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Serviceeinhaltung und Garantie
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Hi,
hier mal eine Frage an die Experten:
Ich habe einen A160, EZ 3/2010 mit 22680Km vor 3 Tagen vom Mercedes-Händler gekauft. (Der Mercedes-Händler hat den Wagen mit Schekheftgepflegt angeboten)
Es gab dazu einen digitalen Servicebericht vom 17.01.2012 , Service: Groß, Code 3E0H, Restlaufzeit 200 Tage, Restlaufstrecke 8536km dazu. Auf mein Fragen, wann was vorher gemacht wurde hieß es, nach Blick in den Computer: am 05.08.2011, bei 21311Km der einzige Service: Klein, Code 505, Restlaufzeit minus 136 Tage, Restlaufstrecke 3697km. Es soll angeblich die Mobilo und Durchrostungs-Garantie trotzdem gelten.
Ist da vielleicht doch mit irgend welchen Einschränkungen bei Garantie/Kulanz zu rechnen???
Freundliche Grüße MULIM
PS: Das ist mein erster Mercedes, habe das Service-Assyst-System noch nicht so durchschaut. |






Hallo ins Forum,
das kommt mir komisch vor. Die 169er müssen (jedenfalls ab Mopf wie der des TE) jedes Jahr oder je nach Öl und Motor max. alle 25tkm zum Service. Wenn der EZ 3/10 hätte der normal 3/11 beim Service sein müssen. Dies passt zur Angabe des überzogenen Wartungsdienstes.
Offensichtlich wurde vor dem Verkauf der große Service durchgeführt. Durch einen großen Service wird auch die Mobilio etc. immer wieder (ggf. neu) aktiviert, auch wenn diese zuvor wegen überzogenen Wartungsintervall ausgelaufen ist.
Auf die echte Werksgarantie hat das Problem mit dem überzogenen 1. Intervall keine Auswirkung, aber die läuft nur noch bis 3/12. Ähnliches gilt für die wohl enthaltene Junge-Sterne-Garantie. Auch die gesetzlichen Gewährleistungspflichten sind hiervon nicht beeinträchtigt.
Problematischer ist, dass das Fzg. nach den mir bekannten Daimlerregeln nicht als durchgehend MB gewartet gelten dürfte. Normalerweise darf man m.W. die fällige Inspektion entweder max. 30 Tage oder 2,5 tkm überziehen, ohne dass es Probleme gibt. Hier ist ein Überzug von 136 Tagen gegeben, was weit über den Grenzen liegt. Daher könnte es bei Kulanzanfragen jeder Art erstmal eine Computerablehnung geben, da die Wartung nicht lückenlos war.
Von daher würde ich mit dem Verkäufer (ist ja MB-Händler) über die Kulanzproblematik reden, da nach meinem Verständnis (muss aber nicht richtig sein) ein "scheckheftgepflegter" Zustand nicht gegeben ist.
Viele Grüße
Peter
2xHi Peter,
vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort!!!
Freundliche Grüße
Ulrich
Untypisch auch, da Mercedes beim Verkauf meist den Service erledigt der als nächstes Ansteht - oder ist das nur wenn er als "Junger Stern" verkauft wird???
Mittlerweile sind es 90 Tage. Fahrzeug ist nicht lückenlos scheckheft gepflegt.
1xServiceeinhaltung und Garantie
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