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Schuldfrage Unfall: rückwärts gefahren auf Auto das aus Einfahrt kam

Themenstarteram 21. Februar 2015 um 19:34

Hallo,

Ich hatte heute einen Unfall, bei dem ich mir nicht sicher bin, wer schuld ist bzw. ob ggf. Beide Fahrer eine Teilschuld trifft.

Zuerst mal bin ich natürlich froh, dass niemand verletzt wurde.

Zum Unfallhergang:

Ich befand mich auf der Linksabbiegerspur einer mehrspurigen Hauptstraße.

Als ich feststellte, dass ich dort nicht drehen kann wollte ich mich hinter den Fahrzeugen der Geradeaus-Spur einreihen.

Also sah ich mich um in allen Rückspiegeln - alles frei - Schulterblick durch die Heckscheibe und langsam ein Stück

zurückgesetzt - Peng! Eine Dame war aus einer Einfahrten von der rechten Fahrbahnseite gefahren als ich rückwärts fuhr und stand jetzt schräg hinter mir - also wirklich noch quer auf der Geradeaus-Spur. Ihr Fahrzeug konnte durch meine Heckscheibe nicht sehen.

Die herbeigerufenen Polizisten ließen jetzt nicht wirklich Zweifel daran, dass ich meine Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren vernachlässigt hätte und Alleinschuldiger sei. Ich bin mir da aber nicht so sicher und habe im Netz ein Urteil gefunden, wonach die Schuld 70:30 AusEinfahrtKommender:Rückwärtsfahrender gewertet wurde.

Primär geht es mir jetzt nicht um den Schaden selbst, den trägt zur Not die Haftpflicht.

Aber wenn ich nur Teilschuld habe, kann ich den Schaden ggf. sogar rauskaufen und steige nicht in der Versicherung.

Ausserdem haben die netten Polizisten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen mich aufgenommen wegen

dem Rückwärtsfahren, was mich laut deren Aussage 100€ und 1 Punkt kostet.

Wer ist jetzt schuld?

Beste Antwort im Thema

Ich habe gelernt, dass wenn man sich falsch eingeordnet hat, man gefälligst auf der Spur zu bleiben hat und der vorgeschriebenen Fahrtrichtung folgt.

Rückwärts fahren wurde als Option nie genannt.

Die Polizei scheint das ähnlich zu sehen, wie sich in der Ordnungswidrigkeitsanzeige samt 100€ Strafe und Punkt zeigt.

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Auf einer "Vorfahrtsstraße" spielt es keine Rolle ob ich auf der linken oder rechten Seite fahre, noch ob ich vorwärts oder rückwärts fahre.

Man hat Vorfahrt.

Zitat:

@birscherl schrieb am 22. Februar 2015 um 22:27:32 Uhr:

Du irrst. Vorfahrt gilt auch beim Rückwärts fahren. Beispielsweise bei einer Rechts-vor-Links-Kreuzung: Wenn da einer von rechts kommt und rückwärts fährt, hat er trotzdem Vorfahrt.

Grundsätzlich richtig.

Da aber beim Rückwärtsfahren eine besondere Sorgfaltspflicht gilt, hat man bei einem Unfall ganz schnell eine Teilschuld.

Zitat:

@birscherl schrieb am 22. Februar 2015 um 22:27:32 Uhr:

Du irrst. Vorfahrt gilt auch beim Rückwärts fahren. Beispielsweise bei einer Rechts-vor-Links-Kreuzung: Wenn da einer von rechts kommt und rückwärts fährt, hat er trotzdem Vorfahrt.

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 22. Februar 2015 um 22:32:31 Uhr:

Auf einer "Vorfahrtsstraße" spielt es keine Rolle ob ich auf der linken oder rechten Seite fahre, noch ob ich vorwärts oder rückwärts fahre.

Man hat Vorfahrt.

Was aber in diesem Fall hier völlig ohne Belang ist, da das gegnerische Fahrzeug nicht fuhr, sondern schon stand.

Macht doch nicht immer alles noch komplizierter als es ohnehin schon ist. :rolleyes:

Zitat:

@jackb schrieb am 21. Februar 2015 um 21:08:16 Uhr:

Zitat:

@Spatenpauli schrieb am 21. Februar 2015 um 20:51:43 Uhr:

Würde sagen das die Frau schuldigt ist. Habe im Freundeskreis so einen ähnlichen Unfall gehabt, da hat das Gericht entschieden, daß derjenige der aus einer Ausfahrt auf die Straße fährt, alle Gegebenheiten einkalkulieren muß.

