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selbstständige Tätigkeit Kfz

Themenstarteram 30. August 2011 um 16:18

Leider konnte ich bezüglich meiner Frage keine Antwort im Forum finden. Ich möchte neben meiner hauptberuflichen Tätigkeit mich als Kfz-Mechatroniker selbstständig machen. Ich habe genügend Kenntnisse und auch Werkzeug ist vorhanden. Auch eine Werkstatt kann ich kostenlos nutzen, wobei ich für den Staat sogar eine stündliche Mietbescheinigung ausstellen lassen würde, so dass das auch bezahlt wäre. Nun hab ich in anderen Foren diverse Spekulationen gehört. Es gibt die eine Seite, die sagt, dass es ohne meistertitel nicht geht und direkt gegen einen schießt mit Sprüchen wie "das kannst du den Leuten nicht antun" oder "das ist doch alles Fusch". Man muss dazu sagen, dass es genug Gesellen gibt, die manchen Meister noch was vormachen. Die andere Seite sagt, dass das alles möglich wäre und nur die Handwerkskammer Theater machen würde, da die den meistertitel verteidigen möchte. Wie gesagt, ich möchte das nebenbei machen. Es werden vielleicht 3 Autos im Monat werden, bei denen ich Servicearbeiten durchführen möchte(Ölwechsel, Bremsen etc.). Es sind eh nur Autos von Freunden und Bekannten an die ich ran gehe. Ich habe keine Lust einen dranzukriegen wegen Schwarzarbeit. Ich bin gewillt meine Steuern zu zahlen. Momentan mache ich das für die Leute umsonst, bloß man merkt leider zu oft, dass einem im Leben nichts geschenkt wird und die Dankbarkeit der Leute nach zwei Tagen verstrichen ist. Hat man dann selbst ein Anliegen(Möbel schleppen etc.) ist von denen komischerweise der Großtil verhindert.....(um mein Anliegen zu verdeutlichen ;) )

 

Was gibt es für Möglichkeiten?

Beste Antwort im Thema

Hallole zusammen

Richtig ist Du darfst eine Werkstatt eröffnen wenn du diese als KFZ-Service anmeldest. Die Meisterqualifikation ist nur dann

zwingend erforderlich wenn darum geht Lehrlinge auszubilden.

Ob die regelung noch gilt das man für gewerbliche Arbeiten am Bremssystem kann ich nicht sagen denn da hat sich in den vergangenen Jahren zuviel seitends EU Richtlinien geändert.

Was aber hierfür wichtig ist sind die erforderlichen Abnahmen der BG die die technische Einrichtung seitens Arbeitsschutz überprüft. Gleiches gilt für die Entsorgungsgeschichten die bei Werkstätten sehr umfangreich sind und auch nachgewiesen werden müßen.

ich würde auch die versicherungen mal überprüfen lassen die Du eventuell zusätzlich benötigst denn angefangen von einer Werkstatthaftpflicht die ihrerseitz auch die qualifikationen der/ des Mitarbeiters seitens der Haftungsrisiken und so auch der zu zahlenden Prämien überprüft . kann durchaus sein das diese das entweder ablehnt oder mit imensen Prämienforderungen zulässt.

Die ulassung der vorhandenen werkstatt ist genauso zu prüfen wenn diese nicht schon immer gewerblich war und ob diese auch noch den aktuellen vorschriften genügt oder Bestandsschutz hat..

Ich vermute das man mit drei bis vier Fahrzeugen noch nicht einmal ansatzweise die Kosten decken kann die auf dich zukommen und bedenke das die Werkstatthaftpflicht eine Pflichtversicherng ist.

Du kannst auch andere Geschäftsmodelle wählen die die gleichen möglichkeiten eröffnen die du auch machen willst aber dazu solltest du einen Steuerberater und eventuell die Beratung der HWK oder der ARGE die derartiges als Existensgründung eventuell unterstützt zurate ziehen. Rückfragen über PN denn man will ja keine schlafenden Hunde wecken.. ich habe für mich einen anderen Weg gefunden und das lauft schon seit über zwanzig jahren ohne probleme.. Jol.

