ForumS60 2, V60, S80 2, V70 3, XC70 2, XC60
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volvo
  5. S60 2, V60, S80 2, V70 3, XC70 2, XC60
  6. Service-Intervall-Rückstellung Volvo S80 II D5

Service-Intervall-Rückstellung Volvo S80 II D5

Themenstarteram 21. Februar 2009 um 19:31

Hallo.

Ich habe folgendes Problem: Bei meinem Volvo S80II(Baujahr 2007) mit dem 5-Zylinder-Dieselmotor(mit 30.000km-Intervall) habe selbst die 60.000 km-Wartung durchgeführt, alles nach Original-Volvo-Wartungsplan mit Teilen in OE-Qualität und dem teuren Motoröl 0W30. Nun habe ich die wartungserinnerung laut Beschreibung gelöscht. Wenn ich den Wagen dann starte kommt die Wartungserinnerung immer wieder obwohl sie definitiv gelöscht worden ist(Meldung: Sie haben keine Nachrichten). Ich habe das jetzt mehrmals probiert, immer das gleiche Ergebnis.

Das Problem ist denke ich das ich nur die Zündung in Stellung II einschalten soll beim Rückstellen. Dies ist jedoch nicht möglich da entweder schlüssel aus dem Fach, Schlüssel im Fach oder per Knopf Motor an möglich ist. Wie ist bei dem Fahrzeug Zündung II?

Auch mit Diagniosegeräten ist ein Rückstellen nicht möglich. Bei der Anwahl des Fahrzeugs schreiben 2 getestete Diagnosegeräte jeweils den Vorgang mit dem Knopf drücken bei Stellung II.

Ich muß nächste Woche viel fahren und habe nun Angst das der Wagen ggf. in den Notlauf geht. Kann das passieren wenn der Wagen "denkt" es wurde kein Service durchgeführt? Zu einem Händler kann ich nicht vor Ende nächster Woche.

Kann mir jemnad helfen?

Vielen Dank.

MfG andreas

Beste Antwort im Thema
am 2. März 2009 um 20:32

Zitat:

Original geschrieben von wildsauhoss

Ein Vadis-Eintrag ist nicht zwingend erforderlich.

Laut EU-Recht ist es ja auch erlaubt den Service in einer freien Werkstatt durchführen zu lassen, und diese haben definitiv kein Vadis.

Falsch:

Eine Garantieleistung ist eine freiwille Sache vom Hersteller/Händler. Der Hersteller kann die Garantie von einem Service bei der Volvo-Werkstatt abhängig machen. Und das machen alle Hersteller - im übrigen auch zu Recht.

Was Du meinst ist die Gewährleistung von zwei Jahren. Hier hat das EUGH geurteilt, dass die Gewährleistung auch dann gilt, wenn der Service bei einer freien Werkstatt gemacht worden ist, jedoch nach den Serviceplänen des Herstellers.

(Bitte komme jetzt nicht, es würde nicht stimmen, etc. / Wenn Du meinst, Du hast recht, kannst Du mir bestimmt das EUGH Urteil und den Passus zitieren ;-)

27 weitere Antworten
Ähnliche Themen
27 Antworten

Wieso hast du die Inspektion bei einem 2007er S80 selbst gemacht? Der Wagen dürfte doch noch in der Garantie sein oder zumindest in der anschließenden Kulanz-Zeit...

...die du damit wohl verspielt hast.

am 22. Februar 2009 um 20:47

den startknopf ca 2 sec gedrückt halten und dabei kein pedal drücken dann ist stellung II aktiv

Themenstarteram 28. Februar 2009 um 17:49

Die Anzeige ist endlich aus.

ZündungI, Rückstelltaste drücken, Stellung II, nach 4 sekunden fängt die Lampe an zu blinken, Taste loslassen, Anzeige genullt.

Zündung I erreicht man durch kurzes antippen Start/Stopp, Zündung II durch 2 Sekunden Taste SAtart/Stopp drücken, beies ohne Pedalbetätigung.

Nun zur Frage warum habe ich die Inspektion an nem 2007er S80 selbst gemacht: Ich bin von Sonntag abend bis Samstag Nachmittag fast ununterbrochen unterwegs. Der Freundliche hat aber nur Öffnungszeiten bis max. 12 Uhr samstags. Ich habe diese Woche schon wieder 5tkm draufgehauen. Um den Intervall einzuhalten mach ich den service selbst und stempele mit einem Volvo-Stempel ab, den gibts bei ebay für nen Euro. Wenn dann tatsächlich mal was am Fahrzeug ist, bin ich nicht verpflichtet die Rechnung der Inspektion vorzulegen, i. d. R. reicht das abgestempelte Checkheft.

...wenn du duch da man nicht täuscht.

Jeder Besuch beim :) wird im VADIS festgehalten. Wenn dein Auto im Falle von Ansprüchen nicht auftaucht wird das wohl nichts mit den Ansprüchen. ...und das ist auch richtig so!