MfG aus Bremen

Das dürfte unmöglich sein...

In dem Fall ist der Freund aus seiner Einfahrt auf die Straße gefahren und mit einem anderen Fahrzeug kollidiert, welches trotz Überholverbot überholt hat.

MfG aus Bremen

*Aufdrösel*

Die Owi ist auf jeden Fall berechtigt, da der TE die besondere Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren außer Acht gelassen hat. Da ist es dann auch egal, ob vielleicht die Frau auch ein Bußgeld bekommt.

Zivilrechtlich wird sich um die Regulierung des Haftpflichtschadens die eigene Versicherung kümmern. Darum muss er sich nicht kümmern. Ob er dann den Schaden zurückkauft ist seine Sache.

Bleibt die Frage des eigenen Schadens und inwieweit dieser von der gegnerischen Versicherung eingefordert werden kann. Hier kommt es auf die Höhe an. Vermutlich lohnend nur mit Rechtschutzversicherung im Hintergrund. Es ist schon denkbar, dass hier ein Schuldanteil (ca. 30%) von der Frau aus der Einfahrt getragen werden muss.

Alle drei Dinge sind aber komplett separat zu betrachten.

Zitat:

@Spatenpauli schrieb am 23. Februar 2015 um 09:21:42 Uhr:

Zitat:

@jackb schrieb am 21. Februar 2015 um 21:08:16 Uhr:

 

Das dürfte unmöglich sein...

In dem Fall ist der Freund aus seiner Einfahrt auf die Straße gefahren und mit einem anderen Fahrzeug kollidiert, welches trotz Überholverbot überholt hat.

MfG aus Bremen

Das ist ja auch korrekt so. Lernt man schon in der Fahrschule, dass man beim (r)ausfahren in alle Richtungen zu gucken hat weil... ja nun, auch mal Leute überholen, ob erlaubt oder nicht.

Ich wollte nur darauf hinaus, dass es in der Praxis nahezu unmöglich ist, alle Gegebenheiten einzukalkulieren, zu berechnen, vorauszusehen bzw. voraus zu ahnen.

Das könnte hier auch passen. Der TE hat zwar nicht ausgeparkt, aber er ist rückwärts gefahren. http://www.motor-talk.de/.../...-bei-unfall-meist-allein-t5219563.html

Themenstarteram 24. Februar 2015 um 22:54

Hallo,

erstmal möchte ich euch allen für eure Antworten danken! Hätte nicht gedacht, dass es in 3 Tagen 3 Seiten füllen würde ;-)

Ich habe mir die Unfallstelle heute nochmal angesehen, mit brauchbaren Fotos kann ich leider aufgrund Dunkelheit nicht dienen.

Also versuche ich die Stelle einfach mal zu beschreiben:

Die Einfahrt befindet sich auf der rechten Straßenseite an einer Rechtsabbiegerspur, dann kommt die Geradeausspur und dann die Linksabbiegerspur. Die Einfahrt ist ca. 12-15m von der Ampel entfernt und es gibt keine durchgezogene Linie.

Ich war das 2. Auto auf der Linksabbiegerspur, die ein Stück vor der Ampel endet und durch eine separate Ampel für den Abbiegeverkehr geregelt wird.

Allein das bedingt schon, dass sie NIEMALS hinter mich gepasst hätte ohne ein Hindernis für mindestens den Geradeausverkehr darzustellen. Dazu passt auch der Winkel ihres Wagens von ca. 70° quer zur Fahrtrichtung. Sie hätte also definitiv nicht aus der Einfahrt fahren dürfen!

Dass sie vor mir gebremst hat gestehe ich ihr sogar zu. Aber dass sie da überhaupt hingefahren ist war so nicht zulässig. Das ist natürlich meine Meinung, die nicht richtig sein muss.

Da ich vorher in alle Spiegel gesehen habe kann sie erst losgefahren sein als ich schon rückwärts fuhr und durch die Heckscheibe sah. Dort konnte ich ihre Motorhaube nicht sehen, da zu niedrig. Und die Fahrgastzelle auch nicht, die rechte Ecke ihrer Stoßstange hat mein Nummernschild geküsst.

Habe den Fall an meine Versicherung gegeben mit Vermerk dass ich von Teilschuld ausgehe, deren Fachabteilung wird sich drum kümmern.

