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Schwerbehindertenparkplatz : 300 €, 3 Punkte & 4 Wochen Fahrverbot ?

Themenstarteram 5. Januar 2009 um 21:59

Da zu Sylvester nun innerhalb von knapp 2 Jahren der 80ste Einsatz zur Räumung des mir zugewiesenen Schwerbehindertenparkplatztes nötig wurde, finde ich, dass es Zeit wird, dass solche Parkverstöße sehr viel strenger geahndet werden sollten. Weniger, weil ich mal wieder 2 Stunden im Wagen sitzen mußte, sondern weil durch die Räumung des Schwerbehindertenparkplatztes ganz erhebliche Ordnungskräfte gebunden werden.

- 2-3 Polizisten

- Einsatzfahrzeug

- Digitalbilder

- Anfahrtkosten

- Einsatzdauer 1-2 Stunden

- Verwaltungsaufwand

Ich würde folgende Ahndung vorschlagen :

- Bußgeld (300,00 Euro),

- 3 Punkte in Flensburg,

- 4 Wochen Fahrverbot.

Erste Wiederholung des Verstoßes : Verdoppelung der Sanktionen!

Zweite Wiederholung des Verstoßes : 1.500 Euro Bußgeld, 6 Punkte in Flenburg, 1 Jahr Fahrverbot plus MPU.

Das auf den ersten Blick krasse Sanktionspaket begünde ich damit, dass die Zahl der Parkverstöße drastisch abnehmen und damit Polizei/Ordnungskräfte wichigere Aufgaben wahrnehmen können. Bislang droht nur ein Bußgeld von 35 Euro, welches in Flensburg nicht aktenkundig wird. Daher ist schon von vornherein fraglich, ob Wiederholungstäter auch wie schon jetzt vorgesehen verschärft geahndet werden.

Ich würde vorschlagen, dass die "ersten 3 Punkte" durch 10 Stunden pro Punkt ehrenamtliche Mitarbeit in einem Behinderten- oder Pflegeheim abarbeiten kann. Das würde dann 30 Stunden ehrenamtliche Hilfsarbeit bedeuten und die Einsicht fördern, dass es für behinderte Menshcen im Straßenverkehr sehr viel schwieriger ist. Das Fahrverbot könnte man bei meinem Vorschlag aber nicht abarbeiten, denn es gibt nichts, was den deutschen Autofahrer mehr zum Nachdenken anregt, als ein mehrwöchiges Fahrverbot.

Bei der sofortigen schnellstmöglichen Räumung des Schwerbehindertenparkplatztes muss es natürlich bleiben. D.h. Abschleppen, oder Versetzen. Meinethalben auch durch Anruf beim Falschparker. Das Wichtigste ist ja, dass der Parkplatz schnellst möglichst geräumt wird. Auch müßten die Rechte der betroffenene Behinderten gestärkt werden, wenn es darum geht Schadenersatz für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Parkplatzräumung durchzusetzen.

Ich habe bewußt recht krasse Sanktionen gewählt, weil Bußgelder in der EU im Rahmen der Angleichung künftig deutlich höher ausfallen werden. In anderen EU-Ländern gelten z.B. bei Alkoholsünden oder Geschwindigkeitübertretungen ganz andere Hausnummern, als man sie in Deutschland (noch) gewohnt ist. Nach wie vor ist derzeit die wirkungsvollste Abschreckung das Abschleppen des falsch parkenden Fahrzeuges. Während über ein Bußgeld von 35 Euro bislang noch gelächelt wird. Beim Abschleppen sind es nicht nur Kosten bis zu 250 Euro all inclusive, sondern auch die Umstände, dass man sein Fahrzeug wiederholen muss.

Freunde werde ich mir mit diesem Beitrag wohl nicht machen, aber darum geht es ja nicht. LG JoJoMS

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 5. Januar 2009 um 21:59

Da zu Sylvester nun innerhalb von knapp 2 Jahren der 80ste Einsatz zur Räumung des mir zugewiesenen Schwerbehindertenparkplatztes nötig wurde, finde ich, dass es Zeit wird, dass solche Parkverstöße sehr viel strenger geahndet werden sollten. Weniger, weil ich mal wieder 2 Stunden im Wagen sitzen mußte, sondern weil durch die Räumung des Schwerbehindertenparkplatztes ganz erhebliche Ordnungskräfte gebunden werden.

