdings verfallen SFR-Rabatte in der Regel nach 7 Jahren.

Falsch - schon lange nicht mehr.

Davon abgesehen ist es im Falle der Vollkasko auch schnurzpiegegal - der TE wird in jedem Falle bei Abschluss der Vollkasko analog dem SFR der Haftpflicht eingestuft!

 

 

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von futria

Allerdings verfallen SFR-Rabatte in der Regel nach 7 Jahren.

Falsch - schon lange nicht mehr.

Schon lange nicht mehr????? wieso nicht? seit wann? gilt das auch für alle Gesellschaften?

Zitat:

Original geschrieben von Sause4711

 

Schon lange nicht mehr????? wieso nicht? seit wann? gilt das auch für alle Gesellschaften?

Mir ist keine Gesellschaft bekannt, bei welcher der Rabatt noch nach einer gewissen Anzahl der Jahre verfällt.

Da hat mal eine mit angefangen, dass der Rabatt unbegrenzt erhalten bleibt, die anderen haben (wie meistens) nachgezogen.

 

Kennst du eine, die das Rad wieder rückwärts gedreht hat (ernstgemeinte Frage)?

Ich im Moment nicht.

Wenn man also zu viel VK-Schäden hatte einfach mal ein Jahr aussetzen und dann die neue VK-Einstufung = HPfl. setzen lassen...? :confused:

Das kann ich irgendwie nicht glauben... ;)

am 20. Januar 2010 um 6:20

Hi Boborola,

aber genau so ist es.

Bestand mindestens 12 Monate (oder warens 18?) kein VK-Vertrag wird die SF der der haftpflicht angeglichen.

Es sei denn, man war vorher in der VK besser eingestuft und weist dies nach.

Beliebte Sache - bei geplantem Verkauf oder ähnlichen das letzte Jahr den Nichtmehrneuwagen nur noch TK versichern, dafür dann den Nachfolger wieder "richtig".

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Hi Boborola,

aber genau so ist es.

Bestand mindestens 12 Monate (oder warens 18?)

Es sind 12 Monate;)

 

@Borborola:

Kannst du ruhig glauben - ist genau so.

Ganz legale Möglichkeit, eine Hochstufung in der Vollkasko zu umgehen.

Der einzige Nachteil ist halt, dass man ein Jahr keine VK hat, was sich aber ggf. verschmerzen lässt, wenn das Fahrzeug sowieso schon älter ist.

 

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Der einzige Nachteil ist halt, dass man ein Jahr keine VK hat, was sich aber ggf. verschmerzen lässt, wenn das Fahrzeug sowieso schon älter ist.

Auch den Nachteil kann man ja minimieren wenn man mehrere Fahrzeug zur Verfügung hat und die Verträge entsprechend "anpasst"/verteilt, daß es nicht ganz so viel gefahrene Fahrzeuge 1 Jahr ohne VK aushalten müssen.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Mir ist keine Gesellschaft bekannt, bei welcher der Rabatt noch nach einer gewissen Anzahl der Jahre verfällt.

Da hat mal eine mit angefangen, dass der Rabatt unbegrenzt erhalten bleibt, die anderen haben (wie meistens) nachgezogen.

 

Kennst du eine, die das Rad wieder rückwärts gedreht hat (ernstgemeinte Frage)?

Ich im Moment nicht.

Ich kenne eher keine, die es so regelt, wie du sagst, außer der KRAVAG, wobei ich nicht weiss, ob das nach Bedingungen oder nach Kulanz läuft. Die Musterbedingungen des GDV sehen m.E. auch immer noch die sieben Jahre vor. HDI-Gerling hat auf jeden Fall noch die sieben Jahre und bei der Allianz ist es ja rein technisch schon ein Problem nach etwas mehr als 10 Jahren überhaupt Daten zu bekommen, weil die die Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren nach HGB wohl relativ wörtlich nehmen.

Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren...

am 20. Januar 2010 um 11:04

Doch, das ist schon so, wie die anderen schrieben. Auch der GDV hat es im Muster drin:

http://www.gdv.de/.../avbinhalt.html

 

Zitat:

I.2.3 Anrechnung des Schadenverlaufs der Kfz-Haftpflichtversicherung in der Vollkaskoversicherung

Ist das versicherte Fahrzeug ein Pkw, ein Kraftrad oder ein Campingfahrzeug und schließen Sie neben

der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Vollkaskoversicherung mit einer Laufzeit von einem Jahr ab (siehe

G.1.2), können Sie verlangen, dass die Einstufung nach dem Schadenverlauf der Kfz-

Haftpflichtversicherung erfolgt. Dies gilt nicht, wenn für das versicherte Fahrzeug oder für ein Vorfahrzeug

im Sinne von I.6.1.1 innerhalb der letzten 12 Monate vor Abschluss der Vollkaskoversicherung

bereits eine Vollkaskoversicherung bestanden hat; in diesem Fall übernehmen wir den Schadenverlauf

der Vollkaskoversicherung nach I.6.

Hi Traumzauber,

da bin ich ja voll und ganz bei Dir - wir waren nur bei dem Thema, dass der Kollege meinte, die Regelung, dass ein Schadenfreiheitsrabatt grundsätzlich nach sieben Jahren verfällt, wenn kein Fahrzeug zugelassen war, gäbe es nicht mehr.

...oder Twelferider und ich haben "aneinander vorbeigeschrieben"... :p

Sause

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