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Sehr teure Getriebereparatur Opel Astra GTC Sport 1.9 CDTI, dabei war es das Radlager. Rechtslage?

Opel Astra H
Themenstarteram 27. März 2014 um 8:23

Hallo zusammen,

ich hab hier mal eine Frage wie in diesem Fall die Rechtslage ist.

Wäre super wenn der komplette Text gelesen wird, auch wenn es sehr ausführlich ist, aber dann hoffentlich auch verständlich.

Kurze Vorgeschichte zum Vorfall, weshalb Werkstatt aufgesucht wurde.

Person A (Kunde) stellt an seinem Auto (Opel Astra GTC Sport 1.9 CDTI) ein schleifendes Geräusch fest, welches bei ca. 50 km/h zu hören ist und mit steigender Geschwindigkeit zunimmt. Des Weiteren wurde das Geräusch mit der Zeit lauter.

Person A vermutet evtl. Radlager und sucht seine übliche KfZ-Werkstatt auf. Meister der Werkstatt macht eine Probefahrt und schaut sich das Auto auch noch auf der Hebebühne an und ist sich zu 80% sicher,

dass es sich um einen angehenden Getriebeschaden handelt, welcher bei diesem Automodel schon sehr oft vorkam und bekannt ist. Allerdings kann diese Werkstatt diese Reparatur nicht vornehmen, da sie nicht das nötige Werkzeug aufweisen kann.

Person A bekommt nur gesagt, dass das Getriebe aufjedenfall geöffnet werden muss und dann kann entschieden werden, ob es noch repariert werden kann (Kosten ca. 1500 Euro) oder ob ein Ersatzgetriebe für einen höheren Kostenblock nötig ist.

 

tatsächlicher Fall und Angelegenheit:

Kunde A sucht eine Werkstatt (Vertragswerkstatt) auf, welche die Reparatur vornehmen kann, welche dass Getriebe ausbaut und aufgrund des Zustandes entscheidet ob eine Reparatur noch möglich ist oder nicht.

Kunde A erläutert Serviceberater B der Werkstatt das Geräusch, die Vermutung der anderen Werkstatt und sie machen eine gemeinsame Probefahrt, bei der die Person B Beifahrer ist.

Person B nimmt das Geräusch war und ist davon überzeugt, dass es sich auch um das vermutete Problem handelt.

Serviceberater B sagt, dass das Getriebe ausgebaut wird, begutachtet wird und wenn eine Reparatur nötig und möglich ist, der Reparatursatz bestellt wird und dann mit ca. 1300 Euro Kosten zu rechnen ist.

Kunde A vereinbart dies mit Serviceberater B mündlich zur Beseitigung dieses Problems, bei welchem Person B ebenfalls von einem Problem am Getriebe ausgeht.

Eine Woche später telefoniert A mit B und B sagt das Geräusch, weshalb A gekommen ist, sei nun weg allerdings gibt es nun einen Knackpunkt. A solle doch zu einer Probefahrt vorbeikommen.

A macht eine Probefahrt mit B aus und stellt fest, dass das Geräusch immer noch da war, welches vom Getriebe vermutet wurde, wobei es für Kosten von ca. 1400 Euro repariert wurde und keine Besserung entstanden ist.

Allerdings ist das Auto in einem noch schlechterem Zustand als zuvor, da nun ein extremes Knacksen (wie wenn man ohne das Betätigen der Kupplung einen Gang einlegt) beim Schalten in den 4. Gang besteht.

Kunde A ist natürlich irritiert, dass das Getriebe repariert wurde und das Geräusch weiterhin besteht und das Auto in einem noch schlechterem Zustand ist als zuvor. Serviceberater B stellt Kunde A ein kostenloses Mietfahrzeug als Entschädigung bereit und sagt er lasse darum kümmern und die Werkstatt bekomme es schon hin und man würde schon beim vereinbarten Preis von ca. 1300 Euro bleiben und sich so treffen, dass beide Seiten zufrieden sind.

4 Arbeitstage später kontaktiert A erneut B und erkundigt sich nach dem aktuellen Stand.

Serviceberater B erläutert, dass das Geräusch nun wirklich weg ist und die Ursache gefunden wurde. Scheinbar kam das Geräusch aufgrund eines defekten Radlagers, welches diese Schleifgeräusche von sich gab, welche zuvor von auf das Getriebe vermutet wurden.

Werkstatt hat dann selbständig ohne vorher zu informieren das Radlager gewechselt und nun das Geräusch beseitigt.

Dann ging es um den „Knackpunkt“: Serviceberater B erläutert den Grund des Knackens aufgrund des Austauschs der Lager im Getriebe. Es befinden sich neue Lager im Getriebe, allerdings wird mit dem Reparatursatz nicht alles am Getriebe erneuert und somit gibt es im Getriebe auch noch andere Teile die einen Verschleißzustand aufweisen. Aufgrund dessen, dass neue Teile (Lager) im Getriebe sind und andere nicht ersetzt wurden, war ein sauberes reibungsloses schalten in den 4. Gang nicht mehr möglich, was scheinbar nicht vorher festzustellen sei.