- 2-3 Polizisten

- Einsatzfahrzeug

- Digitalbilder

- Anfahrtkosten

- Einsatzdauer 1-2 Stunden

- Verwaltungsaufwand

Ich würde folgende Ahndung vorschlagen :

- Bußgeld (300,00 Euro),

- 3 Punkte in Flensburg,

- 4 Wochen Fahrverbot.

Erste Wiederholung des Verstoßes : Verdoppelung der Sanktionen!

Zweite Wiederholung des Verstoßes : 1.500 Euro Bußgeld, 6 Punkte in Flenburg, 1 Jahr Fahrverbot plus MPU.

Das auf den ersten Blick krasse Sanktionspaket begünde ich damit, dass die Zahl der Parkverstöße drastisch abnehmen und damit Polizei/Ordnungskräfte wichigere Aufgaben wahrnehmen können. Bislang droht nur ein Bußgeld von 35 Euro, welches in Flensburg nicht aktenkundig wird. Daher ist schon von vornherein fraglich, ob Wiederholungstäter auch wie schon jetzt vorgesehen verschärft geahndet werden.

Ich würde vorschlagen, dass die "ersten 3 Punkte" durch 10 Stunden pro Punkt ehrenamtliche Mitarbeit in einem Behinderten- oder Pflegeheim abarbeiten kann. Das würde dann 30 Stunden ehrenamtliche Hilfsarbeit bedeuten und die Einsicht fördern, dass es für behinderte Menshcen im Straßenverkehr sehr viel schwieriger ist. Das Fahrverbot könnte man bei meinem Vorschlag aber nicht abarbeiten, denn es gibt nichts, was den deutschen Autofahrer mehr zum Nachdenken anregt, als ein mehrwöchiges Fahrverbot.

Bei der sofortigen schnellstmöglichen Räumung des Schwerbehindertenparkplatztes muss es natürlich bleiben. D.h. Abschleppen, oder Versetzen. Meinethalben auch durch Anruf beim Falschparker. Das Wichtigste ist ja, dass der Parkplatz schnellst möglichst geräumt wird. Auch müßten die Rechte der betroffenene Behinderten gestärkt werden, wenn es darum geht Schadenersatz für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Parkplatzräumung durchzusetzen.

Ich habe bewußt recht krasse Sanktionen gewählt, weil Bußgelder in der EU im Rahmen der Angleichung künftig deutlich höher ausfallen werden. In anderen EU-Ländern gelten z.B. bei Alkoholsünden oder Geschwindigkeitübertretungen ganz andere Hausnummern, als man sie in Deutschland (noch) gewohnt ist. Nach wie vor ist derzeit die wirkungsvollste Abschreckung das Abschleppen des falsch parkenden Fahrzeuges. Während über ein Bußgeld von 35 Euro bislang noch gelächelt wird. Beim Abschleppen sind es nicht nur Kosten bis zu 250 Euro all inclusive, sondern auch die Umstände, dass man sein Fahrzeug wiederholen muss.

Freunde werde ich mir mit diesem Beitrag wohl nicht machen, aber darum geht es ja nicht. LG JoJoMS

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am 29. Juli 2014 um 16:42

Beim parken auf Behindertenparkplätzen würde 35€ und 1 Punkt ausreichen. Nach der neuen Reform der Flensburgerpunkte, braucht der Beschuldigte nur 8 mal so ein Vergehen zu machen und der Lappen ist weg!!

am 31. Juli 2014 um 16:50

Nur leider gibt es bis auf einen Strafzettel wegen Falschparken gar keine Konsequenz.

Am besten sind die Leute die sich mit in die breite Behinderten-Parklücke reinstellen, so dass man nicht mehr ins Auto kommt. Und weist man die Leute darauf hin wird man noch blöd angemacht.

Einmal parkte eine blonde Cabriofahrerin in meiner Parklücke als ich gerade meinen Rollstuhl verladen habe. Ich sollte doch bitte Platz machen. Da findet man keine Worte mehr.

Dazu noch das Problem, dass eigentlich immer unberechtigte Fahrzeuge in den Lücken stehen, so dass man jedes Mal warten muss bis die Herrschaften ihr Fahrzeug entfernen.

Das übliche Problem der Gesellschaft, dass jeder nur noch an sich denkt.

Allerdings glaube ich, dass nicht jeder weiß ob er wirklich auf einem Behindertenparkplatz parken darf. Jeder mit einem Schwerbehindertenausweis denkt er dürfte diese Parklücken benutzen. Doch offiziell darf dort nur mit dem blauen Parkausweis geparkt werden.