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15 Antworten
am 30. August 2011 um 17:58

Fakt ist das dieser Beruf in der Handwerksrolle A steht, somit ist ein Meister im Betrieb erforderlich (entweder selbst oder eingestellt). Es gibt auch Ausnahmen, wenn keine Sicherheitsrelevanten Teile repariert werden. Aber für genaue Information ist die HWK zuständig.

am 30. August 2011 um 19:04

Glaube, dass Dir die zuständige Handwerkskammer und die KFZ-Innung verbindliche Auskünfte erteilen können!  ;)

Hallole zusammen

Richtig ist Du darfst eine Werkstatt eröffnen wenn du diese als KFZ-Service anmeldest. Die Meisterqualifikation ist nur dann

zwingend erforderlich wenn darum geht Lehrlinge auszubilden.

Ob die regelung noch gilt das man für gewerbliche Arbeiten am Bremssystem kann ich nicht sagen denn da hat sich in den vergangenen Jahren zuviel seitends EU Richtlinien geändert.

Was aber hierfür wichtig ist sind die erforderlichen Abnahmen der BG die die technische Einrichtung seitens Arbeitsschutz überprüft. Gleiches gilt für die Entsorgungsgeschichten die bei Werkstätten sehr umfangreich sind und auch nachgewiesen werden müßen.

ich würde auch die versicherungen mal überprüfen lassen die Du eventuell zusätzlich benötigst denn angefangen von einer Werkstatthaftpflicht die ihrerseitz auch die qualifikationen der/ des Mitarbeiters seitens der Haftungsrisiken und so auch der zu zahlenden Prämien überprüft . kann durchaus sein das diese das entweder ablehnt oder mit imensen Prämienforderungen zulässt.

Die ulassung der vorhandenen werkstatt ist genauso zu prüfen wenn diese nicht schon immer gewerblich war und ob diese auch noch den aktuellen vorschriften genügt oder Bestandsschutz hat..

Ich vermute das man mit drei bis vier Fahrzeugen noch nicht einmal ansatzweise die Kosten decken kann die auf dich zukommen und bedenke das die Werkstatthaftpflicht eine Pflichtversicherng ist.

Du kannst auch andere Geschäftsmodelle wählen die die gleichen möglichkeiten eröffnen die du auch machen willst aber dazu solltest du einen Steuerberater und eventuell die Beratung der HWK oder der ARGE die derartiges als Existensgründung eventuell unterstützt zurate ziehen. Rückfragen über PN denn man will ja keine schlafenden Hunde wecken.. ich habe für mich einen anderen Weg gefunden und das lauft schon seit über zwanzig jahren ohne probleme.. Jol.

am 31. August 2011 um 20:40

Sehr geehrter Herr Jloelte ,mit Ihren Aussagen helfen sie dem Themenstarter nicht weiter.Die Antworten von Herrn m.m und Herrn Peter Clio sind 100 % ok und damit liegt der Temenstarter auf der sicheren Seite.Nun noch mal zu Ihren Aussagen:diese haben fachlich den Aussagewert eines Kneipengespräches und lassen des weiteren vermuten ,dass sie unberechtigte Handwerksausübung ausführen.Ich werde sie im Auge behalten o.Fuchs HWK Berlin

Themenstarteram 1. September 2011 um 7:11

Wenn sie eh von der HWK sind, dann können sie mir doch genauste Auskünfte geben, anstatt hier irgendwelche Mitglieder blöd von der Seite anzugreifen. Tut mir leid, aber so ein erhabenes Getue regt mich auf!!!

Themenstarteram 1. September 2011 um 7:21

Also habe ich im Endeffekt keine "einfache" Möglichkeit meine Steuer loszuwerden? Wenn ich höre "geeigente Werkstatt" "Abnahme" usw.

Ih habe schon Werkstätten gesehen, wo meine Garage dagegen eine Meisterwerkstatt ist. Wie machen die das bitte? Mir ging es ja eigentlich darum, dass ich nebenbei, wenn was anliegt, Autos reparieren kann und dieses auch offiziell berechen kann. Habe bedingt durch meinen Hauptberuf kein Interesse an Schwarzarbeit.

lach.. der Fuchs von der HWK ist witzig. anstatt den Leuten zu helfen und die Rolle der HWK so auszuführen, wie es sinnvoll wäre, macht er hier Leute blockwartmässig von der Seite an. "ich werde Sie im Auge behalten"...:rolleyes: wenn ich sowas schon sehe.