Serviceberater B sagt, dass das Auto erneut auseinandergebaut werdnn muss damit man nochmal das Getriebe auseinandergenommen werden kann, da der Synchronring des 4. Gangs erneuert werden muss. Somit entsteht nochmal der gleiche Personalaufwand wie schon beim ersten mal und weiterer Materialaufwand (Als Zwischeninfo: Ein solcher Aus- und Zusammenbau kostet an Personalaufwand ca. 1000 Euro, welcher nun ein zweites mal vorgenommen werden muss.)

Kunde A ist natürlich sehr irritiert und verwundert, da die ursprüngliche und vermutete Ursache (Reparatur Getriebe 1500Euro) nicht die Ursache war sondern das Geräusch durch das ersetzen des Radlagers beseitigt wurde.

Kunde A stellt Serviceberater B die Frage, ob denn überhaupt eine Reparatur des Getriebes nötig gewesen wäre?!

Serviceberater B antwortet darauf, dass die Werkstatt ja das Getriebe auseinander genommen hat und daraufhin entschieden hat, dieses mit der Reparatursatz zu reparieren.

 

Nun die Fragen zur Rechtslage:

- Für welche Kosten muss A aufkommen, kann er bestimmte Sachen verweigern oder eine Minderung verlangen

- Vermutlich muss A Reparatur für Getriebe bezahlen, dabei war dies nicht die Ursache und er fragt sich vor allem wäre überhaupt eine Reparatur nötig gewesen

- Hätte die Werkstatt erst nochmal die Radlager überprüfen müssen, vermutlich hat Werkstatt sofort aufgrund von Aussage des Serviceberaters B mit der Reparatur begonnen ohne selbst noch zu prüfen woran es noch liegen können.

- Muss die Reparatur für das Radlager bezahlt werden? Wurde durchgeführt ohne dass es direkt in Auftrag gegeben wurde.

Noch eine zusätzliche Info, falls diese auch noch von Bedeutung sein könnte. Fahrzeug ist nicht auf A angemeldet bzw. läuft nicht auf ihn sondern auf seinen Bruder Z. Allerdings hat A alles in die Wege geleitet.

Fragen über Fragen

Danke für das Lesen und freue mich sehr über eine Antwort.

 

Viele Grüße

Matthias

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4 Antworten

Hier gibts auf jeden Fall nur eine richtige Antwort:

Ab zu einem Rechtsanwalt! Wenn eine Rechtsschutz vorhanden ist, ist auch der Kostenfaktor kein Problem.

War erst neulich bei VOX dran.

Wenn im Werkstattauftrag steht Getriebe instandsetzten siehts's schlecht aus, wenn da steht Geräusch beseitigen schon besser.

Ein weiteres mal für die Getriebereparatur zahlen sehe ich als Frechheit an, zumal es schlimmer ist als vorher (damit würde ich auch zum Anwalt gehen).

PS. Niemals den Vertragshändler Getriebe instandsetzen lassen, sondern damit zum Getriebespezialisten.

Gruß Metalhead

Moin,

hier kommt es tatsächlich auf den genauen Wortlaut des Auftrages an, welcher durchaus auch mündlich sein kann. Ein mündlicher Auftrag könnte hier aber sogar von Vorteil sein da Gerichte eher nicht davon Ausgehen dass ein Verbraucher den Auftrag erteilt "Synchronringe tauschen" sondern eher "Schaltet sich nicht mehr, bitte beheben" erteilt. Bei einem schriftlichen Auftrag zählt aber dann doch mehr das geschriebene. Wurde hier der Auftrag "Getriebe instandsetzen" erteilt dann muss die Werkstatt kostenlos nachbessern (Evtl werden die Teile berechnet, davon aber nichts doppelt wie zb Dichtungen welche beim öffnen nochmal neu müssen). Steht im Auftrag "Getriebe Lager erneuern" dann wird es schwieriger weil bewiesen werden müsste dass die Werkstatt den Synchronring beschädigt hat bei der Reparatur.

Ein Anwalt wäre hier wohl angeraten und eine Erstberatung ist zb für ADAC Mitglieder kostenlos bzw nicht so teuer.

Grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von matthiash1

Kunde A erläutert Serviceberater B der Werkstatt das Geräusch, die Vermutung der anderen Werkstatt

Das würde ich nie machen. Am Ende heisst es noch, alle anderen hätten gemurxt, nur die wirklich murxende Werkstatt nicht.

Ohne anständigen RA kommt man aus so einem Fall wohl nicht heraus, ohne voll der Dumme zu sein.

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