Ob ein Punkt gerechtfertigt ist, ist meiner Meinung nach zweifelhaft - vorallem jetzt nach der Punkte-Reform. Ist das Falschparken wirklich so zu werten wie ein Rotlichtverstoß o.ä? Aber ein höheres Bußgeld müsste auf jeden Fall beschlossen werden.

am 31. Juli 2014 um 17:09

Bei Vorsatz wird die Strafe verdoppelt, bei fortgesetztem Vorsatz noch einmal.

Zuerst wird ja angenommen, daß Verstöße fahrlässig begangen werden, dafür sind dann die Basissätze.

am 31. Juli 2014 um 17:45

Meine Frau ist Schwerbehindert und sitzt im Rollstuhl. Heute war ich mit ihr in Bielefeld und stehe, mit der bluen Karte, berechtigt auf einem Behindertenparkplatz. Da kommt doch ein Schnösel im BMW-Cabrio mit Rollstuhl und macht uns an, dass wir auf einem Behindertenparkplatz wohl unberechtigt stehen. Meine Frau hat ihm die Karte gezeigt und det Schösel wurde Kleinlaut. Er ist dann beleidigt weggefahren.

In den meisten Städten wird aber selbst bei Vorsatz kein erhöhtes Bußgeld verlangt. Großstädte wie z.B. Düsseldorf und Köln machen allerdings rege Gebrauch davon das doppelte Bußgeld bei Vorsatz zu verhängen.

....und DIE hier machen was SIE wollen:

In der StVO steht nichts zu Diplomaten, allerdings können die die StVO einfach missachten aufgrund der "Diplomatischen Immunität", dies ist der Schutz von Diplomaten vor strafrechtlicher, zivilrechtlicher oder administrativer Verfolgung in einem fremden Staat.

 

....das finde ich ist die größte Sauer..!:mad:

Nur mit dem feinen Unterschied, dass es im Vergleich zu anderen Verkehrsteilnehmern ganz wenige davon gibt. Und die meisten verhalten sich in ihrem Gastland Deutschland regelkonform! Also bitte nicht so verallgemeinern. Mit dem Thema hat das nicht viel zu tun.

am 6. August 2014 um 19:59

Zitat:

Original geschrieben von manya21

Meine Frau ist Schwerbehindert und sitzt im Rollstuhl. Heute war ich mit ihr in Bielefeld und stehe, mit der bluen Karte, berechtigt auf einem Behindertenparkplatz. Da kommt doch ein Schnösel im BMW-Cabrio mit Rollstuhl und macht uns an, dass wir auf einem Behindertenparkplatz wohl unberechtigt stehen. Meine Frau hat ihm die Karte gezeigt und det Schösel wurde Kleinlaut. Er ist dann beleidigt weggefahren.

Ich mag deine schnöselhaft beleidigend geschriebene/verstandene Kommentierung nicht. Ich hab es auch schon erlebt, als so eine 'schnöselhafte' Tussi angerannt kam und meinte irgendein Recht zu haben unverschämterweise meine Tür aufzureissen zu wollen um nach der Parkberechtigung zu fragen ohne mal vorne bei der Windschutzscheibe zu schauen.

Davon abgesehen, daß die als Nichtamtsperson dazu ohnehin kein Recht hatte, hatte ich dann auch schnell die Tür wieder zugezogen und verriegelt.

am 6. August 2014 um 20:02

Ich weiß gar nicht was Du an meinem Text, bis auf die paar Schreibfehler, hast. Es ist nun mal so gewesen und basta. Deine Schreibweise ist auch nicht viel besser als meine. Also an die eigene Nase packen.

ciao

Zitat:

Original geschrieben von UliBN

Nur mit dem feinen Unterschied, dass es im Vergleich zu anderen Verkehrsteilnehmern ganz wenige davon gibt. Und die meisten verhalten sich in ihrem Gastland Deutschland regelkonform! Also bitte nicht so verallgemeinern. Mit dem Thema hat das nicht viel zu tun.

Aber dein Beitrag hat damit zu tun:confused:.....was bist du denn für einer?

Habe mir einmal deine Beiträge z.B. im Fahrzzeugpflege - Forum angeschaut, das sagt alles.

 

Beispiel:

 

Zitat:

Original geschrieben von UliBN

Müll sollt man nicht kaufen! Und genauso sollte man den Müll hier nicht durchlesen!