Volle Zustimmung: Statt Sprüche loszulassen, wäre doch mal eine fundierte Aussage sinnvoll und hilfreich.

 

Generell ist es allerdings in der Tat so, dass du für den Betrieb einer KFZ-Werkstatt in die Handwerksrolle A eingetragen sein musst und somit auch einen Meistertitel bräuchtest. Wenn du den selbst nicht hast, kannst du eigentlich nur noch z.B. ne GmbH gründen und n Meister einstellen, der muss dann aber mindestens 20 Stunden die Woche dort arbeiten. Oder z.B. ne GbR zusammen mit nem Meister, das ginge wohl auch.

Jedenfalls war das früher so, ich bin auch nicht mehr so ganz auf dem Laufenden. Auch die Probleme mit der Werkstatt-bzw. Betriebshaftpflichtversicherung sind sicher beachtenswert, das lohnt sich eigentlich alles nur, wenn man Full Time arbeitet.

Insofern wäre es sicher ratsam, sich ein anderes Geschäftsmodell zu überlegen. Wenn man das ganze "Dienstleistungen rund um´s Auto" nennt und die klassischen Reparaturarbeiten einer KFZ-Werkstatt nicht ausführt und nur z.B. Autos poliert, evtl. diverse Flüssigkeiten nachfüllt etc., dann sollte allerdings was zu machen sein. Da müsste man sich dann mal genauer schlau machen, wie man das Kind nennt und was man dann machen darf und was nicht ;)

Die Handwerkskammer zu fragen, ist bedingt sinnvoll. Die werden dir erzählen "Geht nix ohne Meistertitel", weil die ihre Betriebe und den Wert des Meistertitels an sich schützen wollen. Generell finde ich das auch einigermassen sinnvoll und richtig, allerdings hab ich so meine Vorbehalte, wenn ich die Art und Weise sehe, was das Auftreten und Verhalten der HWK angeht. Wurde ja oben auch wieder nett illustriert.

War selbst jahrelang Zwangsmitglied in dem Verein, aber dass die mir irgendwas genützt hätten, kann ich jetzt nicht wirklich behaupten, ausser Rechnungen und nem Schmierblättchen ohne Informationsgehalt habe ich von denen nie was bekommen. (Und bevor der Fuchs jetzt hyperventiliert: Nein, nicht in der KFZ-Branche, und ich lebe schon seit über 10 Jahren nicht mehr in Deutschland :D:D:D)

P.S.: Übrigens, Herr Fuchs, nach Satzzeichen ist es sinnvoll, ein Leerzeichen einzufügen, das lässt den Text gleich besser aussehen und erweckt nicht den Eindruck, ein 12-jähriger hätte am Computer gespielt :). Vor Satzzeichen verwendet man die Leerstelle hingegen nicht. Nur n gutgemeinter Hinweis :)

Zitat:

Original geschrieben von Aifoulloman

Also habe ich im Endeffekt keine "einfache" Möglichkeit meine Steuer loszuwerden? Wenn ich höre "geeigente Werkstatt" "Abnahme" usw.

Habe bedingt durch meinen Hauptberuf kein Interesse an Schwarzarbeit.

Ich würde das lassen. Freu dich über deine Werkstatt, nutz die für dein Auto und wenn ein "Kunde" kommt, schick ihn eine Tür weiter. Der soll sich mal an die Preise woanders gewöhnen.

Wärend du mit deinen Händen Geld verdienst, sitzen zehn Schnarchnasen im Büro und wollen was davon ab haben. Gibst du nichts ab, bist du ein Straftäter.

Mach das genau so: Setz dich ins Büro. Ich bin KFZ-Mechaniker und sitz im Büro. Ich brauch dafür kein Meisterbrief, keine Nachweise, keine Versicherung. Und wenn was falsch läuft, auch nicht schlimm, ist ja nur Papier.

Zitat:

Original geschrieben von ArthurDentx

lach.. der Fuchs von der HWK ist witzig. anstatt den Leuten zu helfen und die Rolle der HWK so auszuführen, wie es sinnvoll wäre, macht er hier Leute blockwartmässig von der Seite an. "ich werde Sie im Auge behalten"...:rolleyes: wenn ich sowas schon sehe.