Ach ja, hatte noch Kontakt zu der Dame, die mir was von 1100 € Schaden erzählen wollte.

Sch*** Stoßstange in Wagenfarbe...

Ich sollte wohl meinen auch mal nachsehen lassen, wie es hinter der Plaste aussieht.

Übrigens habe ich ein Urteil gefunden, welches auf meinen Unfall ziemlich gut passt.

Wenn's hinhaut hab ich keine oder 30% Schuld, hier das Aktenzeichen: 26 C 4459/95

Nochmal danke an euch alle, auch dass die Dame nicht weiter verunglimpft wurde;)

Grüße

Der TE

Hallo TE, die Situation hast Du sehr bildhaft beschrieben! Dann wünsche ich Dir viel Erfolg. Grüße... Mischko

Finde auch, daß das nun sehr gut beschrieben ist und lässt daraus resultieren, daß wohl die gute Dame hier einen Vorfahrtverstoß begangen hat.

Auch wenn der TE rückwärts gefahren ist, er befindet sich auf der Vorfahrtstraße.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 25. Februar 2015 um 12:25:42 Uhr:

 

Auch wenn der TE rückwärts gefahren ist, er befindet sich auf der Vorfahrtstraße.

So klar ist es hier eben nicht gewesen. Offenbar stand die Dame mit ihrem Fahrzeug schon, als der TE rangefahren ist. Er hat sie einfach nicht gesehen.

Auch ein Vorfahrtsberechtigter muss bremsen, wenn er dadurch einen Unfall vermeiden kann.

Die für mich interessanten Frage hier ist eigentlich: Hätte die ausparkende Dame überhaupt mit einem rückwärtsfahrenden Auto rechnen müssen?

Meines Erachtens nicht, da Sie aufgrund der baulichen Gegebenheiten das situativ Richtige getan hat: Sie hat sich augenscheinlich in die Richtung orientiert, aus der der Verkehr hätte kommen müssen - von Ihrem Blickwinkel aus von Rechts (Blickrichtung habe ich in meiner improvisierten Zeichnung mal violett gemacht). Wenn ich den TE richtig verstanden habe, wollte er rückwärts auf die Mittelspur oder sogar ganz nach rechts und ist seiner ihm obliegenden besonderen Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren nicht gerecht geworden. Ich sehe die Schuld hier ziemlich eindeutig beim TE, aber zum Glück muss ich das nicht entscheiden :)

Prinzipiell muss sie das ja.

Wäre sie mit jemandem der auf der rechten Spur rückwärts fährt kollidiert, hätte sie mindestens 50% Schuld, eher mehr.

Inwiefern man aber hier noch von einem ausfahren aus der Einmündung sprechen kann, oder es eher ein Spurwechsel war kann ich nicht beurteilen.

am 25. Februar 2015 um 17:39

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 25. Februar 2015 um 16:42:07 Uhr:

Die für mich interessanten Frage hier ist eigentlich: Hätte die ausparkende Dame überhaupt mit einem rückwärtsfahrenden Auto rechnen müssen?

Ganz klar nein!

Und wer weiß schon genau, wie die Ampel da tickt?

Vielleicht werden Linksabbieger früher oder gleichzeitig grün, dann ist die Dame auch definitiv keine Behinderung.

Nur die Sorgfaltspflicht beim Spurwechsel zur Last legen. Aber wenn der sogar schon abgeschlossen war und der TE ihr vorne drauf gefahren ist ... ja dann zieht vielleicht nicht einmal das.

Am Ende bleibt für mich weiter die Hauptschuld beim TE, wahrscheinlich was in Richtung 2/3 für ihn, 1/3 für die Dame. Vielleicht aber auch die gesamte Schuld für ihn.

Dass er, wie er hier meint, vollkommen schuldfrei aus der Nummer raus kommt, halte ich für ausgeschlossen. Daher die Frage, was gewinnt er bei einer Teilschuld?

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 25. Februar 2015 um 18:39:11 Uhr:

 

Dass er, wie er hier meint, vollkommen schuldfrei aus der Nummer raus kommt, halte ich für ausgeschlossen. Daher die Frage, was gewinnt er bei einer Teilschuld?

Bei einer Teilschuld lohnt es eher, den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen/ zurückzukaufen. Denn schliesslich würde er im Schadensfall sicherlich hochgestuft.

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