....aber jetzt begebe ich mich auf dein Niveau. ENDE da Off Topic.:eek:

 

Man sollte Beiträge immer im Zusammenhang sehen. Und wenn man sich in Diplomatenkreisen und den rechtlichen Voraussetzungen nicht auskennt, ist besser, eine Würstchenbude aufzumachen. Da wird man seinen Senf los. Pauschalierungen, zudem ohne Berücksichtigung von Tatsachen, sind einfach nur der Versuch von Manipualtion!

Zitat:

@teddybehindert schrieb am 6. Januar 2009 um 14:25:42 Uhr:

Zitat:

Original geschrieben von dbr70

Tach zusammen,

als Nicht-Besitzer eines Parkausweises kommen mir Deine Forderungen auf den ersten Blick etwas übertrieben vor. Andererseits wird aber auch niemand gezwungen, sich unberechtigterweise auf einen solchen Parkplatz zu stellen. Und jedem wie mir, der sich daran hält, kann es sowieso egal sein, ob darauf 10 Euro stehen oder die Todesstrafe. Mich würde allerdings die Relation zu anderen Verkehrsvergehen stören. Denn wenn jemand mit 80 Sachen durch eine 30er-Zone am Kindergarten vorbeirauscht, bringt er Unschuldige in Lebensgefahr, käme dabei aber immer noch billiger weg, als wenn er sich auf Deinen Parkplatz stellen würde. Verstehst Du, was ich meine?

Selbst wenn es zu einer so drastischen Strafverschärfung käme, hättest Du immer noch das gleiche Problem, sollte doch wieder jemand (ob nun aus Übermut oder Versehen) Deinen Parkplatz blockieren. Hast Du stattdessen mal dran gedacht, bei Deiner Stadt einen elektrischen Parkbügel zu beantragen? Die Dinger kosten um 500 Euro, hätten sich also nach spätestens zwei (nicht erfolgten) Polizeieinsätzen rentiert. Und selbst wenn sie die Kosten nicht (voll) übernehmen, wäre es doch für Dich eine Überlegung wert, so ein Teil installieren zu lassen. Wenn ich 40 Mal pro Jahr im Auto sitzenbleiben müsste, weil irgendwelche Armleuchter meinen Parkplatz belegt haben, würde ich irgendwann (Erlaubnis der Stadt vorausgesetzt) das Geld selber investieren, um endlich Ruhe zu haben. Ich weiß, Dir geht es ums Prinzip und Du denkst wahrscheinlich nicht im Traum daran, wegen dieser Idioten auch noch Geld auszugeben. Aber im Endeffekt geht es doch darum, dass Dein Parkplatz frei bleibt, und das wäre mit einem Parkbügel zumindest gewährleistet.

Schöne Grüße

Dirk

Im Grunde ist das eine super Idee, aber leider gibt es da ein Problem. Die verweigert in der Regel so eine Maßnahme. Da es sich um öffentlichen Grund handelt wird es verweigert. Irgendwie ist es eigentlich nachvollziehbar, die Stadt, Gemeinde oder Kreis hat doch damit eine gute Einahmequelle. Solche Ignoranten gibt es doch ne ganze Menge.

Ich habe meine zu 100% GB Frau zu befördern. Als Ehemann bekomme ich keine Steuerermässigung, das Auto ist auf mich zugelassen. Meine Frau hat kein Führerschein, kann also das Auto selbst nicht fahren. Sie kann zwar eine billige Netzkarte für München bekommen, hat aber auch ein Haken. Sie schafft es nicht, in einen Bus oder Sbahn ein- oder Aussteigen. Selbst 5 cm hohe Stufe ist für sie ein Problem.

Wir sind ab und zu zu barrierenfreien Einkaufsmöglichkeiten, z. B. nach Poing. Aber auch dort parken auf den Behindertenparkplätzen oft Leute, die keinen blauen Schild haben, sondern einfach nur Behindertenausweis hinlegen. Das ist aber keine Lösung, wenn man keine GB über 80% hat, kann man auch gut gehen und etwas weiter parken. Ich selbst habe nur 70%, also kann ich als Begleitperson schon helfen. Aber für mich gibt es keine Ermässigung z.B. der KFZ- Steuer oder Öffentlicher Verkehrsmittel.

Als Behinderte dürfen wir nur froh werden, dass wir eine Republik haben. Zu der Führerzeit hat man das "unwerte" Leben ganz schnell ausgelöscht. Mein taubstummer Bruder wurde im Alter von 15 Jahren vergast.

Zitat:

@rebbe schrieb am 13. Dezember 2014 um 21:43:53 Uhr:

Ich habe meine zu 100% GB Frau zu befördern. Als Ehemann bekomme ich keine Steuerermässigung, das Auto ist auf mich zugelassen.

