| 7. Februar 2012: | Ratgeber und Umfrage: So kommt Dein Auto durch den Frost! |
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Schwerbehindert mit Parkinson
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Hallo
bin neu hier im Farum kurz etwas zu mir bin an Parkinson erkrangt dadurch Erwerbsunfähig bekomme eine kleine Erwerbsminderungsrente. Habe Schwerbehindertenausweis GdB 50 Merkzeichen G
habe beim Straßenverkehrsamt um eine Parkerleichterung gebeten , bekam zur Antwort gibt es nur mit Merkzeichen aG also doppet Ober-oder-Unterschenkelamtutierte ich möchte disen Behinderten nicht zu nahe treten aber mit guten Potesen können manche wieder, den Umständen etsprechen, gehen weil die Motorick noch funtioniert
bei Parkinson hast du zwei gesunde Beine und zwei gesunde Arme und Hände die dir aber nicht mehr gehorchen brauche beim einsteigen wie aussteigen merere Minuten weil die Beine einfach nicht mit wollen ein Rollstulfahrer ist manchmal schneller aus dem Auto als ich
Autofahren darf ich noch mit gewissen Umbauten musste die Untesuchungen beim TÜV selbst bezahlen weil das Kraftfahrzeughilfegesetz nur zur Rehabilitation zum Arbeitzleben greift. Ich bin Erwerbsunfähik
außerdem kann mir der Rollstul auch noch drohen bekomme dann trozeben kein aG weil nicht doppelt Oberschenkelamputiert wisst ihr wie demütigent das ist wo bleibt da die Gleicheit und das Grundgesetz Art. 3 Abs. 3 niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden
Wünsche allen im Forum alles Gute
bobbmarlo |
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Hallo,
erstmal wieder runter kommen.
Dass du Amputiert sein musst um aG zu bekommen ist Blödsinn, solltest du auf den Rolli angewiesen werden ist das schon schlimm genug und du hast dann auch gewissen Anspruch auf aG, dein GdB würde dann auch auf die Notwendigen 70% kommen.
So wie du deine Situation beschreibst liegt der Fehler nicht im Rechtssystem sondern in der Beurteilung deiner Behinderung durch das Versorgungsamt.
Hier solltest du eventuell nochmal nachhaken woran es liegt, in jedem Fall den Bescheid anfechten und aG wenn auch erstmal mit den 50% einfordern.
1xManchmal hilft auch ein Verschlimmerungs-Antrag beim Versorgungsamt zu stellen.
Eventuell immer wieder jährlich neu stellen.
Sollte es zu keiner höheren Einstufung kommen, dann Widerspruch einlegen.
Denn oftmals wird beim ersten Antrag "nur" von einem Sachbearbeiter nach Aktenlage beurteilt.
Bei einem Widerspruch geht es dann über den Ärztlichen Dienst, und da kann es ganz anders ausgehen.
Auch ein sozialer Dienst wie VDK o.ä. können hier sehr hilfreich sein.
Wünsche Dir viel Erfolg und immer hartnäckig und beharrlich bleiben.
1xhallo
Danke für eure beiträge.
Ich kämpfe seit August 2007 , im Januar wurde
die Krankheit festgesttellt ,August dann die Kur
ergebnis Erwerbsunfäig
erster Antrag auf Schwerbehinderung
April 2008 GdB 30 kein Ausweis
sofort Enderungantrag gestellt .... Feler
der Antrag ging in den 4 Wochen der Wiederspruchsfrist ein
wurde daher als Wiederspruch bearbeitet
weis garnicht gegen was ich wiedersprochen habe
das war ein vorgedruktes Formular
vom Amt für Familie und Soziales mit dem fetgedrukten
wort Enderungsantrag
driter Anlauf Juni 2008 wieder Enderungsantrag
Februar 2009 GdB 40 kein Ausweis
mehrmals nachgefragt wegen dem " Wiederspruch"
dann ende April 2009 der Schwerbehindertenausweis
rückwirkend ab April 2008 GdB 50 Merkzeichen G
ich bin immernoch hartnäckig
im November bei der Fahrerlaubnisbehörde Antrag
auf Eintrag ener Lenkhilfe (Lenkradknauf) gestellt
und beim Straßenverkehramt Antrag auf Gurtbefreiung
und Parkerleichterung ,
Guachten eines Neurologen beigelegt
Ergebnis: Zweifel an meiner Fahreignung
Anordnung zur MpU 365,-€ und
Fahrverhaltensbeobachtung 245,-€
ach die Anordnung kam auch 28,90€
MpU bestetikt was der Neurologe schon befürwortete
Lenkradknauf und Gurtbefreiung
das genügt der Fahrerlaubnisbehörde noch nicht
neue Anordnung zur Fahrprobe bei einem Anerkanten
Sachverständigen der DEKRA wegen
Technischer Umbauten am Fahrzeug
ich frage euch ist das nicht Geltschneiderei
ganz zu schweigen von missachtem
Schwerbehinderter Menschen
gegen solch eine Anortnung kannst du noch nicht
einmal Rechtsmittel einlegen.
hängt noch alles in der luft wie es weitergeht
erstmahl ist mein Urlaubsgelt futzsch 650,-Mäuse
in die Luft
denn noch bin ich gelassen und freundlich
den Behörden gegenüber
aber manchmahl weis ich nich mehr
was ich noch machen soll
vielen Dank nochmahl
bobbmarlo
1xHallo Bobbmarlo,
durch meinen Vater wurde ich auf Deinen Beitrag hingewiesen und möchte auch nocheinmal "meinen Senf" dazugeben...
Also, was Deine Schwerbehinderung angeht, so haben die Vorschreiber recht, einfach mal einen sogenannten Verschlimmerungsantrag stellen und wenn der nicht zu Deiner Zufriedenheit ausfällt, dann einfach mal in den Widerspruch und ggf. auf den Klageweg gehen....
Im Übrigen ist es nicht ganz richtig, dass nur Menschen mit dem Merkzeichen "aG" die Parkerleichterungen bekommen. Dieses ist auch schon beim Merkzeichen "G" und einem gewissen GdB möglich. Die bisher unterschiedlich in den einzelnen Bundesländern gehandthabte Möglichkeit wurde -gottseidank- letztes Jahr bundesweit vereinheitlicht...
Nachlesen kann man es auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:
http://www.bmas.de/portal/31626/2009__03__10__erleichterungen__
Alles Gute für Dich!
Martin
1x