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Schwerbehindert mit Parkinson

Schwerbehindert mit Parkinson

Themenstarter

Hallo

 

bin neu hier im Farum

kurz etwas zu mir bin an Parkinson erkrangt

dadurch Erwerbsunfähig bekomme eine kleine

Erwerbsminderungsrente.

Habe Schwerbehindertenausweis

GdB 50 Merkzeichen G

 

habe beim Straßenverkehrsamt um eine

Parkerleichterung gebeten , bekam zur Antwort

gibt es nur mit Merkzeichen aG

also doppet Ober-oder-Unterschenkelamtutierte

ich möchte disen Behinderten nicht zu nahe treten

aber mit guten Potesen können manche wieder,

den Umständen etsprechen, gehen weil die Motorick

noch funtioniert

 

bei Parkinson hast du zwei gesunde Beine und

zwei gesunde Arme und Hände

die dir aber nicht mehr gehorchen

brauche beim einsteigen wie aussteigen

merere Minuten weil die Beine einfach nicht mit wollen

ein Rollstulfahrer ist manchmal schneller aus dem Auto

als ich

 

Autofahren darf ich noch mit gewissen Umbauten

musste die Untesuchungen beim TÜV selbst bezahlen

weil das Kraftfahrzeughilfegesetz nur zur Rehabilitation

zum Arbeitzleben greift. Ich bin Erwerbsunfähik

 

außerdem kann mir der Rollstul auch noch drohen

bekomme dann trozeben kein aG

weil nicht doppelt Oberschenkelamputiert

wisst ihr wie demütigent das ist

wo bleibt da die Gleicheit und das Grundgesetz

Art. 3 Abs. 3 niemand darf wegen seiner Behinderung

benachteiligt werden

 

Wünsche allen im Forum alles Gute

 

bobbmarlo


  • 1x

Hallo,

 

erstmal wieder runter kommen.

Dass du Amputiert sein musst um aG zu bekommen ist Blödsinn, solltest du auf den Rolli angewiesen werden ist das schon schlimm genug und du hast dann auch gewissen Anspruch auf aG, dein GdB würde dann auch auf die Notwendigen 70% kommen.

 

So wie du deine Situation beschreibst liegt der Fehler nicht im Rechtssystem sondern in der Beurteilung deiner Behinderung durch das Versorgungsamt.

 

Hier solltest du eventuell nochmal nachhaken woran es liegt, in jedem Fall den Bescheid anfechten und aG wenn auch erstmal mit den 50% einfordern.


  • 1x

Manchmal hilft auch ein Verschlimmerungs-Antrag beim Versorgungsamt zu stellen.

Eventuell immer wieder jährlich neu stellen.

Sollte es zu keiner höheren Einstufung kommen, dann Widerspruch einlegen.

 

Denn oftmals wird beim ersten Antrag "nur" von einem Sachbearbeiter nach Aktenlage beurteilt.

Bei einem Widerspruch geht es dann über den Ärztlichen Dienst, und da kann es ganz anders ausgehen.

Auch ein sozialer Dienst wie VDK o.ä. können hier sehr hilfreich sein.

 

Wünsche Dir viel Erfolg und immer hartnäckig und beharrlich bleiben.


  • 1x
Themenstarter

hallo

 

Danke für eure beiträge.

Ich kämpfe seit August 2007 , im Januar wurde

die Krankheit festgesttellt ,August dann die Kur

ergebnis Erwerbsunfäig

erster Antrag auf Schwerbehinderung

April 2008 GdB 30 kein Ausweis

sofort Enderungantrag gestellt .... Feler

der Antrag ging in den 4 Wochen der Wiederspruchsfrist ein

wurde daher als Wiederspruch bearbeitet

weis garnicht gegen was ich wiedersprochen habe

das war ein vorgedruktes Formular

vom Amt für Familie und Soziales mit dem fetgedrukten

wort Enderungsantrag

driter Anlauf Juni 2008 wieder Enderungsantrag

Februar 2009 GdB 40 kein Ausweis

mehrmals nachgefragt wegen dem " Wiederspruch"

dann ende April 2009 der Schwerbehindertenausweis

rückwirkend ab April 2008 GdB 50 Merkzeichen G

 

ich bin immernoch hartnäckig

im November bei der Fahrerlaubnisbehörde Antrag

auf Eintrag ener Lenkhilfe (Lenkradknauf) gestellt

und beim Straßenverkehramt Antrag auf Gurtbefreiung

und Parkerleichterung ,

Guachten eines Neurologen beigelegt

Ergebnis: Zweifel an meiner Fahreignung

Anordnung zur MpU 365,-€ und

Fahrverhaltensbeobachtung 245,-€

ach die Anordnung kam auch 28,90€

MpU bestetikt was der Neurologe schon befürwortete

Lenkradknauf und Gurtbefreiung

das genügt der Fahrerlaubnisbehörde noch nicht

neue Anordnung zur Fahrprobe bei einem Anerkanten

Sachverständigen der DEKRA wegen

Technischer Umbauten am Fahrzeug

ich frage euch ist das nicht Geltschneiderei

ganz zu schweigen von missachtem

Schwerbehinderter Menschen

gegen solch eine Anortnung kannst du noch nicht

einmal Rechtsmittel einlegen.

 

hängt noch alles in der luft wie es weitergeht

erstmahl ist mein Urlaubsgelt futzsch 650,-Mäuse

in die Luft

 

denn noch bin ich gelassen und freundlich

den Behörden gegenüber

aber manchmahl weis ich nich mehr

was ich noch machen soll

 

vielen Dank nochmahl

 

bobbmarlo


  • 1x

Hallo Bobbmarlo,

 

durch meinen Vater wurde ich auf Deinen Beitrag hingewiesen und möchte auch nocheinmal "meinen Senf" dazugeben...

 

Also, was Deine Schwerbehinderung angeht, so haben die Vorschreiber recht, einfach mal einen sogenannten Verschlimmerungsantrag stellen und wenn der nicht zu Deiner Zufriedenheit ausfällt, dann einfach mal in den Widerspruch und ggf. auf den Klageweg gehen....

 

Im Übrigen ist es nicht ganz richtig, dass nur Menschen mit dem Merkzeichen "aG" die Parkerleichterungen bekommen. Dieses ist auch schon beim Merkzeichen "G" und einem gewissen GdB möglich. Die bisher unterschiedlich in den einzelnen Bundesländern gehandthabte Möglichkeit wurde -gottseidank- letztes Jahr bundesweit vereinheitlicht...

 

Nachlesen kann man es auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:

http://www.bmas.de/portal/31626/2009__03__10__erleichterungen__

 

Alles Gute für Dich!

Martin


  • 1x
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