Wenn Du Fahrten unternimmst, die weder mit ihr oder noch für sie sind, dann ist das völlig richtig so.

Wenn Du solche Fahrten nicht unternimmst, sollte man sich fragen, ob Du unter zu viel Geld leidest. Auch wenn die Kfz-Steuer im Vergleich zu den anderen Autokosten ziemlich unerheblich ist, ist das doch Geld, das man nicht einfach so dem Staat schenken sollte. Irgendwelche uralten Karren, die mehrere hundert € Kfz-Steuer im Jahr kosten, sind ja eh nur Hobbyautos.

Zitat:

@rebbe schrieb am 13. Dezember 2014 um 21:43:53 Uhr:

Wir sind ab und zu zu barrierenfreien Einkaufsmöglichkeiten, z. B. nach Poing. Aber auch dort parken auf den Behindertenparkplätzen oft Leute, die keinen blauen Schild haben, sondern einfach nur Behindertenausweis hinlegen. Das ist aber keine Lösung

Das ist nicht einmal legal.

Meiner Meinung nach sollte jedes Auto, das ohne den blauen Parkausweis auf einem Behindertenparkplatz parkt, rigoros abgeschleppt werden.

Zitat:

@rebbe schrieb am 13. Dezember 2014 um 21:43:53 Uhr:

wenn man keine GB über 80% hat, kann man auch gut gehen und etwas weiter parken.

Falsch.

Aber es sind solche dummdreisten Lügen, die uns Behinderten das Leben zusätzlich erschweren.

Sowash hört man eigentlich nur von Leuten, die entweder ob der eigenen Behinderung verbittert sind und niemanden als behindert ernst nehmen, der "weniger" behindert ist als sie selbst (was sie dann auch selbst entscheiden) oder von Leuten, die uns Behinderte am liebsten vergasen würden.

Richtig ist es nämlich so, daß es sehr auf den Gutachter ankommt, welches Merzeichen und welche GdB man zugebilligt bekommt. Zusätzlich muß man auch noch oft vor Gericht ziehen. Ich mußte selbst vor Gericht ziehen, weil ich nur 50% und Merkeziechen G bekommen habe. Also kann ich nach deiner Meinung auch gut gehen?

Das sah der Gutachter im Klageverfahren anders, vor Gericht bekam ich letztendlich 80% und aG zugestanden.

Wieso maßt Du Dir eigentlich an, meine Behinderung besser beurteilen zu können als der vom Sozialgericht Oldenburg bestellte Gutachter?

Zitat:

@rebbe schrieb am 13. Dezember 2014 um 21:43:53 Uhr:

Ich selbst habe nur 70%, also kann ich als Begleitperson schon helfen. Aber für mich gibt es keine Ermässigung z.B. der KFZ- Steuer oder Öffentlicher Verkehrsmittel.

Wenn Du nicht gehbehindert oder sehbehindert oder hörbehindert bist, dann gibt es die eben nicht. Das hat nichts mit den Prozenten zu tun.

Zitat:

@rebbe schrieb am 13. Dezember 2014 um 21:43:53 Uhr:

Wir sind ab und zu zu barrierenfreien Einkaufsmöglichkeiten, z. B. nach Poing. Aber auch dort parken auf den Behindertenparkplätzen oft Leute, die keinen blauen Schild haben, sondern einfach nur Behindertenausweis hinlegen. Das ist aber keine Lösung

Zitat:

@meehster schrieb am 13. Dezember 2014 um 22:54:03 Uhr:

Das ist nicht einmal legal.

Meiner Meinung nach sollte jedes Auto, das ohne den blauen Parkausweis auf einem Behindertenparkplatz parkt, rigoros abgeschleppt werden.

@meehster: Du magst recht haben, nur sind mir diese Leute, auch wenn sie nicht die "richtige" Parkberechtigung haben, wesentlich lieber als die Sorte von Rücksichtslosen, die aus Faulheit ihre (meist Nobel)-Karosse auf den Parkplätzen abstellen..

Die Inhaber der grün/orangenen Ausweise haben fast immer eine Behinderung, mit der man das Parken mit etwas gutem Willen akzeptieren könnte.

In diesen Fällen käme es mir nicht in den Sinn, da nach der Ordnungsmacht zu rufen oder abschleppen zu lassen, was ich in den anderen Fällen allerdings gerne in Betracht ziehe.

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