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Schutzstreifen für den Radverkehr mit dem Motorrad befahren

Themenstarteram 22. November 2014 um 13:33

Was ist erlaubt, nicht erlaubt (und wie bestraft)? Wie sieht es in der Realität aus? Wie macht ihr das (also die Motorradfahrer unter euch)?

Persönlich hat sich bei mir noch keine Beschwert, also weder Autofahrer, noch Radfahrer. Außer einigen "Go" Mietwagenfahrer - aber die sind anscheinend öfter noch nicht ausreichend im Straßenverkehr wegen mangelnde Fahrpraxis sozialisiert :-)

In StVO konnte ich nur folgendes finden.

http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat340.htm

Zitat:

Zeichen 340 Leitlinie

2. Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.

Dann gibt es noch

Zitat:

Falls sich breite Fahrzeuge wie Lastwagen oder Busse begegnen, darf der Schutzstreifen ausnahmsweise überfahren werden. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden

z.B. hier http://www.darmstadt.de/.../index.htm

Aber wie ist dann den Bedarf Innenorts definiert? Darf ich mit einem Motorrad bei stehenden Fahrzeugen (z.B. Stau Innenorts) rechts auf der Schutzstreifen vorbeifahren? Die Radverkehr wird damit weder gefährdet noch behindert, ist ja klar.

Auf der Scheidemannstrasse ist so was gut zu sehen.

Ich konnte überraschenderweise nichts zu dem Thema finden.

 

Noch eine weitere Frage: wo die Line aus 340 Leitlinie in die 295 Fahrstreifenbegrenzung durchgehende Linie übergeht, wie ist es dort zu handhaben(oft am Ampel)? Mit einem Motorrad überfahre ich keine Linien, daher werde ich aus dem Text nicht schlau. http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat295.htm

So was ist z.B auf dem Kreuzung Breitestrasse Schlossplatz zu sehen, rechts. Leider teilweise von Bäumen verdeckt.

Darf ich dann, wenn kein Fahrradfahrer vor mir ist hier bis an die Ampel vor(bei)fahren?

Beste Antwort im Thema

Ich würde sagen:

16 Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt 30 €

(wenn niemand behindert oder gefährdet wurde)

Schlimmstenfalls allerdings, wenn der Richter ein grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten erkennt und dabei jemand oder etwas gefährdert wurde, dann handelt es sich um eine Straftat nach §315c StGB. Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, dazu Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist.

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Ich würde sagen:

16 Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt 30 €

(wenn niemand behindert oder gefährdet wurde)

Schlimmstenfalls allerdings, wenn der Richter ein grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten erkennt und dabei jemand oder etwas gefährdert wurde, dann handelt es sich um eine Straftat nach §315c StGB. Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, dazu Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist.

Richtig, das ist Rechts-Überholen und das dürfen in der besagten Situation ausschließlich Fahrrad Fahrende und Mofa Fahrende (ganz am Ende des folgenden Paragraphen):

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__5.html

Lieber "nicht ausreichend sozialisiert" als keine Ahnung und als Mietwagenfahrer hätte ich schon auch etwas "Angst", wenn sich rechts ein Motorradfahrer durchquetscht, denn macht mir der Held einen Kratzer in den Mietwagen und haut dann einfach ab, habe ich als Mieter die A-Karte gezogen.

Wobei hk_do schon etwas übertreibt. Angenommen man mag an einer Kreuzung rechts abbiegen und die Verkehrsteilnehmer, die geradeaus fahren, stehen weit genug links, dann kann man da schon vorbeifahren. Wird einem keiner einen Strick draus drehen.

Einen "Schutzstreifen für den Radverkehr" als eigene Motorradspur zu missbrauchen, das ist aber mal...

PS:

Persönliche Meinung eines Laien.

Ich hatte letztens etwas ähnliches und habe die Polizei gefragt wie die das handhaben.

