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Seitliches Kennzeichen Frage?!?!?!?

Kawasaki
Themenstarteram 22. März 2013 um 20:03

Habe meine GPZ beim Tüv vorgestellt aber das hintere Kennzeichen ist dem TüV zu nah am Reifen bzw. wenn ich es etwas hochbiege zu schräg. Jetzt habe ich es an der Seite befestigt, das Problem ist jetzt leider das das Kennzeichen direkt ca. 8cm hinter dem Auspuff sitzt. Ist das ein Problem für den TüV Menschen? Weiß da jemand bescheid???

Danke und Gruß Jukka

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30 Antworten

Hi , Foto wäre nicht schlecht !

Themenstarteram 22. März 2013 um 23:09

Geht leider nicht, steht in der Werkstatt. Die GPZ 750 UT hat ja zwei Auspuffe links und rechts. Und das Kennzeichen ist eben genau hinter dem linken Auspuff mit einem Abstand von 8 cm

Hi ,

Seitlicher Kennz.-Halter bei der GPZ geht gar nicht . Das kann man am Chopper machen , aber sonst nirgends .

Hast Du denn die ganze Radabdeckung abgebaut ?

Ich habe das so gemacht : erstmal das "Backstein"-Rücklicht weg , dafür ein schönes LED-Rücklicht , das Kennzeichen höher gesetzt (direckt unter das Rücklicht) ,dann die Radabdeckung seitlich schräg abgesägt bis unterkante Kennzeichen wobei ich mittig etwa 3cm stehen ließ für den Rückstrahler .

Wenn Du das so machst , sagt der TÜV nichts , und es sieht obendrein gut aus .

Dann noch Mini-Blinker und Du hast ein richtig schönes , neues Heck !

Ich weiß , daß jetzt wieder einige sagen : "ist aber nicht Original" , mir egal , es muß mir gefallen .

Falls Deine Radabdeckung nicht mehr dran ist , die bekommst Du für kleines Geld bei Ebay .

gruß hanspool

So sieht es bei mir aus :

gruß hanspool

Img-1701

Richtlinie 93/94/EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 über die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen:

2.1. Die Anbringungsstelle für das hintere amtliche Kennzeichen muß so an der Rückseite des Fahrzeugs liegen, daß

2.1.1. das Kennzeichen zwischen den Längsebenen angebracht werden kann, die durch die äusseren Punkte der Breite über alles verlaufen.

3. NEIGUNG

3.1. Das hintere amtliche Kennzeichen

3.1.1. muß senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs stehen;

3.1.2. darf um maximal 30° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben zeigt;

3.1.3. darf um maximal 15° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach unten zeigt.

4. MAXIMALER ABSTAND ZUM BODEN

4.1. Bei beladenem Fahrzeug (Masse in fahrbereitem Zustand plus 75 kg) darf der Abstand zwischen der Oberkante der Anbringungsstelle für das amtliche Kennzeichen und dem Boden maximal 1,50 m betragen.

5. MINDESTABSTAND ZUM BODEN

5.1. Bei beladenem Fahrzeug (Masse in fahrbereitem Zustand plus 75 kg) muß sich die Unterkante der Anbringungsstelle für das amtliche Kennzeichen in einer Höhe von mindestens 0,20 m über dem Boden befinden; beträgt der Radradius weniger als 0,20 m, darf die Unterkante der Anbringungsstelle nicht unterhalb des Radmittelpunkts liegen.

6. GEOMETRISCHE SICHTBARKEIT

6.1. Die Sichtbarkeit der Anbringungsstelle für das amtliche Kennzeichen muß in einem Bereich sichergestellt sein, der durch zwei Raumwinkel definiert ist: der eine dieser Raumwinkel, der horizontale Raumwinkel, wird durch zwei Ebenen begrenzt, die durch den oberen und den unteren Rand der Anbringungsstelle für das amtliche Kennzeichen verlaufen und gegenüber der Waagerechten Winkel aufweisen, die in Abbildung 1 angegeben sind, der andere Raumwinkel, der vertikale Raumwinkel, wird durch zwei Ebenen begrenzt, die durch den linken und den rechten Rand der Anbringungsstelle für das amtliche Kennzeichen verlaufen und gegenüber der Längsmittelebene Winkel aufweisen, die in Abbildung 2 angegeben sind.