Volle Zustimmung: Statt Sprüche loszulassen, wäre doch mal eine fundierte Aussage sinnvoll und hilfreich.

 

Generell ist es allerdings in der Tat so, dass du für den Betrieb einer KFZ-Werkstatt in die Handwerksrolle A eingetragen sein musst und somit auch einen Meistertitel bräuchtest. Wenn du den selbst nicht hast, kannst du eigentlich nur noch z.B. ne GmbH gründen und n Meister einstellen, der muss dann aber mindestens 20 Stunden die Woche dort arbeiten. Oder z.B. ne GbR zusammen mit nem Meister, das ginge wohl auch.

Stimmt nicht ganz, wenn die Voraussetzungen für einen Meisterbetrieb gegeben sein müssen, reicht es völlig einen Meister einzustellen. Die Firmierung des Betriebes spielt dabei gar keine Rolle. Man kann auch als Einzelunternehmer einen Meister einstellen. Ne GbR ist eh nicht besonders sinnvoll, wegen der Haftung. Da käme eher eine GmbH oder MiniGmbH in betracht.

Allerdings weiss ich nicht welche Arbeiten ohne Meister gemacht werden dürfen. Ich glaube so etwas in der Art wie: Bremsen-, Auspuff- und Ölsrvice, sowie Durchsichten etc. geht auch ohne.

Was hier aber noch nicht zur Sprache kam:

@TE:

Wenn Du als Mechaniker arbeitest, muss dein Chef auch sein Einverständnis geben, zu dieser Nebenbeschäftigung. Und ob der das soll toll findet, dass Du ihm quasi das Wasser abgräbst? Er muss nämlich durchaus auch wissen, was genau Du als Nebenbeschäftigung treiben willst.

mfg

Zitat:

Original geschrieben von Bopp19

Sehr geehrter Herr Jloelte ,mit Ihren Aussagen helfen sie dem Themenstarter nicht weiter.Die Antworten von Herrn m.m und Herrn Peter Clio sind 100 % ok und damit liegt der Temenstarter auf der sicheren Seite.Nun noch mal zu Ihren Aussagen:diese haben fachlich den Aussagewert eines Kneipengespräches und lassen des weiteren vermuten ,dass sie unberechtigte Handwerksausübung ausführen.Ich werde sie im Auge behalten o.Fuchs HWK Berlin

Also erstmal ist meine indentifikation jloethe und ich bin seit 1996 Kraftfahrzeugmeister mit erfolgreich abgelegeter Prüfung der HWK Stuttgart.

Wenn sie aufmerksamm gelesen haben habe ich die Arbeiten seitens der Bremsanlage in Frage gestellt was ich aber noch immer nicht beantwortet bekam. Auch von ihnen nicht. es gibt Geschäftsmodelle die bestimmte Servicleistungen am Fahrzeug erlauben und diese sind nicht wenige. die bremse gehört meines erachtens nicht dazu. Ach ja ich bin seit 1986 Nebenerwerbsselbsttändig mit Genehmigung meines Brötchengebers

und Ich Zahle auch meine Steuern.. Hat bei mir genauso wie beim TE angefangen und ich habs gleich legalisiert was der TE auch will und ich sehr Lobenswert finde.

Das einzige was ich von der HWK bekommen habe ist ein MitgLiedsantrag und die Mitteilung was ich an Beiträgen zu entrichten habe. Hallo Gehts noch.. ??? ich halte den Schwäbischen Handwerkstitel und die Handwerksehre sehr hoch und pflege diese durch Quallität und durch auchmal kostenfreie Hilfe wenns nötig ist.

Des weiteren bin ich ein Querulant der; den der Handwerkkammer

angeschlossenen Betrieben durchaus mal die Stirn bietet gerade wenn Vorgänge mit Kunden zweifelhaft sind oder diese sich falsch behandelt oder gar betrogen fühlen. Ich hoffe sie behalten mich im Auge ... sie könnten eventuell was lernen... WEITERE KOMUNIKATION BITTE ÜBER PN... Jol

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