Man teilte mir mit das es zwar gesetzlich verboten sei, doch man mit gesundem Menschenverstand handelt.

Nun hat die Person die mir diese Antwort gegeben hat aber einen anderen gesunden Menschenverstand als derjenige auf der Strasse.

Ich kenne die gesetze in DE nicht zu 100%. Aber viele von unseren Gesetzen haben wir von euch übernommen oder angepasst und das andere kann man sich mit logischem denken zusammenreimen.

Daher würde ich folgendes sagen: Prinzipiell ist es verboten, rechts an stehenden Fahrzeugen vorbei zu fahren, egal ob da ein Streifen für Fahrräder vorhanden ist oder nicht. Aber solange kein Kläger, also auch kein Richter.

Doch vielleicht ist genau an dem Tag ein Verkehrshüter dort, der heute schon vier lebensgefährliche Überholmanöver sehen musste und nun kommst du. Dann wird er vermutlich auch bei dir kein Auge mehr zudrücken.

Somit wie überall im Strassenverkehr. Warum drängeln und was riskieren statt seinen Platz einbehalten und die Regeln befolgen? Schneller kommt man damit nur im Himmel (oder Hölle) an.

Zitat:

@DoppelPfeil schrieb am 22. November 2014 um 14:33:20 Uhr:

Was ist erlaubt, nicht erlaubt (und wie bestraft)? Wie sieht es in der Realität aus?

Also:

Natürlich darfst du nach Belieben mit dem Motorrad den Radfahrerstreifen benutzen. Genau so wie dir ja auch Radwege und Fußgängerzonen offen stehen. Das Beste dabei ist: Du musst dich auf Radwegen nicht einmal an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten und darfst so schnell fahren wie du willst. Sogar gegen die Fahrtrichtung.

Aber Achtung: Es gibt jede Menge bekloppte Autofahrer (und sogar Fußgänger) die schlafend am Verkehr teilnehmen und nicht auf Motorradfahrer achten. Haste ja an dem von Pepperduster verlinkten Video gesehen. Rücksichtsloses Gesindel! :mad:

am 24. November 2014 um 20:03

Moin,

versteh die Frage nicht :confused:

In der Praxis benutzen doch Zweiräder alles, wo die Breite stimmt!

Und es interessiert keinen :D

Fahr einfach weiter

Mach es einfach nicht wenn da ein Wachtmeister zu sehen ist :)

Zitat:

@pico24229 schrieb am 28. November 2014 um 11:43:47 Uhr:

Mach es einfach nicht wenn da ein Wachtmeister zu sehen ist :)

http://de.wikipedia.org/wiki/Wachtmeister

Themenstarteram 30. November 2014 um 11:51

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 24. November 2014 um 11:47:49 Uhr:

So in etwa ?

http://www.youtube.com/watch?v=AMwVGb-bvp4

Wenn das im Deutschland passiert wäre, hat der Autofahrer Rechtsfahrgebot missachtet und noch einige Paragrafen (blinken, Rücksicht, Vorsicht etc.). Also rechtlich kein guter Beispiel für meine Frage.

Da es sich aber in Russland abspielt - everything can happen!

Um Moralpredigte zu erteilen, braucht man etwas Moralinhalt :-)

Themenstarteram 30. November 2014 um 11:54

Zitat:

@Bloedbaer schrieb am 24. November 2014 um 13:26:46 Uhr:

Zitat:

@DoppelPfeil schrieb am 22. November 2014 um 14:33:20 Uhr:

Was ist erlaubt, nicht erlaubt (und wie bestraft)? Wie sieht es in der Realität aus?

Also:

Natürlich darfst du nach Belieben mit dem Motorrad den Radfahrerstreifen benutzen. Genau so wie dir ja auch Radwege und Fußgängerzonen offen stehen. Das Beste dabei ist: Du musst dich auf Radwegen nicht einmal an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten und darfst so schnell fahren wie du willst. Sogar gegen die Fahrtrichtung.