Ein falscger Volvo-Stempel im Heft reicht da sicher nicht aus und ist auch Urkundenfälschung.

Themenstarteram 28. Februar 2009 um 19:27

Ein Vadis-Eintrag ist nicht zwingend erforderlich.

Laut EU-Recht ist es ja auch erlaubt den Service in einer freien Werkstatt durchführen zu lassen, und diese haben definitiv kein Vadis.

Wenn anhand des Wartungsplans nachgewiesen wird das alles laut Hersteller gewartet wurde ist dieser zur Garantieübernahme verpflichtet.

am 2. März 2009 um 20:32

Zitat:

Original geschrieben von wildsauhoss

Ein Vadis-Eintrag ist nicht zwingend erforderlich.

Laut EU-Recht ist es ja auch erlaubt den Service in einer freien Werkstatt durchführen zu lassen, und diese haben definitiv kein Vadis.

Falsch:

Eine Garantieleistung ist eine freiwille Sache vom Hersteller/Händler. Der Hersteller kann die Garantie von einem Service bei der Volvo-Werkstatt abhängig machen. Und das machen alle Hersteller - im übrigen auch zu Recht.

Was Du meinst ist die Gewährleistung von zwei Jahren. Hier hat das EUGH geurteilt, dass die Gewährleistung auch dann gilt, wenn der Service bei einer freien Werkstatt gemacht worden ist, jedoch nach den Serviceplänen des Herstellers.

(Bitte komme jetzt nicht, es würde nicht stimmen, etc. / Wenn Du meinst, Du hast recht, kannst Du mir bestimmt das EUGH Urteil und den Passus zitieren ;-)

hallo,

ich bekomme die Service Anzeige nicht weg. Alles probiert. Die Lampe fängt auch nicht an zu blinken. Der Bosch Dienst ist ratlos. Zum Auto V70 Bj 08. Bin für jeden Tip dankbar.

Gruß Peter

Zitat:

Original geschrieben von Taxi007

... Zum Auto V70 Bj 08. ...

Der war aber garantiert noch in der Garantiefrist !!!

Dann hat der Bosch-Dienst NICHT nach VCC - Wartungsvorschrift gehandelt.

Die Garantiezusage des Herstellers ist folglich erloschen.

Ebenso die folgende Kulanzfrist.

Gruss,

Esker

bitte, bitte keine Kommentare wegen der Garantie, ich pfeiff auf die 14 Tage. Kulanz kannste vergessen. Ich will das Ding endlich zurückstellen, aber diese Lampe fängt einfach nicht zu blinken an...

Gruß Peter

Das HIER schon getestet ?

Voraussetzung ist dabei, dass das erwaehnte trip meter (TkmZ 1) einen Stand > 0 besitzt und aktiviert werden muss.

 

Gruss,

Esker

 

danke, gleich mal probieren, vielleicht nur eine Kleinigkeit vergessen............aber bei Volvo war der Computer mal kaputt und der Meister hat auch nicht zurückstellen können.

auch bei deinem Tip steht dieses blinken (flash)...erstatte nachher Bericht- Auto ist gerage unterwegs.

Gruß Peter

es funktioniert leider nicht- dafür werden Fehlermeldungen 161 und 021 angezeigt. ich bekomme das gelbe Licht einfach nicht zum blinken; der Quittungston ertönt.......

021: Zeitpunkt fuer jaehrliche Wartung FAST erreicht ( normaler Zustand, der resettet werden kann, wenn das die EINZIGE anstehende Meldung ist )

161: Wartung SOFORT durchfuehren ( auch durch starken Verschleiss, hohe km - Zahl NACH 021 - Meldung oder einen Eingriff (s.u.) oder Fehler - Vorfall initiierbar )

Die Kombination mit der 161 laesst sich nicht mehr mit Hausmitteln eliminieren.

VIDAman muss leider ran.

 

Um das beim naechsten mal zu vermeiden, einfach halbjaehrlich das manuelle Reset durchfuehren.

Egal, ob eine Meldung schon ansteht.

Hast du irgendeinen Eingriff in die Batterieverkabelung / Elektrik / Elektronik / Bussystem gemacht ?

 

Gruss,

Esker

 

ja, das Fahrzeug wurde als Taxi umgebaut........Taxameter, Taxialarm. Mit diesen Meldungen kann man was anfangen......vielen Dank. Nach ca. 30 Sekunden verschwindet die Wartungsmeldung zum Glück automatisch.

Ich will bei der nächsten Abgasuntersuchung den Reset dann am Computer machen lassen. Im Januar ist er 2 Jahre alt. Nochmal danke für die Tips.

Gruß Peter

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volvo
  5. S60 2, V60, S80 2, V70 3, XC70 2, XC60
  6. Service-Intervall-Rückstellung Volvo S80 II D5