Noch Fragen ?

am 23. März 2013 um 9:50

Zitat:

Original geschrieben von hanspool

So sieht es bei mir aus :

gruß hanspool

Und genau so Soll es sein und nix Anderes. Oder hat Er nun einen Harry- Motor drinne ?? Duck und Wech.

Doppelpost

Und wenn du dir einfach ein Trägerblech zurechtkantest, das die Sache akzeptabel macht?

Das hier. http://www.motor-talk.de/fahrzeuge/499971/kawasaki-el-250. hat bei der Derkra nicht einmal Beachtung gefunden..

Warum sollte es auch ? Entspricht doch der Vorschrift.

Wenn ich das richtig sehe, wurde allerdings nach der Zulässigkeit einer seitlichen Kennzeichenbefestigung hinter der Schalldämpfermündung gefragt.

Das - so glaube ich - würde auch bei der Dekra Beachtung finden.

Ja, als Ausweichmöglichkeit wegen einer Beanstandung..

Ich frage mich derweil, wie besagte gpz wohl aussehen mag, dass so ein Problem entstehen kann..

Die Frage stelle ich mir lieber nicht, denn während das bei nem Bobber, Chopper oder Cruiser nicht unüblich ist, damit der 300er Schluffen zur Geltung bekommt, stell ich mir das bei ner GPZ eher schyce vor. Da gebe ich Dir absolut Recht.

Aber vielleicht überzeugt uns ein nettes Foto vom Gegenteil...:D

[Gpz 500 streetfighterrrr...*spekulier

Ich habe oben gelesen, dass es eine GPZ 750 UT ist.

Themenstarteram 28. März 2013 um 8:15

Also,

das Heck wurde vom vorvorbesitzer gekürzt und hört hinter dem Haltebügel auf.

Das Problem war nicht die konstruktion, sondern das entweder die Halterung zu nah am Reifen war oder wenn man es hochbiegt der Winkel zu flach geworden wäre laut Tüv Mensch.(Ich habe zu zweit drauf gesessen und versucht einzufedern bis zum Anschlag und es waren ca. 2-3 cm Platz bis es den Reifen erreicht hätte)

Klar ist die Position des seitlichen Kennzeichens nicht optisch der Burner, aber um erst einmal Tüv zu bekommen eine Chance.

Foto mit Kennzeichenhalter seitlich kann ich gerade nicht zur Verfügung stellen da es in der Werkstatt steht und heute der Tüv ein Auge drauf werfen will und wenn das so nicht geht mir einen Vorschlag macht wie es denn gehen würde. Bin ich mal gespannt. In mehreren Foren habe ich gelesen das es bis auf die genannten Bestimmungen kein Verbot gibt das einige Modelle kein seitliches Kennzeichen haben dürfen. Es muss lediglich 30Grad von rechts lesbar sein. Die Sichtbarkeitsregeln stimmen auch alle.

Meine zwei eigentlichen Bedenken sind wie gesagt das es 8cm diekt hinter dem Auspuffende sitzt (müsste man dann zur Not auf 4in1 umbauen, denn dann wäre da kein Auspuff mehr. Und als zweites eben die zum Teil selbst gebaute aber sehr stabile und Verkehrssichere Konstruktion (bestehend aus einemHalter der für so ein Minischutzblech gedacht war, leider ohne ABE)

Ich bin mal gespannt wie es wird. Und es ist keine Original GPZ 750 UT mehr, ist etwas umgebaut.

Ich habe jetzt kein schönes Bild direkt von der Seite wegen dem Kennzeichenhalter. Aber Grundsätzlich hatte der Tüv Mensch nichts gegen meine Eigenkonstruktion.

(Nochmal zu den Bildern, das Blechschild im ganzen war vom Vorbesitzer so drann aber nur am Plastik des Innenkotflügels befestigt und total wackelig.)

Gruß Jukka

20130211-200955
20130211-201501
20130316-092204
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