Die Radfahreranlagen dürfen bei Bedarf von allen benutzt werden.

Also nochmal

Zitat:

Zeichen 340 Leitlinie

2. Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.

Themenstarteram 30. November 2014 um 12:05

Zitat:

@testmal schrieb am 24. November 2014 um 21:03:14 Uhr:

Moin,

versteh die Frage nicht :confused:

In der Praxis benutzen doch Zweiräder alles, wo die Breite stimmt!

Und es interessiert keinen :D

Fahr einfach weiter

Gerade vor paar Tagen kam es zu einem Gespräch mit einer Fahrradfahrerin. Bei Rot stand ich auf einer T-Kreuzung mit dem Blinker nach rechts auf so einem Streifen. Die hat sich bei mir beschwert (worüber, eigentlich, es ist sowieso Rot). Als ich nach meiner Recherche aber, mit dem Wissen ausgestattet, sie auf die Leitlinie 340 hinweisen konnte, hat sie es sofort eingesehen :-) Und wir sind zwei glückliche Verkehrsteilnehmer mit dem schönen Gefühl des gegebener Rechtsstaatlichkeit und moralischen Überlegenheit davon gefahren.

:D

Zitat:

@DoppelPfeil [url=http://www.motor-talk.de/.../...em-motorrad-befahren-t5124819.html?...]

Gerade vor paar Tagen kam es zu einem Gespräch mit einer Fahrradfahrerin. Bei Rot stand ich auf einer T-Kreuzung mit dem Blinker nach rechts auf so einem Streifen. Die hat sich bei mir beschwert (worüber, eigentlich, es ist sowieso Rot).

 

Es ist zwar richtig das der „Bedarf“ nirgends genauer definiert ist. Wie Du aber beim an einer roten Ampel Warten einen Bedarf konstruieren willst erschließt sich mir nicht. Das kannst Du genausogut links dieser Leitlinie.

Aber es ist natürlisch schön wenn man sich verständigen kann.

Themenstarteram 30. November 2014 um 12:45

Zitat:

@cycleride schrieb am 30. November 2014 um 13:33:19 Uhr:

Zitat:

@DoppelPfeil [url=http://www.motor-talk.de/.../...em-motorrad-befahren-t5124819.html?...]

Gerade vor paar Tagen kam es zu einem Gespräch mit einer Fahrradfahrerin. Bei Rot stand ich auf einer T-Kreuzung mit dem Blinker nach rechts auf so einem Streifen. Die hat sich bei mir beschwert (worüber, eigentlich, es ist sowieso Rot).

 

Es ist zwar richtig das der „Bedarf“ nirgends genauer definiert ist. Wie Du aber beim an einer roten Ampel Warten einen Bedarf konstruieren willst erschließt sich mir nicht. Das kannst Du genausogut links dieser Leitlinie.

Aber es ist natürlisch schön wenn man sich verständigen kann.

Ja, bei dem "Bedarf" musste ich noch dran arbeiten :-)

Noch was kurzes aus dem Schweizer Gesetz (was bei euch aber vermutlich gleich ist).

Wir dürfen Fahrradwege die entsprechend gekennzeichnet sind auch benutzen, aber nur wenn wir keine Fahrradfahrer behindern.

In deinem Fall an dieser T-Kreuzung, hast du sie aber behindert. Denn Fahrradfahrer dürfen doch bei rot fahren oder irre ich mich da? Nein spass beiseite, sie machen es zumindest ständig.

Dann kommt noch das zweite hinzu, bei uns ist es so das wenn ein Fahrradweg da ist und ein Lichtsignal, es auch eine Sicherheitslinie gibt und die darf nunmal nicht überfahren werden. Habe mich bei meinen Aufenthalten in Deutschland noch nie drauf geachtet, aber habt ihr die auch? Vielleicht könntest du mal ein Foto von dieser Kreuzung machen?

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